Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Ich habe mittlerweile auch >250Tkm auf dem Tacho, >40 Tkm mit Update, aber kaputt war noch nichts...
Und wenn mal was kaputt geht ist es Verschleiß, so einfach ist das. Ob mit oder ohne Update, die Teile gingen vorher auch schon mal kaputt.
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:14:00 Uhr:
Zitat:
@CoNtAcT2000
...Mein wenn die Teile jetzt ohne Update verrecken, okay - dann ist es klar verschleiss...Ohne Update ist ein Defekt also Verschleiß?!?
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:14:00 Uhr:
Zitat:
@CoNtAcT2000
Aber ich habe halt kein Bock wegen dem Mist von VW auch noch teuer reparieren zu müssen.Und mit Update ist ein Defekt die Schuld vom Update?!?
Wie einfach...
Bist du ein Händler oder denkst du immer im Sinne der Industrie?
Der Hersteller macht es sich aber auch verdammt einfach - einfach dem Kunden vor den Latz knallen, dass das halt normaler Verschleiss ist, fertig. Und der Kunde ist dann in der Beweislast! Kann sei dass es Verschleiss ist, kann aber auch nicht sein.
Es ist halt nunmal so, dass VW die Scheisse gebaut hat - nicht der Kunde. Da sollte man für seine selbst gebaute Scheisse auch gerade stehen - und nicht der Kunde.
Wenn VW gesagt hätte se geben 12 Monate uneingeschränkt weiter Garantie auf den Motor und Anbauteile, wäre der ganze Prozess schon längst abgeschlossen. Hätte zwar Kohle gekostet, aber so ist es nunmal wenn man was vergeigt.
Von mir aus kannst du dich ja gerne mit so einer einfachen Masche durch den Kakao ziehen lassen. Ich möchte solche Taschenspielertricks vermeiden.
Zitat:
@thesuspect83 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:20:04 Uhr:
wie lange willste denn deinen golf noch fahren?
Solange die Karre noch ordentlich fährt und ich keine X-tausend € in Reaparturen stecken muss.
Dem fehlt ja bisher nichts. Von mir aus fahre ich den gerne 400TKM+
Bekomme ja a) wegen dem KM Leistung kaum noch was und b) dank des Dieselgates garnichts mehr!
Ähnliche Themen
Zitat:
@CoNtAcT2000 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:28:26 Uhr:
Zitat:
@thesuspect83 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:20:04 Uhr:
wie lange willste denn deinen golf noch fahren?Solange die Karre noch ordentlich fährt und ich keine X-tausend € in Reaparturen stecken muss.
Dem fehlt ja bisher nichts. Von mir aus fahre ich den gerne 400TKM+
Bekomme ja a) wegen dem KM Leistung kaum noch was und b) dank des Dieselgates garnichts mehr!
update rauf und ab zum gyn
Zitat:
@CoNtAcT2000
...Wenn VW gesagt hätte se geben 12 Monate uneingeschränkt weiter Garantie auf den Motor und Anbauteile, wäre der ganze Prozess schon längst abgeschlossen. Hätte zwar Kohle gekostet, aber so ist es nunmal wenn man was vergeigt...
Du hast doch selber geschrieben...
Zitat:
@CoNtAcT2000
Vw hat ja eine "vertrauensbildenden Maßnahme" angeboten - die Haftung für Folgeschäden, aber:
nur in den ersten zwei Jahren nach der Umrüstung. Auch darf das Fahrzeug insgesamt nicht mehr als 250.000 Kilometer bewegt worden sein..
Irgendwann ist nunmal Schluss.
Zitat:
@CoNtAcT2000
Von mir aus kannst du dich ja gerne mit so einer einfachen Masche durch den Kakao ziehen lassen. Ich möchte solche Taschenspielertricks vermeiden.
Wenn morgen dein AGR kaputt geht ist es der Verschleiß von 254 Tkm.
Machst du morgen das Update, das AGR geht nächste Woche kaputt ist das Update Schuld, nicht die 254 Tkm .
Ist doch richtig so, oder?
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:32:05 Uhr:
Zitat:
@CoNtAcT2000
...Wenn VW gesagt hätte se geben 12 Monate uneingeschränkt weiter Garantie auf den Motor und Anbauteile, wäre der ganze Prozess schon längst abgeschlossen. Hätte zwar Kohle gekostet, aber so ist es nunmal wenn man was vergeigt...Du hast doch selber geschrieben...
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:32:05 Uhr:
Zitat:
@CoNtAcT2000
Vw hat ja eine "vertrauensbildenden Maßnahme" angeboten - die Haftung für Folgeschäden, aber:
nur in den ersten zwei Jahren nach der Umrüstung. Auch darf das Fahrzeug insgesamt nicht mehr als 250.000 Kilometer bewegt worden sein..
Irgendwann ist nunmal Schluss.
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:32:05 Uhr:
Zitat:
@CoNtAcT2000
Von mir aus kannst du dich ja gerne mit so einer einfachen Masche durch den Kakao ziehen lassen. Ich möchte solche Taschenspielertricks vermeiden.Wenn morgen dein AGR kaputt geht ist es der Verschleiß von 254 Tkm.
Machst du morgen das Update, das AGR geht nächste Woche kaputt ist das Update Schuld, nicht die 254 Tkm .
Ist doch richtig so, oder?
