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Golf mit Kettenraseln wird gegen C Max getauscht, soll ich dem Händler diesen Mangel verschweigen?

Ford Focus
Themenstarteram 7. September 2014 um 11:13

n, abend

da ich vor kurzem Nachwuchs bekommen habe, ist uns der Golf meiner Frau zu klein geworden und wir würden uns einen C-max als Tageszulassung kaufen. Wir waren auch schon beim Fordhaendler, welcher sich den Golf zur Brust nahm und bereit ist diesen angemessen in Zahlung zu nehmen.

Nun muss ich aber gestehen, besonders beim Kaltstart ein Kettenraseln zu vernehmen, welches dann nach kurzer Zeit verschwindet, meines Erachtens muss die Kette getauscht werden. VW wird sich aber aus der Sache raushalten, weil die letzte Inspektion nicht durch einen Vw Servicebetrieb durchgeführt wurde. Meine Frage ist jetzt, ob ich das dem

Fordhaendler sagen soll oder mich einfach dumm stellen soll?

So wirklich sind dem die Probleme von Vw nicht bekannt.

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber ich persönlich finde solch ein Handeln einfach nur a(nti)sozial. Das Wort Betrug finde ich hier absolut angebracht, denn der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB klar definiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. unter anderem durch Unterlassen der Aufklärung. Der Versuch ist bereits strafbar. Völlig irrelevant ist es dabei auch, ob es sich bei der betrogenen Person um einen "Fachmann" handelt oder nicht.

Wenn der TS seine geäußerte Absicht also tatsächlich umsetzt, wünsche ich ihm die entsprechenden Folgen. Das Strafmaß reicht in diesem Fall von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Haft.

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Dein Händler ist Fachmann. Er sollte es bei der Fahrzeugprüfung bemerken und auch bewerten können. Ich würde taktisch vorgehen.

Wenn die Verhandlungen bezüglich Preis in trockenen Tüchern sind, dann würde ich in den Ankaufvertrag für den Golf "Geräusche bei Kaltstart" oder etwas vergleichbares hineinschreiben lassen. Da werden ja auch der KM-Stand, Unfallschäden usw. erfasst.

Und Du bist auf der sicheren Seite.

Du möchtest also Wissen, ob du dem Käufer einen Mangel verschweigen sollst? Und bekommst dann noch einen Tipp, wie du dies möglichst geschickt machst?

Ich weiß schon, warum ich mir nie wieder einen Gebrauchten zulegen werden. Die Hemmschwelle zum Betrug scheint ja weit unter Meeresniveau zu liegen.

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Scimitar83

Die Hemmschwelle zum Betrug scheint ja weit unter Meeresniveau zu liegen.

Naja, "Betrug" ist ein hartes Wort. Es geht hier immerhin um den Verkauf an einen Autohändler (=Fachmann), der das Fahrzeug technisch geprüft hat oder hat prüfen lassen und wissen sollte, worauf er zu achten hat. Bei einem Privatverkauf sieht das evtl. etwas anderes aus.

Ob es fair ist, dem Händler einen evtl. Defekt zu verschweigen, ist eine andere Sache. Zumal, wenn man auch künftig mit dem Neuwagen vom FFH gut bedient werden will, ist ein taktisches Vorgehen in der Art, wie es @Maxuser vorschlägt, wohl nicht unbedingt empfehlenswert... :rolleyes:

@SchrauberHansi

Da würde ich mir keinen Kopf drum machen. Du gibst dem Händler dein Auto, er begutachtet es, er nennt dir einen Preis, den er bereit ist zu zahlen. Wenn er professioneller Händler und dies nicht sein erster Ankauf eines Gebrauchtwagens ist, dürfte er meiner Meinung nach einigermaßen im Bilde sein hinsichtlich häufiger auftretender Probleme bei bestimmten Modellen. Und gerade die Kenntnis um die Problematik mancher VW-Motoren dürfte bei Händlern aller Marken mittlerweile zum täglichen Brot gehören. Was wäre, wenn Lieschen Müller ihren Wagen mit genau der gleichen Sache verkaufen würde? Sie wüsste es nicht mal, könnte somit auch nichts dazu sagen. Und auch VW selbst hat doch jahrelang die Probleme mit ihren Motoren als "Stand der Technik" deklariert und die Käufer für dumm verkauft und Reparaturkosten nicht übernommen. So what?

Gruß

electroman

Sorry, aber ich persönlich finde solch ein Handeln einfach nur a(nti)sozial. Das Wort Betrug finde ich hier absolut angebracht, denn der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB klar definiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. unter anderem durch Unterlassen der Aufklärung. Der Versuch ist bereits strafbar. Völlig irrelevant ist es dabei auch, ob es sich bei der betrogenen Person um einen "Fachmann" handelt oder nicht.

Wenn der TS seine geäußerte Absicht also tatsächlich umsetzt, wünsche ich ihm die entsprechenden Folgen. Das Strafmaß reicht in diesem Fall von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Haft.

Jetzt würde ich aber mal die Kirche im Dorf lassen. Der TE schreibt, er "vermutet" ein Kettenrasseln. Damit kann das Auto vielleicht noch bis zum end-of-life fahren. Vielleicht ist es auch ein Geräusch der Hydrstößel, ein anderes lockeres Bauteil, oder, oder, oder.... Und wieviele km hat das Auto denn runter? Nach >100000 km können da schon mal Geräusche auftreten.

