GTI Performance - Motorschaden und keine Garantie :-(
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Und zwar hat unser GTI Performance einen kapitalen Motorschaden erlitten. Da das Fahrzeug erst ca. ein 3/4 Jahr alt ist und erst ca. 4600km herunter hat wurde es auch durch den VW-Partner auf Garantie angenommen und wir haben uns auch weiterhin kein Kopf gemacht.
Nun hat der "Freundliche" uns nach ca. einer Woche angerufen und die erfolgreiche Reparatur (kompletter Austausch Motor) mitgeteilt, allerdings mit der Mitteilung, dass es keine Garantie aufgrund von einer "Motorüberdrehung" ist. Im ausgelesenen Protokoll war nachzuvollziehen, dass der Motor bei über 8800 den Geist aufgegeben hat und als Ursache wurde uns ein Verschalten vom 6. Gang in den 3. Gang bei 151 km/h vorgeworfen.
Vom Hergang her kann der Schaltvorgang sowie die Geschwindigkeit hinkommen, aber wie kommen die über 8800 Umdrehungen zustande? Bei Youtube-Videos habe ich gesehen, dass er bei gesagter Geschwindigkeit im 3. Gang bei maximal ca. 6500 U/min hätte sein dürfen.
Mein Problem ist es jetzt natürlich das irgendwie nachzuweisen bzw. eine Erklärung zu finden, am besten so, dass es wirklich ein Garantiefall wird (was es meiner Meinung nach auch ist).
Die Rechnung beläuft sich auf ungefähr 8000,- €. Zusätzlich bin ich auch richtig über den VW-Partner sauer, da mein ursprünglicher Auftrag auf Garantie lautete und ich erst nach Fertigstellung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Da wird wohl jemand die Freigabe von VW nicht abgewartet haben...
Morgen habe ich ein weiteres Gespräch beim "Freundlichen" und ich bräuchte jetzt ein paar Tipps bzw. Beweise.
Bitte um HILFE!!!!
MfG
Stefan
Beste Antwort im Thema
So, Ihr habt sicherlich alle drauf gewartet, vorab: Ich habe mich mit dem 🙂 geeinigt und den Schaden bezahlt!
Nun will ich aber erst über den bisherigen, meiner Meinung nach katastrophalen Beitragsverlauf reden. Erst mal vielen Dank für die vielen mentalen Unterstützer auf unserer / meiner Seite, die es nachvollziehen konnten, dass die Aussage des reparierenden 🙂, dass der Schaden keine Garantie ist, ein totaler "Schock" für mich war. Nicht jeder hat mal eben 8000 € rumzuliegen, die man so einfach "wegdrücken" kann. Zumal ich tatsächlich bis zu dieser Aussage und vor allem der Aussage meines Mitarbeiters überhaupt nicht an einen selbst verursachten Motorschaden geglaubt bzw. überhaupt nicht mal über sowas nachgedacht habe. Generell bin ich davon ausgegangen, dass ja mit neuen Fahrzeugen grundsätzlich innerhalb der Gewährleistungs- / Garantiezeiten keine großartigen Kosten auftreten können. Durch Unfall natürlich schon, aber da würde ja tatsächlich die Kasko-Versicherung einspringen, wo man mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zu rechnen hat. Ich wurde durch diesen Vorgang eines Besseren belehrt, und ja, ich werde in Zukunft nun auch solche Vorfälle mit einplanen müssen.
Nun zu unseren / meinen Kritikern. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ich bin bei Auftragsabgabe definitiv nicht von einem absichtlichen Motorschaden ausgegangen und wollte irgendwelche Garantieleistungen "erschleichen"! Ich musste mich hier auf die Aussage meines Mitarbeiters verlassen, und auch hier bin ich immer noch nicht von seiner kompletten Schuld vollkommen überzeugt. Es fehlt leider der Beweis (Thema Gang auslesbar?), wo ich übrigens seit Beitragsseite 11(!) immer noch auf eine eindeutige Aussage warte. An alle Kommentatoren die mich als Chef oder uns als "IT-Bude" mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen, IT-technischen oder sonstigen Sachen kritisieren: Jungs, Ihr seit im falschen Forum! Wenn Ihr Frust ablassen wollt, dann macht das bitte woanders, aber nicht in einem technischen Forum, wo wirklich (auch mentale) Hilfe benötigt wird! Ich lade jeden von Euch mal zu uns ein, so dass Ihr Euch mal ein richtiges Bild von unserer "coolen" Truppe machen könnt. Gratis-Kaffe oder -Bier inklusive... ;-)
Nun zum Eigentlichen. Da ich langsam keinen Bock mehr auf Diskussionen hatte und auch gerade aufgrund der vielen Meinungen von Euch, dass es sich nur um einen Verschalter gehandelt haben kann, habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem 🙂 gesucht und mich mit ihm geeinigt. Als Resultat kam heraus, dass der 🙂 uns wegen des "kommunikativen Defizites" zum Thema Kosten / Preis ein Paar Prozentpunkte gegeben hat und es nun eine Schlusssumme von (nur noch) 6884,06 € brutto gab, die ich ihm auch gleich heute vorab überwiesen habe. Das Auto hole ich nun Donnerstag (nach Zahlungseingang) komplett aufbereitet bei ihm ab.
