Golf zu Staub zerfallen, FE weg, wegen ABS.
Der Richter hat den Zeugen belehrt, er solle die Wahrheit sagen, sonst könne das Gericht zu einer falschen Entscheidung kommen. Und der Zeuge kann den größten Mist erzhählen, der Richter glaubts, in der Annahme, der Zeuge will dem Gericht helfen.
Mich beschleicht der Verdacht, der Zeuge traf mich schon ein Mal und will sich rächen, für was auch immer. Ich erinnere mich nicht.
Der Zeuge sagt: "Ich habe kein Bremslicht gesehen" und dann erfindet er noch einen Dialog, in dem ich angeblich diese Aussage bestätige, nach dem Unfall.
Welchen Nachweis gibt es, wenn es keine Bremsspuren gibt?
Beste Antwort im Thema
Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber wie soll man bitte mit dem Startbeitrag dieses Threads irgendetwas anfangen? Ich vermute, dass es dazu eine Vorgeschichte gibt. Wenn ja, dann sollte diese mit verschoben werden. So wie es jetzt hier steht ist der Startbeitrag vollkommen zusammenhanglos.
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122 Antworten
Warum solltest du wegen einem Unfall, zumals hier doch nur um einen Blechschaden geht, die Fahrerlaubnis verlieren?
Zitat:
@itasuomessa schrieb am 24. Januar 2015 um 15:11:27 Uhr:
Warum solltest du wegen einem Unfall, zumals hier doch nur um einen Blechschaden geht, die Fahrerlaubnis verlieren?
Je nachdem, wie man sich hinterher aufführt :-))
Ich suche Hilfe, da kommt ein Zeuge daher und haut mich in die Pfanne. Jemand eine Idee, wie ich die Wahrheit beweise?
Ich habe es ins Golf IV Forum gepostet.
Das ist ein Totalschaden.
Und schlimmer noch, ich werde als Gefahr für die Allgemeinheit verdächtigt.
Der Richter glaubt, anhand der Zeugenaussage, ich hätte vorsätzlich und ungebremst einen anderen VT gerammt. Das muss ich jetzt widerlegen. Hat nix mit hinterher aufführen zu tun.
Schreib doch einfach mal die ganze Geschichte und nicht nur Bruchstücke.
Zitat:
@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Januar 2015 um 15:15:11 Uhr:
Und schlimmer noch, ich werde als Gefahr für die Allgemeinheit verdächtigt.
Warum wirst du dessen verdächtigt? Das kommt doch garantiert nicht ohne Grund.... da muss schon ein gewisses Verdachtsmoment vorliegen würde ich annehmen.
Hallo, P87Schaeger4173,
AMenge hat ganz recht damit, dass man mit Deinem Eingangsbeitrag wenig anfangen kann und dass es Sinn macht, den Fall komplett zu schildern.
Wenn ich es recht verstehe, bist Du jemandem aufgefahren und ein Zeuge, der hinter Dir fuhr, gibt an, dass er nicht gesehen hat, ob die Bremsleuchten aufgeleuchtet haben.
Wo ist da das Problem?
Soll der Zeuge etwa für Dich lügen?
Wenn der Zeuge angibt, dass er keine Bremslichter gesehen hat, heißt das nicht, dass Du nicht gebremst hast, sondern nur, dass der Zeuge nicht darauf geachtet hat.
Anders wäre es, wenn der Zeuge wider besseren Wissens behauptet, dass er genau gesehen hat, dass Du nicht abgebremst hast und dass er ganz genau darauf geachtet hat, ob die Bremslichter aufleuchten.
So eine Aussage wäre in vielen Fällen völlig unglaubwürdig und wert, dass der Richter nachhakt.
Viele Grüße,
Uhu110
Ich warte derzeit auf die zweite Hauptverhandlung. Zunächst wurde mir wegen des Unfalls ein Busgeld von 35.- € auferlegt wegen Unachtsamkeit, gegen das habe ich dann wiedersprochen, es kam zur Hauptverhandlung. Der Zeuge tätigte oben erwähnte Aussage, der Richter schlug sofort an: Ein einschlägiger Voreintrag, her mit dem Lappen!
Zur Situation: Stadtauswärs teilt sich die Straße vor einer beampelten Kreuzung in Linksabbieger und Geradeaus-/rechtsabbigerspur. Auf dem Hauptfahrstreifen hielt Jemand, ein Fußgänger war auf der Fahrbahn.
