GTI Performance - Motorschaden und keine Garantie :-(

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Und zwar hat unser GTI Performance einen kapitalen Motorschaden erlitten. Da das Fahrzeug erst ca. ein 3/4 Jahr alt ist und erst ca. 4600km herunter hat wurde es auch durch den VW-Partner auf Garantie angenommen und wir haben uns auch weiterhin kein Kopf gemacht.

Nun hat der "Freundliche" uns nach ca. einer Woche angerufen und die erfolgreiche Reparatur (kompletter Austausch Motor) mitgeteilt, allerdings mit der Mitteilung, dass es keine Garantie aufgrund von einer "Motorüberdrehung" ist. Im ausgelesenen Protokoll war nachzuvollziehen, dass der Motor bei über 8800 den Geist aufgegeben hat und als Ursache wurde uns ein Verschalten vom 6. Gang in den 3. Gang bei 151 km/h vorgeworfen.

Vom Hergang her kann der Schaltvorgang sowie die Geschwindigkeit hinkommen, aber wie kommen die über 8800 Umdrehungen zustande? Bei Youtube-Videos habe ich gesehen, dass er bei gesagter Geschwindigkeit im 3. Gang bei maximal ca. 6500 U/min hätte sein dürfen.

Mein Problem ist es jetzt natürlich das irgendwie nachzuweisen bzw. eine Erklärung zu finden, am besten so, dass es wirklich ein Garantiefall wird (was es meiner Meinung nach auch ist).

Die Rechnung beläuft sich auf ungefähr 8000,- €. Zusätzlich bin ich auch richtig über den VW-Partner sauer, da mein ursprünglicher Auftrag auf Garantie lautete und ich erst nach Fertigstellung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Da wird wohl jemand die Freigabe von VW nicht abgewartet haben...

Morgen habe ich ein weiteres Gespräch beim "Freundlichen" und ich bräuchte jetzt ein paar Tipps bzw. Beweise.

Bitte um HILFE!!!!

MfG

Stefan

Beste Antwort im Thema

So, Ihr habt sicherlich alle drauf gewartet, vorab: Ich habe mich mit dem 🙂 geeinigt und den Schaden bezahlt!

Nun will ich aber erst über den bisherigen, meiner Meinung nach katastrophalen Beitragsverlauf reden. Erst mal vielen Dank für die vielen mentalen Unterstützer auf unserer / meiner Seite, die es nachvollziehen konnten, dass die Aussage des reparierenden 🙂, dass der Schaden keine Garantie ist, ein totaler "Schock" für mich war. Nicht jeder hat mal eben 8000 € rumzuliegen, die man so einfach "wegdrücken" kann. Zumal ich tatsächlich bis zu dieser Aussage und vor allem der Aussage meines Mitarbeiters überhaupt nicht an einen selbst verursachten Motorschaden geglaubt bzw. überhaupt nicht mal über sowas nachgedacht habe. Generell bin ich davon ausgegangen, dass ja mit neuen Fahrzeugen grundsätzlich innerhalb der Gewährleistungs- / Garantiezeiten keine großartigen Kosten auftreten können. Durch Unfall natürlich schon, aber da würde ja tatsächlich die Kasko-Versicherung einspringen, wo man mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zu rechnen hat. Ich wurde durch diesen Vorgang eines Besseren belehrt, und ja, ich werde in Zukunft nun auch solche Vorfälle mit einplanen müssen.

