Golf aus den USA importieren
Hallo Forum,
zur Zeit spiele ich mit dem Gedanken mir einen GTI nach D zu importieren.
Kann mir jemand aufzeigen was da an Aufwand auf mich zukommen wird???
Wollte mir den GTI von der Ostkueste importieren.
Danke!
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
mal eine andere frage.angenommen ich hab einen verwandten in den USA.der kauft einen Golf,meldet ihn auf sich an,schickt ihn mir und ich fahr damit in D herum.
darf ich das? oder nur für eine bestimmte zeit?
Nein, ist nicht erlaubt.
Du würdest damit eine Steuerhinterziehung begehen und das wird inklusive Verzollung, Strafe und Status eines Vorbestraften sehr teuer.
Gruß
Brummel
Zitat:
Original geschrieben von Brummel
Nein, ist nicht erlaubt.Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
mal eine andere frage.angenommen ich hab einen verwandten in den USA.der kauft einen Golf,meldet ihn auf sich an,schickt ihn mir und ich fahr damit in D herum.
darf ich das? oder nur für eine bestimmte zeit?
Du würdest damit eine Steuerhinterziehung begehen und das wird inklusive Verzollung, Strafe und Status eines Vorbestraften sehr teuer.
Gruß
Brummel
Wie schon gesagt, nur in besonderen Fällen,
ich fahre zum Beispiel mit amerikanischen Nummerschildern 😉 ( Californische ) 😎
@ Clint-GT
Diese Fälle müssen dann aber 'sehr' besonders sein...
-----------------------------------
Ich zitiere mal von Zoll.de
Besser kann ichs auch kaum erklären 😉
Darf ich als Privatperson in Deutschland ein in einem anderen Land, das nicht zur EG gehört, zugelassenes Kraftfahrzeug fahren?
Ein im Drittland zugelassenes Kraftfahrzeug darf grundsätzlich nur von einer Person mit Wohnsitz außerhalb der EG selbst abgabenfrei nach Deutschland eingeführt und verwendet werden. Dies ist in den Zollvorschriften wie auch dem Kraftfahrzeugsteuerrecht geregelt. Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist auf sechs Monate begrenzt. Abweichend von dieser Sechs-Monatsfrist können
* Studenten und Personen mit dienstlichem Auftrag aus Drittländern Kraftfahrzeuge bis zur Beendigung ihres Aufenthaltes zoll- und steuerfrei privat benutzen,
* Arbeitnehmer mit ständigem Wohnsitz in Drittländern und Arbeitsstelle in der EG (sog. Berufspendler) zeitlich unbegrenzt Kraftfahrzeuge zur vorübergehenden Verwendung regelmäßig ein- und wieder ausführen.
EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn
* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.
* eine Notsituation vorliegt.
Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.
* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).
* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt.
Mit selbst zurecht gebastelter Rechtsauslegung kann es unter Umständen sehr eng werden.... 😉
Gruß
Brummel
Zollbeamter 😉
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nur wissen das zu wenige 😉 lücken gibs immer, und bis jetzt hat mich jeder Polizist weiter fahren lassen 😉
da ich für alles eine antwort und jedes dokument bei habe 😉
Zitat:
Original geschrieben von FrohesNeues
Vorsicht! Aufgrund der unterschiedlichen Abgasbestimmungen in den USA kann es (und wird sein), dass das Fahrzeug anders appliziert ist. Das heißt die Steuergeräte bzw. das Motorsteuerggerät wird sich anders als das eines deutschen Fahrzeugs verhalten. Das kann unterschiedliche Performance und/oder Verbrauch zur Folge haben, oder aber die Nicht-Einhaltung von Abgasnormen.
Diese Ente lese ich auch immer wieder.
In Californien gelten hoehere Bestimmungen fuer den Ausstoss von Kohelnwasserstoffen.
Sprich: In D wird das Gas welches beim tanken entweicht von der Zapfsaeule abgesaugt. In Californien muss das Auto diese Gase komplett absorbieren da es nicht wie in D abgesaugt wird.
Diese Gase werden dann bei Teillast dem Motor wieder zugefuehrt. Hier fuer wird ein
'schlaueres' Steuergeraet gebraucht. Welches die Verbrennung der kontrolliert.
Das ist mit hoeheren Anforderungen gemeint, auch LEV-II oder PZEV genannt.
