Golf7: Aktuelle Zusatzprämien des Herstellers = Infoplattform, damit man nichts versäumt!

VW Golf 7 (AU/5G)

Fange mal an,
Wenn man die Liste bei Neuerungen regelmäßig aktualisiert, sieht jeder direkt, ob es was zu sparen gibt.
Ist ja manchmal zeitlich begrenzt.
Bitte nur Fakten, keine ausschweifenden Diskussionen,
(Rabatte, Änderungen Listenpreise, etc. gehören hier nicht hin)
Bitte nur die reinen Prämienaktionen des Herstellers! Hoffe, das hilft manchem weiter.

Golf Limo:
Gewerbeprämie 892 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 892 € Rabatt
1.000 € Tankkarte für Führerscheinneulinge

Golf Edition:
Gewerbeprämie 892 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 892 € Rabatt
1.000 € Tankkarte für Führerscheinneulinge

Golf R
Gewerbeprämie 892 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 892 € Rabatt
1.000 € Tankkarte für Führerscheinneulinge

Golf Cup:
Gewerbeprämie 892 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 892 € Rabatt
1.000 € Tankkarte für Führerscheinneulinge

Golf GTD
Gewerbeprämie 892 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 892 € Rabatt
1.000 € Tankkarte für Führerscheinneulinge

Golf GTI
Gewerbeprämie 892 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 892 € Rabatt
1.000 € Tankkarte für Führerscheinneulinge

Golf Variant:
Gewerbeprämie 595 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 595 € Rabatt

Golf Variant TDI Bluemotion
Gewerbeprämie 595 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 595 € Rabatt

Golf Variant Cup:
Gewerbeprämie 595 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 595 € Rabatt

Golf Variant TGI Bluemotion
Gewerbeprämie 595 € Rabatt
Inzahlungnahmeprämie Fremdfabrikat 595 € Rabatt

Beste Antwort im Thema

Ja wir sind seit 15 Jahren Vermittler für Vertragshändler-Neufahrzeuge und gerade daher wissen wir, was machbar ist und was nicht.

Wir lesen hier sehr oft Grimms Märchen, was alles geht und was alles machbar ist und das Ende vom Lied ist dann irgendwann nach 240 Post´s vom 86 Spezialisten, das es doch alles anders ausschaut :-)

Fakt:
Da es um eine geförderte Prämie geht, welche an Bedingungen des Herstellers geknüpft ist, kann der Vertragshandel nicht mehr geben als er vom Hersteller gesamt bekommt, da sind wir uns doch sicher alle einig, oder ?!

Wenn der Vertragshändler eine Inz. macht, muss das Fahrzeug offiziell angekauft werden inkl. Zahlungsfluss zwischen Käufer & Verkäufer, Abmeldung, etc. etc., also nicht wie behauptet "der muss den gar nicht kaufen, kannste auch privat verscherbeln"

Sollte er dieser Herstellervorgaben missachten, muss er bei Revision (ca. alle 2 Jahre) die Prämien an den Hersteller zurückzahlen, das hat in den letzten 10 Jahren schon einigen Großen Händlern & Gruppen den Kopf bzw. das Schild gekostet, weil diese sich nicht an die Vorgaben gehalten oder die Rückforderungen finanziell nicht stemmen konnten. (Kath, Röchling, etc.etc.)

Zurück zum Thema:
Die Inz. Prämie rechnet sich nicht da die anfallenden Kosten, Zeitaufwendungen und Verluste, die dagegen stehende Prämie übertreffen, es sei denn, man hat eine alte Rostlaube unter 1.500€ Marktwert abzugeben.

Wenn ein Händler total verrückt wäre einen Marktwert als Ankauf anzusetzen & die Prämie weiter zu reichen, liegt der Gesamtnachlass jedoch versteckt immer noch weit über seiner EK-Kondition, also entsprechend geringer für den Käufer des Neuwagen inkl. Gebrauchtwagen Inz. und dem entsprechend auch der "Gesamtrabatt"

.... Euch ein schönes Weekend

87 weitere Antworten
87 Antworten

Habe von meinem größeren Händler (hat mehrere Autohäuser) sowohl die Auftrageingangsprämie sowie die Inzahlungnahmeprämie in voller Höhe bekommen. Hab ihm allerdings zuvor auch wissen lassen, dass ich über deren Existenz und Höhe Kenntnis habe.