Übrigens werde ich die Kosten komplett selber tragen, u. a. da ich ja dem Mitarbeiter eigentlich auch nichts nachweisen kann. Verbuchen werde ich es als Lehrgeld bzw. wie schon weit in vorherigen Kommentaren erwähnt, als Werbekosten verbuchen. ;-)
So, vertragt Euch wieder alle und hiermit: Beitragsende!
MfG
Stefan Reinhold
GF und Inhaber der COMPULAN GmbH
http://www.compulan.eu
http://www.facebook.com/COMPULAN.Panketal
PS: Ihr könnt mich ja zur Terminvereinbarung unter der Handynummer von dem Auftragsformular anrufen - zu finden unter den verschiebbaren XXXXXXXXX auf der rechten Seite! :-D
295 Antworten
"Wenn man halt wie wild den Schaltknüppel durch die Gassen quetscht passiert das mal..." hört sich aber auch schon etwas nach naja.. nicht wirklich gefühlvoll an... 😉 hoffentlich quetscht sie nicht noch was anderes 😰
und "mehrmals hinbekommen" ist natürlich auch schon so eine Sache. Ich wüsste, wer meine Handschaltung jedenfalls nicht mehr fahren würde, besonders bei penetranter Resistenz 😉 Liebchen hin oder her 😁
Wenn man gewisse Widerstände natürlich ignoriert bzw. "zerquetscht", dann geht das anscheinend "einfach", aber im Großen und Ganzen wohl eher nicht.. und da wird VW einfach streiken (aus meiner Sicht dann auch zurecht)... dass der Händler einfach den Motor getauscht hat, das ist sein Pech... dann muss der eben wieder raus, wenn der TE das nicht bezahlt... der TE kann es doch mal über einen Anwalt versuchen. Es hält ihn niemand davon ab und für Geld machen die auch Einiges, auch wenn am Ende nicht wirklich was Positives dabei rumkommen muss.
Zitat:
Original geschrieben von zameck
Auch nicht im dritten Gang bei 150 km/h ? Bis zu welcher Geschwindigkeit kann man den dritten denn Drehen bevor du in den Begrenzer kommst ?Zitat:
Original geschrieben von VW Golf IV 1.6
Ein GTI dreht bei 150 km/h nie 8800 Touren. Die weiter vorn geschriebenen 6500 kommen da schon eher hin. Also entweder andere Geschwindigkeit oder andere Drehzahl.
Der dritte sollte ziemlich genau bei 150 in den Begrenzer laufen. Wenn ich mich so recht erinnere, wenn ich auf die Bahn fahre beschleunige ich im 2. bis Tacho 105, und den 3. um 150, 4. ca. 190-200 meist gehe ich dann in den 6.
Zitat:
Original geschrieben von VW Golf IV 1.6
Der dritte sollte ziemlich genau bei 150 in den Begrenzer laufen. Wenn ich mich so recht erinnere, wenn ich auf die Bahn fahre beschleunige ich im 2. bis Tacho 105, und den 3. um 150, 4. ca. 190-200 meist gehe ich dann in den 6.
Eben. Und deshalb ist es auch Humbug von einem Bedienfehler zu sprechen. 150 km/h im 3. Gang sollte doch ohne weiteres möglich sein. Wie soll man denn da auf 8800 Umdrehungen kommen? Offensichtlich hat die Werkstatt den TE hier dreist angelogen, was den Inhalt des Fehlerspeichers angeht, um von eigenen Fehlern abzulenken (Reparatur vor Garantiezusage, Reparatur ohne Rücksprache mit dem Kunden).
Ich kann mich nur dem mehrfach geäußerten Rat anschließen, hier einen Anwalt einzuschalten.
Vielleicht waren es auch mehr als 150 kmh...