Zitat:
Original geschrieben von Carnot
Sprich: In D wird das Gas welches beim tanken entweicht von der Zapfsaeule abgesaugt. In Californien muss das Auto diese Gase komplett absorbieren da es nicht wie in D abgesaugt wird.
Wie soll das gehen? Dafür müsste doch der Zapfstutzen gasdicht angeschlossen werden und im Auto müsste das Gas bis zum Motorstart zwischengespeichert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Brummel
@ Clint-GT
Diese Fälle müssen dann aber 'sehr' besonders sein...
-----------------------------------
Ich zitiere mal von Zoll.de
Besser kann ichs auch kaum erklären 😉
Darf ich als Privatperson in Deutschland ein in einem anderen Land, das nicht zur EG gehört, zugelassenes Kraftfahrzeug fahren?
Ein im Drittland zugelassenes Kraftfahrzeug darf grundsätzlich nur von einer Person mit Wohnsitz außerhalb der EG selbst abgabenfrei nach Deutschland eingeführt und verwendet werden. Dies ist in den Zollvorschriften wie auch dem Kraftfahrzeugsteuerrecht geregelt. Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist auf sechs Monate begrenzt. Abweichend von dieser Sechs-Monatsfrist können
* Studenten und Personen mit dienstlichem Auftrag aus Drittländern Kraftfahrzeuge bis zur Beendigung ihres Aufenthaltes zoll- und steuerfrei privat benutzen,
* Arbeitnehmer mit ständigem Wohnsitz in Drittländern und Arbeitsstelle in der EG (sog. Berufspendler) zeitlich unbegrenzt Kraftfahrzeuge zur vorübergehenden Verwendung regelmäßig ein- und wieder ausführen.
EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn
* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.
* eine Notsituation vorliegt.
Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.
* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).
* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt.
Mit selbst zurecht gebastelter Rechtsauslegung kann es unter Umständen sehr eng werden.... 😉
Gruß
Brummel
Zollbeamter 😉
Hi,
wie gut dass die Schweiz nicht zur EU gehoert, also müsste ein Kurztrip dort hin als Ein- und Ausfuhr gelten und somit die 6 Monatsfrist neu starten.
Sven
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
nun ja , rückleuchten wirst umrüsten müssen und evtl. noch die eine oder andere kleinigkeit.
Das mit den Rückleuchten ist nicht gesagt. In meiner Umgebung habe ich diverse 3er Gölfe in US-Ausführung mit deutscher Zulassung rumfahren sehen. Da waren welche dabei, die hatten die symmetrischen US-Scheinwerfer, manche hatten auch die US-Rückleuchten, teilweise mit nachgerüsteter Nebelschlussleuchte unter oder in der Schürze, andere ohne NSL.
Einiges davon ist klar unzulässig. Dafür stellt sich unsere Zulassungsstelle angeblich ziemlich an, was kurze Nummernschilder angeht. Da wurden wohl schon Umrüstungen verlangt, was beim Golf natürlich kein Problem, aber teuer ist.
Die Abgasfrage dürfte ein Problem werden. Das würde ich wegen der Kosten vollständiger Abgasgutachten nur wagen, wenn das VW-Werk Auskunft gibt, die Grundlage einer Einstufung nach EU-Norm sein kann.
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Das mit den Rückleuchten ist nicht gesagt. In meiner Umgebung habe ich diverse 3er Gölfe in US-Ausführung mit deutscher Zulassung rumfahren sehen. Da waren welche dabei, die hatten die symmetrischen US-Scheinwerfer, manche hatten auch die US-Rückleuchten, teilweise mit nachgerüsteter Nebelschlussleuchte unter oder in der Schürze, andere ohne NSL.Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
nun ja , rückleuchten wirst umrüsten müssen und evtl. noch die eine oder andere kleinigkeit.
Einiges davon ist klar unzulässig. Dafür stellt sich unsere Zulassungsstelle angeblich ziemlich an, was kurze Nummernschilder angeht. Da wurden wohl schon Umrüstungen verlangt, was beim Golf natürlich kein Problem, aber teuer ist.Die Abgasfrage dürfte ein Problem werden. Das würde ich wegen der Kosten vollständiger Abgasgutachten nur wagen, wenn das VW-Werk Auskunft gibt, die Grundlage einer Einstufung nach EU-Norm sein kann.
Arvin S.
Wie ich schon erwähnt habe, dass ich Fahrzeuge importiere aus den staaten.
www.cs-autoimport.deKEINE Bedenken wegen der Abgasnorm!!!