Wenn es damals GLASKLAR gehiessen hätte, dass das mit dem Update nun DIE ultimative, endgültige Lösung ist, inkl. erweiterte Garantie, ja dann hätte ich die Sache schon erledigt. Aber die Sache war und ist doch bis heute noch nicht komplett durch. Deswegen hab ich doch gesagt damals war doch noch sogar nachträgliche Hardwareaufrüstung das Thema. Und warum ist irgendwann mal Schluss? Hab ich die Leute beschissen oder VW?! In Amiland bekommen die Leute ne Entschädigung und können die Karre zurückgeben und hier beschliessen die Leute selbst, dass schon "Schluss" ist sobald auch nur drüber nachgedacht wird dem Hersteller und Betrüger mal an die Eier zu greifen?! Typisch deutsche Mentalität!
Ja, du hast es verstanden, wenn nach dem Update das AGR defekt ist in 14 Tagen ist das Update schuld 😉
Und wenn die Injektoren in 4 Wochen verrecken ist es glasklar auch der normale Verschleiss...
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:44:43 Uhr:
Bitte nicht schon wieder das Thema USA und Deutschland...
@pepe889900
Danke für deine Beiträge, auch wenn Sie überhaupt nichts in der Sache gebracht haben, außer deine Meinung wiederzugeben. Ich weiß auch nicht, warum du überhaupt zu diesem Thema noch was postest, aber weiteres OT brauchen wir hier definitiv auch nicht.
So und nun warte ich mal gespannt auf Beiträge weiterer User 😉
Zitat:
@CoNtAcT2000
So, nun die Frage was tun?
Dann antworte ich jetzt nur auf deine Frage.
Weiter ignorieren, dann kannst du hier in wenigen Wochen berichten was passiert ist.
Zitat:
@CoNtAcT2000 schrieb am 25. Juli 2018 um 22:10:34 Uhr:
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 25. Juli 2018 um 21:44:43 Uhr:
Bitte nicht schon wieder das Thema USA und Deutschland...@pepe889900
Danke für deine Beiträge, auch wenn Sie überhaupt nichts in der Sache gebracht haben, außer deine Meinung wiederzugeben. Ich weiß auch nicht, warum du überhaupt zu diesem Thema noch was postest, aber weiteres OT brauchen wir hier definitiv auch nicht.So und nun warte ich mal gespannt auf Beiträge weiterer User 😉
Dazu ist ein Forum aber da! Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Ich bin sicherlich auch nicht immer der Meinung von Pepe, aber auch deswegen sind seine Beitrage doch nicht weniger wert.
Für alle die, die es interessiert: die Stilllegung ist (erstmal) vom Tisch - bis zum Abschluss des Verfahrens (wir werden von einer Kanzlei vertreten). Also weiterhin ohne Update fahren.
ps: ich hab mir mal folgendes Szenario zurecht gesponnen - für die, die mit der Laufleistung irgendwo zwischen 130 und 230Tkm sind, macht es doch Sinn, das Update rauszuzögern. Verschleiß tritt immer auf, je mehr LL, desto eher. Da macht es doch Sinn, so spät wie möglich zu updaten, um dann eventuell zeitnah in den Genuss der "vertauensbildenden" Maßnahme zu kommen, falls wirklich was ist. Einzige Gefahr: den Schaden durch Verschleiß schon vor dem Update zu erleiden.
2. Gefahr:
Die Bedingungen der vertrauensbildenden Maßnahmen sind nicht bekannt. Es ist bei jedem Schaden eine Einzelfallentscheidung. Bis 31-12-2018 wird möglicherweise noch großzügiger entschieden, da noch rechtliche Ansprüche bestehen und man klagen könnte. VW versucht sicherlich, so wenig Klagen wie möglich zu bekommen. Ab 01.01.2019 sind alle Ansprüche vom Tisch. Wenn 1 km nach dem Update was kaputt geht, hat man keine Möglichkeit, was zu machen.
Das stimmt, man wird sehen, was 2019 passiert.
Mit meinem Passat werd ich wohl spätestens in 4 Wochen zum Update müssen, da bei diesem Fahrzeug eine Klage keinen Sinn macht. Bin ja lange drum herum gekommen und war bisher einfach nicht in der Werkstatt. Mal abwarten, bis das Schreiben von der ZL für den Passat kommt.
Ich habe das Update auch bis vor 2 Monaten rausgezogen. Dann gings nicht mehr (langfristig). Nun denke ich mir, wenn man es ohnehin machen lssen muss (ohne Klage, das ist ja jetzt sicher), dann besser "jetzt". Somit habe ich noch 10.000km in 2018 gefahren und "hoffe", dass ein Defekt wenn dann in diesem Jahr noch auftritt. Die Regelung seitens VW wird dann sicherlich in die Entscheidungsfindung einer Klage einfliessen.
Gibt es eigentlich Infos, wie viel man ca. an Wert durch den Abgasskandal/Fahrverboten verloren hat? Ich habe meinen G6,2.0TDI,140Ps, 2011, 140tkm, Comfortline, nahezu Vollausstattung (bis auf Navi) mal schätzen lassen. Händlereinkauf ca. 5000-6000 Euro.
Also was war ein vergleichbarer Golf 5 nach 7 Jahren mit ähnlicher Ausstattung noch wert? Wenn man die Inflation reinrechnet, müsste man das ja grob sagen können.
Wer Netflix daheim hat sollte sich mal diesen Interessanten Beitrag Ansehen. Die Erste Folge ist nämlich die Geschichte Abgas..
Sehr Interessant was man so alles hört..