Desshalb fuhr das mir vorausfahrende Fahrzeug auf die Linksabbiegerspur obwohl es geradeaus wollte. Ich fuhr dahinter auf die Linksabbiegerspur mit gesetztem Blinker. Als der Vorausfahrende wieder auf die Geradausspur zurückfuhr, ging der grüne Pfeil für Linksabbieger an, um zu signalisieren, dass der Gegenverkehr angehalten wird.
Im Gleichen Moment geht der grüne Rechtsabbieger Pfeil in der Querstraße an. Der dort wartende Bus fährt an und weil die Kreuzung zu eng für ihn, ist in meine Fahrspur. Als ich bemerke, dass er dass tun wird, leite ich eine Notbremsung ein. Und hinterlasse dabei keine Bremsspur.
Der Busfahrer war offensichtlich der Meinung, dass ich ihn vorlassen müsste und fand einen gleichgesinnten in dem Fahrzeug hinter mir.
Selbst mit ABS gibt es Bremsspuren wenn man eine Vollbremsung macht. Hier eine Meinung zur Schuldfrage abzugeben ist eh nicht moeglich. Dazu muesste man entweder dabei oder wenigstens die anderen Beteiligten hoeren. Da das Verfahren eh schon laeuft und du einen Anwalt hast, koennen wir dir hier nicht Sinnvoll weiter helfen.
Zitat:
@P87Schaeger4173 [url=http://www.motor-talk.de/forum/golf-zu-staub-zerfallen-fe-weg-wegen-
Im Gleichen Moment geht der grüne Rechtsabbieger Pfeil in der Querstraße an. Der dort wartende Bus fährt an und weil die Kreuzung zu eng für ihn, ist in meine Fahrspur. Als ich bemerke, dass er dass tun wird, leite ich eine Notbremsung ein. Und hinterlasse dabei keine Bremsspur.
Der Busfahrer war offensichtlich der Meinung, dass ich ihn vorlassen müsste und fand einen gleichgesinnten in dem Fahrzeug hinter mir.
Das ist wirklich eine dämliche Situation. Ich kenne das , hier werden Buslinien auf schmalen Strassen entlanggeführt...in den Kurven schneiden die Busfahrer immer die Kurve.....geht gar nicht anders...extrem gefährlich.
Meine Meinung: Dein Fehler war die 35 Euro nicht zu aktzeptieren....Man sollte immer abwägen, für ein "Prinzip" sind schon Millionen Menschen in Kriegen gestorben. Das habe ich bei sowas immer in Hinterkopf.
So ein Richter will das immer vom Tisch haben. Weg damit. Ich knall das jetzt dem Typ da rein damit ich es
los habe. So läuft das, der Kerl hat so unzählig viele Fälle auf dem Tisch. Das "Recht" gibt es nicht..es gibt nur arm und reich. Das wirst du jetzt sicherlich selbst mitbekommen...und zwar schmerzlich.
Zitat:
@pharmadata schrieb am 24. Januar 2015 um 17:04:44 Uhr:
Das ist wirklich eine dämliche Situation. Ich kenne das , hier werden Buslinien auf schmalen Strassen entlanggeführt...in den Kurven schneiden die Busfahrer immer die Kurve.....geht gar nicht anders...extrem gefährlich.
Meine Meinung: Dein Fehler war die 35 Euro nicht zu aktzeptieren....Man sollte immer abwägen, für ein "Prinzip" sind schon Millionen Menschen in Kriegen gestorben. Das habe ich bei sowas immer in Hinterkopf.
So ein Richter will das immer vom Tisch haben. Weg damit. Ich knall das jetzt dem Typ da rein damit ich es
los habe. So läuft das, der Kerl hat so unzählig viele Fälle auf dem Tisch. Das "Recht" gibt es nicht..es gibt nur arm und reich. Das wirst du jetzt sicherlich selbst mitbekommen...und zwar schmerzlich.
Und welchen Vorteil hat der Richter davon? Er bekommt den nächsten Fall. Richter sind (bis auf verschwindend wenige Ausnahmen) nicht perse böse.
Der TE wird beschuldigt, einen Unfall provoziert zu haben. Es gibt (mindestens) einen Zeugen gegen ihn (evtl. noch mehr im Bus) und er hatte schonmal einen nicht näher genannten Vorfall. Je nachdem wie er sich aufführt, wird er seine Situation nicht verbessern.
@TE: Ich habe gelesen, dass du einen Anwalt hast. Der kennt die Aktenlage im Gegensatz zu allen hier im Forum. Von daher kann dir hier aus dem Forum auch niemand mehr sagen als dein Anwalt.
