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Golf Plus - Erkennungsmerkmal EU-Import?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi Leuts.

Kennt sich hier jemand aus, woran ich das erkenn, ob mein Gölflein ein EU-Import ist ? Ich hab die ganze Zeit Ärger mit meinem Händler und meinem GolfPlus.

Wenn mein Händler mir nun noch verschwiegen hat, dass das Auto ein Import-Fahrzeug war und mir aber brav den normalen Preis beim Gebrauchtwagen-Kauf untergejubelt hat - wäre das der Gipfel.

Ich hab jetzt schon diverse Foren-Beiträge deshalb gelesen. Möchte aber gern sicher sein, bevor ich meinem Händler die Hölle deshalb heiß mach. Uns wurde beim Kauf definitiv nix davon gesagt!

Ich hab im alten "noch-nicht-EU-Brief" jedenfalls beispielsweise die Zeichenfolge "000000" unter Ziffer 3 Typ und Ausführung stehen! Dies soll ein sicheres Zeichen sein - kann das jemand bestätigen?

Grüßle

Mike

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jonny1983


Bei Punkt 3 im Fahrzeugschein steht bei mir 000000
Die TSN ist weiter unten im Fahrzeugschein gedruckt, dort wo Veränderungen am Fahrzeug eingetragen werden.

 

Ich weiß jetzt auswendig grad gar nicht ob ich nun ESP oder ASR hab - muss ich erstmal nachsehen.

Was ist der/die/das TSN ?

Grüßle

Mike

P.S. Mir hätte der Händler es definitv sagen müssen, da im Kaufvertrag ausdrücklich drinsteht, dass es KEIN "RE"-Import ist ! Egal ob der Händler es normalerweise bla bla - er hätte es mir definitiv sagen müssen ! Die Frage ist nur, woran ich das definitv erkennen kann. Bei diesen "00000" scheinen sich die Meinungen ja nicht 100 %ig zu treffen.

Zitat:

Original geschrieben von COOKINGCHEF


Versteh mich nicht falsch tut mir echt Leid was die da mit dir abziehen aber ich denke das kann und sollte man nicht pauschalisieren.

Sehe ich auch so. Ausserdem kann ich aus Erfahrung leider auch sagen, dass die Probleme, die man mit nem Auto hat, auch sehr stark von der Kompetenz der Werkstatt abhängig sein können. Will deinem Händler natürlich nix unterstellen, aber es könnte ja sein. Ein Beispiel, das ich noch sehr gut kenne:

Meine Schwester hatte vor ca. 10 Jahren ein Peugeot 306 Cabrio. Optisch gesehen, ein sehr schönes Auto, das aber nur Probleme machte. War auch öfters in der Werkstatt als auf der Strasse. Weiss nicht mehr, was genau der Anlass war, aber auf einmal ist sie in eine andere Werkstatt. Interessant dabei war, dass hier auch festgestellt wurde, dass bereits an diversen Teilen rumgedocktert wurde, die nicht in der Reparatur-History aufgeführt wurden ...

Jedenfalls war nach dem Auffenthalt in dieser Werkstatt danach praktisch alle Probleme ausnahmlos beseitigt. Ach ja. Und beides waren Peugeot-Vertragswerkstätten. Die eine ists immer noch, die andere, inkompetente hat inzwischen den Werksvertrag verloren.

Verstehe einfach nicht das man sich nicht wie normale Menschen an einen Tisch setzten kann um dieses Problem zu besprechen...

Hier kann man evtl. auch sagen, wie es in den Wald schreit so schallt es hinaus...

Wenn du in dem Autohaus so ein Auftreten hinlegst wie hier wundert mich manch Reaktion echt nicht...

Man sollte doch denken wir wären alle Erwachsene Leute 😉

Ich würde ein normales Gespräch aufsuchen wobei wir mit Sicherheit nicht einmal einen Bruchteil deiner Geschichte und die Geschichte des Händlers kennen 😉

Zitat:

Original geschrieben von sunsetred


P.S. Mir hätte der Händler es definitv sagen müssen, da im Kaufvertrag ausdrücklich drinsteht, dass es KEIN "RE"-Import ist ! Egal ob der Händler es normalerweise bla bla - er hätte es mir definitiv sagen müssen ! Die Frage ist nur, woran ich das definitv erkennen kann. Bei diesen "00000" scheinen sich die Meinungen ja nicht 100 %ig zu treffen.

...das ist ja wieder was ganz anderes: wenn im kaufvertrag drinsteht, dass es kein re-import ist, dann darfs natürlich auch keiner sein.

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Zitat:

Original geschrieben von teddybaxter


...das ist ja wieder was ganz anderes: wenn im kaufvertrag drinsteht, dass es kein re-import ist, dann darfs natürlich auch keiner sein.

Gut dann wäre das geklärt - dann können wir ja wieder zum Topic zurückkehren und klären, ob diese 00000 definitiv ein Beweis dafür sind oder nicht 🙂

Mein nächster Schritt ist jetzt übrigens die Zulassungsstelle. Mal sehen was die zu diesen Nullen sagen ...

Grüßle

Mike

...einfach mal beim strassenverkehrsamt oder kraftfahrtbundesamt anrufen.

