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Golf 5 1.9 Tdi Startprobleme u. Drehzahl

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi

Habe heute mein neues Golf 5 1.9 Tdi BKC mit 105PS abgeholt.Leider müsste nach einer 163 Kilometer überführung feststellen das die Drehzahl permanent bei 900 umdrehungen läuft und das das Starten im warmen Zustand sehr lange dauert (orgelt sehr lange),kalt Start einwandfrei.

Gelaufen hat der Golf 5 erst 84710 Kilometer

wäre für jede hilfe dankbar

Achso Fahrzeug wurde bei VW gekauft

14 Antworten

Beim Chiptuner die Warmstarteinspritzmenge erhöhen lassen, sollte nicht mehr als 50 € kosten.

das ist aber bestimmt nicht die Lösung.Wieso sollte ich die Warmstarteinspritzmenge erhöhen lassen da ist doch bestimmt was anderes defekt

Die Warmstarteinspritzmenge ist wohl aber Werk ein wenig gering eingestellt, mit erhöhter Einspritzmenge springt meiner wieder perfekt an.

Zitat:

Original geschrieben von aynok



Achso Fahrzeug wurde bei VW gekauft

Dann da hin fahren und Abhilfe schaffen lassen!

Die erhöhte Leerlaufdrehzahl kommt vom defekten Freilauf an der Lichtmaschine (war bei mir jedenfalls so, Materialkosten um 50€), und die Startprobleme dürften vom Anlasser kommen bzw. Starterbatterie, wenn die zu schwach ist, um dem Anlasser die notwendige Mindestdrehzahl von ~280 U/Min zu geben. 

Man könnte sich auch mit dem Erhöhen der Warmstarteinspritzmenge helfen oder den Anlasser mal eben auseinander nehmen und die ganzen Kontakte reinigen bzw. Kohlebürsten erneuern (wobei reinigen reichen sollte, hat bei mir auch geholfen; startet jetzt besser, jedoch noch nicht perfekt).

Zitat:

Original geschrieben von gurant


Man könnte sich auch mit dem Erhöhen der Warmstarteinspritzmenge helfen oder den Anlasser mal eben auseinander nehmen und die ganzen Kontakte reinigen bzw. Kohlebürsten erneuern (wobei reinigen reichen sollte, hat bei mir auch geholfen; startet jetzt besser, jedoch noch nicht perfekt).

Nunja, was von beiden jetzt billiger ist mit Arbeitszeit/aufwand und allem drum und dran und am Ende noch effektiver, kann man sich ja raussuchen...

Wenn man aber die von Hummermann angegebenen 50€ als Richtwert nimmt, ist es allemal billiger als den Anlasser zu zulegen, oder einen neuen Anlasser zu verbauen und sogar billiger als einen neue Batterie.

Bevor ich mir eine neue Batterie reinbaue und den Anlasser wechsle, leb ich entweder damit, oder erhöhe die Warmstarteinspritzmenge (Tuner)😉

Aber diese Entscheidung ist letzten Endes jedem selbst überlassen.

war heute bei VW der meiste meinte der Anlasser müsse getauscht werden (dieses Problem ist uns bekannt).

Wegen dem Drehzahl Leerlauf meinte der Meister ist definitive nicht normal da das Fahrzeug permanent bei 920 Umdrehungen läuft ob Kaltstart oder Warmstart ändert sich nichts.Müsste man richtig untersuchen warum der so läuft,850 Umdrehungen soll der Golf haben.

Wird alles auf Sachmängelhaftung laufen (Ich zahle keinen cent aus meiner eigenen Tasche)

danke für den Tip gurant werde den Meister drauf ansprechen wegen dem Freilauf der Lichtmaschiene

Zitat:

Original geschrieben von aynok


war heute bei VW der meiste meinte der Anlasser müsse getauscht werden (dieses Problem ist uns bekannt).

Richtig, den wollten die bei mir auch tauschen, aber wenn es dich nichts kostet, einfach machen lassen. 😉 Bei vielen hat es aber nicht geholfen bzw. kam relativ bald wieder.

Der Verkäufer meinte ich müsse das Fahrzeug zu ihm bringen nochmal 320 hin und zurück und müsse natürlich für die Transportkosten aufkommen.Zudem ist der Verkäufer in der Meinung das hier nur Garantie eingreift und die nicht Gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung weil die ja das Fahrzeug kurz vor Übergabe durchgechekt haben.

Mein Anwalt sagt aber da ich das Fahrzeug am 29.4.2013 gekauft habe tritt hier die Gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung ein.Dem Händler steht eine 2 malige Nachbesserung zu.Er müsse auch laut § 439 "(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen " .

Ich werde dem Händler erst mal eine 14 Tägige Frist setzen damit er die Mängel beseitigen kann.Und das ich von einem Gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung gebrauch mache.Sollte er immer noch auf die Garantie beharren werde ich es durch mein Anwalt machen.

Gabs da nicht auch was bezüglich der Wegstrecke wenn die nicht zu vertreten ist? Also ich hab da was im Kopf, dass ab x Kilometern auch eine heimische Werkstatt aufgesucht werden kann und der Verkäufer das mit dieser Werkstatt abzurechenn hat!
Du bist ja eh in Kontakt mit deinem Anwalt von daher mal in diese Richtung nachfragen!

Ob Garantie oder Gewährleistung kann dir ja egal sein. Außer es ändert dann was daran wer die Transportkosten zu zahlen hat bzw wie oben schon erwähnt die Sache mit dem unzumutbaren Weg! Ob die das Auto durchgecheckt haben oder nicht is vollkommen irrelevant. Weiß nicht was der Verkäufer da mit der Aussage bezwecken will!

mfg TommyB

Zitat:

Original geschrieben von tommyb2910


Weiß nicht was der Verkäufer da mit der Aussage bezwecken will!

mfg TommyB

Mit dieser Aussage will er bezwecken " Bei uns war alles in ordnung,wir können es nachweisen (Beweislast) das dieser DEFEKT bei übergabe nicht vorlag daher tritt die Gewährleistung/Sachmängelhaftung nicht ein.Besser gesagt der Händler will sich von der Gewährleistung/Sachmängelhaftung drücken und teil der Kosten auf mich aufwälzen.

Eine Freigabe will der Händler nicht erteilen,so das ich das Fahrzeug hier vor Ort reparieren lassen könnte.

Muss der Verkäufer nicht bei Auftreten des Mangels beweisen, dass der Fehler bei Verkauf nicht vorlag?
Somit ist es doch trotzdem irrelevant ob und wann das Fahrzeug jetzt durchgecheckt wurde! Auf seinen vorangegangenen Check kann er sich mM nach eigentlich nicht berufen... Ein Check vom Verkäufer ist mM kein Beweis für die Mängelfreiheit bei Übergabe des Fahrzeugs!

mfg TommyB

Zitat:

Original geschrieben von tommyb2910


Muss der Verkäufer nicht bei Auftreten des Mangels beweisen, dass der Fehler bei Verkauf nicht vorlag?
Somit ist es doch trotzdem irrelevant ob und wann das Fahrzeug jetzt durchgecheckt wurde! Auf seinen vorangegangenen Check kann er sich mM nach eigentlich nicht berufen... Ein Check vom Verkäufer ist mM kein Beweis für die Mängelfreiheit bei Übergabe des Fahrzeugs!

mfg TommyB

genau so sieht es mein Anwalt auch.Ich werde jetzt einen komplett Check machen lassen bei der Dekra oder Tüv,sollten noch weitere Mängel auftauchen werde ich dem Händler eine Frist von 14 Tagen setzen.

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