Zitat:
@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Januar 2015 um 15:34:56 Uhr:
Ich warte derzeit auf die zweite Hauptverhandlung. Zunächst wurde mir wegen des Unfalls ein Busgeld von 35.- € auferlegt wegen Unachtsamkeit, gegen das habe ich dann wiedersprochen, es kam zur Hauptverhandlung. Der Zeuge tätigte oben erwähnte Aussage, der Richter schlug sofort an: Ein einschlägiger Voreintrag, her mit dem Lappen!
Zur Situation: Stadtauswärs teilt sich die Straße vor einer beampelten Kreuzung in Linksabbieger und Geradeaus-/rechtsabbigerspur. Auf dem Hauptfahrstreifen hielt Jemand, ein Fußgänger war auf der Fahrbahn.Desshalb fuhr das mir vorausfahrende Fahrzeug auf die Linksabbiegerspur obwohl es geradeaus wollte. Ich fuhr dahinter auf die Linksabbiegerspur mit gesetztem Blinker. Als der Vorausfahrende wieder auf die Geradausspur zurückfuhr, ging der grüne Pfeil für Linksabbieger an, um zu signalisieren, dass der Gegenverkehr angehalten wird.
Im Gleichen Moment geht der grüne Rechtsabbieger Pfeil in der Querstraße an. Der dort wartende Bus fährt an und weil die Kreuzung zu eng für ihn, ist in meine Fahrspur. Als ich bemerke, dass er dass tun wird, leite ich eine Notbremsung ein. Und hinterlasse dabei keine Bremsspur.
Der Busfahrer war offensichtlich der Meinung, dass ich ihn vorlassen müsste und fand einen gleichgesinnten in dem Fahrzeug hinter mir.
vielleicht liegt hier der Hase begraben?
In Deinen Posts sind alle schuld nur Du nicht-vielleicht ist es an der Zeit umzudenken?
Zitat:
@Knergy schrieb am 24. Januar 2015 um 17:16:52 Uhr:
Es gibt (mindestens) einen Zeugen gegen ihn (evtl. noch mehr im Bus) und er hatte schonmal einen nicht näher genannten Vorfall. Je nachdem wie er sich aufführt, wird er seine Situation nicht verbessern.
Interessanter Punkt. Der Bus war so voll - und es war ein Gelekbus - dass einige keine Sitzplätze hatten. Der Busfahrer hat sich (bewust?) nicht an die Mitfahrer in der ersten Reihe gewand um sie als Zeugen zu gewinnen.
Und wer sich da "aufgeführt" hat, das war der Zeuge, der sprang gleich auf mich zu und versuchte einen Streit vom Zaun zu brechen.
Auf die Frage, ob ein gewöhnlicher Bus auch in die Gegenfahrspur müsse, antwortete der Busfahrer "ja". Ich habe mal im Internet recherchiert: Ein gewöhnlicher Bus hat einen um einen ganzen Meter kleineren Wendekreis.
Zitat:
@Flykai schrieb am 25. Januar 2015 um 00:52:30 Uhr:
vielleicht liegt hier der Hase begraben?Zitat:
@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Januar 2015 um 15:34:56 Uhr:
Der Zeuge tätigte oben erwähnte Aussage, der Richter schlug sofort an: Ein einschlägiger Voreintrag, her mit dem Lappen!In Deinen Posts sind alle schuld nur Du nicht-vielleicht ist es an der Zeit umzudenken?
In der Tat, hier ist das Rechtssystem am Hasen begraben: "Ein Eintrag, dann brauchen wir ja gar nicht mehr nachdenken oder Beweise sammeln." Das Nennt sich dann Richterliches Ermessen und Anscheinsbeweis.
Übrigens, Läuse schlüpfen und werden nicht gebohren. Schon mal den Begriff "Nisse" gehört?
Wie ich das verstehe haben sich ein Bus und ein Golf beim Abbiegen touchiert, der Hintermann des TE sagt dieser habe nicht gebremst. Dieser sagt, der Bus habe den Fehler gemacht, er sei schon gestanden.
Wenn ich das richtig rauslese, wäre die Sache mit dem Bußgeld von 35 € erledigt gewesen, zumindest die "strafrechtliche" (ist kein Strafrecht, da nur Bußgeld). Der TE hätte seinen Führerschein noch, wenn er die 35 € einfach bezahlt hätte.
Was den Schaden angeht, knobeln das ohnehin die Versicherungen aus bzw. nachher ein Richter.
Naja, ist blöd gelaufen. Keiner gibt seine Schuld einfach zu oder akzeptiert eine Strafe, wenn er nichts gemacht hat. Nun muss man mit den Folgen leben.
PS:
Alles ohne Gewähr, nur meine persönliche Meinung, wie ich mir das als Laie zusammenreime.