Golf IV 1.4 16V Tempomat nachrüsten
Mir ist bewusst, dass dieses Thema schon oft angesprochen wurde. Jedoch habe ich ein paar probleme mit meinem VW Händler. Hoffe da auf ein bisschen Hilfe.
Und zwar war ich heute bei meinem VW Händler in der Stadt. Ich habe schon länger die Überlegung einen Tempomaten Nachrüsten zu lassen. Ich selber traue mich da nicht wirklich so ran, wegen Airbag, freischaltung usw.
Wie ich auch im Internet mehrere mal gelesen habe ist es kein problem. Jedoch ist mein VW Händler anderer Meinung. Der Teileberater meinte, dass bei meinem 1.4er (AXP) bj. 2000 es nicht möglich ist. Er hat wohl im PC nachgeguckt, was man alle bei meinem Nachrüsten kann, und da war der Tempomat nicht aufgelistet. Seine Begründung war wohl "VW bietet das nicht an, man könnte Zubehör teile nehmen aber das gibt VW nicht frei". Danach hatte ich nur noch Fragezeichen im Kopf???
Meine frage ist es nun möglich Ja oder nein?
Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Tempomat im 1.4er beim Einbau beim Händler und im Betrieb des Tempomats gemacht?
Brauch ich eine Freigabe vom TÜV?
Und was kostet es ungefähr.
Weiteres zu meinem Auto falls Nötig: Golf IV 1.4 16V Comfortline Bj. 18.07.2000.
Vielen Dank schon im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Das kann sehr gut sein.Zitat:
Original geschrieben von LarbThorsten
Mir ist bewusst, dass dieses Thema schon oft angesprochen wurde. Jedoch habe ich ein paar probleme mit meinem VW Händler. Hoffe da auf ein bisschen Hilfe.
Und zwar war ich heute bei meinem VW Händler in der Stadt. Ich habe schon länger die Überlegung einen Tempomaten Nachrüsten zu lassen. Ich selber traue mich da nicht wirklich so ran, wegen Airbag, freischaltung usw.
Wie ich auch im Internet mehrere mal gelesen habe ist es kein problem. Jedoch ist mein VW Händler anderer Meinung. Der Teileberater meinte, dass bei meinem 1.4er (AXP) bj. 2000 es nicht möglich ist. Er hat wohl im PC nachgeguckt, was man alle bei meinem Nachrüsten kann, und da war der Tempomat nicht aufgelistet. Seine Begründung war wohl "VW bietet das nicht an, man könnte Zubehör teile nehmen aber das gibt VW nicht frei". Danach hatte ich nur noch Fragezeichen im Kopf???
Meine frage ist es nun möglich Ja oder nein?
Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Tempomat im 1.4er beim Einbau beim Händler und im Betrieb des Tempomats gemacht?
Brauch ich eine Freigabe vom TÜV?
Und was kostet es ungefähr.Weiteres zu meinem Auto falls Nötig: Golf IV 1.4 16V Comfortline Bj. 18.07.2000.
Vielen Dank schon im Voraus!
Und damit beginnen die Probleme !!
Gibt es vom Hersteller fahrzeugspezifisch nach FIN für das Fahrzeug keine originale Nachrüstlösung, bedeutet das NICHT, das es nicht funktionieren könnte,
ABER:
Eine Nachrüstung, auch mit Originalteilen, hat keine Zulassung !
Es hat i.A. einen Grund, warum für einige Fahrzeuge kein originale Nachrüstlösung angeboten wird, hier reicht bereits eine fehlende / nicht erfolgte Typprüfung einer Nachrüstlösung für dieses Fahrzeug in dieser Ausstattungskonfiguration.
=> Eine solche Nachrüstung ist somit eintragungspflichtig, da sonst die BE des Fahrzeuges erlischt !
Ausnahme dabei:
Nachrüstlösung eines Fremdanbieters mit ABE. Liegt einer solchen Nachrüstlösung eine ABE bei, ist i.A. keine Abnahme und zusätzliche Eintragung erforderlich.
Ensprechend Produktsicherheitsgesetz und Produkthaftungsgesetz ist damit der "Einbauende" durch die haftungsrechtlichen Belange betroffen und muss hier die entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen tragen und ist dafür verantwortlich, dass das eintragungsfähig ist und eingetragen / abgenommen wird.
Das Fehlen einer originalen Nachrüstlösung für ein Fahrzeug nach korrekter Identifikation nach der FIN liegt i.A. an einer nicht vorliegenden Typgenehmigung für dieses Fahrzeug.
Das Fehlen einer Typgenehmigung kann diverse Ursachen haben, angefangen von Gründen des Marketings, einer nicht vorliegenden EMV-Prüfung etc.
Wenn jemand Produkte (hier z.B. einen Nachrüstsatz für GRA) nicht für alle Fahrzeuge einer Modellreihe allgemeingültig prüfen lässt, kann er diese Produkte auch nicht allgemeingültig für diese Modellreihe anbieten.
Ob dieses Produkt dann auch in Fahrzeugen, für die es nicht angeboten wird, funktionsfähig ist, ist dabei nicht relevant.
Dieses Produkt kann durchaus auch in Fahrzeugen, für die es nicht angeboten wird, funktionsfähig sein.
Nur ist bei Verbau dieser Produkte in Fahrzeugen, für die es offiziell nicht vorgesehen ist, der Hersteller nicht mehr in der Produkthaftung, sondern derjenige, der es einbaut und in Betrieb nimmt.
Das sollte man insbesondere bei allen Dingen, die einen Bezug zu "Fahrzeugsicherheit" haben, bedenken.
Eine GRA hat diesen Bezug, da über die Funktion "GRA" ein Eingriff in die Motorsteuerung vorgenommen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo MKIII
Brauchst keine TÜV Eintragung, wat wichtig ist das Du E-Gas hast dann ist das Problemlos möglich, Ohne ist das aufwendig und teurer
Aussage so ist FALSCH.
Siehe Oben.
31 Antworten
Wenn Du einen AXP-Motor eingebaut hast, hast Du auch E-Gas und kein Problem einen Tempomaten preisgünstig nachzurüsten!
Es sei denn, die Kabel liegen noch nicht (war bei meinem FSI so) und man muss noch was nachrüsten.
Was man natürlich machen kann: die Kabel komplett selber legen und bis zum Lenkrad den Stecker legen.
Dann mit dem neu erworbenen Lenkstockschalter in die Werkstatt und um Einbau bitten. Aber vorher absprechen, das macht nicht jede Werkstatt.
Dann kommt man mit deutlich weniger Kosten weg (etwa 100€ würde ich schätzen, bei mir war Kabelsatz etwa 20-30€, Lenkstockschalter auch und der Einbau hat 50€ gekostet). OK, freischalten lassen müsste man das, ist die Frage, was die Werkstatt dafür nimmt, geht aber auch fix.
Kommt halt drauf an, ob du dir die Arbeit zutraust, das komplett selbst zu machen und was lernen möchtest oder lieber die Werkstatt das machen lässt, dann kostet es halt ein bisschen mehr 🙂