Golf IV BJ 1998

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

und zwar ich hab folgendes Problem. Wir haben uns ein neues Auto gekauft. Ich hab bei der Probefahrt festgestellt, dass das sich Schloss von der Heckklappe nicht auf und nicht zu schließen lässt. Bzw. ab und zu ging es, dass man es zu schließt wenn man das Auto mit der ZV aufgemacht hat. Der Autohändler meinte das es vollkommen normal ist, dass man die Heckklappt nicht mit dem Schlüssel aufschließen kann.

Nun war ich vorgestern bei Ihm und hab ihm das Auto gebracht weil ein paar andere Sachen kaputt waren und meinte zu ihm, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass man die Heckklappe nicht alleine aufschließen kann. Außerdem steht in meiner Bedienungsanleitung von dem Auto drin, dass man die Heckklappe auf und zu schließen kann. Der Händler meinte zu mir, dass es von Modell zu Modell verschieden ist.

Meine Frage ist nun stimmt das, dass man die Heckklappe nicht mit dem Schlüssel alleine aufschließen kann?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

man kann die heckklappe mit dem schlüssel öffnen und verschliessen.

(es sei denn, das schloss ist kaputt... 😁)

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man kann die heckklappe mit dem schlüssel öffnen und verschliessen.

(es sei denn, das schloss ist kaputt... 😁)

danke ... ich dachte schon ich wäre dumm... kenn das auch nur so ... bei allen autos die meine eltern hatte ging das ... nun nun auf einmal soll das nicht gehen ...

Und das bei jedem 4er Golf (und jedem anderen VW der auf der gleichen Platform basiert), indem man den Schlüssel ins Heckklappenschloss steckt und in 4 Uhr Stellung dreht.

Jo... wenn ich den schlüssel reinstecke und nach rechts dreh dann komm ich vielleicht gerade mal bis 2 uhr max bi 3

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So nun bin ich wieder da vom Händler.
Ich hatte ihn, wie schon oben gesagt, beim Kauf explizit gefragt ob das Schloss kaputt ist, was er verneint hat.

Nun war seine Antwort auf meine Frage, ob er das Schloss in Ordnung bringt, dass er es nicht macht und ich das Auto gerne wieder zurück geben könnte. Seine Begründung war, dass er schon zu viel Geld in das Auto gesteckt hat und nicht noch mehr Geld ausgeben will.

Mein Frage ist nun, ob es eine Rechtsgrundlage gibt (z.B. 6? monatige Gewährleistung beim KFZ-Kauf bei einem Händler?), dass er das Schloss erneuern bzw heile machen muss? Wenn ja für welche Mängel gilt das noch? Was ist wenn z.B. die Sitzheitzung in den ersten 6 Monaten den Geist auf gibt?

Vielen Dank.

prinzipiell ist das wohl so, daß der händler in der pflicht steht, d. h. er muss die reparaturen auf seine kosten durchführen.

die frage ist nur, was passiert, wenn er das nicht will - das auto ist ja auch nicht gerade von vorgestern, sondern schon etwas älter. bei einem 12 jahre alten auto musst du eigentlich damit rechnen, das mal die ein oder andere kleinigkeit auftritt, dazu zähle ich das schloss - hier war gerade ein thread, in dem erklärt wird, wie man das reparieren kann.

ich würde kleinigkeiten selbst erledigen und den händler nur in grösseren dingen in anspruch nehmen. oder du gibst das auto halt zurück, aber ob das bei einem anderen besser wird? so hast du jedenfalls etwas sicherheit, wenn der motor oder das getriebe (oder die allseits beliebte elektronik) kaputt gehen.

naja was heißt kleinigkeiten? ich hab nicht viel ahnung von autos und habe ihn extra gefragt ob das schloss okay ist. wenn er sagt das es okay ist muss es das auch sein oder nicht?

zurückgeben werde ich das auto bestimmt nicht weil er will das ich dann für die bis jetzt entstandenen kosten einstehe und das übernehme ... meines wissens bin ich doch im recht oder nicht? auch wenn das auto 12 jahr alt ist muss ich doch für sowas etwas nicht selber aufkommen.

meiner meinung nach bist du im recht, hier ist aber kein rechtsberatungsforum, hier gibt es nur meinungen...

das, was er da von dir will ist ja schon ein recht starkes stück... 😁, das kann er sich von der backe putzen (wieder nur meine meinung).

fakt ist aber mal, die ersten 6 monate muss der händler die gewährleistung übernehmen, er hat da ganz schlechte karten, bei den ideen, die der händler da so entwickelt, frage ich mich, ob du nicht mal ein beratungsgespräch bei einem rechtsanwalt führen solltest - der kann dir genau sagen, wie du alles richtig machst und der händler wird nach einem schreiben des anwalts sicherlich von komischen ideen abrücken... 😉

Gehe hin, frag noch ein weiteres mal bestimmend (freundlich!) ob er das nicht doch reparieren muss, wenn er sich weigert, weil er Kosten einsparen will, dann erwähnst du beiläufig deinen Anwalt. Spätestens dann muss (sollte) er schalten.

Wenn nicht, dann erkundige dich nach einer anderen Werkstatt in der Umgebung und lasse ihn (deinem Händler) den KVA zukommen. Er wird sich vmtl. weigern das zu zahlen.

Ansonsten bleibt noch - sofern der Mangel nicht explizit im Kauvertrag erwähnt ist - die Möglichkeit einer nachträglichen Kaufpreisminderung, er zahlt also zurück.

Der Verkäufer wird nicht darum kommen, dir diesen Schaden auszugleichen bzw. zu beheben. Mache ihm das klar, ansonsten zum Anwalt. ... eine Rechtsschutzversicherung hast du sicherlich...

Edit: der Schaden ist beim Golf übrigens wirklich "normal". Das Schloss versifft über die Jahre einfach, man könnte es auch schlicht ausbauen, reinigen und wieder einbauen. Fragt sich nur ob du als vermeintlicher Laie diese 3-5h (😉) übernehmen willst. Grundsätzlich empfehle ich aber auf deine Gewährleistung zu pochen.

... ich hab 250euro noch nicht bezahlt. eine rechtsschutzvesicherung habe ich selber nicht aber meine mutter und ich denke ich bin über sie mit versichert. muss das abklären.

vielen dank.

Zitat:

Original geschrieben von xphzy


... ich hab 250euro noch nicht bezahlt.

...perfektes Druckmittel in Verbindung mit einem KVA eines anderen Autohauses.

was hat der wagen denn gekostet und was für einer ist es?

(hat mit dem thema nichts zu tun, interessiert mich einfach nur)

ein paar Fragen beantwortet dir ja bereits seine Garage 🙂

ja - ist ja gut, bei älteren dauert das denken manchmal... 😁

(wobei mich der preis auch interessieren würde, eigentlich ist so ein geschäft wirtschaftlicher selbstmord für den händler.)

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