Golf 5 Privatkauf Gewährleistung?
Hallo
ich habe vor ca. einem Monat einen gebrauchten Golf 5 gekauft. Dieser wurde mir von Privat als technisch einwandfrei verkauft ... hat ca. 198.000 km gelaufen .. jetzt viel mir letztens so ein Pfeifen beim Fahren auf und bin zur Werkstatt und der sagte mir ist der Turboloader und warscheinlich auch die Kppfdichtung. Er sagt das ist auch nicht erst seid gestern, da er ganz langsam Öl verliert aber dennoch der Motor von Hinten komplett ölig ist. Der Turboloader muss auf jeden Fall neu also ca. 1500€. Was kann ich da machen .. muss er die Kosten übernehmen oder den Wagen zurücknehmen? Im KV ist der Wagen als Technisch einwandfrei Verkauft .. eine Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen.
Kennt sich hier jemand mit sowas aus?
Danke schonmal
GolfFlo
Beste Antwort im Thema
Soweit so gut Cabriofun666 wäre das ein Gewerblicher Verkäufer gewesen hast du recht und man könnte so vorgehen.
Aber wie du oben siehst ist das ein Privatverkauf von Privat an Privat gewesen und jeder normale Kaufvertrag bei Privatem Autoverkauf schließt die Gewährleistung normalerweise aus und damit ist dein Vortrag hinfällig.
Ein Ansatz wäre höchstens bei Arglistig verschwiegenen Mängeln, aber auch das muss erstmal nachgewiesen werden !!!.
Und ein Auto mit 200 tkm ist kein Neuwagen. Da kann leider immer mal was sein.
Darum nimmt man beim Gebr. Wagen kauf ja auch nach möglichkeit jemanden mit der sich auskennt und solche Sachen bei der Probefahrt evtl. findet.
@GolfFlo97
Was ist das für ein Golf ? Baujahr ? Motor ? Was hast gegeben Geldmässig ?
31 Antworten
Das mit dem nachbessern ist klar ... Und der Gang zum Anwalt wird spätestens Montag passieren 😁
Die 100%ige Rückerstattung ist mir garnicht so wichtig. Ich bin selber Handwerklich begabt und würde für eine entsprechende Zahlung selber einen Generalüberholten turbo einbauen. Aber auch das ist für mich als Schüler ein hoher Kostenaufwand.
Zitat:
@GolfFlo97 schrieb am 5. Juni 2015 um 13:46:28 Uhr:
Der ölverlust fällt kein Stück auf.. Denn sieht man erst wenn man von unten die Abdeckung abnimmt und in den Motor guckt. Das Pfeifen hört man im Innenraum garnicht und von außen eben nur wenn der Lader gerade richtig Druck hat. Das heißt bei ruhigem Gas geben oder standgas nicht festzustellen. Es ist nur bei sehr kurzen Gasstößen hörbar ... selbst bei mehr Gas hört es auf sobald die Drehzahl stagniert.
Mit anderen Worten: Es steht gar nicht fest, ob hier überhaupt ein relevanter Schaden vorliegt. Den Turbo wird dir keiner auf Gewährleistung tauschen, nur weil er pfeift. Turbos pfeifen nun mal. Wenn da sonst kein Problem bei auftritt, dann gibt es hier auch nichts zu reparieren. Mein Turbo Pfeift beim Hochdrehen seit 130.000 km und eine Werkstatt, die das schnelle Geld machen will, behauptet immer mal wieder voreilig, dass der defekt sein könnte(!). Genau angeschaut hat ihn sich bisher aber nur eine, und die hat ihn für noch gut befunden. Evtl. ist auch einfach nur ein Schlauch undicht oder steckt nicht mehr richtig drauf.
Und auch beim Ölverlusst. Wenn der sehr gering ist und eigentlich nicht auffällt, dann sollte überhaupt erstmal die Ursachen und der eigentliche Schaden zweifelsfrei festgestellt sein. Auf Verdacht wird auch hier niemand die ZKD über Gewährleistung ersetzen.
Das mit der Rückabwicklung habe ich erwähnt weil sich der Verkäufer darauf wohl eher einlassen wird als eine Turboreparatur und ZKD-Tausch in der Werkstatt des TE vorallem bei den Kosten die hier genannt wurden, das er rechtlich zuerst eine Nachbesserungsmöglichkeit hat wurde ja schon erwähnt.
