Golf 6 Variant Fahrempfinden mit 225/40R18 & Serienfahrwerk?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Allerseits,

bei VW gibt es gerade ein recht gutes Angebot der Motorsport-Felgen 225/40R18.
Ich habe mich schon informiert, daß ich die ohne Auflagen im Rahmen der VW-ABE fahren dürfte und mir ist schon klar, daß das Fahrgefühl wesentlich härter wird, allerdings bin ich so "extreme" Felgen zu Gummi
noch nicht gefahren.

Meine Frage an diejenigen, die Fahrerfahrungen mit genau der Kombi G6 Variant (ggf. Mj. 2012/13), Serienfahrwerk & ähnlichen 18-Zöllern haben:

Was sagt Euer Popometer? Wieviel Kompfort geht verloren, wieviel neues Spurtreuegefühl zeigt sich? usw.

Schildert doch bitte gerne Euer ganz subjektives Empfinden.
Ich möchte mir gerne auf der Basis eine Meinung bilden, ob ich dann R18 oder doch lieber R17er nehmen d.

Danke schon mal!
Viele Grüße
Stefan

P.S.: Was für ein Streckenprofil habt Ihr? Ich bin eher auf Langstrecke im Verhältnis 60:40 Autobahn zu Landstraße.

(Da natürlich bei jedem anders ist, brauche ich hier keine Duskussion, ob jeman etwas besser oder schlechter fühlt. 😉 )

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bluewolfg60


"Und 18" ist echt max. am Golf" kann ich nicht teilen, fahre 18er im Winter und 19er im Sommer.
Marc, was verstehst du unter einer "guten, richtigen ET"? 

Also für ne "Familien Kutsche " ist 18" max. in meinen Augen.....alles weitere Ansichtsache!Meine Kids , sind aus dem groben raus.....die kleinste 20 J. und fährt jetzt nicht mehr mit unsrem Kfz mit. Aber im "ernst" , Kleinkinder mit 19" schafieren...das geht schon. Was sagt denn Muttern dazu ?

Ich denke nur an meine Zeit....ca.90mm runter 18" und dann ab bei den Frauenarzt, Kinderdoc ins Parkhaus😰 Ne danke !MfG

So, wie versprochen, hab' die Sommerräder (7,5Jx18H2 ET51 225/40R18) jetzt aufgezogen. Foto in meinem Profil.

Keine Eintragung notwendig, ABE macht es möglich: 🙂

Zitat:

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."

Das Fahrgefühl ist nach meinem Empfinden nicht viel Härter als mit meinen 16-Zöllern - ich fahre immer gerne mit härterem Luftdruck am oberen Bereich der Möglichkeit. Jetzt habe ich weniger das Gefühl, daß das Auto in schnellen engen Kurven sich schwammig anfühlt. Wobei das sicher auch mit einem Teil an den nicht mehr ganz so frischen Ganzjahresreifen liegt. Die erste Langstreckenfahrt folgt noch.

Zitat:

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."

Das betrifft die Auflage

A02

des »Gutachtens zur ABE«

(Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle).

Wenn es die Auflage A01 gibt ist trotzdem eine [TÜV]-Abnahme fällig.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."

Das betrifft die Auflage A02 des »Gutachtens zur ABE«
(Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle).

Wenn es die Auflage A01 gibt ist trotzdem eine [TÜV]-Abnahme fällig.

Es gibt keine Auflage A01 in diesem Gutachten/dieser ABE.

Die Auflagen sind A02) bis A10) und in der Legende steht sogar explizit unter A01) für alle aufgeführten Fahrzeuge von Audi, Seat, Škoda & Volkswagen:

Zitat:

"A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten."

🙂

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Zitat:

"A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten."

Merkwürdig.

Dieser Text steht normalerweise in

Teile

gutachten.

Wie lautet der Text von A02?

Um nicht alles abtippen zu müssen... die interessanten Abschnitte aus der ABE/dem Gutachten der Räder im Anhang. Ist für die vier Marken (Audi, Seat, Škoda, VW) und div. Fahrzeugmodelle identisch.

Auszug der ABE
Auflagen/Hinweise Teil1
Auflagen/Hinweise Teil2
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