Golf Abbiegelicht nachrüsten (Tausch NSW)

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

ich würde gerne an meinem Golf Bj. 2007 das Abbiegelicht nachrüsten, allerdings nicht einfach über die Nebenscheinwerfer durch Tausch und Umcodierung des Steuergerätes, sondern die Nebelscheinwerfer durch welche mit Abbiegelichtfunktion tauschen (bräuchte die Nebelscheinwerfer also nur für Abbiegelicht).
Auf was müsste ich beim Tausch der Nebenscheinwerfer achten (woran erkennt man die Abbiegelichtfunktion, wenn man das Gehäuse vor sich hat)?
Würde gerne mal beim Schrotthändler anfragen, bezweifle aber, dass er den Nebenscheinwerfer mit und ohne Abbiegelicht auseinanderhalten kann..

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Ralfer


Ich habe auch nicht geschrien. Aber Deine sachlich und rechtlich unzutreffende Aussage schrie danach richtig gestellt zu werden.

Ich warte immernoch auf Sachliche und rechtliche Argumente.

Bishier nur Behauptungen.

Peter

Zitat:

Original geschrieben von Matador 8


Beim Golf 5 hat man meines Wissens zufolge noch kein Abbiegelicht serienmäßig bestellen können.

Ja das ist richtig, bestellen konnte man es nicht bzw die Funktion wurde nicht von vw freigegeben.

Zitat:

Wenn man die normalen Serien-NSW mit der Abbiegelichtfunktion codiert, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies kann ggfs. Probleme mit der Polizei, dem TÜV oder im Falle eines Unfalls verursachen. Also gilt hier der ausdrückliche Rat dies nicht zu tun

Was BE angeht, kann ich nichts dazu sagen. Zur Polizei und TÜV: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Bisher ist das niemandem aufgefallen. Die neuen Polizeibullis haben auch Abbiegelicht (allerdings Serie), ich bezweifle, dass die Polizisten wissen, welches Fahrzeug das haben darf und welches nicht. Zudem halten die ja nicht mal die Fahrzeuge an, die bei bester Sicht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren, warum sollten sie mich also wegen des Abbiegelichtes anhalten.

Den TÜV habe ich beim Freundlichen machen lassen. Weder der Angestellte dort noch der TÜV Prüfer haben von sich aus auch nur ein Wort über das Abbiegelicht verloren.

Da es mir nur um die Optik geht, sehe ich nicht ein, teures Geld für Nachrüstsätze zu bezahlen, wenn das Auto die Möglichkeit auch so bietet.

Zitat:

Original geschrieben von Pit 08_11



Zitat:

Original geschrieben von Ralfer


Ich habe auch nicht geschrien. Aber Deine sachlich und rechtlich unzutreffende Aussage schrie danach richtig gestellt zu werden.
Ich warte immernoch auf Sachliche und rechtliche Argumente.
Bishier nur Behauptungen.

Peter

Mein Beitrag vom 09.12.2011 von 22:18 enthält die zulassungsrechtlich relevanten Normen, diese stellen nach meinem Befinden keine Behauptungen dar.

Die nationale Verbindlichkeit dieser EU-Standards ergibt sich aus § 21a (1a) StVZO.

Diskussionen über die Wahrscheinlichkeit von der Rennleitung angehalten zu werden oder Ärger bei der Hauptuntersuchung zu bekommen stellen dabei im Übrigen, insbesondere in Anbetracht in den genannten Situationen überschaubarer Rechtsfolgen, sachfremde Erwägungen dar.

Entscheidend ist der Wegfall des Versicherungsschutzes, der mit dem Erlöschen der BE (ungeachtet der Kausalität zwischen Unfallhergang und der BE-schädlichen Veränderung) einhergeht.

http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

Auch nur eine Behauptung.
Bemüh mal Google um zu erkunden, wann eine BE erlöscht.

Das leuchten eines Scheinwerfers mit Prüfzeichen führt nicht dazu.(Punkt)

Peter

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Nein, keineswegs.

Google halte ich als Berater in Rechtsfragen für ungeeignet.

Ich vertrete die unumstößliche Auffassung, dass eine bewusste und willentliche (= Legaldefinition von Vorsatz) Veränderung an lichttechnischen Einrichtungen am Kfz nach § 19 (2) Nr.1 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Das hat also eine andere Qualität als das von Dir im Post vom 13.12.2011 (18:37) ins Feld geführte Argument, dass der Defekt eines Leuchtmittels auch nicht zum Erlöschen der BE führt.

passen denn die vom Golf 6 nicht einfach? Dann wäre das Problem mit der BE ja gelöst

Zitat:

Original geschrieben von sjard89


passen denn die vom Golf 6 nicht einfach? Dann wäre das Problem mit der BE ja gelöst

Geht leider warscheinlich nur am GT, da der Winkel von der Scheibe zu steil ist.

