Golf 5 Privatkauf Gewährleistung?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo
ich habe vor ca. einem Monat einen gebrauchten Golf 5 gekauft. Dieser wurde mir von Privat als technisch einwandfrei verkauft ... hat ca. 198.000 km gelaufen .. jetzt viel mir letztens so ein Pfeifen beim Fahren auf und bin zur Werkstatt und der sagte mir ist der Turboloader und warscheinlich auch die Kppfdichtung. Er sagt das ist auch nicht erst seid gestern, da er ganz langsam Öl verliert aber dennoch der Motor von Hinten komplett ölig ist. Der Turboloader muss auf jeden Fall neu also ca. 1500€. Was kann ich da machen .. muss er die Kosten übernehmen oder den Wagen zurücknehmen? Im KV ist der Wagen als Technisch einwandfrei Verkauft .. eine Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen.

Kennt sich hier jemand mit sowas aus?

Danke schonmal
GolfFlo

Beste Antwort im Thema

Soweit so gut Cabriofun666 wäre das ein Gewerblicher Verkäufer gewesen hast du recht und man könnte so vorgehen.
Aber wie du oben siehst ist das ein Privatverkauf von Privat an Privat gewesen und jeder normale Kaufvertrag bei Privatem Autoverkauf schließt die Gewährleistung normalerweise aus und damit ist dein Vortrag hinfällig.

Ein Ansatz wäre höchstens bei Arglistig verschwiegenen Mängeln, aber auch das muss erstmal nachgewiesen werden !!!.
Und ein Auto mit 200 tkm ist kein Neuwagen. Da kann leider immer mal was sein.
Darum nimmt man beim Gebr. Wagen kauf ja auch nach möglichkeit jemanden mit der sich auskennt und solche Sachen bei der Probefahrt evtl. findet.

@GolfFlo97
Was ist das für ein Golf ? Baujahr ? Motor ? Was hast gegeben Geldmässig ?

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Nehme den Kaufvertrag und stelle den hier bitte ein. Streiche aber die Namen durch sowie die FIN des Fahrzeuges. Es kommt jetzt darauf was genau im KV steht.

Hallo Golffloh 97, wenn's du das Fahrzeug nicht als Teileträger oder Bastlerfahrzeug gekauft hast muss der Verkäufer nachbessern, gelingt dies nicht muss er das Fahrzeug zurück nehmen oder 3. mögliche Alternative er bezahlt dir die Reparatur ! Du brauchst dich auf nichts einzulassen , die VK stellen sich manchmal zwar immer an aber ansonsten nimmst du dir einen guten Car-VR Anwalt und zieht dies auf schnellsten Wege durch und diese erhebliche Mehrkosten müsste der VK auch dann noch zahlen. Deine gefahrene Kilometer werden zugunsten des VK angerechnet bei einer Rückgabe. BG :-€

Soweit so gut Cabriofun666 wäre das ein Gewerblicher Verkäufer gewesen hast du recht und man könnte so vorgehen.
Aber wie du oben siehst ist das ein Privatverkauf von Privat an Privat gewesen und jeder normale Kaufvertrag bei Privatem Autoverkauf schließt die Gewährleistung normalerweise aus und damit ist dein Vortrag hinfällig.

Ein Ansatz wäre höchstens bei Arglistig verschwiegenen Mängeln, aber auch das muss erstmal nachgewiesen werden !!!.
Und ein Auto mit 200 tkm ist kein Neuwagen. Da kann leider immer mal was sein.
Darum nimmt man beim Gebr. Wagen kauf ja auch nach möglichkeit jemanden mit der sich auskennt und solche Sachen bei der Probefahrt evtl. findet.

@GolfFlo97
Was ist das für ein Golf ? Baujahr ? Motor ? Was hast gegeben Geldmässig ?

Motor: 1.9 TDI (105ps)
Preis 3.500

Der KV ist Handschriftlich gemacht worden, da der VK keinen Drucker hatte.
Adressen stehen auch drauf habe ich nur nicht mit fotografiert..

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Die 1.9 TDIs pfeiffen immer etwas... in welcher Werkstatt warst du?
Beim Öl sollte man nach einer Reinigung sehen woher es kommt.

Im Kaufvertrag ist Gewährleistung nicht ausgeschlossen; allerdings könnte man bei fast 200tkm annehmen keinen Neuwagen zu bekommen auch wenn er in "technisch einwandfreiem Zustand" ist. Sollte der Turbo platt und das Öl wirklich von der ZKD kommen würde ich mich aber auf die Gewährleistung berufen.

Allerdings hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, wenn du in der Werkstatt jetzt den Auftrag gibst das zu Reparieren muss er nicht unbedingt dafür aufkommen, denn er muss die Reparatur abnicken (und könnte dich zB zu einer anderen Werkstatt schicken).

Am einfachsten wäre es den Wagen zurückzugeben.

Wenn das wirklich alles ist würde ich sagen hast du tatsächlich Gewährleistungsansprüche gegen den VK. Er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und schreibt sogar noch "Technisch Einwandfreier Zustand" Der VK hat sich da in eine ähhh sehr ungünstige Situation gebracht.
Im Detail würde ich den Sachverhalt evtl mal mit einem Anwalt besprechen... !

