GTI Lenkrad im Golf V
Hallo,
ich weiß das Thema wurde schon 1000 mal durch gekaut, aber ich habe einen Golf V 1,6 und will das GTI Lenkrad verbauen ! Im Moment habe ich ein 3 Speichen lederlenkrad verbaut.
Jetzt war ich eben beim VW Händler und der mei Te direkt das kostet sie 1200€ weil ich ein neues Steuergerät brauche einen neuen Airbag und und und ... Jetzt weiß ich nicht was ich glauben soll ...!
Meine Frage ist wie lauft das alles genau ab klappt das ohne Probleme ud was genau brauch ich dafür ?
Danke im vorraus !!
Beste Antwort im Thema
ich weiß zwar nicht was hurz wieder für Müll geschrieben hat (/ignore),aber er ist ein alter Besserwisser der jedes Wort auf die waagschale legt.am besten einfach nicht beachten.
110 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
ja das sag ich ja schon die ganze Zeit dass man das Lenkrad einbauen darf...es gibt hier nur eine Person iwie die das anscheinend nicht versteht 🙂Aber ich denke inzwischen wird er mir auch rechtgegeben haben
Thema
Falls nicht soll er mir die Fahrgestellnummer irgendeines Golf 5 sagen und ich besorg ihm so einen Zettel 🙂
Man darf es einbauen, wenn man eben die Freigabe hat, die Du jetzt hast.
Diese Freigabe ist, wie ersichtlich, fahrzeugbezogen (FahrgestellNr.) und nicht universell.
Mit den dafür erforderlichen Daten kann diese Freigabe auch jeder von der VW-AG bekommen.
Nur OHNE die Freigabe, darf man das Lenkrad eben NICHT verbauen bzw. muss es eben eintragen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Ich gehe aber mal ganz stark davon aus, das man so ein Dokument mit jeder X Beliebigen Fahrgestellnummer eines Golf 5's bekommt 😉.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Genau das stimmt eben nicht und ist mit dem geposteten Dokument belegt worden.
Könnte man aber, wenn man das nun wollte, eben in diesem Beitrag nachlesen.
Weil die Freigaben Typen bezogen sind, wie ich oben schon schrieb. 😉
Wenn die Freigabe typenbezogen wäre, wäre weder die FIN des Fahrzeuges noch die TeileNr. explizit aufgeführt, sondern eben der 6-stellige Typschlüssel.
Drum steht da auch sowas drin:
************************************************************
ZITAT:
Im Rahmen der Typgenehmigung des oben genannten Fahrzeuges...
************************************************************
Oben genannt ist aber die FIN und nicht der 6-stellige Typschlüssel.
So,jetzt hab ich mal den letzten Beitrag von dir gelesen...wieso darf man es so nicht einbauen??
1.Man hat einen Unfall
2.Die Versicherung/Polizei oder wer auch immer stellt fest dass dein Lenkrad nicht zugelassen/eingetragen ist
3.Du schreibst an VW und erhältst die Bescheinigung rückwirkend dass alles okay ist mit dem Lenkrad im Golf 5
Geht ganz schnell und kostenlos und ohne pi pa po ,und ich hatte nen netten kompetenten Berater am Telefon.Habe auch nachgefragt zwecks Highline,Trendline usw... alles kein Problem 🙂
Für mich heißt das ganz klar: Freigabe für alle Golf 5 1K0
Denn lieber kommt mir ein Golf 5 mit GTI Lenkrad entgegen wie heute aufn Heimweg eine Radkappe von Aldi ,die just in dem moment abgesprungen ist und meine Frontschürze geküsst hat.Gottseidank ohne Schäden 🙂 Und natürlich ist das Teil für alle Automarken eintragungsfrei !!!
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wenn die Freigabe typenbezogen wäre, wäre weder die FIN des Fahrzeuges noch die TeileNr. explizit aufgeführt, sondern eben der 6-stellige Typschlüssel.Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Ich gehe aber mal ganz stark davon aus, das man so ein Dokument mit jeder X Beliebigen Fahrgestellnummer eines Golf 5's bekommt 😉.
Weil die Freigaben Typen bezogen sind, wie ich oben schon schrieb. 😉Drum steht da auch sowas drin:
************************************************************
ZITAT:
Im Rahmen der Typgenehmigung des oben genannten Fahrzeuges...
************************************************************
Oben genannt ist aber die FIN und nicht der 6-stellige Typschlüssel.
Verstehen ist nach wie vor nicht deine Stärke?!?!
Immerhin gibst du zu, dass VW eine TYPGENEHMIGUNG bestätigt. Unabhängig ob in diesem Schreiben eine spezielle FIN erwähnt wird oder nicht, gilt eine TYPGENEHMIGUNG für den kompletten Fahrzeug-Typ und nicht nur in Kombination mit einer FIN. Die TYPGENEHMIGUNG schließt jeder FIN des Fahrzeugtyps automatisch mit ein!!! Aus dem Grund braucht auch ein Golf R-Line keinen extra Freigabevermerk für das Lenkrad.