Nun zu unseren / meinen Kritikern. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ich bin bei Auftragsabgabe definitiv nicht von einem absichtlichen Motorschaden ausgegangen und wollte irgendwelche Garantieleistungen "erschleichen"! Ich musste mich hier auf die Aussage meines Mitarbeiters verlassen, und auch hier bin ich immer noch nicht von seiner kompletten Schuld vollkommen überzeugt. Es fehlt leider der Beweis (Thema Gang auslesbar?), wo ich übrigens seit Beitragsseite 11(!) immer noch auf eine eindeutige Aussage warte. An alle Kommentatoren die mich als Chef oder uns als "IT-Bude" mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen, IT-technischen oder sonstigen Sachen kritisieren: Jungs, Ihr seit im falschen Forum! Wenn Ihr Frust ablassen wollt, dann macht das bitte woanders, aber nicht in einem technischen Forum, wo wirklich (auch mentale) Hilfe benötigt wird! Ich lade jeden von Euch mal zu uns ein, so dass Ihr Euch mal ein richtiges Bild von unserer "coolen" Truppe machen könnt. Gratis-Kaffe oder -Bier inklusive... ;-)

Nun zum Eigentlichen. Da ich langsam keinen Bock mehr auf Diskussionen hatte und auch gerade aufgrund der vielen Meinungen von Euch, dass es sich nur um einen Verschalter gehandelt haben kann, habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem 🙂 gesucht und mich mit ihm geeinigt. Als Resultat kam heraus, dass der 🙂 uns wegen des "kommunikativen Defizites" zum Thema Kosten / Preis ein Paar Prozentpunkte gegeben hat und es nun eine Schlusssumme von (nur noch) 6884,06 € brutto gab, die ich ihm auch gleich heute vorab überwiesen habe. Das Auto hole ich nun Donnerstag (nach Zahlungseingang) komplett aufbereitet bei ihm ab.

Übrigens werde ich die Kosten komplett selber tragen, u. a. da ich ja dem Mitarbeiter eigentlich auch nichts nachweisen kann. Verbuchen werde ich es als Lehrgeld bzw. wie schon weit in vorherigen Kommentaren erwähnt, als Werbekosten verbuchen. ;-)

So, vertragt Euch wieder alle und hiermit: Beitragsende!

MfG

Stefan Reinhold
GF und Inhaber der COMPULAN GmbH
http://www.compulan.eu
http://www.facebook.com/COMPULAN.Panketal

PS: Ihr könnt mich ja zur Terminvereinbarung unter der Handynummer von dem Auftragsformular anrufen - zu finden unter den verschiebbaren XXXXXXXXX auf der rechten Seite! :-D

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Stefan, hattest du dich verschaltet? Lüg mich nicht an!

Also schon mal vielen Dank für die vielen Meinungen.

Mit dem Verschalten ist es tatsächlich so. Der Mitarbeiter von mir wollte halt nach einer Kolonnenfahrt auf der Autobahn zum Überholen ansetzen und, wie es halt mit einem GTI gemacht wird, mit "Schmackes" beschleunigen. Das er bei der Geschwindigkeit nicht den "passenden" Gang genommen hat - nun ja. Kann aber halt passieren. Ging auch ohne Probleme, also kein Widerstand beim Einlegen oder Auskuppeln etc. Hier wäre nochmal meine Bitte nach Erfahrungen oder Berichte zum Thema Gänge / Drehzahl / Geschwindigkeit.

Mit dem "Freundlichen" war es so, dass ich ja das Fahrzeug abgegeben habe mit dem Vermerk Garantie und der Schadenschilderung auf dem Auftrag - mehr steht da nicht drauf. Eine (kostenpflichtige) Reparatur oder sogar einen Motoraustausch hatte ich überhaupt nicht vereinbart?! Dazu kommt, dass das überhaupt nicht mein eigentlicher VW-Partner meines Vertrauens ist. Dieser war halt der nächste und dorthin wurde abgeschleppt.

Ich hänge mal den ursprünglichen Auftrag einfach mal mit ran (siehe Datei), auch wenn es vielleicht jetzt unfair der Werkstatt gegenüber ist, diese jetzt schon zu erwähnen - aber irgendwo doch selbst Schuld!

Interessant ist übrigens auch der Vermerk "Feldbeobachtung"?! Was ist das?

MfG

Stefan

In deiner Auftragsbestätigung steht nichts das sie Reparieren dürfen, sondern erst Rücksprache halten müssen. Da ist die Werkstatt doch selber schuld. Geh zum Anwalt und erklär dem deine Situation und lass den das Regeln.

