Golf 7 Rückgabe nach Finanzierung

VW Golf 7 (AU/5G)

Moin Moin,

nach langer Zeit benötige ich mal wieder die geballte "Hilfe" bzw. Erfahrung von euch :-)
Nach 4 Jahren muss ich nun meinen finanzierten Golf zurückgeben...
DEKRA-Gutachten war heute und das sieht nicht so schön aus mit 3000€ Forderung 🙂😮
Nun ist es so, dass mir einige Punkte gar nicht gefallen haben vom Gutachten, z.B. zerkratzte Einstiegsleisten (sieht man stark) .. aber das ist nach 4 Jahren doch normal?! Oder kleiner Kratzer am Türbereich (sieht man, da Night Blue Metallic, denke so 1-3 cm maximal)
Hinzu kommen 2 kleine Dellen im Türbereich, habe im Internet aber schon gelesen, dass das laut einem Urteil wohl okay wäre und nicht beanstandet werden kann...?

Habe an der Kofferraumkante noch aufgeplatztem Lack weil mir irgendwer wohl mal den ***** küssen wollte 😛 wie soll ich hier am besten verfahren, hat hier wer ne Idee?

Außerdem ist in den Kosten wohl ne Inspektion mit drin?? War vor nem knappen halben Jahr + TÜV erst..
Idee ist über Prämien etc. die Schäden zu kompensieren und ein neuen zu finanzieren und dann halt den UPE in Kauf nehmen quasi.. Privater VK hat leider nicht geklappt..

Händler will sich morgen melden und "rechnen" was wohl am besten wäre, habe leider keine Kopie vom Gutachten bekommen..

LG

Beste Antwort im Thema

Das ist laut Vertrag sein gutes Recht die vollen Reperaturkosten dem Käufer anzulasten .

Die Aussage ist einfach falsch das dies nicht zulässig ist !

Verbrieftes Rückgaberecht = der Händler nimmt das Fahrzeug zu einem beim Kauf festgelegten
Preis und Zustand zurück, frei von Schäden sowie verkehrs-und betriebssicher .

Wieso soll der Händler für Beschädigungen zahlen die durch den Käufer entstanden sind ?

Zitat:

Nun ist es so, dass mir einige Punkte gar nicht gefallen haben vom Gutachten, z.B. zerkratzte Einstiegsleisten (sieht man stark)

Habe an der Kofferraumkante noch aufgeplatztem Lack weil mir irgendwer wohl mal den ***** küssen wollte wie soll ich hier am besten verfahren, hat hier wer ne Idee?

Da ist nichts überzogen !

Es geht bei der Rückgabe um Wertminderungen ? Sorry aber es hat nichts mit Wertminderung zu tun
wenn man ein Auto beschädigt und in einem schlechten Zustand beim Händler abgibt was genau
dem Gegenteil entspricht was im Vertrag steht (FREI VON SCHÄDEN) .

Solche Aussagen sind falsch un irreführend , jeder der das liest und keine Ahnung hat sagt sich :

Dann kaufe ich mal ein Auto auf Finanzierung und gebe es mit Dellen Beulen , defekten Bauteilen und nen nicht reparierten Unfallschaden wieder ab beim Händler und verlange das er nicht den vollen
Preis berechnet für die Reperatur/Instandsetzung der Schäden sondern mir noch entgegenkommt
am besten alle Kosten noch trägt .

Ich sehe das so das sich der Treadsteller einfach nur vor den Kosten drücken will nicht mehr und nicht weniger .

"Autohaus und der Gutachter sind die Bösen wollen einfach nicht meine verursachten Schäden bezahlen"

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Kauf das Auto , fahre es entweder weiter oder verkaufe es wieder .

Gierig würde ich den Händler nicht beschreiben , er nutzt nur sein gutes Recht
was bestimmt auch vertraglich festgehalten wurde beim Kauf .

Mal ganz ehrlich ein Auto zurückgeben mit Mängel und Beschädigungen , sich dann
über den Händler aufregen und die Reperaturkosten ???

Wer weiß was noch zum Vorschein kommt bei dem Unfallschaden hinten , um jeden
Ärger zu vermeiden pflegt man sein Auto entweder und lässt es vor der Rückgabe
nochmal checken und notfalls reparieren eine Aufbereitung kostet auch nicht die Welt.

Es geht ja nicht darum, dass der Händler Geld möchte, sondern dass die vollen Reperaturkosten aufgeführt werden. Das ist nicht zulässig. Es geht bei der Rückgabe um Wertminderungen. Einige davon sind einfach überzogen. Nun ja, eine Ballonfinanzierung ist eben eine Wette auf das Verhältnis zum Händler in der Zukunft.
Ein Grund für mich, mein Auto beim Händler direkt zu bezahlen.

Das ist laut Vertrag sein gutes Recht die vollen Reperaturkosten dem Käufer anzulasten .

Die Aussage ist einfach falsch das dies nicht zulässig ist !

Verbrieftes Rückgaberecht = der Händler nimmt das Fahrzeug zu einem beim Kauf festgelegten
Preis und Zustand zurück, frei von Schäden sowie verkehrs-und betriebssicher .

