Golf 6 1,8er Vollbremsung mit 230km/h
Hallo :-)
Als ich gestern Abend um ca 21.30 Uhr auf der Autobahn richtung Krefeld unterwegs war .... sah ich schon vom weitem einen Mercedes und ein Transporter auf der rechten Spur. Ich dachte mir nichts dabei und fuhr weiter meine 230 ... Auf einmal meint der §$*#"! den Transporter überholen zu müssen ... Die Entfernung zwischen mir und dem Benz waren keine 100 Meter ... ich musste eine Mega Vollbremsung hinlegen ... und Gott sei dank war der Transporter fahrer aufmerksam und fuhr etwas zur Seite so das ich quasi eine 3. Spur gebildet habe. Mein Tacho zeigte 106 als ich zwischen den beiden stand.
Trotz lauter Musik hörte ich die Reifen schreien .. die Warnblinkanlage .. ABS .. spielten verrückt.
Am liebsten hätte ich dem §$*#"! seinen Kopf abgerissen.
Durch den Schock habe ich total vergessen zu hupen :-D
Ich musste erst einmal an der nächsten Ausfahrt raus und mich etwas abzureagieren.
Zum Tempolimit, es gab keine .... wieso der Idiot 100 auf der linken Spur fährt weiß ich leider nicht .... ich hab mein Wagen erst seit 5 Monaten BJ 2009.
Nun zu meiner Frage, kann der Wagen bei einer Vollbremsung von 230 runter auf 100 ernsthafte Schäden tragen?
Das die Bremsen + Reifen nun extrem verschlissen sind, ist mir klar.
Ich habe die VOllbremsung ohne Kupplung im 6. Gang getätigt. Muss ich nun angst haben das etwas kaputt ging?
Das Kennzeichen vom dem Idioten habe ich nicht, ich stand wie gesagt unter schock.
Demnächst fahre ich nicht schneller als 150 :-( ... ich dachte für einen kurzen Moment ich muss sterben ....
Ich hätte nie damit gerechnet das der Bremsweg so extrem lang ist die 100 Meter die ich hatte waren eindeutig zu kurz !
Beste Antwort im Thema
Nach Lesen der ersten zwei Zeilen dachte ich: "selbst schuld, sollte daraus lernen".
Aber nein, der Themenersteller beschwert sich, fühlt sich in seinem "Recht" gestört und seiner Freiheit beraubt - oder aber schreibt sich lediglich seinen momentanen Frust unreflektiert um diese Uhrzeit von der Seele.
Ich fahre selbst den 1.8er Golf und ich fahre ihn bei sich bietender Gelegenheit mit Vergnügen voll aus.
ABER (ohne hier den Oberlehrer spielen und dem Themenersteller zu nahe treten zu wollen):
wenn ich "schon von weitem" sehe, daß auf der rechten Spur ein schnelleres Fahrzeug auf ein langsameres auffährt, gehe ich bei 220+x km/h vom Gas, habe meinen Fuß über dem Bremspedal und gebe, weil mir mein, aber auch das Leben des anderen lieb ist, erst wieder Vollgas, wenn ich absolut sicher bin, daß der andere meine Vorfahrt beachtet!
- Auch die Erzwingung einer Vorfahrt ist strafbar, denn wir sind alle nicht unfehlbar.
Auf deutschen Autobahnen darf man 200 km/h und mehr fahren, aber dies ist in meinen Augen ein "Privileg" und kein mit allen Mitteln zu verteidigender Besitzstand.
Die überwiegende Mehrheit fährt langsamer, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h und darüber macht man sich bei einem geschwindigkeitsbedingten Unfall zumindest mitschuldig.
Achtung Klischee: "Wie soll auch ein "Mercedes-Fahrer mit Hut" im Rückspiegel erkennen, daß da ein ordinärer Golf mit 230 Sachen daherkommt?" 😉
N.B.: "Nur Porsche hat serienmäßig eingebaute Vorfahrt auf der linken Spur!" - die man gelegentlich, mit Sicherheitsabstand, nutzen kann! 😉
Der 1.8er ist so schnell wieder über 200, daß man m.E. die kurzen Unterbrecher verschmerzen kann. Natürlich sind sie ärgerlich, wenn man gerade so schön im Flow ist, aber wir sind nun mal nicht allein auf dieser Welt.
Quintessenz für den Themenersteller: Es besteht insbesondere in Anbetracht der knackigen Bremsen des 1.8ers keinerlei Grund, nicht schneller als 150 km/h zu fahren, sofern man vorausschauend fährt und mit der menschlichen Fehlbarkeit rechnet.
@MrXY: Du nimmst Deine Rolle hier im Forum wirklich ernst - Post um 2:50h!
Respekt und Chapeau - und, btw, Dank auch für Deine anderweitigen moderativen Posts!!!
