Greift hier die Teilkasko?!
Folgendes ist geschehen: Eine Scheibe am Auto müsste durch die Feuerwehr zerschlagen werden, weil das Auto sich selbst verschlossen hatte.
Die Frau war einkaufen, ging aus dem Geschäft, öffnete das Auto (KeyLesGo), hatte die Tasche auf dem Beifahrersitz Abgestellt mit dem Schlüssel. Hinten das Kind angeschnallt und die Tür zugemacht. In diesem Moment schließt die Karre alle Türen und lässt sie nicht wieder öffnen am Griff. Ergebnis: Feuerwehr hat die Scheibe zerschlagen und Auto aufgesperrt.
Greift hier die Teilkasko ein wegen dem Scheibentausch oder nicht?!
Beste Antwort im Thema
Also, ich habe die Versicherung kontaktiert und alles geschildert. Die Scheibe wird über Teilkasko ersetzt.
Im gleichen Zuge hab ich mal bei der Stadt angefragt wegen anfallenden Kosten. Die Person die dafür zuständig ist, ist im Urlaub.
Die Assistentin hat gemeint dass da die Rechnung für den Einsatz kommen könnte. Etwa um die 300€
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18 Antworten
Das ist eine Interessante Frage. Habe daher in meinen Versicherungsbedingungen mal nachgelesen (Huk24). Da steht nur was von Glasbruch - aber nichts wodurch dieser entstanden ist. Ruf doch mal einen Autoglasservice an. Die wissen so was. Oder halt direkt deine Versicherung.
Hier liegt Vorsatz mit Notstand vor. Ich bin gespannt was die VS dazu sagt.
Nicht vorsätzlicher Glasbruch wäre in der TK versichert aber kein Vorsatz. Wie das bei Notstand aussieht??
Interessanter wird, wer den Feuerwehreinsatz bezahlen muss.
Zitat:
@Spechtone schrieb am 5. September 2019 um 10:52:49 Uhr:
Interessanter wird, wer den Feuerwehreinsatz bezahlen muss.
Auch wenn die Autos immer sicherer werden, sind immer häufiger auch die Einsätze der Feuerwehr und der Polizei notwendig. Diese Leistungen sind in Deutschland nicht kostenlos und müssen vom Verursacher bezahlt werden. Dies ist einer der Gründe warum in der BRD eine Pflicht zur KFZ-Haftpflicht besteht. Die Aufwendungen der Länder, Städte und Kommunen werden von den Versicherungen bezahlt.
Quelle:
https://...sicherung-testberichte.de/.../Hier ging es um Leben (Kind eingeschlossen), dann bezahlt Vater Staat. Wie auch bei Tierrettung.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 5. September 2019 um 12:21:27 Uhr:
Hier ging es um Leben (Kind eingeschlossen), dann bezahlt Vater Staat. Wie auch bei Tierrettung.
Das kann man so pauschal nicht sagen, da die Kosten in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Aber ich stimme dir zu, bei einer lebensbedrohlichen Situation wird bezahlt, bis die Bedrohung beendet ist, oder an ein anderes Rettungsunternehmen übergeben wurde. Was danach kommt, wie z.B. die Bergung des Fahrzeugs - das muss der Verursacher bezahlen, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Die Frage stellt sich, ob sich das eingeschlossene Kind in Lebensgefahr befand.
Hier interessante Artikel dazu
https://www.lto.de/.../https://www.weka.de/.../Vllt. kann uns der TE bei nächster Gelegenheit mal informieren, wie es bei ihm ausgegangen ist.
Erstmal muss ja keyless go defekt gewesen sein schlüssel im Auto und trotzdem tür zu geht eigentlich nicht.
Zumal vorher schon eine Tür offen war. Denke das die Kasko zahlen muss glasbruch ist glasbruch warum dürfte nicht so das Thema sein.
Zitat:
@Seppi-1604 schrieb am 5. September 2019 um 13:27:19 Uhr:
Erstmal muss ja keyless go defekt gewesen sein schlüssel im Auto und trotzdem tür zu geht eigentlich nicht.
Zumal vorher schon eine Tür offen war. Denke das die Kasko zahlen muss glasbruch ist glasbruch warum dürfte nicht so das Thema sein.
Fehlerspeicher sowie Infospeicher sind leer. Hab die Situation jetzt mehrfach wiederholt und nichts ist. Es wird nicht abgesperrt solange der Schlüssel im Auto ist.
Werd natürlich reichten wie es ausgegangen ist.
GHM, bei Kindern, vor allem Kleinkindern wird sofort und unverzüglich zur Sicherung gehandelt und die Kosten übernommen. Was nach Rettung kommt ist was anderes.
Seppi, unterstellst ein Defekt des KLG? Aber wäre auch egal, gleiche Situation.
Wieso muss TK bei Vorsatz zahlen? Das ist in jeder TK ausgeschlossen bzw. hab noch nie eine anderslautende gesehen.
Na klar unterstelle ich einen defekt des KLG wie sonst sollte sich der Wagen verschließen wenn der Schlüssel auf dem Beifahrersitz ist? Soweit ich weiss muss KLG dann das Fahrzeug beim Betätigen des Türgriffs wieder entriegeln denn der Schlüssel ist ja in Reichweite. Oder?
Aber es war so und es ist hier völlig belanglos. Oder meinst du könntest BMW verklagen wegen der Fehlfunktion des KLG?? Viel Spaß
Hä wie kommst du denn auf sowas, komische Menschen hier.
War mehr als Hinweis für den TE gedacht das das System evtl. nicht mehr zuverlässig funktioniert.
Also mir wurden mal bei meinem alten e39 während der Nachtschicht auf einem öffentlichen Parkplatz beide Scheinwerfer sowie die abblendenden Seitenspiegel zerdeppert. Hatte die Teilkasko alles übernommen und das bei Vandalismus. Bei einem Unfall ist ja ebenfalls der Glasbruch versichert und wenn das Fahrzeug verriegelt während ein Kind eingesperrt ist sollte eine Versicherung mir einen kräftigen Grund liefern warum bei so einem “Unfall“ nicht gezahlt wird.
Seppi, konzentriere dich auf die Frage. Ansonsten weise darauf hin worauf du hinaus willst.