Welches Interesse sollte die Werkstatt hier haben den Kunden zu belügen?
Die Garantie übernimmt VW wenn es ein Garantiefall ist. Ich denke der Werkstatt ist es egal ob sie von VW oder vom Kunden das Geld bekommen.
Wenn es dokumentiert ist das der Motor mit 8800 überdreht wurde kann da auch ein Anwalt nicht groß helfen...
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Zitat:
Original geschrieben von kindi
Vielleicht waren es auch mehr als 150 kmh...
...
Wenn es dokumentiert ist das der Motor mit 8800 überdreht wurde kann da auch ein Anwalt nicht groß helfen...
Die Angaben der Werkstatt waren doch wohl: 3. Gang, 151 km/h, 8800 Umdrehungen. Und das passt halt nicht zusammen. Warum sollen jetzt ausgerechnet die 8800 Umdrehungen stimmen und die anderen Angaben aus dem Fehlerspeicher belanglos sein? Im Zweifel müsste die Werkstatt beweisen, dass die Angaben im Fehlerspeicher richtig sind.
Zitat:
Welches Interesse sollte die Werkstatt hier haben den Kunden zu belügen?
Die Garantie übernimmt VW wenn es ein Garantiefall ist. Ich denke der Werkstatt ist es egal ob sie von VW oder vom Kunden das Geld bekommen.
Ganz einfach: Sie haben ohne Rücksprache mit VW und dem Kunden repariert. Nachträglich ist die Garantie von VW abgelehnt worden (warum auch immer). Jetzt brauchen sie gegenüber dem Kunden eine gute Begründung.
Weiterführende Informationen zum "Tathergang" sind hier schön vom TE beschrieben und im Zweifelsfalle für die Werkstatt, VW, Gutachter und Rechtsanwalt online nachzulesen.
Wie blöd kann man sein? 😕
Währe nicht schlecht , wenn VW eine Gangsperre ( so wie für den 1. Gang ) für alle Gänge einbauen würde , wo die Gefahr des Überdrehens besteht... Habe zwar DSG aber auch in Manuell kann ich bis 150 im 3. fahren. 8800 sind , zumindest in dem Gang , Utopisch! 😰
Wenn der Fehlerspeicher solche Werte auswirft , würde ich diese seeehr Anzweifeln und von einem Gutachter überprüfen lassen !
Gruß Kurt
Ich verstehe sowieso nicht, warum man seinen Wagen nach nur 4600km schon so hoch dreht !!
Ich bin die ersten 5000-6000km nur max. 140 km/h gefahren und habe auch nicht höher als 2500-2800 Umdrehungen gedreht und dann geschaltet.
Da ist es schon etwas fahrlässig. Wobei ich mir 8800 Touren bei 150 nur schwer vorstellen kann...
Zitat:
Original geschrieben von Lennox_4u
Ich verstehe sowieso nicht, warum man seinen Wagen nach nur 4600km schon so hoch dreht !!
Ich bin die ersten 5000-6000km nur max. 140 km/h gefahren und habe auch nicht höher als 2500-2800 Umdrehungen gedreht und dann geschaltet.Da ist es schon etwas fahrlässig. ...
Naja, so ein "Einschleichen" bis 5.000 km sieht noch nicht mal die Bedienungsanleitung vor. Und ob die in der BE gegebene Empfehlung überhaupt sinnvoll und gut für den Motor ist, wird ebenfalls von vielen angezweifelt. Solch eine Diskussion ist hier aber überflüssig. Fahrlässig im juristischen Sinn ist ein Ausdrehen des Motors bis an den roten Bereich bei Km-Stand 4600 sicher nicht (ich rede nicht von 8800 rpm!).
Zitat:
Original geschrieben von Lennox_4u
Ich verstehe sowieso nicht, warum man seinen Wagen nach nur 4600km schon so hoch dreht !!
Ich bin die ersten 5000-6000km nur max. 140 km/h gefahren und habe auch nicht höher als 2500-2800 Umdrehungen gedreht und dann geschaltet.Da ist es schon etwas fahrlässig. Wobei ich mir 8800 Touren bei 150 nur schwer vorstellen kann...
Mmhhh, da hätte wohl der 1.2 TSI auch gelangt 😁
Zitat:
Original geschrieben von la_corriente
...
Die Angaben der Werkstatt waren doch wohl: 3. Gang, 151 km/h, 8800 Umdrehungen. Und das passt halt nicht zusammen. Warum sollen jetzt ausgerechnet die 8800 Umdrehungen stimmen und die anderen Angaben aus dem Fehlerspeicher belanglos sein? Im Zweifel müsste die Werkstatt beweisen, dass die Angaben im Fehlerspeicher richtig sind.