Verrätst Du auch wann und wo (die Gegend) das war und in welcher Höhe?
Kenne jemand der in naher Zukunft einen Golf 5 von 2004 abgeben will und dafür einen Golf 7 kaufen möchte.
Eigentlich einen Jahreswagen aber wenn es entsprechende Rabatte und Aktionen gibt, kann es natürlich auch ein Neuwagen sein.

Zitat:

? Erstellt am 20. Januar 2015 um 09:05:45 Uhr
von Superdino:

Verrätst Du auch wann und wo (die Gegend) das war und in welcher Höhe?
Kenne jemand der in naher Zukunft einen Golf 5 von 2004 abgeben will und dafür einen Golf 7 kaufen möchte.
Eigentlich einen Jahreswagen aber wenn es entsprechende Rabatte und Aktionen gibt, kann es natürlich auch ein Neuwagen sein.

Im "echten Norden" (so die offizielle Imagewerbung des Bundeslandes), aktuell im Januar (Aktion läuft bis Ende März), Höhe: 1.190 für Neuwagen, rd. 890 für Inzahlungnahme.

Momentan gibt es eine Auftragsprämie von 1.190 Euro, also ohne ein Auto abzugeben ;-)
(wie schon oben mal von jemand erwähnt wurde)

Ähnliche Themen

Zitat:

@VW_Bernd_1967 schrieb am 20. Januar 2015 um 16:14:07 Uhr:


Momentan gibt es eine Auftragsprämie von 1.190 Euro, also ohne ein Auto abzugeben ;-)
(wie schon oben mal von jemand erwähnt wurde)

So habe ich auch fast 18% bekommen 😉

Zitat:

@runn3r schrieb am 20. Januar 2015 um 17:55:34 Uhr:



Zitat:

@VW_Bernd_1967 schrieb am 20. Januar 2015 um 16:14:07 Uhr:


Momentan gibt es eine Auftragsprämie von 1.190 Euro, also ohne ein Auto abzugeben ;-)
(wie schon oben mal von jemand erwähnt wurde)
So habe ich auch fast 18% bekommen 😉

Und ich fast 24% - Ätsch - Dank zus. Gewerbeprämie 😉

Zitat:

@VW_Bernd_1967 schrieb am 20. Januar 2015 um 19:10:17 Uhr:



Zitat:

@runn3r schrieb am 20. Januar 2015 um 17:55:34 Uhr:


So habe ich auch fast 18% bekommen 😉

Und ich fast 24% - Ätsch - Dank zus. Gewerbeprämie 😉

arsch 😁

Was ist wenn man das Auto trotz Inzahlungsnahmeprämie privat verkauft? Muss man dann nur die 595 EUR (mit MwSt?) extra zahlen oder ändert sich dadurch der komplette Autopreis?

Bei Privatverkauf (müsste im Inzahlungnahmevertrag zugelassen sein) entfällt die Prämie von brutto 892,50 (Golf).
Diese wird im Vertrag für den Neuwagen als "Abzug" vom Kaufpreis gesondert ausgewiesen, der Neuwagenpreis erhöht sich bei Privatverkauf des Gebrauchten also entsprechend.

Die Prämie waren 595 EUR und wenn ich 19% MwSt dazu rechne, komme ich nicht auf die 892,50 EUR. Einen Inzahlungsnahmevertrag habe ich noch nicht unterschrieben, im Verkaufsgespräch ging es nur darum das wir unseren "Alten" beim Händler Inzahlung geben. Daraufhin hat er diese 595 EUR eingerechnet. Eine Bewertung und ein Preis für den "Alten" wollten wir erst kurz vorm Auslaufen der Finanzierung besprechen.