Hier nochmal der KV habe mich verklickt. .. sollte ohne Namen sein ...

Der Verkäufer hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Es ist egal ob es sich hier um einen einsteigen bzw zweiseitigen Handelskauf handelt.

PrivatVerkäufer dürfen die gesetzliche gewährleistung ausschließen was jedoch nicht gemacht wurde. Somit hast du Anspruch.

Da aber der KV nur den Namen beinhaltet und paar Daten zum Fahrzeug wird es schwer sein ohne Klagen sein Geld zu bekommen. Normalerweise schreibt man auch die Adressen auf sowie die Personalausweis Nummer und man gleicht die Unterschriften ab.

Auch Adressen sind auf dem KV vermerkt .... habe ich extra nicht mit Fotografiert.

Eine Rückabwicklung sollte möglich sein. Das Auto hat definitiv nicht die zugesicherten Eigenschaften.
3500 Euro sind dann wieder verfügbar für ein besseres Auto.
Und dann nimm bei der Probefahrt jemanden mit, der sich auskennt.

Selten so einen Kaufvertrag gesehn.
Wenns ein Kaufvertrag vom ADAC, oder Mobile wäre... Aber das?
Es gibt hier im Forum ein paar User, die sich rechtluch auskennen.Sonst mal zu nem Anwalt mit dem Wisch gehn.
Der Ölverlust hätte aber beim probefahren/anschauen auffallen müssen, ebenso das pfeifen. Oder??

Der ölverlust fällt kein Stück auf.. Denn sieht man erst wenn man von unten die Abdeckung abnimmt und in den Motor guckt. Das Pfeifen hört man im Innenraum garnicht und von außen eben nur wenn der Lader gerade richtig Druck hat. Das heißt bei ruhigem Gas geben oder standgas nicht festzustellen. Es ist nur bei sehr kurzen Gasstößen hörbar ... selbst bei mehr Gas hört es auf sobald die Drehzahl stagniert.

Zitat:

@Zeiti0019 schrieb am 5. Juni 2015 um 13:22:44 Uhr:


Selten so einen Kaufvertrag gesehn.
Wenns ein Kaufvertrag vom ADAC, oder Mobile wäre... Aber das?
Es gibt hier im Forum ein paar User, die sich rechtluch auskennen.Sonst mal zu nem Anwalt mit dem Wisch gehn.
Der Ölverlust hätte aber beim probefahren/anschauen auffallen müssen, ebenso das pfeifen. Oder??

Vieleicht mein Glück denn hätte der VK den KV fachmännisch gemacht hätte er sicher Gewährleistung ausgeschlossen ...

Ich finde es ja interessant, was hier alles für Rechtsexperten sitzen. Wenn du eine verbindliche Aussage willst, dann wirst du wohl zu einem Anwalt gehen müssen.

Das Auto einfach so zurück geben geht jedenfalls schon mal nicht! Falls ein Gewährleistungsfall vorliegt, musst du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Wie der Schaden behoben wird, bleibt dabei dem Verkäufer überlassen. Er könnte, es z.B., wenn er über das Know-How verfügt auch selbst reparieren. Ebenso steht es ihm frei gebrauchte oder aufbereitete Teile (Turbolader) zu verbauen. Einen Anspruch, dass nur Neuteile verbaut werden dürfen hast du nämlich nicht. Damit ist auch klar, dass du den Wagen nicht einfach selbst in einer Werkstatt reparieren lassen kannst.

Damit es aber Überhaupt dazu kommt, muss zunächst mal der Schaden zweifelsfrei sichergestellt sein. Es könnte z.B. sein, dass der Verkäufer hierfür ein eigenes Gutachten erstellen lassen will.

Des Weiterem muss der Schaden schon bei der Übergabe vorhanden gewesen sein. Der Verkäufer haftet nämlich nicht für Schäden, die nach dem Kauf aufgetreten sind. Zum Glück für dich: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei der Überhabe noch nicht vorhanden war. Das ist zwar schwer, aber auch nicht unmöglich. Vielleicht war der Wagen z.B. kurz vor dem Verkauf beim TÜV oder bei einem Gebrauchtwagengutachter. Dann hättest du ganz schlechte Karten.
<edit>
Im Falle eines Kaufes von Privat trägt der Käufer die Beweislast. (Quelle) Damit hast du schlechte Karten und wirst vermutlich auf dem Schaden sitzen bleiben.
</edit>

Und zuletzt könnte noch ein Streitpunkt sein, ob die ZKD überhaupt von der Gewährleistung abgedeckt ist, oder ob es sich hierbei um ein Verschleißteil handelt. Wenn der Verkäufer es darauf ankommen lässt, werdet ihr das von einem Gericht klären lassen müssen.

Daher nochmal der Rat: Wenn du es ernst meinst, dann hole dir professionellen Rat von einem Anwalt, denn den wirst du sowieso brauchen, wenn der Verkäufer nicht von sich aus eine Schuld anerkennt (was er bei der Schadenssumme und dem Kaufpreis vermutlich nicht machen wird).

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