...
Ob das jetzt stimmt oder nicht kann ich jetzt auch nicht beurteilen. Denke aber auch, daß 151 kmh, 3. Gang, 8800 Umdrehungen nicht passen. Aber das kann man ja ganz einfach ausrechnen (lassen).
Ich würde hier zunächst nochmal mit der Werkstatt sprechen und mir die Daten schriftlich geben lassen.
Wenn die Daten nicht stimmen, kann man immernoch Anwalt und Gutachter einschalten.
An die Fachleute: was steht denn wirklich im Fehlerspeicher?
Drehzahl, Geschwindigkeit und Gang? Oder nur Drehzahl?
ich tippe auf den 2. gang, sofern die 150 stimmen. im dritten geht das "problemlos" ohne einschreiten des begrenzers.
die threadüberschrift suggeriert "vw will einen motorschaden in der garantiezeit nicht beheben", das eigenverschulden wird hierbei unter den tisch fallen gelassen.
den versuch eigenverschulden auf andere abzuwälzen finde ich prima, so wie es die boxtuner versuchen mit "ich klemm bei einem schaden schnell die box ab, dann merkts keiner". *kotz*
gedanken würde ich mir auch über die aussenwirkung des mitarbeiters im strassenverkehr machen. die werbung ist nicht zu übersehen.
ebenso finde ich den umgang mit fremdem eigentum fraglich. aber vielleicht wars ja der eigentümer des pkws d.h. kein leasingfahrzeug und kein "gewöhnlicher" mitarbeiter.
interessant wäre die stellungnahme seitens des ah. da könnte sich der sachverhalt etwas anders anhören.
würde ich gerichtliche schritte anstreben, hätte ich mich in der öffentlichkeit bedeckter gehalten.
Pi mal Daumem ausgerechnet Achse 4.0, 3. Gang 1,5 komme ich auf 8000/min, also in meinen Augen passt es ungefähr. Auch bei Porsche kann man vor dem Kauf sich jeden Überdreher auslesen lassen sogar mit Zeitpunkt, Gang und wie lange. Damit wird übrigens auch über die Garantie entschieden.
Der Mitarbeiter ist mit einem Dientfahrrad besser dran, Autofahren kann er ja wohl nicht.
Im Fehlerspeicher dürfte drin stehen maximal Drehzahl überschritten oder so ähnlich . Bei VW stehen noch Parameter dabei wie Kilometerstand ,Drehzahl,Geschwindigkeit und teilweise Spannung, Temperatur, Datum und Uhrzeit . Es kann aber auch sein das man eine Logdatei aus dem Steuergerät auslesen kann wo die letzen Kilometer abgelegt sind wie gefahren wurde mit mehreren Fahrparametern ,ist z.B. beim V10 Motor von Audi möglich .
Zitat:
Original geschrieben von GDM
ich tippe auf den 2. gang, sofern die 150 stimmen. im dritten geht das "problemlos" ohne einschreiten des begrenzers.
Der Vorwurf seitens Werkstatt/VW war aber ein anderer: Bei 151 km/h in den
drittenGang geschaltet.
Zitat:
die threadüberschrift suggeriert "vw will einen motorschaden in der garantiezeit nicht beheben", das eigenverschulden wird hierbei unter den tisch fallen gelassen.
Die Threadüberschrift suggeriert überhaupt nichts, sondern beschreibt lediglich zwei Fakten. Im ersten Post steht dann alles drin, insbesondere das behauptete (!) Überdrehen und dass die zugrundeliegenden weiteren Eckdaten (bei 151 km/h in den dritten Gang geschaltet) hinkommen.
Zitat:
den versuch eigenverschulden auf andere abzuwälzen finde ich prima, so wie es die boxtuner versuchen mit "ich klemm bei einem schaden schnell die box ab, dann merkts keiner". *kotz*
Wer bitte wälzt hier was ab? Bei 151 km/h in den 3. Gang zu schalten darf den Motor nicht beschädigen. Du hast selber festgestellt, dass die Angaben der Werkstatt nicht stimmen können. Wieso soll hier also "Eigenverschulden" feststehen? Nur weil die Werkstatt genau dies mit einer unplausiblen Begründung behauptet?
Wir sollten uns doch hier an die (mitgeteilten) Fakten halten, bevor Schuldzuweisungen vorgenommen werden.