Man brauch nichts ändern, da heutzutage viel wert gelegt wird in den Staaten. Also keine Bedenken.
Genauso keine bedenken bei den Lichtern.
Grüße
Clint-GT
Zitat:
Original geschrieben von Clint-GT
Hi Leute,
also wie ich schon einmal erwähnt habe, Importiere ich Autos aus den Staate.
www.cs-autoimport.deEs lohnt sich auf alle Fälle vorallem Der Aktuelle Kurs.
Also wenn du Fragen haben solltest, kannste mich gerne anrufen oder auch ne PN schicken, kann dir da behilflich sein, gar keine Frage.Das geht nicht das du einfach ein Verwandten in Amerika dein Wagen zulässt und du damit hier rumfährst.
Ich Fahre momentan noch einen Ford Mustang 66' mit 5.0 Liter 375 PS, ein wenig frisiert.
Und fahre mit amerikanischen/californischen Nummernschilder (Wie die Leute gucken 😉 )
ich kann es aber nur machen da mein Dad in Amerika lebt. Auch wenn er versichert ist, eigentlich dürfte nur mein Dad den Wagen hier fahren.
Da gibt es keine Ausnahmen im Ausland.
Sonst würden es viele machen die Verwandte in Amerika haben, aber leider ist das nicht erlaubt ;(
Und wenn dann darfst du soweit bekannt ist nur max. 1 Jahr damit hier rumfahren.Wegen der Abgasbestimmung. Ist zwar Thema aber bei einem Neuwagen völlig egal.
Habe schon Jeeps Grand Cherokees hier ins Land gebracht und da musste nichts getan werden. Obwohl der Benziner in Amerika gebaut wurde.Wie gesagt, wenn Fragen sind, einfach Fragen. Am besten Mail oder PN.
Sorry, aber du bist absolut unglaubwürdig.
Wenn es sich so sehr lohnen würde, hättest du bestimmt keinen Golf in Deutschland gekauft,wie man deiner Sig entnehmen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Sam1980
Sorry, aber du bist absolut unglaubwürdig.Zitat:
Original geschrieben von Clint-GT
Hi Leute,
also wie ich schon einmal erwähnt habe, Importiere ich Autos aus den Staate.
www.cs-autoimport.deEs lohnt sich auf alle Fälle vorallem Der Aktuelle Kurs.
Also wenn du Fragen haben solltest, kannste mich gerne anrufen oder auch ne PN schicken, kann dir da behilflich sein, gar keine Frage.Das geht nicht das du einfach ein Verwandten in Amerika dein Wagen zulässt und du damit hier rumfährst.
Ich Fahre momentan noch einen Ford Mustang 66' mit 5.0 Liter 375 PS, ein wenig frisiert.
Und fahre mit amerikanischen/californischen Nummernschilder (Wie die Leute gucken 😉 )
ich kann es aber nur machen da mein Dad in Amerika lebt. Auch wenn er versichert ist, eigentlich dürfte nur mein Dad den Wagen hier fahren.
Da gibt es keine Ausnahmen im Ausland.
Sonst würden es viele machen die Verwandte in Amerika haben, aber leider ist das nicht erlaubt ;(
Und wenn dann darfst du soweit bekannt ist nur max. 1 Jahr damit hier rumfahren.Wegen der Abgasbestimmung. Ist zwar Thema aber bei einem Neuwagen völlig egal.
Habe schon Jeeps Grand Cherokees hier ins Land gebracht und da musste nichts getan werden. Obwohl der Benziner in Amerika gebaut wurde.Wie gesagt, wenn Fragen sind, einfach Fragen. Am besten Mail oder PN.
Wenn es sich so sehr lohnen würde, hättest du bestimmt keinen Golf in Deutschland gekauft,wie man deiner Sig entnehmen kann.
An deiner Aussage merke ich das du kein Selbstständiger bist.
Wieso soll ich 25.500 Euro zahlen, wenn ich den Wagen auch auf Raten bezahlen kann mit nur 0,9 % Finanzierung. So kann ich die gesparte 25.500 Euro einstetzen für Oldtimer. Nur das ich ja leider kein Golf in Amerika auf Finanzierung kaufen kann 😉
Und das macht fast jeder Selbstständiger, um so sein Kapital schneller zu vermehren.
Noch Fragen ?
Clint-GT