Jo, der Händler hätte vor der Reparatur Rücksprache halten sollen, aber das ändert nix an der Tatsache, dass der Motor fritte ist.
Der Händler wird dann den reparierten Motor auf den alten kaputten Zustand zurückbauen und das wars dann. Der Motor ist immer noch fritte und muss repariert werden.

Und was soll der Gutachter feststellen? Es wurde doch schon zugegeben, dass der Motor von dem "Mitarbeiter" überdreht wurde, als er mit nervösem Händchen auf der AB mit den Großen mithalten wollte und vor lauter Nervösität aus Versehen den falschen Gang eingelegt hat. Das steht ja auch beweisbar im Fehlerspeicher drin!

Nervöses Händchen --- Drehzahl explodiert (8800 Umin, mein lieber Jolly) --- Motor fritte --- Keine Garantie!

Aber man kann ja schlechtem Geld gerne noch Gutes hinterherwerfen, es ändert sich nix am Ergebnis, dass der Motor auf eigene Kosten repariert werden muss.
Ich empfinde es übrigens als Sauerei, das eigene Verschulden bei der Reparatur-Annahme bewusst zu verschleiern und als Garantiefall zu tarnen.

"Feldbeobachtung" ist jetzt auch nicht mehr nötig, Motorschaden selber verursacht durch den Besitzer.

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Vielleicht dumm gefragt, aber müsste der Motor nicht vorher in den Begrenzer laufen bevor es zum Schaden kommt?

Ich denke mal man wird sich irgendwo einigen - wenn es ganz schlecht läuft 50:50 oder 60:40 oder halt besser für den Besitzer bis gar 100:0 %.

Wenn wirklich ein Bedienfehler vorliegt und der Besitzer dies gegenüber VW / Händler zugegeben hat sinken die Chancen natürlich. Mir persönlich wäre es scheiß egal was VW da rausgefunden hat!

Der Motor ist kaputt und der Wagen ist in der Garantie und was wichtig ist - man hat das Fahrzeug ja auch nicht mutwillig kaputt gefahren!

Werkstatt hat repariert ohne Kostenfreigabe - da ist doch m.M.n. schon alles paletti 🙂😁

Ein GTI dreht bei 150 km/h nie 8800 Touren. Die weiter vorn geschriebenen 6500 kommen da schon eher hin. Also entweder andere Geschwindigkeit oder andere Drehzahl.

Zitat:

Original geschrieben von riedochs


Vielleicht dumm gefragt, aber müsste der Motor nicht vorher in den Begrenzer laufen bevor es zum Schaden kommt?

Nein, da hilft der Begrenzer nicht.

Der Begrenzer kann die Drehzahl nur abregeln, wenn der Motor kontinuierlich durchs Gaspedal hochgedreht wird und er dann an der Maximaldrehzahl die Spritzufuhr abgeklemmt kriegt.

Beim Verschalten ist nach dem Einkuppeln die Drehzahl sofort (!) viel zu hoch, da kann der Bregrenzer nichts mehr begrenzen.

Zitat:

Werkstatt hat repariert ohne Kostenfreigabe - da ist doch m.M.n. schon alles paletti

Nö, die Werkstatt muss nur den Motor auf eigene Kosten auf den alten, kaputten Zustand, zurückbauen.

Zitat:

Original geschrieben von riedochs


Vielleicht dumm gefragt, aber müsste der Motor nicht vorher in den Begrenzer laufen bevor es zum Schaden kommt?

Beim Normalen Beschleunigen wäre das ja auch der Fall nur wenn man sich von einem hohen Gang beim runterschalten um zwei Gänge vertut ändert sich durch die Getriebeübersetzung die Drehzahl schlagartig und geht hoch ,da kann der Motor nicht mehr in den Begrenzer laufen da die Drehzahl durch die Getriebeüberstzung des kleineren Ganges vorgegeben wird .

