Golf 7 1.6 TDI Motor Zanhriemen-Totalschaden mit 120'000...
Tja, das war so nicht geplant. Golf Diesel 1.6 TDI beim VW Partner geholt, alle Inspektionen schön gemacht, Zahnriemen soll ja 210Tkm halten, also auch nichts zu beachten.
Ist ein nettes, quierliges Auto, hat allen Spass gemacht.
Letzte Inspektion bei 109Tkm, dann jetzt hats bei der Tochter bei 120 Tkm auf einmal klappernde Geräusche gemacht und kurz darauf ist Sie rechts ran, dann wars vorbei. Erste Analyse der Werkstatt, wo er hingeschleppt wurde: Zahnriemen locker/ ohne Spannung. Detailanalyse kriegen wir wohl noch, aber das sieht nicht gut aus.
Unsere übliche freie Werkstatt meinte, den Zahnriemen bis 210Tkm drin lassen sei sehr riskant, er würde eher auf Verdacht bei 120Tkm prüfen/ tauschen... im Nachhinein ist das gut gesagt.
Tja, was nun? Fahrzeug ist Bj 2017, Orignal bei VW ist das wohl eher nicht mehr wirtschaftlich reparabel, was wäre euer Rat? Als defekt verkaufen, "freie" Reparatur / Tauschmotor? Kulanz anfragen? Mache mir da eher wenig Hoffnung
48 Antworten
Zitat:
@Christian He schrieb am 18. Oktober 2024 um 11:05:29 Uhr:
Und das, obwohl er (über) 7 Jahre alt ist und nicht nur bei VW gewartet wurde.
Ich denke, nach Ende der Garantie kann man auch bei einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben bei seinem Auto die Wartungen durchführen lassen.
Wenn VW einen Tauschintervall für den Zahnriemen vorgibt, und die Sichtprüfungen bis dahin immer durchgeführt wurden, dann sollte VW, wie auch alle anderen Hersteller, dafür geradestehen, wenn der Zahnriemen vorher reißt.
Damals bei meinem VW Vento ging man noch auf Nummer Sicher und ließ den Zahnriemen alle 90.000 Kilometer tauschen.
Ich glaube nicht, dass für den Zahnriemen eine Sichtprüfung überhaupt vorgesehen ist, aber wer weiss? Und ja, "freie Werkstatt" war nicht ATU, sondern ein Meisterbetrieb mit Fachleuten, die wissen was Sie tun und mit denen ich schon sehr lange sehr gut alles mögliche habe machen lassen, also insofern kann das dann wohl auch anerkannt werden.
Herzlichen Glückwunsch, @fuerst07!
Es lohnt sich manchmal doch, nicht kampflos aufzugeben...!
Gruß in die Runde, Papa62
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Abwarten - Service-Belege einrichten....nun ja kann immer noch abgelehnt werden.....
Andere Frage - wurde bei der letzten "großen Inspektion" auch der Dieselfilter getauscht?
Wenn ja, würde ich mal schauen ob dieser dicht ist und ob Diesel im "Zahnriemengehäuse" steht..... wäre nicht der erste Riemen, der sich durch Diesel auflöst....
Zitat:
@Paul75 schrieb am 19. Oktober 2024 um 08:09:18 Uhr:
Andere Frage - wurde bei der letzten "großen Inspektion" auch der Dieselfilter getauscht?Wenn ja, würde ich mal schauen ob dieser dicht ist und ob Diesel im "Zahnriemengehäuse" steht..... wäre nicht der erste Riemen, der sich durch Diesel auflöst....
Dass sich der Zahnriemen direkt durch Diesel aufgelöst hat, habe ich noch nie gehört.
Aber schon öfter, dass Diesel auf den Keilrippenriemen getropft ist und sich dieser dann zerlegt hat und dabei in ZR gekommen ist und diesen überspringen hat lassen.
Nehme das Thema noch einmal auf, weil uns dasselbe passiert ist wie fuerst07: Golf 7 Sportsvan mit 1.6 l tdi Maschine, Erstzulassung 11/17, bei VW-Händler 1/19 mit 26.000 km gekauft und beim VW-Händler alle Inspektionen und Reparaturen durchgeführt. Letzte große Inspektion mit TÜV im Januar 2025. Am 25.07.25 bei160.000 km Laufleistung mit erstem Zahnriemen ist dieser auf der Autobahn bei 100 km/h an- oder abgerissen (schnarrendes Geräusch). Nach Transport zu unserer VW-Werkstatt stellt diese einen Motortotalschaden fest. Angebot mit neuem Basismotor und Kupplungsersatz: 13.600,- €. Die Werkstatt hat einen Kulanzantrag abgelehnt, weil die äußerste Kulanzfrist von 84 Monaten überschritten sei (um 8 Monate). Immerhin, die gibt es also (als Info für alle, die diese Frist noch nicht überschritten haben). Ich solle mich aber an die Kundenbetreuung bei VW direkt halten. Dort wies ein freundlicher Herr alle Ansprüche weit ab. Ich hätte ein Altfahrzeug, wie lange denn Kulanz gewährt werden solle? Er würde seinen Zahnriemen alle fünf Jahre wechseln, das sei schließlich die 'Lebensachse' des Motors. Auf den Einwand, warum mich eine Werkstat nicht auf so etwas hinweist, kam, dass die Werkstatt normalerweise eine Sichtprüfung durchführt und bei der letzten wohl nichts Alarmierendes festgestellt wurde.