@BE-Kommisar
das hier klingt zumindest schlüssig:
http://www.motor-talk.de/.../...led-licht-zu-schwach-t3013685.html?...

Gefährdung - warscheinlich - wodurch?
Das zulässige ABL blendet entscheident mehr.

Peter

Zitat:

Original geschrieben von sjard89


passen denn die vom Golf 6 nicht einfach? Dann wäre das Problem mit der BE ja gelöst

...habe ich bereits 7 posts weiter vorne beantwortet...

ferner würde dies im zweifel die probleme mit der BE enbenfalls nicht beheben!
stimme da Ralfer eindeutig zu!
solange die anbauteile keine ABE bzw. eine typengenehmigung für das jeweilige fahrzeug haben, ist die BE im zweifel futsch, da die lichtanlage vorsätzlich mit nicht typengenehmigten teilen manipuliert wurde. und selbst wenn die BE nicht gleich erlischt, kann ein rückbau und eine entsprechende vorführung des fzg. beim tüv zur nachprüfung anberaumt werden.
nur weil die lampe/schweinwerfer das entsprechend richtige prüfzeichen als tfl hat, heißt das noch lange nicht, dass ich diese dann nach belieben an jedem fahrzeug verwenden darf.
(auch wenn das manche hier nicht wahrhaben wollen).
hier mal ein zitat des entsprechenden passus:
"...das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern."

ansonsten können diejenigen gerne mal im dialogcenter in wolfsburg anrufen und nach einer typfreigabe des VI'er TFL für ihren V'er fragen. die werden sie aber voraussichtlich nicht bekommen, da die typenfreigabe nur für den VI'er golf existiert. gleiches gilt auch für diverse andere originalteile, wie z.B. felgen, lenkräder, etc...
nur weil teile im zweifelsfall passen, heißt das noch lange nicht, dass sie legal und ohne einzelabnahme/gutachten etc. betrieben/angebaut werden dürfen.

ob das im zweifel überhaupt dem tüv-onkel oder der rennleitung auffällt steht natürlich auf einem anderen blatt. aber das steht ja nicht zur debatte und ist jedem selbst überlassen.

Das heißt, das sätmliche Golf V mit Abbiegelicht die ich sehe (und das sind bei uns so einige, also nicht 3 oder 4 sondern vielmehr) das alle unberechtigt und über umcodierung des Steuergeräts zusammenbekommen haben?

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Zum Sinn und Unsinn des Umcodierens möchte ich nichts sagen, ich finde es nur schlichtweg eindeutiger wenn das Abbiegelicht leuchtet, zumal ja auch der Bereich direkt vor dem Auto besser ausgeleuchtet wird.

Auch wenn's für Dich schwer vorstellbar ist, aber genau so ist es! Seitens VW gibt es keine original Einbaulösung für den V'er... Auch keine legale Alternative mit Golf VI Teilen! Auch dann nicht, wenn hier manch einer vehement das Gegenteil behauptet.
Legale Lösungen haben derzeit nur Drittanbieter wie Hella und Co...
Alle anderen haben sich mittels VCDS das Steuergerät illegal umprogrammiert.

Gruß, der Biker

Das hätte ich ehrlich gesagt bei den Fahrern nicht erwartet 🙂

Na gut, muss ja im Endeffekt jeder doch selbst wissen.

Mal ein anderer logischer Denkansatz...
Warum sollte VW sonst eine so einfache Möglichkeit zum Geldverdienen ungenutzt lassen? ...Wenn's legal wäre, würde es Dir doch jeder :-) mit Genuss nachrüsten...
2 Minuten für's Programmieren und dem Kunden dafür ordentlich Kohle abnehmen.
Und bei der bestehenden Nachfrage wäre das sicherlich ein überaus lukratives Geschäft...

Gruß, der Biker

Zitat:

Original geschrieben von Derrick23


Das heißt, das sätmliche Golf V mit Abbiegelicht die ich sehe (und das sind bei uns so einige, also nicht 3 oder 4 sondern vielmehr) das alle unberechtigt und über umcodierung des Steuergeräts zusammenbekommen haben?

entweder das, oder aber über einen Nachrüstsatz, was dann legal wäre. Aber wie gesagt, der Unterschied fällt keinem auf.

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