ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Golf 1 Cabrio noch H-Fähig?

Golf 1 Cabrio noch H-Fähig?

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 14. März 2018 um 3:22

Guten Morgen,

 

seit kurzer Zeit habe ich den Entschluss gefasst mir ein älteres KFZ zuzulegen, jedoch stellte sich schnell die Frage: "bekommt der mit den Umbauten die H-Zulassung?"

 

Also allgemein ist es schwer ein Fahrzeug was die 30 Jahre auf dem Buckel hat in einem erhaltenswertem Zustand zu finden, was man ja eher findet sind z.B bei einem Golf 1 Cabrio verbastelte Fahrzeuge.

 

Meine ganz konkrete Frage:

Ab welchen Änderungen ist das Fahrzeug nicht mehr H-Fähig und ist evtl. auch keine potentielle Wertanlage mehr?

 

Was ich gehört habe ist, dass es wohl allgemein im "originalem Zustand" sein muss, dann ist es natürlich klar, dass ich kein neues Fahrwerk von 2015 und die neuen BBS Felgen draufballern muss, was ist jedoch, wenn der Wagen ursprünglich Weiß war und fachmännisch in Graumetallic nachlackiert wurde, oder wenn der originale Innenraum so abgenutzt war, dass die Sitze und Türverkleidungen mit Leder bezogen wurden?

 

Ist das im Rahmen oder macht das Probleme? Auch in Hinsicht auf die Wertstabilität?

Ich zeige euch mal was ich meine anhand eines Golf 1 Cabrios Baujahr 1986.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Basti

Asset.JPG
Asset.JPG
Asset.JPG
+1
Beste Antwort im Thema
am 14. März 2018 um 4:09

Andere Rad/Reifen drauf und ein gescheites Fahrwerk, dann geht der so durch die H Prüfung.

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Hi,

H-Kennzeichen und Oldtimerversicherung sind Unabhängig voneinander.

Man kann ein Auto mit H- Kennzeichen ganz normal versichern und ein Auto ohne H als Oldtimer versichern wenn man die Bedingungen der Versicherung einhält.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'H-Zulassung, das ist hier die Frage...hh' überführt.]

Nach meiner Erfahrung kommt bei Fragen nach der H-Fähigkeit hier im Forum überwiegend die Antwort, dass jegliche noch so kleine Änderung generell ein Killerkriterium fürs H ist.

Überspitzt ausgedrückt: Ohne die bei Auslieferung verbauten Öl- und Luftfilter geht H auf keinen Fall, wenn schon der erste Ölwechsel durchgeführt wurde, kann es bereits kritisch werden. Wenn vor 25 Jahren schon mal jemand im Auto gepupst hat, ist es direkt ein Fall für die Presse... :D

Die Wahrheit liegt IMHO ganz woanders und kann von Prüfer zu Prüfer sehr stark unterschiedlich sein. Von daher würde ich mir einen als entspannt bekannten Prüfer suchen und diesen dazu befragen. Wenn die H-Abnahme schlussendlich dann ansteht, braucht's den Prüfer eh.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass im vorliegenden Fall weder die andere Farbe des Lacks, die der Innenausstattung, noch die nachgerüsteten Lautsprecher ein Problem darstellen, da alles relativ dezent ist. Auch vor 30 Jahren wurden schon Autos umlackiert, bekamen andere Sitzbezüge oder Audio-Anlagen nachgerüstet.

Tieferlegung und andere Felgen machte man damals auch schon. Ich denke hier kommt es dann drauf an, wie der Prüfer seinen Ermessensspielraum auslegt.

Wenn ich das richtig verstanden habe ist zeitgenössisches Tuning/Ändern durchaus möglich um H zu bekommen. Die Felgen passen da eher nicht, kann man aber bestimmt vorher beim TüV erfragen.

Lt einem H-Prüf-Gespräch, dürfte bei deinem Fahrzeug die Felgen/Räder und die Anlage zu K.O. Kriterium führen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'H-Zulassung, das ist hier die Frage...hh' überführt.]

Dieser Originalzustand ist so eine Sache. Wenn der die Räder schon seit 20 jahren so drauf hat ist das vieleicht noch OK aber wenn die mehr oder weniger neu sind wird es schweirig.

Das H-Kennzeichen hat in erster Linie steuerliche Vorteile. Du zahlst eben eine pauischale statt der "normalen" CO2 Steuer. Son Golf 1 kostet aber auch mit normaler Steuer nicht die welt. Lohnt sich da der Aufwand mit der extra TÜV Abnahme usw.? Bei nem 50er Jahre Caddy mit gefühlten 30L Hubraum ist das was ganz anderes.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'H-Zulassung, das ist hier die Frage...hh' überführt.]

Alles was 10 Jahre nach Bj. des KFZ produziret wurde darf nachgerüstet werden. Soll heißen: Du dürftest bei deinem Baujahr sogar einen Motor aus dem Golf 3 einbauen und bekämst die H-Zulassung. Dieses würde dann als ""zeitgenössischer Umbau" gelten.

Hi,

mit H-Kennzeichen darf man aktuell noch in die Umweltzonen einfahren. Für den ein oder anderen vielleicht ein Argument. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'H-Zulassung, das ist hier die Frage...hh' überführt.]