Ich würde mich hier aber vorerst mal versichern was wirklich kaputt ist (oder nicht). Gibts den überhaupt einen offiziellen KVA von der Werkstatt oder war das eine "Hörprobe" mit Schätzung? Bei einem 18 Jährigen reiben die sich ja vermutlich die Hände....
Die Werkstatt die die Diagnose gestellt hast musst du nun wohl selbst tragen.
Also wer einen Golf mit 200 tkm kauft und sich einen Kaufvertrag von so einem Primaten andrehen läßt und möchte jetzt sein Geld zurück, ja heiligs Blechle der hats nicht anderes verdient , dieses Stück Toilettenpapier als Kaufvertrag hätte ich nicht akzeptiert und hätte auf den Absatz kehrt gemacht. Du weißt gar nicht ob was kaputt ist und möchtest jetzt schon geld haben , Junge der Hobel hat 200 tkm gerannt , nicht 20 tkm 200 tkm . Kannst den Typ ja verklagen , hat er nichts , kannste dem Geld lange hinterher laufen 🙁
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Hallo Golffloh 97, und ist doch alles klar sowie ich geschrieben habe auch nach deinem Zettel-KV aber denk dran er kann das Fahrzeug auch zurück nehmen abzüglich der anrechenbaren genutzten Kilometern von dir und das Restgeld dir zurück erstatten. Als Verkäufer kann man natürlich auch ein Fahrzeug was 198.000 km gelaufen hat als technisch einwandfrei nicht verkaufen, das schaffen manche Autofirmen und Automarken ja noch nicht mal mit einer Tageszulassung (u.a. Montagsfahrzeuge) . Also bleib ruhig und rede mal locker mit dem VK aufgrund deines neuen Kenntnissstandes und einen Anwalt brauchst du vorab nicht zu autorisieren, ggf. ist der VK ja einsichtig. BG :-€
Oh Gott... Wie kann man so ein Auto verkaufen auf einem Fresszettel? Diesen Kaufvertrag zerlegt jeder Anwalt in der Luft.
Im Netz kursieren eine Menge Vorlagen, die richtig ausgefüllt auch Rechtssicherheit geben.
Hier solltest du mit Anwaltshilfe keine Probleme haben.
Vielleicht kannst du die Sache aber mit dem Verkäufer erst versuchen ohne Anwalt zu klären?
Man kann auch Kaufverträge mündlich schließen. Es ist also völlig egal, ob auf einem Fresszettel, Bierdeckel oder nicht schriftlich.
Das Fahrzeug hat letztendlich auch nur 3500 Euro gekostet. Das ist sicherlich preislich als eines der ersten Einträge der mobile.de Suchmaschine zu finden gewesen, wenn man die billigsten Golf V sich zuerst anzeigen gelassen hat. Deshalb sollte man auch die Erwartungen, was man für 3500 Euro zu kaufen bekommt, anpassen und nicht erwarten, dass man einen Neuwagen kauft.
Wenn zum Zeitpunkt der Übergabe das Fahrzeug mangelfrei war und das war es sicherlich, sonst hätte man es ja nicht gekauft, muss man jetzt keinen Streit vom Zaun brechen.
Nur weil die Gewährleistung nicht schriftlich ausgeschlossen ist, heisst das nicht, dass man einen Anspruch auf Gewährleistung hat. Denn entscheident ist die Frage, ob der Verkäufer Gewährleistung geben wollte. Wenn der Verkäufer den Kaufvertrag in dem Bewusstsein geschlossen hat, keine Gewährleistung geben zu müssen, sieht es nämlich eng aus. Denn es gibt in Deutschland auch den Grundsatz von Treu und Glauben und als Privatverkäufer will man garantiert für ein 10 Jahre altes Auto mit 200.000km, welches man nur für 3500 Euro verkauft, KEINE Gewährleistung geben müssen.
Zitat:
@vwgolf_1984 schrieb am 6. Juni 2015 um 11:59:13 Uhr:
Oh Gott... Wie kann man so ein Auto verkaufen auf einem Fresszettel? Diesen Kaufvertrag zerlegt jeder Anwalt in der Luft.Im Netz kursieren eine Menge Vorlagen, die richtig ausgefüllt auch Rechtssicherheit geben.
Hier solltest du mit Anwaltshilfe keine Probleme haben.
