Golf 4 16V 1.4 ölverbrauch
Guten Abend . Ich habe ein großes Problem mit meinem Golf 4 16V 1.4 ich habe ihn jetzt seit genau 2 wochen ... 120tkm gelaufen .. Bj. 2000 .Der Motor verbraucht ca. 2l auf 500km .. habe schon gehört das er öl fresser ist aber so viel doch net ... ich habe das öl gewechselt also sofort als ich ihn neu hatte und habe da mal in den luftfilter geguckt in der ist voll mit öl gewesen. Kann es da i-wo dran liegen ? .. kann mir da jemand helfen ? ... was kann man da machen ? ..
19 Antworten
sorry, das war ein Tippfehler, ich meinte natürlich "auf 1000 km".
Übrigens gibt es hier im Forum einen ausführlichen Block über einen geänderten Öldeckel für den Golf 4 (1,4 und 1,6l) . Durch eine Entlüftung im Deckel soll der Druck im Kurbelgehäuse und damit auch der Ölverbrauch gesenkt werden. Habe ihn heute für 10.-€ gekauft...mal sehen, ob es etwas bringt... ich melde mich.
Gruss
superpiet
Ok, aber auf 1000 ist das immernoch das 2,5fache von dem, was VW zulässt.
Da muss man ja schon ein 5l Kanister mitführen und den geriffelten Bereich alle 200km wieder auffüllen.
Zitat:
Original geschrieben von superpiet
Übrigens gibt es hier im Forum einen ausführlichen Block über einen geänderten Öldeckel für den Golf 4 (1,4 und 1,6l) . Durch eine Entlüftung im Deckel soll der Druck im Kurbelgehäuse und damit auch der Ölverbrauch gesenkt werden. Habe ihn heute für 10.-€ gekauft...mal sehen, ob es etwas bringt...
Hab den auch. Bringt genau Null.
Zitat:
Original geschrieben von unbrakeable
Hier sind nur Laien unterwegs, die kaum Ahnung von der Materie haben...
Das halte ich für ein Gerücht.
IchZitat:
Original geschrieben von dragonx1234
...
Kann man da nicht nachhaltig irgenwie wegen arglistiger täuschung oder sowas gegen die vorgehen?
würde folgendes machen: Vergiss die Garantie (sofern du überhaupt eine hast) und wickel das über die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung 437 BGB i.V.m 439 I BGB) ab. Setz den Verkäufer über den Mangel in Kenntnis. Erst hin fahren, weigert er sich, schriftlich als Einwurf Einschreiben (kein Rückschein!) und dann Frist setzen. Verweigert er, kannst du zurücktreten (§ 440 BGB). Und was ich auf keinen Fall machen würde, ist irgendeinen Motorreiniger da rein zu kippen.
Dies würde eine evtl. Rückabwicklung nur erschweren.
Zitat:
Original geschrieben von Iceman2003
Hab den auch. Bringt genau Null.Zitat:
Original geschrieben von superpiet
Übrigens gibt es hier im Forum einen ausführlichen Block über einen geänderten Öldeckel für den Golf 4 (1,4 und 1,6l) . Durch eine Entlüftung im Deckel soll der Druck im Kurbelgehäuse und damit auch der Ölverbrauch gesenkt werden. Habe ihn heute für 10.-€ gekauft...mal sehen, ob es etwas bringt...
Ja bei
dir. 😉 Es gibt auch keine Garantie, dass der immer hilft. Der hilft natürlich nur, wenn der alte Deckel vorher die Ursache für den höheren Ölverbrauch war. Und solche Fälle soll es ja (siehe z. B.
-> hier) schon gegeben haben ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Iceman2003
...
Ich würde folgendes machen: Vergiss die Garantie (sofern du überhaupt eine hast) und wickel das über die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung 437 BGB i.V.m 439 I BGB) ab. Setz den Verkäufer über den Mangel in Kenntnis. Erst hin fahren, weigert er sich, schriftlich als Einwurf Einschreiben (kein Rückschein!) und dann Frist setzen. Verweigert er, kannst du zurücktreten (§ 440 BGB). Und was ich auf keinen Fall machen würde, ist irgendeinen Motorreiniger da rein zu kippen.
Dies würde eine evtl. Rückabwicklung nur erschweren.
Der Tipp ist vernünftig. 🙂 Nur weiß ich nicht, warum er kein Einschreiben
mitRückschein verwenden soll, wo doch in jeder Verbrauchersendung, in der es um Reklamationen geht, zwecks Nachweis
genau dazugeraten wird!?!? 😕
Schönen Gruß
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Zitat:
Original geschrieben von unbrakeable
Nur weiß ich nicht, warum er kein Einschreiben mit Rückschein verwenden soll, wo doch in jeder Verbrauchersendung, in der es um Reklamationen geht, zwecks Nachweis genau dazu geraten wird!?!? 😕
Ds wiederrum halte ich auch für ein Gerücht.
Stell dir folgende Situation vor:
Du möchtest deine Wohnung kündigen und möchtest das zum Monatsende tun. Am 25. gibst du ein Einschreiben mit Rückschein auf. Dein Vermieter sieht da den bösen Postboten und öffnet die Tür nicht.
Also geht der Brief zur nächsten Postfiliale, wo der Vermieter diesen natürlich nicht abholt. Und dann? Frist versäumt. Rechtlich hat der Rückschein keine Wirkung, auch wenn er mehr kostet.
Bei dem Einwurfeinschreiben gilt das sogenannte Zugangsfiktionsprinzip. Also ist der Brief zugegangen, wenn er in den Einwirkungsbereich des Empfängers gekommen ist. Regelmäßig ist das sein Briefkasten. Ob der den Brief liest, oder nicht ist egal. Was zählt ist der Zugang. Also immer Einwurf machen, ist auch günstiger.