VW ist in diesem Fälle im Recht die Garantie zu verweigern da es sich um einem Bedienfehler handelt und dieses durch den Log bzw. Fehlerspeicherausdruck nachweisen kann . Allerdings hätte die Werkstatt auch nicht ohne Rücksprache reparieren dürfen ,da scheinen beim 🙂 wohl alle gepennt zu haben . Dagegen kannst du jetzt angehen ,aber es könnte natürlich auch passieren das die Werkstatt sagt unser Fehler wir rüsten wieder auf Urzustand zurück da es uns billiger kommt als den Motor zu bezahlen . Ich würde es so machen ,zwei Azubis ran und Motor wieder raus. ...

Edit : Hoppla da war Der Eiermann schneller 😁

Und was bringt es wenn er den kaputten Motor wieder einbauen lässt?

Würde hier eher versuchen den Fehler seitens VW auszunutzen um die Kosten zwischen Kunde und VW aufzuteilen.

Über die Schuldfrage muss ja nicht diskutiert werden. Das dies kein Garabtiefall ist sollte hier jedem klar sein.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von VW Golf IV 1.6


Ein GTI dreht bei 150 km/h nie 8800 Touren. Die weiter vorn geschriebenen 6500 kommen da schon eher hin. Also entweder andere Geschwindigkeit oder andere Drehzahl.

Auch nicht im dritten Gang bei 150 km/h ? Bis zu welcher Geschwindigkeit kann man den dritten denn Drehen bevor du in den Begrenzer kommst ?

Rein aus Neugierde: Geht das eigentlich so einfach, dass man bei der Drehzahl vom 6. in den 3. Gang schalten kann? Harkelt das nicht irgendwie oder ist viel schwieriger (zumal auch noch versetzt, wenn man eigentlich in den 5. will), so dass es einem eh auffällt? Ich stelle mir das zumindest nicht so einfach vor und das man da schon bissi "gewaltsamer" den Gang reinknallen muss... 😕

Ich will hier keine Mutwilligkeit unterstellen, sondern das einfach nur wissen, ob sowas so einfach möglich ist. Wenn ja, dann finde ich das aber auch schon grenzwertig...

Zum Thema "Verschleiern bei Auftragsabgabe" kann ich sagen, dass es wirklich ohne Probleme möglich war bei dieser Geschwindigkeit in den 3. Gang zu schalten, auch ohne dass sich das Auto im ersten Moment irgendwie komisch verhalten hat. Erst nach und nach sind die Motor- und EPC-Lampe angegangen und das Auto ist langsamer geworden. Mein Mitarbeiter konnte sogar noch bis zur nächsten Ausfahrt fahren und das Auto am Straßenrand abstellen. Erst danach ist er nicht mehr angesprungen.

Zitat:

Original geschrieben von cleo66


Ich denke mal man wird sich irgendwo einigen - wenn es ganz schlecht läuft 50:50 oder 60:40 oder halt besser für den Besitzer bis gar 100:0 %.

Wenn wirklich ein Bedienfehler vorliegt und der Besitzer dies gegenüber VW / Händler zugegeben hat sinken die Chancen natürlich. Mir persönlich wäre es scheiß egal was VW da rausgefunden hat!

Der Motor ist kaputt und der Wagen ist in der Garantie und was wichtig ist - man hat das Fahrzeug ja auch nicht mutwillig kaputt gefahren!

Interessante Beiträge hier.😁

An unserem örtlichen Einkaufszentrum gibt es eine Auffahrt, an der sich viele den hinteren rechten Reifen zerstören, weil sie die "Kurve" schneiden und die Reifenflanke zwischen Felgenhorn und Bordstein zerquetschen.
Da kann man wohl kaum von Mutwilligkeit sprechen, deshalb steht da auch den ganzen Tag ein Reifenhändler und ersetzt die kaputten, aufgeschlitzten Reifen "kostenlos" auf Garantie!
War ja schließlich nicht mutwillig! 😁 😰 🙄