Wieso soll der Händler für Beschädigungen zahlen die durch den Käufer entstanden sind ?

Zitat:

Nun ist es so, dass mir einige Punkte gar nicht gefallen haben vom Gutachten, z.B. zerkratzte Einstiegsleisten (sieht man stark)

Habe an der Kofferraumkante noch aufgeplatztem Lack weil mir irgendwer wohl mal den ***** küssen wollte wie soll ich hier am besten verfahren, hat hier wer ne Idee?

Da ist nichts überzogen !

Es geht bei der Rückgabe um Wertminderungen ? Sorry aber es hat nichts mit Wertminderung zu tun
wenn man ein Auto beschädigt und in einem schlechten Zustand beim Händler abgibt was genau
dem Gegenteil entspricht was im Vertrag steht (FREI VON SCHÄDEN) .

Solche Aussagen sind falsch un irreführend , jeder der das liest und keine Ahnung hat sagt sich :

Dann kaufe ich mal ein Auto auf Finanzierung und gebe es mit Dellen Beulen , defekten Bauteilen und nen nicht reparierten Unfallschaden wieder ab beim Händler und verlange das er nicht den vollen
Preis berechnet für die Reperatur/Instandsetzung der Schäden sondern mir noch entgegenkommt
am besten alle Kosten noch trägt .

Ich sehe das so das sich der Treadsteller einfach nur vor den Kosten drücken will nicht mehr und nicht weniger .

"Autohaus und der Gutachter sind die Bösen wollen einfach nicht meine verursachten Schäden bezahlen"

Frei von Schäden, ja. Nicht jeder Kratzer ist ein Schaden und wenn an dieser Stelle durch einen anderen schlimmeren Kratzer eine Neulackierung erforderlich entsteht eine Verbesserung. Daher ist es normal, dass beim verbrieften Rückgaberecht und auch Leasing die Lackierung nicht zu vollem Preis angesetzt wird. Egal ob der leichte Kratzer der kein Schaden ist auch wirklich vorhanden ist, auch Lack altert so und so.

Haben es in den letzten 3 Monaten an 2 Fahrzeugen gerade durch, einmal Leasingrückgabe und Vorabbewertung für die Rückgabe nach verbrieftem Rückgaberecht. Da wurde jeweils etwas von den Reparaturkosten abgezogen, hat der Gutachter direkt selber berechnet.

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https://www.handwerksblatt.de/.../...e-schaeden-muss-man-zahlen-0.html

Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen. Der Leasingnehmer haftet nur für übermäßige Abnutzung (Paragraf 558 BGB). Darunter werden Schäden verstanden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist der dem Alter und der Fahrleistung entsprechende Zustand.

Ja ja, da sind wieder die Schwarz-Weiß Maler mit ihren absoluten Aussagen.
Ich habe in meinem ersten Statement gesagt, dass es beim Leasing so ist, dass nur Wertminderungen bezahlt werden müssen.

„Liegt eine übermäßige Abnutzung vor, sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97). Hierbei dürfen die einzelnen Schäden nicht einfach aufsummiert werden, sondern müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.“ (Handelsblatt vom 16.2.2018, https://www.handwerksblatt.de/.../...haeden-muss-man-zahlen-0.html#rm)

Wie es bei einer Ballonfinanzierung ist, die einem Leasingvertrag ja ähnelt, war nie absolut von mir beantwortet worden. Zu behaupten, hier würden falsche Dinge in den Raum gestellt, ist schlicht falsch.
Das der Händler einen Wagen im vertragsgemäßen Zustand haben möchte, ist doch unbestritten. Die Frage ist doch, ob er die vollen Reparaturkosten, die er auch bei einem Neufahrzeug berechnen würde, ansetzen darf. Denn es muss ja das „Gesamtbild“ (üblicher Wertverlust des Fahrzeuges, Alter und normale Gebrauchsspuren) betrachtet werden.

Es entsteht durch die Reparatur eines Mangels keine Wertsteigerung, sondern bestenfalls stellt man dadurch den vertraglich vereinbarten Wert wieder her. Ist der Schaden so groß, dass trotz der Reparatur eine Wertminderung entsteht, z.B. ein Unfallschaden, ist diese noch zu den Reparaturkosten dazu zu zahlen.

Beim Wagen meiner Frau (Geschäftsfahrzeugleasing) war das z.B. der Fall. Ihr ist jemand hinten draufgefahren. Der Gutachter hat den Schaden beziffert und eine Wertminderung festgestellt. Die Reparatur wurde von der Versicherung direkt an die Werkstatt bezahlt, und die Wertminderung an den Leasinggeber. Hätte sie den Wagen nach der Laufzeit zurückgegeben, dann hätte sie in dem Fall nichts weiter machen müssen, da die Wertminderung bereits beglichen war. Da sie das Auto aber behalten hat musste sie die vereinbarte Summe minus der bereits von der Versicherung beglichenen Wertminderung überweisen. Denn in dem Fall ist dem Leasinggeber (oder auch dem Kreditinstitut bei Finanzierung) der Zustand des Fahrzeugs egal.

