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Golf zu Staub zerfallen, FE weg, wegen ABS.

VW Golf 4 (1J)

Der Richter hat den Zeugen belehrt, er solle die Wahrheit sagen, sonst könne das Gericht zu einer falschen Entscheidung kommen. Und der Zeuge kann den größten Mist erzhählen, der Richter glaubts, in der Annahme, der Zeuge will dem Gericht helfen.
Mich beschleicht der Verdacht, der Zeuge traf mich schon ein Mal und will sich rächen, für was auch immer. Ich erinnere mich nicht.
Der Zeuge sagt: "Ich habe kein Bremslicht gesehen" und dann erfindet er noch einen Dialog, in dem ich angeblich diese Aussage bestätige, nach dem Unfall.
Welchen Nachweis gibt es, wenn es keine Bremsspuren gibt?

Beste Antwort im Thema

Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber wie soll man bitte mit dem Startbeitrag dieses Threads irgendetwas anfangen? Ich vermute, dass es dazu eine Vorgeschichte gibt. Wenn ja, dann sollte diese mit verschoben werden. So wie es jetzt hier steht ist der Startbeitrag vollkommen zusammenhanglos.

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Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 25. Januar 2015 um 09:07:57 Uhr:


Interessanter Punkt. ...

Daran ist nichts, null-komma-garnichts interessant.

Du bist in der Pflicht, Deine Unschuld nachzuweisen, weil die bisher vorliegenden Beweise und Aussagen eine Schuld von Dir aufzeigen. Die möglicherweise nicht völlige Unschuld von anderen Unfallbeteiligten ist kein Beweis Deiner Unschuld.

Sollte man eigentlich schon in der Schule begriffen haben, wenn viele Geschichten über andere Leute interessant sein mögen, aber unter dem Aufsatz dann ein freundlich herbes "Thema verfehlt" steht, weil das Thema Dein Verhalten und nicht das der Anderen war.

Ein Gericht ist nochmals herber, weil dort nicht mal mehr wortreich geschmückte Sätze und eine fehlerfreie Rechtschreibung zu einem "gerade noch ausreichend" retten werden.

Thema ist, und darauf sollte Deine Konzentration vollständig ausgerichtet sein, ob Du dich korrekt verhalten hast. Ob da ein anderer Unfallbeteiligter nun Meier oder Schulz als Zeugen hat, ist noch weniger interessant, als wenn der Bäcker Müller rechts von der Kreuzung bei roter Fußgängerampel wartend, sich einen Furz angezündet hat.

Und selbst das hätte nichts mit der Frage zu tun, die Du beantworten und für Deine Antwort auch objektiv nachvollziehbare Beweise liefern musst.

Frage Deinen Anwalt, was du ihm und dem Gericht liefern musst und kümmere Dich dann um genau das.

Nur Dein Anwalt kennt den gesamten Vorgang, kann den juristisch einordnen und weiß, was vor Gericht zählt und nicht nur für eine effekthaschende Dramaturgie einer fachlich hoch grenzwertigen Fernsehsendung im Nachmittagsprogramm reichen könnte.

Zum Glück muss man vor Gericht seine Unschuld noch nicht beweisen.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 25. Januar 2015 um 10:05:38 Uhr:


Du bist in der Pflicht, Deine Unschuld nachzuweisen, weil die bisher vorliegenden Beweise und Aussagen eine Schuld von Dir aufzeigen. i

Wie beweist man etwas, was man nicht getan hat ?

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 25. Januar 2015 um 09:22:36 Uhr:


In der Tat, hier ist das Rechtssystem am Hasen begraben: "Ein Eintrag, dann brauchen wir ja gar nicht mehr nachdenken oder Beweise sammeln." Das Nennt sich dann Richterliches Ermessen und Anscheinsbeweis.

Ist Dir schon mal in den Sinn gekommen, dass eine derartige Denkweise einem Richter viel mehr Arbeit macht, als die tatsächliche Bewertung der vorliegenden Unfall- und Vorgangsakte?

Er wäre in der Urteilsbegründung gezwungen darzulegen, warum die in Richtung A zeigenden Beweise nicht in Richtung A, sondern in Richtung B zeigen. Das Ganze dann auch noch so juristisch fundiert begründet sein muss, dass ihm die nächst höhere Instanz die Akte mit einem freundlichen "das war nichts" sofort wieder auf seinen Tisch knallt.

Ein Richter macht sich erheblich mehr Arbeit, weil er faul ist 😕

Und der Richter ist hier so richtig faul. Klar erkennbar daran, dass der für so eine Pipifax-Allerweltsgeschichte, ein Abbiegeunfall mit Sachschaden und geringem Verwarnungsgeld gleich mehrere Termine bei der Hauptverhandlung durchführt.

Nebenbei sammelt ein Richter keine Beweise, sondern bewertet alle ihm vorgelegten Unterlagen. Der Einzige, der hier was sammelt bist derzeitig Du, allerdings keinerlei Dinge um die dem Richter auf den Tisch zu legen, sondern fadenscheinige Ausreden um in der Sache Ahnungslosen einen Justizirrtum erklären zu können.