Hab ich soeben getan :-) Und mann solls nicht glauben ich hatte endlich mal fähige Leute am Telefon heute *gg*

Ich hab sogar bei Ziffer 17 im EU schein ein "E" drinstehen welches EINFUHR bedeutet und diese 00000 dazu bedeuten definitv IMPORT ! SO! Jetzt gehts looooos 🙂

Euch allen vielen Dank für eure Mühen.

Grüßle

Mike

Zitat:

Original geschrieben von sunsetred


Ich hab sogar bei Ziffer 17 im EU schein ein "E" drinstehen welches EINFUHR bedeutet

Was ist ein EU-Schein?

Halt uns aber auf dem Laufenden, interessant wie das noch ausgeht.

Zitat:

Ich hab sogar bei Ziffer 17 im EU schein ein "E" drinstehen welches EINFUHR bedeutet und diese 00000 dazu bedeuten definitv IMPORT !

Das "E" in Feld 17 hat eine ganz andere Bedeutung: "Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen zugelassen"

Für Merkmale in den "neuen" Fahrzeugpapieren siehe auch hier:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Leitfaden.pdf

@jonny1983
mit EU-Schein meint der Vorredner wahrscheinlich die "neuen" Zulassungspapiere , die seit Oktober 2005 ausgegeben werden.

@gerald:

Jep den meinte ich ... Da soll man(n) nun wissen, wer Recht hat? Die Dame an der Zulassungsstelle meinte dies bedeute, dass das Auto Importiert ist. Naja - Morgen hab ich mal nen Termin beim Rechtsverdreher. Vielleicht kennt der sich ja aus.

Gute N8 allerseits

Also, ich kann dazu nur sagen, Du hast mit höchster Wahrscheinlichkeit einen Re-Import.

Fahr zu einem anderen Händler und bitte um einen Ausdruck des Car-Sheets. Da steht deine individuelle Zusammenstellung des Wagens drin.
Oben stehen die Fahrzeugdaten (Motor, Lackfarbe usw.). Oben links steht das Zielland, in das das Fahrzeug exportiert wird. Z.B. NDL (Niederlande). Auch stehen dort sämtliche Ausstattungsmerkmale, z.B. Ohne Wischwasserstandsanzeige, mit Serviceintervallverlängerung usw. Schlimm ist, daß im Ausland ESP keine Serienaustattung ist. Du könntest kein ESP besitzen; in Deutschland ist das serienmässig.

Dein Händler muss Dich beim Kauf auf ein Re-import aufmerksam machen, im selben Rahmen wie er Unfallfahrzeuge anzeigen muss!

MfG Garp

ohhhh mann - so einfach wärs gewesen! Ich hab bei VW in Wolfsburg direkt angerufen 🙂 🙂 🙂 weil mein Rechtsanwalt sicher sien muss, dass es ein Re-Import ist. Die Dame wollte nur das mit den 0en wissen - dann war sie sich schon sicher *gg*

Und dann hat die wriklich freundliche Frau (Name wird verschwiegen) mich nur noch gefragt, ob ich das ganze per e-mail, Fax oder schriftlich haben möchte 🙂

Grüßle

Mike

Zitat:

Original geschrieben von garp1975


Dein Händler muss Dich beim Kauf auf ein Re-import aufmerksam machen, im selben Rahmen wie er Unfallfahrzeuge anzeigen muss!

entschuldige, aber das stimmt m. e. nicht. der händler muss nicht pro-aktiv auf den re-import hinweisen.

...wenn du mir das enstprechende urteil dazu zeigst, lasse ich mich gerne korrigieren!

@Teddybaxter

Leider kann ich Dir kein Urteil vorlegen.
Das ist ein gängiges Wissen, da ich schon einige Bekannte hatte, die solch ein Problem hatten. Über Rechtsanwalt kamen diese zu ihrem Recht. Einen Gerichtsstreit gab es nicht.

Jedoch ist dieser Punkt in jedem seriösen Kaufvertrag vorhanden. Wenn es keine Rolle spielen würde, bräuchte man diesen Punkt auch nicht zu erwähnen.

Ich denke, der Hinweis muss kommen, da Re-Importe unter Umständen andere technische Standarts besitzen. Diese sollte der dt. Käufer kennen.

Zumal, nach einem gesunden Menschenverstand zu urteilen, sollte keiner solch einen Händler schützen! Bedenke nur einmal, daß ein Re-Import einen schlechteren Wiederverkaufswert besitzt!

Soll man lügen beim Wiederverkauf, nur um das KFZ wieder loszuwerden?

Ich denke keiner möchte das!

Zuletzt meine ich, bei einer kleinen Recherche im Netz sollte ein Urteil oder Gesetz gefunden werden....

MfG Garp

@garp1975

"gängiges wissen" ist bei solchen fragen immer ziemlich heikel. ein gesetz gibt es definitv keines, also muss es ein urteil geben (oder eben keines).

ausserdem gibt es keine diesbezüglichen anforderungen an die form und gestaltung eines kaufvertrages bei einem solchen gebrauchtwagen!

...ist im falle des TE aber eh wurscht: in seinem kaufvertrag steht ja explizit drin, dass das fahrzeug kein re-import ist.
somit ist er ja nicht einfach "nicht" sondern "falsch" und vermutlich vorsätzlich falsch informiert worden!

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