Es ist ja dann auch wirklich immer der Einzelfall.
Ich hatte meinen letzten Golf auch als Leasingfahrzeug, bei dem es am Ende einige Beanstandungen gab. Der Händler hat mir ein Angebot für die Instandsetzung der Schäden gemacht, das deutlich unter der angesetzten Wertminderung de Fahrzeuges durch die Schäden war. Es waren drei deutliche Lackschäden, einer mit richtiger tiefer Furche in Schweller. Am Ende habe ich unter 1000,-€ für Smartrepair, Ölwechsel und Reifenwechsel bezahlt.
Im Dekra-Gutachten war mehr aufgeführt. Danach wurde das Fahrzeug erneut begutachtet und alles war erledigt. Es war wohl der Tatsache geschuldet, dass ich ein neues Fahrzeug bar gekauft habe.

Aber im Fall des TE scheint das Verhältnis zum Händlergestört zu sein. Daher Auto kaufen und dann selbst verkaufen.

Nochmal an alle die Ihr Fahrzeug Leasen/finanzieren, und am Ende mit der Rückgabe des Fahrzeugs planen.
1. pfleglich mit dem Fahrzeug umgehen. Ein ungepflegtes Fahrzeug will niemand kaufen!
2. VOR! Rückgabe zum professionellen Aufbereiter/Beulendoktor/Smartrepair.
Das spart Zeit und Geld.
Service/Reifen kontrollieren und ggfs. beheben.
3. wenn man ein neues Auto geleast oder finanziert hat, und hat es nicht so mit der Pflege und Achtsamkeit, muss man eben mit Mehrkosten rechnen.
Andersrum wäre es ja genauso. Wenn man das Auto kauft, bar bezahlt, und schlampig damit umgeht, ist es ja auch weniger wert wenn man es wieder verkaufen möchte. Sprich es wird ein geringer Preis erzielt.

Also pflegen und sparen oder schlampig und zahlen.
😁

hallo,

hat jemand erfahrungen mit einem kauf nach leasingende.
kommt die vw-leasing vorher auf den leasingnehmer zu oder wie läuft das ab? wird ein nicht marktgerechter preis genannt ? der restwert ist im gegensatz zur variofinanzierung natürlich nicht bekannt.

wäre super, wenn jemand seine erfahrungen mit dem vw-leasing machen kann. kurze anmerkung: es handelt sich um ein gewerbliches leasing mit groku-konditionen.

grüße

Du musst als Leasingnehmer auf den Leasinggeber zugehen. Es wird genau der Preis verlangt, der bei Vertragsabschluss vereinbart war, völlig unabhängig vom Zustand und der Laufleistung. Was der Leasinggeber in der Regel macht, ist Dich rechtzeitig aufzufordern, das Auto bewerten zu lassen, damit es bei der Rückgabe keine bösen Überraschungen gibt.

seit wann wird bei gewerblichen leasingverträgen der restwert bei vertragsabschluss dargestellt? das ist steuerlich ein problem und steht such so in den verträgen. habe hier aktuelle verträge liegen, sonst hätte ich auch nicht fragen müssen...

„Gemäß der Leasing-Erlasse der Oberfinanzdirektion Hannover sowie des Bundesfinanzministeriums dürfen wir Ihnen in unseren Leasing-Verträgen keinen Anspruch auf das Fahrzeug zusichern. Diese sogenannten Leasing-Rückläufer gehen zurück an den vermittelnden Handels- bzw. Rücknahmepartner.
Sollten Sie dennoch Interesse an einer Übernahme des Fahrzeugs haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Handelspartner.“

Wenn du es besser weißt - warum fragst du dann?

Auch bei gewerblichem Leasing gibt es einen Vetrag, in dem der vom Leasinggeber finanzierte Betrag, die monatlichen Raten und eine benannte Schlussrate nach Ende der Laufzeit benannt sind, und die entspricht immer dem vom Leasinggeber erwarteten Wert zum Ende der Laufzeit. Ganz einfach aus dem Grund, dass der Leasingnehmer das Auto ganz einfach am Ende der Laufzeit zurückgeben kann und, wenn die KM Stimmen und keine Mängel sind raus ist aus dem Vertrag. Steuerlich sieht es so aus, dass das Auto dem Leasingnehmer, egal ob geschäftlich oder privat nicht gehört, und somit zwar die Raten abgesetzt werden können, aber der Gegenwert des Autos nicht in der Firmenbilanz aufgeführt wird. Und genau das ist der Grund, warum Leasing für Firmen lukrativ ist.

Ich hatte zuletzt einen Golf VII mit Kilometerleasing. Dort stand kein Restwert in Leasingvertrag, sondern nur die festgesetzten Kilometer.
Der Leasinggeber VW Leasing ist gar nicht auf mich zugekommen. Ich wollte aber den Wagen auch nicht kaufen.

Hier die Broschüre von VW, Bewertungskriterien bei Fahrzeugrückgabe:

Bröschure Zustandsbewertung

...soll natürlich Broschüre heissen... 🙂

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