Kann man auch machen, aufgeben bevor es richtig angefangen hat, insbesondere wenn man eigene Fehler oder taktische Fehlentscheidungen wieder auszubügeln hat, ist der einfachere, bequemere Weg.

Nur ist es der Weg, der die größten Löcher in den eigenen Knien hinterlässt, was wiederum nicht schlimm ist, so lange man irgendwelche Ausreden hat, die Anderen die Idioten sind, weil sie das System nicht durchschauen und an das alles man nur selbst fest genug glauben muss.

Und weil wir gerade beim Glauben sind, ich glaube Dir Deine Geschichte nicht.
Aus einem fahrlässig herbeigeführten Abbiegeunfall mit 35 Euro Verwarnungsgeld wird keine Verkehrsgefährdung mit Fahrerlaubnisentzug. Weder durch den Unfall selbst, denn die Unfallaufnahme der Polizei, die zu einem kleinen Verwarnungsgeld geführt hat, verändert sich nicht auf dem Weg zum Gericht zu einer handfesten Verkehrsstraftat, auch nicht durch einen existierenden Voreintrag.

Und auch nicht mit einem richterlichen Ermessen. So lange sich Richter an Gesetze halten müssen, wird aus einer OWI nicht plötzlich eine Straftat und es gibt auch keinen Fahrerlaubnisentzug, wenn der Gesetzgeber das nicht vorgesehen hat.

Was Du uns hier aufgetischt hast, einen Allerweltsunfall beim Abbiegen mit kleinem Verwarnungsgeld (für die unfallbearbeitende Polizei gab es nicht mal einen Verdacht auf eine Straftat, sonst wäre es nicht zur Bußgeldstelle mit Verwarnungsgeld, sondern zur Staatsanwaltschaft mit Verdacht auf ... geschickt worden) und dabei einzig strittiger Schuldfrage wird nicht das werden können, was Du uns hier als für Dich unausweichliche Strafe wegen Richterwillkür berichtest.

Entweder gibt es hier einen Richter, der sich richtig viel Arbeit damit macht, um Dich zu bestrafen und seinen Job und Pension zum Abschuss durch Dich und Deinen Anwalt frei zu geben, oder Deine Darstellung der Dinge passt nicht.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 25. Januar 2015 um 10:05:38 Uhr:


Du bist in der Pflicht, Deine Unschuld nachzuweisen

Wie meine Vorschreiber schon schrieben: nö. So etwas gibt es nicht, so etwas muss man nicht und wie sollte man so was auch können.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 25. Januar 2015 um 10:24:17 Uhr:


Zum Glück muss man vor Gericht seine Unschuld noch nicht beweisen.

Vielleicht sollte man die Notwendigkeit eines Unschuldsbeweis nicht mit der Unschuldsvermutung verwechseln, denn letztere ist weg, wenn jemand, etwas oder vieles verschiedenes auf Dich zeigt und sagt: "Der war es".

Zitat:

@jackb schrieb am 25. Januar 2015 um 11:21:32 Uhr:



Zitat:

@Roadwin schrieb am 25. Januar 2015 um 10:05:38 Uhr:


Du bist in der Pflicht, Deine Unschuld nachzuweisen
Wie meine Vorschreiber schon schrieben: nö. So etwas gibt es nicht,

Den Thread gelesen?

Zwei Zeugenaussagen und die dazu passenden Unfallspuren sagen "schuldig". Muss der TE jetzt seine Unschuld nachweisen oder nicht?

Zitat:

so etwas muss man nicht

Freispruch, weil er seine Unschuld nicht nachweisen muss?

Zitat:

und wie sollte man so was auch können.

Dafür hat man einen Fach-Anwalt, der die Prozessregularien kennt und anhand des Unfallablaufs und dem Prozessverlauf genau sagen kann, was man auf den Tisch legen muss, was dann gemeinsam mit dem Argument der Nichtsnachweisbarkeit von Dingen die nicht existieren unter dem Strich juristisch glaubwürdiger, "besser" steht, als die Dinge, die gegen einen sprechen.

Vielleicht lügt er auch und die Zeugen haben recht. So sieht es nämlich aus.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 25. Januar 2015 um 09:28:12 Uhr:


Was den Schaden angeht, knobeln das ohnehin die Versicherungen aus bzw. nachher ein Richter.

Der derzeitige zivilrechtliche Stand ist, dass meine Versicherung mich vorsorglich hochgestuft hat, obwohl keine Forderung der Verkehrsbetriebe vorliegt.

Die haben gar keine Versicherung und brauchen diese auch nicht. Dafür haben sie einen ihnen passenden Teil des Schadens bezahlt und auch gleich die Arbeit des Gutachters übernommen: "Das ist ein Totalschaden, der Zeitwert beträgt X" ohne das Fahrzeug überhaupt nur einmal life gesehen zu haben.

Leider ist es tatsächlich so, dass die Polizei den Unfall auf einer von der Stadt geplanten Kreuzung mit einem von der Stadt betriebenen Bus aufgenommen hat und die Entscheidung über ein Busgeld der Stadt überlassen hat.