Ich möchte rechtlich dagegen angehen und hoffe, dass folgende Argumente ziehen:
- in all meinen Inspektionsprotokollen ist keine Sichtprüfung des Zahnriemens dokumentiert, wohl aber des Keilrippenriemens. Wenn die Werkstatt weiß, dass es bei den Baujahren ab 2016 Probleme mit dem Zahnriemen gibt, hätte mich meine Werkstatt darauf hinweisen müssen? Liegt hier eine Verletzung der Hinweispflicht vor?
- VW hat die Tauschintervalle des Zahnriemens immer weiter erhöht, für unseren Motor auf 210.000 km. Früher galt noch eine Frist 'oder 6 Jahre'. Diese ist aber aufgehoben. VW muss also sehr von der Haltbarkeit überzeugt sein. Das scheint aber ja nicht der Fall zu sein, denn
- snake51 schreibt oben, dass es dazu eine TPI gibt. Auch in einen Video habe ich davon gehört. Kann ich dieses TPI als einfacher VW-Kunde bekommen/einsehen?
- Wenn VW die Wechselintervalle erhöht und daraus Probleme folgen, weil der Zahnriemen vielleicht so lange hält, nicht aber die Umlenkrollen, weil die nun das schwächste Glied sind und den Riemen beschädigen wenn sie fest sitzen, dann muss sich der Wechselintervall darauf beziehen, zumal das beim Tausch ja auch ein Kit ist. Und dann muss VW auch dafür einstehen, auch nach Ablauf von Garantie- und interner Kulanzfristen, weil diese Schäden ja meistens erst danach auftreten, aber eben vor dem großzügig bemessenen Tauschintervall.
Zusammen- oder Kurzfassung:
Frage an fuerst07 (oder alle anderen mit dieser Erfahrung): Hat VW dem Kulanzantrag stattgegeben, obwohl die Frist von 84 Monaten überschritten war? Das geht nicht klar aus den Angaben hervor.
Frage an snake51: Was ist der Inhalt der TPI zu diesem Thema?
Vielen Dank fürs durchlesen!
Ob der Wellendichtring undicht war kann ich nicht sagen. Würde das bedeuten, dass Öl ausgetreten ist, welchen den Zahnriemen dann mürbe gemacht hat?
Wenn es die Anweisung von VW gibt, Sichtprüfungen nur bei Benzinern durchzuführen, ist die Werkstatt raus. Wieso würde man denn bei Dieselmotoren keine Sichtprüfung machen?
Vielen Dank für die Info.
Die Sichtprüfung bei Benzinern ist WIMRE aber erst ab 240 tkm vorgeschrieben, also könnte das Szenario dort genauso passieren.
Denke das ist bei dir ein bedauerlicher Einzelfall,
Aber eine Kulanz zumindest auf Material wäre fair von VW.
Da gutachterliche und gerichtlich was einzufordern ist sehr langwierig und kann sich über Jahre ziehen und das Auto steht solange du gehst bei der Reparatur in Vorleistung.
Mit heilen Motor wäre der sowas von 12-15.000€ Wert, lohnt es sich da 14.000€ für einen neuen Motor zu investieren?
Wenn VW Kulanz komplett ablehnt, gibt es vor Anwalt noch eine kostenlose Möglichkeit, die Schiedsstelle der Kfz-Innung schriftlich um Hilfe zu bitten Vielleicht gibt es ja noch eine Kompromisslösung. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Es gab noch nie eine zeitliche Vorgabe für den ZR-Wechsel! Ist schon immer abhängig von der Laufleistung.
Zitat:
@fuerst07 schrieb am 16. Oktober 2024 um 12:37:52 Uhr:
Dazu müsste ich den Golf von hinter München an den Bodensee bekommen. Kann man das irgendwie kostengünstig transportieren?
na klar, wenn Du dir nen PKW Trailer leihst und ein Zugfahrzeug hast, was dieses Gewicht dann ziehen darf, dann geht das günstig.