MfG Remus
100 Antworten
Ähhh, worum geht es hier überhaupt? Die Frage des TEs wurde irgendwie kurz beantwortet. Auf das Bild seiner Bremse ist keiner mehr eingegangen, stattdessen gibts hier den ATL-Thread 2.0???
Wundert mich ein wenig, dass da noch kein Mod eingegriffen hat...
Der Fred wurde sicher aus dem Golf-Forum verschoben. Daher ist auch noch keiner der üblichen Verdächtigen hier zugange 😁
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Ähhh, worum geht es hier überhaupt? Die Frage des TEs wurde irgendwie kurz beantwortet. Auf das Bild seiner Bremse ist keiner mehr eingegangen, stattdessen gibts hier den ATL-Thread 2.0???Wundert mich ein wenig, dass da noch kein Mod eingegriffen hat...
Fragt sich welcher Moderator solch einen Thread aus dem Golf-Unterforum in das V&S-Forum verschiebt. 😉
Bremsbeläge und Bremsscheiben könnte man sich in der Tat einmal ansehen, aber normalerweise spürt man (negative) Veränderungen, sofern vorhanden.
Wenn man den Thread liest, stellt man fest, daß auch die Golf-Fourm-User den TE belehrt (!) haben, er müsse mit dem Rausziehen eines unvorsichtig bis auf die Stoßstange eines LKW auffahrenden anderen VT rechnen.
Die Belehrung ist dennoch unangebracht, ebenso wie die Meinung, ein aTL könnte solche Situationen vermeiden.
Denn wer die Spur wechselt, darf das nur tun, wenn jede Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist* - und da ist die Meinung, "auf Autobahnen überholen PKW nun mal LKW, damit muß man immer rechnen" eben falsch.
Allerdings hätte der TE, wenn es denn gekracht hätte, eine erhebliche Mithaftung wegen Überschreitens der Richtgeschwindigkeit, aber das ist eine rein zivilrechtliche Haftungszuweisung (Gefährdungshaftung), und hat nichts mit Schuld / Nichtschuld oder gar so etwas wie "Moral" und "Verantwortung" zu tun. Wenn die Geschwindigkeit nicht begrenzt ist, darf schnell gefahren werden, und es ist Sache des Schnellfahrers, ob er eine Mithaftung billigend in Kauf nimmt. Und der vorausfahrende Verkehr hat beim Spurwechsel tatsächlich gefälligst so lange zu warten, bis er die Gefährdung des Verkehrs auf der anderen Spur ausschließen kann - kann er das nicht, weil er dessen Geschwindigkeit nicht einschätzen kann, dann hat er gefälligst mit dem Spurwechsel zu warten.
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* § 7 Abs. (5) StVO: In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
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Zitat:
Original geschrieben von pharmadata
Wer mit 200 km/h über die Autobahn rast nimmt den Tod oder schwerste Verletzungen anderer
Menschen leichtsinnig in Kauf.
Das ist Kappes. 😉
Aber das Thema zeigt wieder eindeutig dass sehr viele die meinen sie könnten >200 fahren nicht die nötige Erfahrung und Verkehrsübersicht haben um die Geschwindigkeit angepasst zu wählen. Je höher das Tempo desto mehr stellt sich - schon rein von den Fähigkeiten des Auges her - ein Tunnelblick ein. Dabei ist es je höher das Tempo wird umso wichtiger auch das Geschehen auf den Nachbarspuren im Blick zu haben. Wer nicht mitbekommt wenn rechts ein schnelleres Fahrzeug auf ein langsameres aufläuft und den Fuß vom Gas nimmt ist nicht in der Lage ein Fahrzeug mit >200 sicher auf normalen Straßen zu bewegen.
Wenn ich alleine sehe wie oft hier was von Ausgebremst, ständig die blöden LKW die rausziehen usw. lese frage ich mich ob ich in einem Paralleluniversum Auto fahre. Bin über 40tkm pro Jahr unterwegs, der Tacho steht wenn es die Situation wirklich hergibt auch oft bei 200. An das letzte mal dass mich ein LKW ausgebremst hat kann ich mich nicht mehr erinnern, das letzte mal war es ein Wohnwagen vor einigen Monaten wo ich mal etwas kräftiger bremsen musste.
Da scheint es wohl mehr daran zu liegen dass die Leute meinen mit 200 gehöre die linke Spur ihnen und/oder die Verkehrssitutation auf den Nachbarspuren gar nicht vollständig und rechtzeitig erfassen.
Genauso wie Leute nicht einfach ohne gucken rüberziehen dürfen schreibt die StVO auch was bezüglich der generellen Wahl der Geschwindigkeit vor, das scheinen viele zu vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Wenn man den Thread liest, stellt man fest, daß auch die Golf-Fourm-User den TE belehrt (!) haben, er müsse mit dem Rausziehen eines unvorsichtig bis auf die Stoßstange eines LKW auffahrenden anderen VT rechnen.