Nein, der Motor muß aus der selben Baureihe sein für das H gemäß Richtlinie. Und G1 und G3 sind nicht eine Baureihe.

Aber das H hängt alleine am Prüfer. Was ihm gefällt und was ihm nicht gefällt ist das Urteil über Dein Auto. Wenn es Dir nicht paßt, anderen Prüfer suchen. Die einen tragen einen G3 GTI Motor ein, die anderen bestehen auf Serienfahrwerk und ein altes Radio. Jeder wie er die Richtlinie auslegt.

Hier sollte es aber nur die Felgen sein, und ggf. das Fahrwerk wenn es technisch zu neu ist (also diese Bauart 1996 noch nicht vorhanden war).

Moin,

Also - alles was es an Tuning bis etwa 10 Jahre nach Erstzulassung gab, wird meistens als zeitgenössisch eingestuft und anerkannt - setzt voraus, dass der TÜV Prüfer sich damit auskennt oder man eine Möglichkeit hat, das nachzuweisen - speziell, wenn es erst deutlich später an das entsprechende Fahrzeug drangekommen ist. Weil man speziell der US Szene da viel zutraut - gibt es da oft viele mit H-Kennzeichen, die es vermutlich nicht verdienen, aber die eben durchrutschen. Ist also immer etwas im Ermessensspielraum des Prüfers. Der eine nimmt es strenger als der nächste.

Ansonsten gilt - wenn es laut Eintragung 20 Jahre dran ist, gibt es auch wieder ein H. Z.B. hast du nen 66er Käfer, der 1987 umgebaut wurde - im Stil der ausgehenden 80er Jahren- der würde es normalerweise auch bekommen.

Aber - der Teufel liegt hier manchmal im Detail.

LG Kester

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'H-Zulassung, das ist hier die Frage...hh' überführt.]

Außer bei den Felgen hätte auch ich keine Bedenken.

Zitat:

@JayCe schrieb am 14. März 2018 um 07:47:38 Uhr:

Bei einem Golf macht ein H-Kennzeichen doch wenig Sinn...

... weil?

Du persönlich ihm den Status als historisches Fahrzeug absprichst, weil es nur ein alter Golf ist, oder was?

Nun, rein rechnerisch macht es erst einmal wenig Sinn - ich zahle für meinen sehr gut eingestuften GTI um 130 EUR Steuern - für "H" würde ich 191 EUR zahlen. Da ist erste einmal kein Sinn....

Aber - vor dem Hintergrund der Diskussion der Anhebung der Altersgrenzen für historische Fahrzeuge und potentielle Fahrverbote (der Hype wird schnell auf Benziner übergreifen - der deutschen Umwelthilfe sei Dank) sollte man eigentlich ein H-Kennzeichen erlangen, sobald es geht.

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 15. März 2018 um 10:27:18 Uhr:

Nun, rein rechnerisch macht es erst einmal wenig Sinn - ich zahle für meinen sehr gut eingestuften GTI um 130 EUR Steuern - für "H" würde ich 191 EUR zahlen. Da ist erste einmal kein Sinn....

Naja, das ist dann aber keine serienmäßige Schadstoffklasse.

Mit Autos, die ab Werk kein Euro 1 hatten, geht ja auch keine Nachrüstung besser als Euro 1. Da macht das dann nämlich schon Sinn.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 14. März 2018 um 12:27:48 Uhr:

Und wenn ein Prüfer genau hinschaut, dann ist auch die nicht originale Innenausstattung ein Killkriterium und die aufgesetzten Lautsprecher in der Türverkleidung sind auch nicht gut.

Also die Lautsprecher sind definitiv kein Problem, das war damals durchaus üblich. Ähnlich aussehende Lautsprecher gab es bereits in den 80ern.

 

Was die Steuerersparnis angeht ist es sinnvoll für alle Fahrer in der Originalen Emmisionsklasse die nie einen KLR oder Minikat nachgerüstet haben - Es machen nur die Euro 2 1.3L Fahrer einen schlechten Deal, die zahlen ungefähr das doppelte. Bei den üblichen 1.8L Motoren sind es grade mal knapp über 60€ im Jahr mehr, also 5€ pro Monat. Wer die nicht übrig hat sollte besser das Auto abmelden.

Alleine die hässliche Grüne Plakette legal entfernen zu können ist das schon wert!

 

Mach auf den Golf vernünftige 14" Räder drauf und schmeiss diese Kirmesteile raus, dann klappts auch mit dem H.

Zitat:

@GLI schrieb am 15. März 2018 um 12:56:18 Uhr:

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 15. März 2018 um 10:27:18 Uhr:

Nun, rein rechnerisch macht es erst einmal wenig Sinn - ich zahle für meinen sehr gut eingestuften GTI um 130 EUR Steuern - für "H" würde ich 191 EUR zahlen. Da ist erste einmal kein Sinn....

Naja, das ist dann aber keine serienmäßige Schadstoffklasse.

Mit Autos, die ab Werk kein Euro 1 hatten, geht ja auch keine Nachrüstung besser als Euro 1. Da macht das dann nämlich schon Sinn.

Das Fahrzeug ist absolut original - `89 mit geregeltem Kat und Einspritzung. Die liegen nämlich CO mäßig so gut, das sie so wenig kosten! Vorsprung durch Technik - VW 1989!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Golf 1 Cabrio noch H-Fähig?