Zitat:

@haleboro schrieb am 22. Januar 2015 um 18:41:26 Uhr:


Bei Privatverkauf (müsste im Inzahlungnahmevertrag zugelassen sein) entfällt die Prämie von brutto 892,50 (Golf).
Diese wird im Vertrag für den Neuwagen als "Abzug" vom Kaufpreis gesondert ausgewiesen, der Neuwagenpreis erhöht sich bei Privatverkauf des Gebrauchten also entsprechend.

Die Inzahlungnahmeprämien hängen davon ab, was man kauft: beim G7 sind es die 892,50, beim SV nur 595.

Zitat:

@haleboro schrieb am 22. Januar 2015 um 18:41:26 Uhr:


Bei Privatverkauf (müsste im Inzahlungnahmevertrag zugelassen sein) entfällt die Prämie von brutto 892,50 (Golf).
Diese wird im Vertrag für den Neuwagen als "Abzug" vom Kaufpreis gesondert ausgewiesen, der Neuwagenpreis erhöht sich bei Privatverkauf des Gebrauchten also entsprechend.

Die Inzahlungnahmeprämie muß nicht zwangsläufig entfallen wenn er privat verkauft...

Ein guter Verkäufer kann das auch anders hinbekommen

Was für Argumente sprechen dafür das der Rabatt bleibt?

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 22. Januar 2015 um 20:10:23 Uhr:



Zitat:

@haleboro schrieb am 22. Januar 2015 um 18:41:26 Uhr:


Bei Privatverkauf (müsste im Inzahlungnahmevertrag zugelassen sein) entfällt die Prämie von brutto 892,50 (Golf).
Diese wird im Vertrag für den Neuwagen als "Abzug" vom Kaufpreis gesondert ausgewiesen, der Neuwagenpreis erhöht sich bei Privatverkauf des Gebrauchten also entsprechend.
Die Inzahlungnahmeprämie muß nicht zwangsläufig entfallen wenn er privat verkauft...
Ein guter Verkäufer kann das auch anders hinbekommen

In meinem Neuwagenkaufvertrag steht nicht gesondert der Abzug der 595 EUR als Inzahlungsnahmeprämie. Das Ganze wurde im Hauspreis verankert, wie der sich zusammensetzt, darüber habe ich keine schriftlichen Unterlagen bekommen.

Zitat:

@harlekin1109 schrieb am 22. Januar 2015 um 21:19:38 Uhr:


Was für Argumente sprechen dafür das der Rabatt bleibt?

Zitat:

@harlekin1109 schrieb am 22. Januar 2015 um 21:19:38 Uhr:



Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 22. Januar 2015 um 20:10:23 Uhr:


Die Inzahlungnahmeprämie muß nicht zwangsläufig entfallen wenn er privat verkauft...
Ein guter Verkäufer kann das auch anders hinbekommen

Viel Spekulation, aber wenig Wahrheit drin liebe Leute.
Um hier ein wenig Licht ins dunkle zu bringen wie es laufen würde, um die besagte Prämie zu erhalten muss folgendes beachtet werden und der Gebrauchte "muss" übrigens abgegeben werden !

1) Auf Eigenkosten muss ein Minderwertgutachten durch TÜV/DEKRA erstellt werden.
Kosten ca. 100€-130€ plus zusätzlicher Zeitaufwand von mind. 2-3 Stunden.

2) Der Gebrauchtwagen muss selbst zu dem Vertragshändler gebracht werden.
Zeitaufwand ca. 6-8 std. plus zusätzliche Kosten für Bahnticket, oder Zweitwagen (mann möchte ja auch wieder zurück)

3) Auf Grundlage des Minderwertgutachtens wird ein Inzahlungnahme-Preis ermittelt.
Dieser liegt durchschnittlich ca. 25%-35% unter dem aktuellen Marktwert (Minderwert, Ertrag, Aufbereitung, Garantie, etc.)

Kalkuliert man alles zusammen, rechnet sich die Prämie bei Inz. nur für Fahrzeuge mit einem Wert unter 1.000€.
Bei gängigen Gebrauchtwagen zwischen 3-12 Tsd. Euro bringt die Prämie nichts, eher legt man noch viel Geld drauf !

Darum bieten wir diese Prämie erst gar nicht an.
Alles Gute euch .....

Deine Antwort
Ähnliche Themen