Erkundige dich bei jemandem aus der Automobilindustrie, dem TÜV oder sonstwem vom Fach, nur nicht mehr bei deinem Bäcker, von dem du dir ja wohl bisher deine kruden angeblichen Tatsachen hast bestätigen lassen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
So,jetzt hab ich mal den letzten Beitrag von dir gelesen...wieso darf man es so nicht einbauen??1.Man hat einen Unfall
2.Die Versicherung/Polizei oder wer auch immer stellt fest dass dein Lenkrad nicht zugelassen/eingetragen ist
3.Du schreibst an VW und erhältst die Bescheinigung rückwirkend dass alles okay ist mit dem Lenkrad im Golf 5Geht ganz schnell und kostenlos und ohne pi pa po ,und ich hatte nen netten kompetenten Berater am Telefon.Habe auch nachgefragt zwecks Highline,Trendline usw... alles kein Problem 🙂
Für mich heißt das ganz klar: Freigabe für alle Golf 5 1K0
Denn lieber kommt mir ein Golf 5 mit GTI Lenkrad entgegen wie heute aufn Heimweg eine Radkappe von Aldi ,die just in dem moment abgesprungen ist und meine Frontschürze geküsst hat.Gottseidank ohne Schäden 🙂 Und natürlich ist das Teil für alle Automarken eintragungsfrei !!!
Interessant ist, dass solch ein Dokument ein Datum hat.
Ein mögliche Situation der Überprüfung ebenfalls ein bestimmtes Datum hat.
Damit kannst Du Dir die Frage selbst beantworten, denn vor Datum des Dokumentes liegt keine fahrzeugbezogene Freigabe vor.
Was etwas für DICH PERSÖNLICH heisst, ist dabei irrelevant.
Wenn die Freigabe nicht fahrzeugbezogen, sondern typbezogen wäre, wäre der entsprechende voillständige Typschlüssel, der NICHT 3-stellig, sondern 6-stellig ist, im Dokument aufgeführt.
Das sind übrigens die von Dir dokumentierten Tatsachen.
Zitat:
Original geschrieben von Golf_GTsport
Verstehen ist nach wie vor nicht deine Stärke?!?!Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wenn die Freigabe typenbezogen wäre, wäre weder die FIN des Fahrzeuges noch die TeileNr. explizit aufgeführt, sondern eben der 6-stellige Typschlüssel.
Drum steht da auch sowas drin:
************************************************************
ZITAT:
Im Rahmen der Typgenehmigung des oben genannten Fahrzeuges...
************************************************************
Oben genannt ist aber die FIN und nicht der 6-stellige Typschlüssel.Immerhin gibst du zu, dass VW eine TYPGENEHMIGUNG bestätigt. Unabhängig ob in diesem Schreiben eine spezielle FIN erwähnt wird oder nicht, gilt eine TYPGENEHMIGUNG für den kompletten Fahrzeug-Typ und nicht nur in Kombination mit einer FIN. Die TYPGENEHMIGUNG schließt jeder FIN des Fahrzeugtyps automatisch mit ein!!! Aus dem Grund braucht auch ein Golf R-Line keinen extra Freigabevermerk für das Lenkrad.
Erkundige dich bei jemandem aus der Automobilindustrie, dem TÜV oder sonstwem vom Fach, nur nicht mehr bei deinem Bäcker, von dem du dir ja wohl bisher deine kruden angeblichen Tatsachen hast bestätigen lassen.
Deine Stärke war das noch nie und scheint es jetzt auch noch nicht zu sein.
Die dukumentierte Typgenehmigung bezieht sich auf eine FIN, nicht auf einen Typschlüssel.Daran ändert sich auch nix durch die jetzt angefangene Diskussion.
Bei den aufgeführten Leuten solltest Du Dich dann evtl. erkundigen, die werden Dir das dann wohl bestätigen, so wie sie es mir übrigens auch bestätigt haben.
Ich will ja nix sagen. Aber hat man sich das Dokument von Golf-V-GT mal genau durch gelesen?
Dort steht:
Zitat:
Im Rahmen der Typengenehmigung des oben genannten Fahrzeugs
Das ganze bedeutet, das diese Fahrgestellnummer (die dort angegeben ist) in den Rahmen der Typengenehmigung fällt.
Da diese Fahrgestellnummer in die Typengenehmigung fällt, fallen auch alle anderen Fahrgestellnummer des Golf 5es in diese Typengenehmigung rein.
Die Rahmenbedingungen für eine Freigabe ist ein Golf 5.
Es heist nichts anderes wie ich es geschreiben haben. Lediglich wird es hier schriftlich bestättigt, wenn auch etwas umständlich.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Interessant ist, dass solch ein Dokument ein Datum hat.
Ein mögliche Situation der Überprüfung ebenfalls ein bestimmtes Datum hat.Damit kannst Du Dir die Frage selbst beantworten, denn vor Datum des Dokumentes liegt keine fahrzeugbezogene Freigabe vor.
Was etwas für DICH PERSÖNLICH heisst, ist dabei irrelevant.
Wenn die Freigabe nicht fahrzeugbezogen, sondern typbezogen wäre, wäre der entsprechende voillständige Typschlüssel, der NICHT 3-stellig, sondern 6-stellig ist, im Dokument aufgeführt.