Wie die Realität zeigt, er muss! Traurig aber wahr!
Zitat:
Die Belehrung ist dennoch unangebracht, ebenso wie die Meinung, ein aTL könnte solche Situationen vermeiden.
Eine Bremsung von 230 auf 100 wäre mit aTL theoretisch möglich, aber praktisch wäre der schnellere dann auch (je nach aTL) schon "deutlich" zu schnell.
Zitat:
Denn wer die Spur wechselt, darf das nur tun, wenn jede Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist - und da ist die Meinung, "auf Autobahnen überholen PKW nun mal LKW, damit muß man immer rechnen" eben falsch.
Wie die Realität, dieser Fall, zeigt: die Meinung nicht angebracht, da nicht zulässig dieses Verhalten des Rausziehens, aber es passiert
Zitat:
Allerdings hätte der TE, wenn es denn gekracht hätte, eine erhebliche Mithaftung wegen Überschreitens der Richtgeschwindigkeit, aber das ist eine rein zivilrechtliche Haftungszuweisung (Gefährdungshaftung), und hat nichts mit Schuld / Nichtschuld oder gar so etwas wie "Moral" und "Verantwortung" zu tun. Wenn die Geschwindigkeit nicht begrenzt ist, darf schnell gefahren werden, und es ist Sache des Schnellfahrers, ob er eine Mithaftung billigend in Kauf nimmt. Und der vorausfahrende Verkehr hat beim Spurwechsel tatsächlich gefälligst so lange zu warten, bis er die Gefährdung des Verkehrs auf der anderen Spur ausschließen kann - kann er das nicht, weil er dessen Geschwindigkeit nicht einschätzen kann, dann hat er gefälligst mit dem Spurwechsel zu warten.
Auch wenn ich eine grüne Fußgänger- oder Fahrradampel habe, ich schaue in den Querverkehr und sehe den ankommenden Fahrern in die Augen, will wissen, ob die auch tatsächlich bremsen.
Was hilft mir und anderen ein "Er hatte Recht" auf dem Grabstein?
Die einzigen Gründe warum man eben kein aTL einführt, sind die durchaus vorhandene Zeitersparnis (kann man in vielen Fällen nicht leugnen), die gute Unfallstatistik auf Autobahnen (wobei man da Äpfel mit Birnen vergleicht), das Freiheitsbedürfnis (in einer Gesellschaft, wo man ohnehin "nichts" mehr darf) und die angeblich schwerwiegenden und unabsehbaren Folgen eines aTL (deutsche Automobilwirtschaft hat ein Image zu verlieren, Sekundenschlaf und Unaufmerksamkeit als Folge von Unterforderung, mehr Gedrängel und Oberlehrer).
In Sachen Differenzgeschwidngikeit zu Spurwechslern und auch zu stehenden Hindernissen, kann es nur ein Fazit geben und Haftung mag zwar rein rechtlich mit Schuld nicht gleichzusetzen sein, aber in unserer Kultur und dem Sprachgebrauch weiß jeder was gemeint ist und die Mehrheit würde sagen:
"Er fuhr 230, warum macht er sowas auch? Er hat doch selbst Schuld!"
Kann man drehen und wenden wie man will, aber das führt zu weit, falscher Thread und 1000 mal zu lesen hier.
PS:
Der Schnellfahrer nimmt nicht die Mithaftung billigend in Kauf, sondern eine Gefährdung sich und anderer und handelt somit entgegen § 1 StVO. Wie kann man nur die Tatsachen derart verdrehen?
Zitat:
Original geschrieben von nurleser
Der Schnellfahrer nimmt nicht die Mithaftung billigend in Kauf, sondern eine Gefährdung sich und anderer und handelt somit entgegen § 1 StVO. Wie kann man nur die Tatsachen derart verdrehen?
Und wie kann man nur "schnellfahren" derart verallgemeinern? 😕
Und nochmal: Das ist hier weder Topic, noch gefragt! 😉
Heute verträgt ein gut gewartetes Auto eine solche Beanspruchung klaglos. Früher hätte man an allen 4 Rädern Bremsplatten gehabt und der Bremsweg wäre um einiges länger gewesen.
Mein Fazit aus der Darstellung des TE: Dunkelheit, Musikbeschallung und 230 km/h schnell - das war wohl für das Denkvermögen und Einschätzung der sich abzeichnenden Situation etwas zu viel!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Das Denkvermögen und Einschätzung des sich abzeichnenden Situation etwas zu viel!
