Golf IV - sehr stabil und sehr sicher
Hallo Golf-Fahrer,
folgendes:
Ich war letzten Donnerstag unterwegs in die Arbeit über die Bundesstraße, auf einer langen Geraden wollte ich zwei LKW's überholen, als ich auf höhe des hinteren LKW's gewesen bin, setzte dieser selbst zum überholen an und schubste mich in meinem Golf gegen einen Baum, der LKW-Fahrer hatte vor lauter Schreck das Lenkrad verzogen und brauchte den LKW zum umkippen.
Ergebnis bei mir: ein Schock, ein paar kleinere Kratzer und am nächsten Tag etwas Kopf- und Nackenschmerzen. Sonst nichts!
Der Golf ist allerdings Totalschaden. Leider. Nachfolger wird höchstwahrscheinlich ein 1'er.
34 Antworten
Da hast wirklich Glück gehabt!
🙂
Die schönen Felgen, ein Jammer. Wenn der Gutachter keinen Restwert erkennt kann man den Wagen auch behalten.
Zitat:
Original geschrieben von Parksünder
Die schönen Felgen, ein Jammer. Wenn der Gutachter keinen Restwert erkennt kann man den Wagen auch behalten.
ja aber das passiert nur, wenn der wagen abgefackelt ist...ansonsten freut sich jeder autoschlachter über so ein fahrzeug...
mfg
Ach du Kacke, da hats ja ordentlich gerummst 🙁 Der schöne Golf!!!
Naja gottseidank ist dir nix weiter passiert....
Ein 1er ist auch ein schönes und zuverlässiges Fahrzeug und auch bei weitem nicht so anfällig wie ein Golf 😮
Einen Nachteil hat er: den Heckantrieb im Winter. Da geht mal gar nix!! Trotz aller elektronischen Hilfen nicht. Wir standen schon öfters hilflos mit nem Kumpel seinem da und es ging trotz neuen Winterreifen ohne Ketten einfach einfach nix mehr 😠
Sehe gerade, daß die hintere Seitenscheibe futsch ist. Muss wohl durch den Aufprall sich verabschiedet haben.
Mir tuts ja auch sehr leid um den Golf, war ja in dieser Situation mein Schutzengel. Morgen sehe ich den Golf zum ersten mal wieder live. Bekomme jetzt schon Gänsehaut.
Zum Thema 1'er BMW, klar ist das ein Heckradantrieb, macht aber ungemein Spaß (sofern man damit umgehen kann und es nicht übertreibt). Klar wird es hier und dort wo es eisig ist und steil bergauf geht probleme geben. Aber was nimmt man nicht alles in kauf.
Kann doch jetzt nicht in meiner Firma wieder mit nem VW auftauchen. 🙂
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Warum sollte er den Wagen nicht behalten können? Er kann doch den geschätzten Restwert rausrechnen lassen und den verbleibenden Schadenswert nehmen. Dann kann er selber käufer suchen oder ihn ausschlachten.
frage mich nur, warum er unbedingt kohle von der versicherung bekommen sollte. es könnte nämlich durchaus auf teilschuld hinauslaufen, da man ja nur immer ein fahrzeug überholen darf. es sei denn er hat vollkasko, dann bekommt er in jedem falle kohle.
gruß. dennis
Zitat:
Original geschrieben von Feinstaubschlucker
Zum Thema 1'er BMW, klar ist das ein Heckradantrieb, macht aber ungemein Spaß (sofern man damit umgehen kann und es nicht übertreibt). Klar wird es hier und dort wo es eisig ist und steil bergauf geht probleme geben. Aber was nimmt man nicht alles in kauf.
Kann doch jetzt nicht in meiner Firma wieder mit nem VW auftauchen. 🙂
hehe,
wir haben ja seit jahren hecktriebler aus münchen im haushalt. alle nicht untermotorisiert und mal im ernst, bei schnee und auf eis bist du beim anfahren usw. bei mit heckantrieb besser bedingt! beim verbrauch sowieso...
aber man sollte im winter halt wirklich nur das ASR ausschalten, wenn man weis was dann abgeht...und das aktuelle von BMW greift echt erst auf den letzen 5% des 90grad winkels 😁
mfg
Zitat:
frage mich nur, warum er unbedingt kohle von der versicherung bekommen sollte. es könnte nämlich durchaus auf teilschuld hinauslaufen, da man ja nur immer ein fahrzeug überholen darf. es sei denn er hat vollkasko, dann bekommt er in jedem falle kohle.
gruß. dennis
ich glaube eher, der LKW-Fahrer wird extrem probleme kriegen. so ohne weiteres dürfen die ausserorts nicht überholen. wenn man da die tachoscheibe anschaut und sieht, der hat bei 80 angefangen auszuscheeren....dann reitet er sich ganz stark rein...
und WO (§ STVOZ) steht geschrieben, das du keine 2 fahrzeuge auf einmal überholen darfst?
mfg
Gut, dass Dir nicht viel passiert ist.