Das sind übrigens die von Dir dokumentierten Tatsachen.
Ja und weiter? dann hab ichs halt verloren und sag "kein Problem,ich fordere schnell ein neues an".
Es ist ja kein Gutachten zur Eintragung nach 19.3 ,sondern eine art ABE für dein Auto...
aber ist doch egal jetzt die ganze Diskussion...es ist wie ich gesagt habe freigegeben und man muss es in keinem G5 1K0 eintragen lassen !
Was beim G6 Lenkrad -> G5 nicht der Fall ist,hier bedarf es halt einer Eintragung.Auch wenn 50% des Autos aus 1K0-Teilen besteht xD
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Ich will ja nix sagen. Aber hat man sich das Dokument Golf-V-GT mal genau durch gelesen?Dort steht:
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Das ganze bedeutet, das diese Fahrgestellnummer (die dort angegeben ist) in den Rahmen der Typengenehmigung fällt.Zitat:
Im Rahmen der Typengenehmigung des oben genannten Fahrzeugs
Da diese Fahrgestellnummer in die Typengenehmigung fällt, fallen auch alle anderen Fahrgestellnummer des Golf 5es in diese Typengenehmigung rein.
Die Rahmenbedingungen für eine Freigabe ist ein Golf 5.Es heist nichts anderes wie ich es geschreiben haben. Lediglich wird es hier schriftlich bestättigt, wenn auch etwas umständlich.
es ist egal wie und was du sagst...es bringt nix 😁
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Deine Stärke war das noch nie und scheint es jetzt auch noch nicht zu sein.
Die dukumentierte Typgenehmigung bezieht sich auf eine FIN, nicht auf einen Typschlüssel.Daran ändert sich auch nix durch die jetzt angefangene Diskussion.
Es gibt keine Typgenehmigung, die sich nur auf eine einzelne FIN bezieht. Daran änderst auch DU nichts. Wenn du dies aus dem veröffentlichten Schreiben von VW entnehmen willst, ist das dein gutes Recht. Spricht aber nur für deine beschränkten Kenntnisse der Materie. Und macht deine Behauptungen nicht wahrer, auch wenn du sie hier als Tatsachen "verkaufen" willst.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Bei den aufgeführten Leuten solltest Du Dich dann evtl. erkundigen, die werden Dir das dann wohl bestätigen, so wie sie es mir übrigens auch bestätigt haben.
Ich gehöre zu der genannten Personengruppe und weiß daher wovon ich rede. Ganz im Gegensatz zu dir.
Zitat:
Original geschrieben von Golf_GTsport
Es gibt keine Typgenehmigung, die sich nur auf eine einzelne FIN bezieht. Daran änderst auch DU nichts. Wenn du dies aus dem veröffentlichten Schreiben von VW entnehmen willst, ist das dein gutes Recht. Spricht aber nur für deine beschränkten Kenntnisse der Materie. Und macht deine Behauptungen nicht wahrer, auch wenn du sie hier als Tatsachen "verkaufen" willst.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Deine Stärke war das noch nie und scheint es jetzt auch noch nicht zu sein.
Die dukumentierte Typgenehmigung bezieht sich auf eine FIN, nicht auf einen Typschlüssel.Daran ändert sich auch nix durch die jetzt angefangene Diskussion.
Zitat:
Original geschrieben von Golf_GTsport
Ich gehöre zu der genannten Personengruppe und weiß daher wovon ich rede. Ganz im Gegensatz zu dir.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Bei den aufgeführten Leuten solltest Du Dich dann evtl. erkundigen, die werden Dir das dann wohl bestätigen, so wie sie es mir übrigens auch bestätigt haben.
Dann wirst Du auch die Bestimmungen, aus denen das hervorgeht, hier posten können ??
Zitat:
Original geschrieben von Matze2k8
Mich würde aber mal brennend interessieren wos die Lenkräder für 180 euro gibt 😁 die sind alle so um die 300 euro marke 😉
Na ganz einfach
hier.
Habe mein R32 Lenkrad bei obigen Link für 150€ ersteigert --> nagelneu
Umgebaut wurde es beim Freundlichen für 50€.
Was noch dazu kam war ein Lenkradsteuergerät für die Fernbedienung am Lenkrad.
Eingetragen und solchen gedöns braucht man nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Matchiste
Na ganz einfach hier.Zitat:
Original geschrieben von Matze2k8
Mich würde aber mal brennend interessieren wos die Lenkräder für 180 euro gibt 😁 die sind alle so um die 300 euro marke 😉
Habe mein R32 Lenkrad bei obigen Link für 150€ ersteigert --> nagelneu
Umgebaut wurde es beim Freundlichen für 50€.
Was noch dazu kam war ein Lenkradsteuergerät für die Fernbedienung am Lenkrad.
Eingetragen und solchen gedöns braucht man nicht.
Na du bist lustig, hab bisher noch keine Auktion verfolgt die unter 270 geendet hat. Da is mir der Preis für ein neues GTI / R32 Lenkrad mit Multifunktion für 150Euro schon sehr fraglich.
Grüße