Und der Richter hat darin dann einen 315 b erkannt und weil er eben kein Strafrichter ist, sondern über ein Busgeld entscheiden sollte, warte ich jetzt auf die zweite Hauptverhandlung.

Über den Wechsel des Anwalts habe ich auch schon nachgedacht.

Also, wenn ich am nächsten Termin mit meinem Anwalt spreche, welche Beweise zu sammeln soll ich Ihm vorschlagen? Bis jetzt hat er mir noch nichteinmal geantwortet, ob ich Beweise zuzulassen beantragen muss.

An der Kreuzung ist eine Tankstelle mit Überwachungskamera. Ob die was aufgezeichnet haben und das noch nicht gelöscht haben, konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen. Die Frage an meinen Anwalt, ob er das übernehmen könne, lies er unbeantwortet.

OT: Wäre ich an der Macht würde ich ein das Juristische System so abändern, das Ein Richter maximal 5 Jahre Richter sein kann, danach muss er wieder 5 Jahre als Rechtsanwalt arbeiten, danach dann wieder als Richter. Es ist wichtig das man gerade bei diesem Beruf eine "ausgewogene Mentalität" beibehält. Sie geht verloren wenn man sowas für immer macht.

Wir kennen die Geschichte nicht, und wir kennen nur seine Version.
Sein Anwalt weiß besser bescheid und wir reden uns hier heiß.
In meinen Augen Zeitverschwendung.

Und was wir alle gerne hätten, haja...

cheerio

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man wegen 35 Euro Verwarnungsgeld vor Gericht ziehen kann?

Entweder bezahlt man das, weil die 35 Euro in der Gesamtsumme ohnehin keine Rolle spielen und die Einschätzung der Polizei keinerlei nennenswerte Auswirkung auf Schadensregulierung hat.

Womit dann auch schon wieder die "große Verschwörung" mit dem "jeden bekannten" Geklüngel zwischen städtischer Polizei, städtischen Verkehrsbetrieben und der städtischen Eigenversicherung auch schon wieder die Seifenblase gemacht hat.

Oder man widerspricht dem Verwarngeld mit der Begründung, dass die Schuldfrage strittig ist und man in Klärung mit den Versicherungen ist (Anwalt schreiben lassen, sonst geht das in die Bux).

Da sich in 99,9% aller derartigen Situationen die Bußgeldstelle nicht wegen 35 Euro in die Streiterei zwischen ganzen Rechtsabteilungen von Versicherungen ein mischt, lässt die das Verwarngeld üblicherweise in der Verjährung versanden.

Wenn man sicher gehen will, nimmt man die erste Version. Die macht die wenigste Arbeit und diese Seite ist auch komplett dauerhaft vom Tisch. Der Trick nennt sich Strafklageverbrauch und ist nicht unbedingt die schlechteste Lösung, wenn einem eine Voreintragung am Hacken klebt und auf die Füße fallen kann (Jura ist nicht Physik).

Dass man für Beweisvorträge eine Genehmigung des Richters benötigt, obwohl es den freien Beweisvortrag gibt und das Gericht immer (weil formal vorgeschrieben) zur Äußerung mit Beweisen auffordert - ich weiß nicht, was die vielen, immer skurriler werdenden Infos sollen?

Könnte es sein, dass Dein Anwalt nicht antwortet, weil ihm nicht bekannt ist, dass Du sein Mandant bist? Eine mögliche Alternative wäre allerdings auch, dass der bereits aufgegeben hat. Hier sollte vielleicht mal ein offenes, klärendes Gespräch zu seiner (des Anwalts) Prozesseinschätzung und den noch bestehenden, juristisch möglichen Dingen geführt werden.

Dieses Bild hielt ich dem Richter unter die Nase und war überzeugt, dass jetzt klar sein müsste, wer stand und wer durch die Karrosserie marschiert ist.

Masse oder Impuls? Was hat zur Folge, dass an der einen Stelle alles zerknautscht ist und an der anderen Seite der Motorhaube noch der Spalt stimmt?

Wie kann es zu der Richtungsänderung der Riefen kommen?

Nein, alles was ihn interessiert hatte war der Voreintrag. Und um einen 315 b Voreintrag zu bekommen, muss noch nicht einmal ein Schaden entstanden sein.

Bild10

Zitat:

@Roadwin schrieb am 25. Januar 2015 um 11:37:25 Uhr:


Zwei Zeugenaussagen und die dazu passenden Unfallspuren sagen "schuldig". Muss der TE jetzt seine Unschuld nachweisen oder nicht?

Zeugen können nicht über Schuld oder Unschuld zu befinden, das macht allein das Gericht. Zeugen legen lediglich ihre Sicht der Dinge und ihre Beobachtungen dar, mehr nicht.

Dieser Zeuge missbraucht das Gericht um seine Weltanschauung durchzudrücken.
Genau das ist doch der Punkt, Zeugen schildern eben nicht nur neutral ihre Beobachtungen. Das Gericht geht aber von dieser Annahme aus.

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