Nee, aber es war missbräuchlich und zweifellos ein Bedienfehler, wie der Fzg.Eigner ja selbst einräumt.
Das ist so ähnlich wie mit dem Unterschied zwischen Mord und Totschlag, das eine ist mutwillig / mit Vorsatz, geplant, heimtückisch etc, das andere eher nicht mutwillig, das Opfer ist aber in beiden Fällen trotzdem tot! 😁

Und zum Verschalten, pepper:
Klar geht das, wenn man ein "Hirni" ist.
Die rechte Gasse (5.+6.) kann, wie jede/r weiß, nur durch Druck nach rechts aus der "Normalstellung" (Gasse 3.+4.) erreicht werden.
Schiebt man den Schalthebel ohne (ausreichenden) Druck nach rechts aus dem 6. Gang nach vorn, ist man automatisch im 3.Gang.😰
Spätestens beim Einkuppeln wird aber klar, dass hier etwas nicht passt, jedenfalls jedem auch nur durchschnittlich begabtem Autofahrer, weshalb man im allg. den Einkuppelvorgang auch nicht bis zum Ende der Drehzahlanpassung durchführt, sondern korrigiert.
http://www.motor-talk.de/.../...halten-zum-beschleunigen-t4991018.html

Offenbar hat man einen Fahr- bzw. Bedienfehler gemacht, kann sicherlich passieren.
Nur sollte man dann nicht versuchen, anderen die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben.
Früher ging das mit Glück von Fall zu Fall, heute ist die Fahrzeugelektronik da schlauer, was ich in solchen Fällen auch ganz o.k. finde.

Warum sollte VW (und am Ende per Umlage alle Kunden) für etwas per Garantie einstehen, wofür VW bzw. sein Produkt nichts kann?
Das erschließt sich mir nicht ganz! Ach ja, doch, es war ja nicht mutwillig! 😁
Auf die fehlende Mutwilligkeit berufen sich auch Versicherungsbetrüger gern, allerdings im allg. erfolglos.

Bin mir nicht sicher, ob die betroffene IT-Firma im vergleichbaren Fall von Missbrauch auch für Bedienfehler ihrer Kunden per Gewährleistung eintritt? PEBKAC! ID 10 T. 😰

In der akt. ADACmotorwelt stand übrigens auch schon ähnliches:
http://www.cio.de/knowledgecenter/mobile_it/2963539/index.html
Solche Streitfälle werden wir in Zukunft wohl öfter sehen, "Brave new world" und "1984" lassen grüßen. 🙂

Die voreilige Reparatur ohne Klärung der Kostenübernahme durch welche Seite steht natürlich auf einem anderen Blatt, nur:
Welche Alternative hätte es für den, vermutlich geleasten, Firmenwagen gegeben, außer der Rep. in einer VW-Vertragswerkstatt? Hinterhofklitsche oder Motorinstandsetzer? Wohl kaum.
Vermutlich beides durch das Kleingedruckte im Leasingvertrag ausgeschlossen, oder?

Das Verschalten geht ganz einfach. Meine Freundin hat das auch mehrmals mit meinem GTI hinbekommen. Bei ca. 100 kmh vom 5. in den 2. :-(
Wenn man halt wie wild den Schaltknüppel durch die Gassen quetscht passiert das mal...
Erklärungen meinerseits wie man es besser macht werden natürlich ignoriert, bin ja kein ausgewiesener Fahrtrainer ;-)
Abgesehen davon ist es mir aber ein Rätsel weswegen man (oder Frau) bei 100 kmh aus dem 5. Gang runterschalten will. Und ebenso ist es mir ein Rätsel weswegen man bei 150 kmh aus dem 6. Gang runterschalten möchte...

Der TE gibt ja das Verschalten eines Mitarbeiters zu. Und ich glaube eher dem Speicher des Autos als dem Bediener. Vielleicht war es ja auch nicht der 3. Gang sondern der 1. Gang...
Zum Anwalt würde ich deswegen nicht gehen. Der Motor wurde durch einen Bedienfehler zerstört, also zahlt auch der Bediener.

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