Es kann niemand verlangen, dass ein (angenommen Normal-Autofahrer) "technischer Laie" aus Vermutung auf einen technischen Defekt hinweist. Selbst wenn z. B. nach der TÜV-Prüfung die Bremse versagt, kann man den TÜV dafür nicht belangen. Ansonsten müßten wir in Deutschland nach der o. g. Meinung soviele Gefängnisse bauen, dafür gäbe es überhaupt keinen Platz:rolleyes:

Gruß

electroman

"Die Hemmschwelle zum Betrug....."

"solch ein Handeln einfach nur a(nti)sozial."

"Wenn der TS seine geäußerte Absicht also tatsächlich umsetzt, wünsche ich ihm die entsprechenden Folgen. Das Strafmaß reicht in diesem Fall von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Haft.!

Ich denke bei den hier z.T. dargestellten Sichtweisen müssten mindestens die Hälfte aller Autohändler hinter Gittern sitzen.

Es geht hier nicht um ein defektes Birnchen, sondern um ein Rasseln an der Steuerkette, was verschwiegen werden soll. Das ist moralisch verwerflich und Betrug.

Ich habe die Erfahrung gemacht: Je ehrlicher man selbst ist, umso weniger Probleme hat man. Auch wenn man vielleicht einen kleinen finanziellen Vorteil durch das Verschweigen hätte...so bin ich fast sicher, dass man mit Ehrlichkeit auf längere Sicht trotzdem weiter kommt!

Ich werde unseren alten Golf3 auch demnächst verkaufen (an Privat), da wir ja einen neuen C-Max bestellt haben. Ich werde alle mir bekannten Mängel offen darlegen. Wenn der Käufer dann ein paar Euro weniger zahlt, ich aber besser schlafen kann, ist es die Sache allemal wert!

Mein Tipp: Dem Händler offen und ehrlich sagen, dass der Motor in der Kaltlaufphase rasselt. Ich könnte wetten, er wird es dir danken!

Themenstarteram 7. September 2014 um 14:11

Ich denke geraselt hat es schon immer, jetzt nach gut 50tkm aber subjektiv mehr, aber auch nur beim Kaltstart. Der Wagen fährt sich unauffällig, Durchzug usw. ist völlig in Ordnung, zu diesem Fazit kommt auch der Händler und ist überzeugt den Golf umgehendst wieder an den Mann zu bringen, dementsprechend gut tauscht er den Golf auch ein, was mich wirklich freut. Obwohl der Golf ein treuer Begleiter war bin ich froh ihn loszuwerden, erstens ist er mittlerweile zu klein und der im Raum stehende Motorschaden trüben die Freude über das Auto.

Und den nächsten Besitzer trifft es dann. Ich würde dem Händler Bescheid geben, dann ist es sein Bier und du kannst ruhig schlafen.

Hallo

Bist du sicher, dass es die Steuerkette ist. VW hat auch Zahnriemen. Bei Fahrzeuge die viel Kurzstrecke gefahren werden klappern oft bei Kaltstart einige Sekunden die Hydroventile. Kettenraseln hört man in der Regel im Standgas immer, egal ob kalt oder warm. Fahrzeug richtig warm fahren und gleich Ölwechsel machen. Vielleicht noch die Ölmarke wechseln. Bei meinem Golf hatte ich das selbe Problem.

MfG Fordcmax

Moin,

als ehemaliger TSI Golf Besitzer möchte ich anmerken, das der Steuerkettentausch bei VW bei unserem Golf deutlich unter 100€ gekostet hat.Wurde im Rahmen der letzen Inspektion von uns beauftragt,da wir auch dieses Rasseln hatten und auf sicher gehen wolten,da die Steuerkette bei uns lt Händler unter eine bestimmte Serie fiel.

Also wenn noch kein Schaden eingetroffen ist eine vertretbare Summe denk ich,um die Sache zu beheben.

Darüber hinaus ist das Rasseln noch kein sichere Anzeichen für einen anstehenden Schaden,aber das ist ein anderes Thema.

Das Verschweigen solcher Dinge ist imho nie eine gute Basis für eine Geschäftsbeziehung, ich würde ja auch erwarten, dass der Händler mir über das Auto die Wahrheit sägt.Ehrlichkeit siegt.

Jedenfalls zivilrechtlich ist die Sache - ausgehend vom selbst eingeräumten Wissens-und Vermutungsstand des privaten Verkäufers - klar.

Und:

Niemand hier würde das Verhalten eines Händlers gut heißen, wenn dieser seinem Kunden einen solchen ernstlich vermuteten Mangel verschweigen wollte. Dass es solche Händler geben mag, wird nicht zu bestreiten sein. Dass ein solcher Händler aber gewährleistungs- und irrtumsrechtlich hängen bliebe, ist ziemlich sicher, vor allem wenn die Steuerkette innert sechs Monaten ganz zum Teufel ginge.

Und: Auch der private Verkäufer ist gewährleistungspflichtig, wenn die Haftung nicht - beim Privaten in gewissem Rahmen zulässig - ausgeschlossen wird. Arglistiges Verschweigen von Mängeln wird vom Gewährleistungsausschluss nicht umfasst.

Ich bin beeindruckt, dass die Zustimmung zu den Fairness und Vertragstreue unterstützenden Beiträgen deutlich größer war als umgekehrt.

Schön!

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