Schade, dass der schöne Golf nun "platt" ist.
Als BMW-Cardealer ist Eigenmarke dann wohl Pflicht.
Dennoch:
Die Hängebauchschwein-Türfuge am 1er gefällt mir ganz und gar nicht und hinten ist er auch ziemlich knapp.
Der erste 1er, der mir gefällt, ist das kommende Stufenheck/Coupé.
Na ja, und zur Zuverlässigkeit will ich mal nix sagen.
Mein Nachbar sagt da durchaus kritisches... (X5, 5er, 3er, Mini Cabrio...)
Zitat:
Original geschrieben von urban84
.... es könnte nämlich durchaus auf teilschuld hinauslaufen, da man ja nur immer ein fahrzeug überholen darf. ....
Frag ich mich auch wo das stehen sollte.
Hier Unfallbilder:
http://www.nh24.de/content/view/6781/1/
Heute zum ersten mal das Auto live gesehen, bin echt geschockt, musste erst mal auf die Knie. D
er Gutachter hat mich "Jesus" genannt.
PS: Danke für euer "Mitgefühl"
PPS: Mir tut das auch gut mit Leuten aus diesem Forum darüber reden/schreiben zu können.
Ja, Glückwunsch zu Deinem 2.Geburtstag auch von mir, auf jeden Fall!
Ach ja, falls die Versicherung Deinen Heckspoiler nicht möchte,
ich würde Ihn nehmen. ;-)
Der würde meinem 1.4er nämlich endlich mal den nötigen Anpressdruck auf dem Heck geben. Hehehe
Grüße
Selbst wenn man nur 1 Fzg überholen darf, ich hab das so verstanden dass der LKW Fahrer ihn abgedrängt hat als er gerade daneben war?!
Im Zweifellsfall kannst du ja immer noch behaupten du wolltest zunächst nach dem LKW wieder einscheren.
Aber ich glaube die Sachlage ist mal sowas von klar.
Auch von mir Glückwunsch, da hast du nochmal Glück gehabt.
Hi,
boah, das sieht ja echt heftig aus. Gut, dass der Golf IV so stabil gebaut ist (man stelle sich mal den "Brilliance" aus China vor...). Du hast sicherlich auch einen dicken Schock gehabt, oder? Muss ja heftig gerummst haben :/
mfg
@Feinstaubschlucker: Der Unfallhergang belegt, dass Du beim Überholen nicht schneller warst, als Dein Schutzengel fliegen kann. 🙂
Eine kleine Kritik zum Thread kann ich mir dennoch nicht verkeifen:
Die massiven Verletzungen des im LKW-Führerhaus eingeklemmten Unfallverursachers hätten Dir in einem Deiner bisher 5 Postings zu diesem Thema eine Erwähnung wert sein können. 🙄
Hallo!
Möchte dir nochmal einen Rat zum Verbleib deines Wagen geben. Zunächstmal gehört der Wagen ja nun mal dir und niemand darf dir vorschreiben, was mit dem Fahrzeug passiert.
Bei deinem Fall kommt die Totalschadenfallregelung zum tragen bei der ein Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges unbeschädigtes Fahrzeug festgelegt werden muß, von dem dann der ermittelte Restwert abgezogen wird.
Die Restwert-Aufkäufer binden sich 3 Wochen an das abgegebene Gebot, d.h. wenn der Besitzer des Fahrzeugs das Fahrzeug zu dem Restwert abgeben möchte, MUSS der Aufkäufer das Fahrzeug zum gebotenen Preis abholen. Falls sich der Eigentümer jedoch den Klumpen in den Garten stellen möchte, kann ihm das keiner verbieten. Er bekommt dann jedoch lediglich die Differenz aus Wiederbechaffungswert und Restwert von der zu regulierenden Versicherung.
Das gute Beheizte Spiegelglas auf der Beifahrerseite, das ist ja noch gut. 🙂
Stell mir das auch ganz schön fies vor wenn dich so ein LKW abdrängt. Da kannste ja auch nicht mehr gegenhalten...