So ein Quatsch. Der Kaufvertrag ist einwandfrei. Es gibt keine Pflichtform für Kaufverträge. Der Vertrag enthält auch alle relevanten Punkte (beide Vertragspartner, Vertragsgegenstand und Kaufpreis). Die ganzen Anwaltsklauseln, die üblicherweise in einem Kaufvertrag stehen, sind keineswegs Pflicht. Sie Dienen idR nur dazu, dass sich der Verkäufer vor Eventualitäten schützt (z.B. Eigentumsvorbehalt, Zahlungsfristen, etc. ...). Wenn man alles vor Ort direkt und in Bar klar macht, kann man sich das alle schenken. An dem Kaufvertrag gibts daher so erstmal nichts zu rütteln.
Und bei der Gewährleistung ist es so, wie "mgor" geschrieben hat. Da gibt es auch schon Urteile zu. Da bei Privatverkauf die Beweislast aber sowieso beim Käufer liegt, ist die Gewährleistung sowieso kaum etwas Wert. Und nach 3 Monaten steht keineswegs Zweifelsfrei fest, dass die genannten Mängel (die noch nicht wirklich feststehen) bei der Übergabe wirklich schon vorhanden waren (was Grundvoraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist).
Kenne einige kaufen sich einer den ersten Fahrzeuge bei Autoscout etc unterschied ca 1500-3000€ zwischen den oberen und wundern sich am ende was für eine Schrottkiste sie doch erkauft haben.
Bei dir genau der fall, eine Laufleistung ca 200.000 KM. Selbst der Preis den du gezahlt hast war sicherlich günstiger als im Internet.
Versuch deine chancen was raus zu holen.
Ich als Verkäufer würde aus prinzip ebenfalls zum Anwalt rennen, bei einer Rechtschutz versicherung versteht sich..
Zitat:
@GolfFlo97 schrieb am 5. Juni 2015 um 10:29:46 Uhr:
Hallo
ich habe vor ca. einem Monat einen gebrauchten Golf 5 gekauft. Dieser wurde mir von Privat als technisch einwandfrei verkauft ... hat ca. 198.000 km gelaufen .. jetzt viel mir letztens so ein Pfeifen beim Fahren auf und bin zur Werkstatt und der sagte mir ist der Turboloader und warscheinlich auch die Kppfdichtung. Er sagt das ist auch nicht erst seid gestern, da er ganz langsam Öl verliert aber dennoch der Motor von Hinten komplett ölig ist. Der Turboloader muss auf jeden Fall neu also ca. 1500€. Was kann ich da machen .. muss er die Kosten übernehmen oder den Wagen zurücknehmen? Im KV ist der Wagen als Technisch einwandfrei Verkauft .. eine Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen.Kennt sich hier jemand mit sowas aus?
Danke schonmal
GolfFlo
Hast du den Schaden jetzt selbst festgestellt oder die Werkstatt.Was jetzt?????
Zitat von Golffloh97:
Nabend
Habe den Wagen heute auf eine Hebebühne gehabt und dabei festgestellt, dass unter dieser Motorabdeckung(die von Unten) alles ölig ist ... also ist es wohl doch ein Ladedruck Schlauch.. AGR Kühler kann es nicht sein, da dieser Motor nur ein AGR Ventil besitzt 😁 ich werde nächste Woche die Wanne mal abnehmen und gucken welcher der Schläuche wohl defekt ist.
Danke für eure Hilfe
LG
Wenn dann sollte man Sachlich bleiben.Und nicht erzählen der von der Werkstatt hat gesagt.......
Es kann ja durchaus sein das der Schaden erst 1 Woche alt ist oder?
Was für ein Schwachsinn, bitte richtig lesen !!! Das Fahrzeug hat mehr oder weniger nur gerade 4.Wochen gehalten, da wären selbst 500 Euro zuviel, wieviel Km bist du gefahren ? Des weiteren für 3.500 € gibt es jede Menge Golfs die wenigstens 2 Jahre halten bei guter Pflege und mündliche Verträge sind ebenfalls voll problematisch da die Beweispflicht - Aussage gegen Aussage - bei einem Richter nicht einfach zu beweisen ist. Ein KV auf so einen Zettel und die wichtigsten Parameter aufgenommen ist auch nach und für eine Rechtssicherheit in Ordnung ! BG :-€
Wo sind denn mündliche Verträge problematisch? Wo steht es denn, dass Verträge schriftlich sein müssen?