An die richtigen Sachen denken wäre aber der Punkt. Er hat es immerhin geschafft in der Situation mit Vollbremsung, Lücke suchen, Ausweichen noch genau im Moment zwischen den Autos genau auf den Tacho zu gucken um zu wissen dass es exakt 106km/h waren. Nicht ca. 100 - genau 106. 😛
Abgesehen davon, Transporter deutlich unter 100 ist schon ungewöhnlich. Oder was >3,5t dass nur 80 fahren darf. Damit dürfte der PKW auch schon über 100 gehabt haben, der wird ja mit etwas Sicherheitsabstand rausgezogen sein und war als der TE auf gleicher höhe war schon neben dem Tranpsporter. Hat also schon einige Meter gutgemacht in vielleicht gut 2 Sekunden. Von 230 auf 100 sind gerade 130 Differenzgeschwindigkeit, die kann man in 100m mit aktuellen Autos auf trockner Straße ohne weiteres runterbremsen. Wie schnell kommt ein Auto von einer Spur auf die andere, wenn nicht gerade hau-ruck dann dauert das auch schon mindestens 1 Sekunde, ab wann konnte man also mitbekommen dass der rüberziehen will? Bei 130 Differenzgeschwindigkeit bring jede Sekunde rund 36m mehr Abstand.
Wieder so typische Situationen wo man ohne dabeigewesen zu sein kaum ein Urteil bilden kann. Gerade bei hohem Tempo muss man auch mit Fehlern oder Fehleinschätzungen anderer rechnen, einfach rausziehen darf man auch nicht. Also haben vermutlich beide zu der gefährlichen Situation beigetragen. Wissen tut es hier aber keiner.
Ich hab jetzt nur den Eingangspost gelesen. Mein Meinung, ein Auto kann und sollte das ohne Schaeden abkoennen.
WAs jetzt in den folgenden Posts kommt duerft auch klar sein. Da waere A die Diskussion um darf er auf die linke Spur wechsel, B waren 230 km/h ueberhaupt vertretbar, C Raser und Schleicher , D alles nichtgenannte was aber im TL Thread ueber 2 Millionen Seiten sinnlos hoch und runter gekaut wurde.
Persoenlicher Rat an den TE: nie frust im Forum niederschreiben 😉
Da der TE nicht nach einer einschaetzung seines Verhaltens gefragt hat, gehe ich da auch nicht weiter drauf ein.
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
Hallo :-)Das die Bremsen + Reifen nun extrem verschlissen sind, ist mir klar.
Ich habe die VOllbremsung ohne Kupplung im 6. Gang getätigt. Muss ich nun angst haben das etwas kaputt ging?
Das kann Dir nur ein KFZler sagen, nachdem er sich Reifen und Bremsen angeguckt hat.
Also ab in die Werkstatt, für eine kleine Spende in die Kaffeekasse wird Dir dort gerne geholfen.
Zu Tempolimit, Schnellfahrern und Schlafmützen sage ich nix, danach wurde nämlich auch nicht gefragt 😉
Zitat:
Original geschrieben von nurleser
...
Der Schnellfahrer nimmt nicht die Mithaftung billigend in Kauf, sondern eine Gefährdung sich und anderer und handelt somit entgegen § 1 StVO. Wie kann man nur die Tatsachen derart verdrehen?
Das ist schlicht Unfug.
Der 230 km/h-Fahrer bewegt sich wohl in einem rechts- und verantwortungslosen Raum?? Mit der Geschwindigkeit steigt bekanntlich ja auch die Betriebsgefahr - hier 1000te Male erwähnt.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Der 230 km/h-Fahrer bewegt sich wohl in einem rechts- und verantwortungslosen Raum??
Nein, tut er nicht. Aber das ist noch lange kein Grund, derart den Moralapostel zu spielen. Es IST zulässig, auch 400 km/h zu fahren, wenn das irgendwo mit irgendwas geht. Auch wenn das den ewigen Bedenkenträgern und Nannystaat-Befürwortern ein schrecklicher Dorn im Auge ist.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Mit der Geschwindigkeit steigt bekanntlich ja auch die Betriebsgefahr - hier 1000te Male erwähnt.
Ja, stimmt. Und das ist eine Frage der Haftung, nicht der Moral oder gar eines "billigend-in-Kauf-nehmens"*.
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* billigend in Kauf nehmen bedeutet, daß es einem völlig wurscht ist, ob man selbst oder ein Dritter zu Schaden kommt. Das ist eine doch recht weit hergeholte und sehr populistische Unterstellung, was?
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Mit der Geschwindigkeit steigt bekanntlich ja auch die Betriebsgefahr
Korrekt - trotzdem ist es noch lange kein rechtsfreier Raum sondern nach unserer derzeitigen StVO erlaubt wenn es die Situation zulässt. 😉
Dass in der Realtität oft unangemessen schnell gefahren wird steht auf einem ganz anderen Blatt und die "angepasste Geschwindigkeit" ein Thema unzähliger Streitigkeiten und Gerichtsprozessen.