grundaustattung c63 amg WA leasing

Mercedes C-Klasse W204

hi, hätte folgende fragen:

kann man als werksangehöriger von mercedes benz überhaupt einen c63 leasen? (bzw. gibt es andere faktoren die beeinflussen ob leasing eines amgs über ein jahr möglich ist)
desweiteren, wie viel billiger sind die raten?
und das wichtigste: aus was besteht die austattung, die man nehmen 'muss', möchte man eine c klasse bzw c 63 leasen

frage rein interessehalber, bin selbst natürlich nicht bei MB beschäftigt sonst wüsste ich das vermute ich mal 😉

gruß und besten dank schonmal

36 Antworten

Hi nochmal So,
@peterbalzer da kann aber was nicht stimmen, weil der C63 ist in WEIß zur Miete NICHT freigegeben!!!!
@Yogiman zu den Farben ganz kurz, kannst nur zwischen Schwarz und Silber wählen (leider) ist aber so!!!!
Das PP ist zur Miete nicht zugelassen kannst also vergessen! Ist für mich nicht so schlimm weil ich das Auto nicht auf der Rennstrecke fahren werde!!
Und deine Frage bezüglich der Ausstattung versteh ich nicht, was willst den noch genau wissen???
gruß

Zitat:

Original geschrieben von Calingo85


Hi nochmal So,
@peterbalzer da kann aber was nicht stimmen, weil der C63 ist in WEIß zur Miete NICHT freigegeben!!!!
@Yogiman zu den Farben ganz kurz, kannst nur zwischen Schwarz und Silber wählen (leider) ist aber so!!!!
Das PP ist zur Miete nicht zugelassen kannst also vergessen! Ist für mich nicht so schlimm weil ich das Auto nicht auf der Rennstrecke fahren werde!!
Und deine Frage bezüglich der Ausstattung versteh ich nicht, was willst den noch genau wissen???
gruß

Ja ich habe nur silber oder schwarz zur Auswahl gehabt. Bin dann nochmal in den WA-Verkauf gegangen und habe einen Verkäufer gefunden, der sich telefonisch in der Zentrale darum bemüht hat, und siehe da, nach mehreren Anrufen hat es doch tatsächlich geklappt, also zu 2-ten mal Glück gehabt !!!!!!!!

Einfach dranbleiben, dann geht doch einiges ...........

Peter

PS: Was nehme ich nur als nächstes ???? Alles danach ist wohl die Hölle :-((

Hi,
Wow nicht schlecht magst mir den Namen des Verkäufers nenen?? Oder würdest mir bitte deinen Name verraten???? meine email, funkmaster-t@gmx.de falls du es nicht öffentlich sagen möchtest!!! Danke schon mal.... gruß....

Zitat:

Original geschrieben von Calingo85


Hi,
Wow nicht schlecht magst mir den Namen des Verkäufers nenen?? Oder würdest mir bitte deinen Name verraten???? meine email, funkmaster-t@gmx.de falls du es nicht öffentlich sagen möchtest!!! Danke schon mal.... gruß....

Hast ne PN !

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Zitat:

Original geschrieben von geheimflo


Familie bedeutet in diesem Fall übrigens gleicher Wohnsitz und nicht Großonkel am anderen Ende von Deutschland...

Gruß,
Flo

Nein das stimmt seit 2008 nicht mehr. Man muss nicht mehr in häuslicher Gemienschaft wohnen....

hier geht es ums mieten. Zumindest ein Zweitwohnsitz muss bei dem Firmenangehörigen gemeldet sein.

Gruß,
Flo

Zitat:

Original geschrieben von geheimflo


hier geht es ums mieten. Zumindest ein Zweitwohnsitz muss bei dem Firmenangehörigen gemeldet sein.

Gruß,
Flo

Nein, seit 2008 ist es so, dass nur eine enge Verwandtschaft bestehen muss (d.h. Onkel, Tochter, Vater usw.) aber man muss nicht beim Werksangehörigen im selben Haus oder als Zweitwohnsitz im selben Haus wohnen. Habe damals auch ma aus Interesse nachgefragt und mir wurd es so geschildert. Dieses soll auch erst seit 2008 in der FA-Miete so sein.

Tja, dann haben wir da wohl unterschiedliche Infos.

Ich kenne es so: im Mietmodell darf das Fahrzeug ausschließlich vom Bezugsberechtigten und den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner genutzt werden.

Ein Grund mehr, solche Themen nicht im Internet abzuhandeln, sondern die Leute zu fragen, die (eigentlich) Bescheid wissen sollten. 🙂

Gruß,
Flo

Hallo
Ich bin auch der Meinung das geheimflo recht hat.
Was Kimi meint ,betrifft das Kaufmodell,im Mietmodell muss der Nutzer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Halter leben.
Habe eben gerade noch mal im Intranet nachgeschaut.

Gruss Chris

Abend,

geheimflo hat Recht, habe eben nachgelesen.

"Eine Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist zu nicht gewerblichen Zwecken an in häuslicher Germeinschaft lebende Partner und Familienangehörige möglich."

Gruss
Basti

Sorry wenn ich das alte Thema nochmal aufgreife, aber gilt beim WA "AMG" Leasing der normale Satz dann, sprich 1,05 % vom BLP?

DANKE

Ja der Leasingfaktor in MA Miete ist für den C 63 der gleiche wie für einen normalen C

Und die Fahrzeugausstattung ist individuell.. Da kann man immer noch abklären lassen was alles geht...

Zitat:

Original geschrieben von Voegelexxx


Sorry wenn ich das alte Thema nochmal aufgreife, aber gilt beim WA "AMG" Leasing der normale Satz dann, sprich 1,05 % vom BLP?

DANKE

bei wieviel km denn?

steuer und versicherung nehme ich an ist nicht dabei?

Moin
Kosten von ca 800Euro bei 12000km
Versicherung ist drin ,ohne SB Steuer muss man bezahlen.
MFG

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