Golf trotz Handbremse weggerollt

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

heute ist mir etwas passiert, was ich mir nicht erklären kann, vielleicht hat jemand von Euch eine Idee.
Ich habe meinen Golf auf einem Parkplatz abgestellt. Da ich immer das Auto-Hold aktiv habe, sollte normal die Bremse ja fest sein, da ich beim Einparken gebremst habe. Normal ist es bei mir auch ein Reflex, dass ich beim Abstellen noch die Handbremse aktiviere. Da es wie gesagt unbewusst passiert, würde ich jetzt keine Wette darauf abschließen, bin mir aber ziemlich sicher.

Beim weggehen stand das Auto sicher da. Als ich zurück kam, war der Golf ca. 1 Meter langsam nach vorne gerollt. Zum Glück war da ein Zaun, sonst wäre er noch einen Hang runter. Weder am Zaun, noch am Auto waren Beschädigungen, sodass ich davon ausgehe, dass es sehr langsam passiert sein muss.

Beim jetzigen Ausprobieren der Bremse kann man nichts schieben. Ich habe jetzt aber Bedenken, irgendwo zu Parken mit dem Gedanken wo das Auto danach steht.

Hat jemand so etwas auch erlebt?

Danke Euch und viele Grüße

Andreas

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Soweit mir bekannt wird auch heute noch in der Fahrschule gelernt einen Gang einzulegen um das Auto - auch bei gezogener Feststellbremse - gegen wegrollen zu sichern.

Vermutlich Bremse nicht hart genug gedrueckt weshalb AH nicht gegriffen hat, dann wird die EPB auch nicht zugemacht.

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http://www.iww.de/.../...-10-prozent-gefaelle-ohne-gangeinlegen-f41025

Zitat:

@rv112xy schrieb am 15. März 2016 um 18:50:51 Uhr:



Gesetzlich ist man verpflichtet die Handbremse anzuziehen. Am Hang dazu noch den Gang einlegen. Das ist der einzige Fall in dem ich einen einlege, ansonsten nur Handbremse.

Ich habs genau andersherum gemacht beim HS damals. Normal nur 1. Gang, am Hang dann noch Handbremse dazu.

Das ist auch die normale Vorgehensweise.

Interessant wäre einfach mal zu wissen welches MJ der TE hat. Ich kann z.B. bei meinem MJ16 mit DSG ohne angeschnallt zu sein rückwärts aus der Garage rausfahren und muss dafür nicht die Parkbremse manuell lösen. AH bleibt dann z.B. auch noch aktiv selbst wenn ich noch aus dem Auto aussteige, selbst wenn R noch eingelegt ist. Das Auto mekert dann zwar, aber es rollt nich weg oder ähnliches.

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Ist aber nicht zulässig nur den Gang drin zu haben. Ich denk da an den Golf 4 meines Großvaters, dessen Kupplung fertig war. Der wäre am Hang weggerollt, darum ist die Handbremse vorgesehen.

Deswegen habe ich früher ja auch die Handbremse zusätzlich benutzt wenn ich am Hang stand 😉

Warum drückt/zieht ihr überhaupt den Taster der EBP?
Den habe ich in meinen diversen MQB-Fahrzeugen noch nie verwendet. AH ist auch immer an.
Damit kann sowas doch gar nicht passieren...

Weil ich Autohold nicht nutze.

Zitat:

@R300 schrieb am 15. März 2016 um 18:47:09 Uhr:



Zitat:

@lufri1 schrieb am 15. März 2016 um 18:30:23 Uhr:


Aber da muss ich dann den Schlüssel stecken lassen, denn den kann ich auf N nicht abziehen.

Mit Keyless Access ist es dann anders.

hört auf die leute zu veraschen mit euren dsg gelaber. Das auto würde anfangen zu piepen wenn es nicht auf "p" steht.

Man kauft sich kein DSG, weil irgendein parkplatz abschüssig ist. sondern aus anderen gründen.

entweder muss der TE die bremse richtig durchtreten oder wie jeder andere auch die handbremse anziehen.

Zitat:

@rv112xy schrieb am 15. März 2016 um 18:50:51 Uhr:


Gesetzlich ist man verpflichtet die Handbremse anzuziehen.

Kannst Du bitte den Paragraphen nennen, aus dem das hervorgeht?

Nein. So habe ich es mal in der Fahrschule gelernt.

Zitat:

@rv112xy schrieb am 16. März 2016 um 10:25:00 Uhr:


Nein. So habe ich es mal in der Fahrschule gelernt.

Ok, ich nämlich nicht, auch wenn das bereits ein Vierteljahrhundert her ist. Ich habe daher gerade mal kurz gesucht und dazu nichts gefunden.
Ich halte es auch für Unsinn, die Handbremse anzuziehen, wenn man das Fahrzeug in der Ebene abstellt (vor allem im Winter bei Dauerfrost). Da genügt der eingelegte Gang vollkommen aus.
Bei starkem Gefälle sieht die Sache natürlich anders aus.

Zitat:

@tomato schrieb am 16. März 2016 um 10:11:43 Uhr:



Zitat:

@rv112xy schrieb am 15. März 2016 um 18:50:51 Uhr:


Gesetzlich ist man verpflichtet die Handbremse anzuziehen.

Kannst Du bitte den Paragraphen nennen, aus dem das hervorgeht?

du bist natürlich nicht verpflichtet die handbremse anzuziehen. die riskierst nur dein versicherrungsschutz, deine freiheit, das leben anderer und die unversehrtheit deiner karre

Das riskiert man teilweise auch wenn man den Gang nicht einlegt beim HS mit Handbremse

du musst das scheiß auto gegen wegrollen sichern. ENDE

Es geht hier aber nicht um die juristische frage sondern darum, ob der TE nur in gedanken war und es vergessen hat, ob sich diese von alleine wieder gelöst hat oder ob autohold nicht so funktioniert hat wie sonst immer.

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