Gibt es Erfahrungen mit OBDeleven?

in der Pro-Version soll auch Programmierung unterstützt sein...
Vorteil / Nachteil zu Ross-Tech-Lösungen?

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Naja, jetzt hat er ObdEleven + WLAN in der Garage + Batterieladegerät und noch eine Menge Geld gespart.

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Diese Aussagen sind definitiv falsch.

Der TÜV prüft die vorhandenen Assistenzsysteme wie ABS, EDS, Geschwindigkeitsregelanlage und Distanzregelung auf vorhandensein Steuergeräte, etc.

Bei Fehlern bedeutet das erheblicher Mangel. Keine Plakette. Es ist nicht relevant ob eine Kontrolle leuchtet. Eintrag im Fehlerspeicher reicht.

Habe ich schriftlich, kann auch im Netz nachgelesen werden.

VG Thommi

Dann solltest du mal den TÜV wechseln. Erhebliche Fehler werden im FIS angezeigt, alles was im Fehlerspeicher abgelegt ist und nicht im FIS angezeigt wird ist unrelevant für den TÜV, außer abgasrelevante Fehler. So die Aussage von meinem TÜV!

Beispiel: Haldex Pumpe defekt, Allradantrieb ohne Funktion, dieser Fehler wird im Fehlerspeicher abgelegt aber es wird nichts im FIS angezeigt, interessiert den TÜV also nicht die Bohne.

Das ist korrekt. Der Allradantrieb interessiert den TÜV nicht, ABS, EDS, GRA und ACC schon da diese aktiv eingreifen.

Das ist der kleine, feine Unterschied bei der Geschichte. Genau wie Airbag, fehlt der auf der z.B. rechten Seite ist das ein erheblicher Mangel.

VG Thommi

Seit 20. Mai 2018 ist vorgeschrieben, dass bei der Hauptuntersuchung auch die Datenspeicher ausgelesen werden und dort abgelegte "unsichtbare" Mängel berücksichtigt werden. Wer sich zum Beispiel die Kosten für das Reifendruckkontrollsystem sparen will und die lästige Warnanzeige stillegt, wird das trotzdem bei der nächsten Hauptuntersuchung als "erheblichen Mangel" angekreidet bekommen.

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Genauso ist es.

Danke.

VG Thommi

Das mit dem Allradantrieb war nur ein Beispiel.

Das ist die Aussage von meinem TÜV, der das täglich macht, mehr kann ich dazu nicht sagen. Nachgefragt hatte ich im Juli.

Zitat:

@mstylez schrieb am 17. August 2018 um 07:02:03 Uhr:


Erhebliche Fehler werden im FIS angezeigt, alles was im Fehlerspeicher abgelegt ist und nicht im FIS angezeigt wird ist unrelevant für den TÜV, außer abgasrelevante Fehler.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 17. August 2018 um 09:32:12 Uhr:


Seit 20. Mai 2018 ist vorgeschrieben, dass bei der Hauptuntersuchung auch die Datenspeicher ausgelesen werden und dort abgelegte "unsichtbare" Mängel berücksichtigt werden. Wer sich zum Beispiel die Kosten für das Reifendruckkontrollsystem sparen will und die lästige Warnanzeige stillegt, wird das trotzdem bei der nächsten Hauptuntersuchung als "erheblichen Mangel" angekreidet bekommen.

Tut mir leid, aber ich spreche dem TÜV nicht die tiefgreifende Kompetenz zu um zu entscheiden welcher Fehlercode mit welchen Umgebungsbedingungen bspw. im ACC oder in der Vorfeldkamera als schwerer Mangel zu klassifizieren ist.

Ich hatte schon einen Passat GTE auf dem Hof, brandneu, da war der Fehlerspeicher VOLL mit Fehlern weil irgendein Ying & Yang ab Werk schon nicht passt. Es kann ja nicht sein, dass ein neues Auto mit 500km keinen TÜV bekommt.

Wenn das der Willkür der Prüfstelle überlassen ist, dann Gute Nacht.

Der Prüfer meines Autos (ohne Mängel) sagte mir, dass er schon dann keine Plakette zuteilen DARF, wenn an der Beifahrersonnenblende der vorgeschriebene Airbagwarnaufkleber/-aufdruck fehlt. Und der hat nun keinerlei Auswirkungen auf das Fahrverhalten des KFZ...

Zitat:

@hadez16 schrieb am 17. August 2018 um 10:04:31 Uhr:



Tut mir leid, aber ich spreche dem TÜV nicht die tiefgreifende Kompetenz zu um zu entscheiden welcher Fehlercode mit welchen Umgebungsbedingungen bspw. im ACC oder in der Vorfeldkamera als schwerer Mangel zu klassifizieren ist.
...
Wenn das der Willkür der Prüfstelle überlassen ist, dann Gute Nacht.

Ich habe nur auf das hingewiesen, was sich der Gesetzgeber in seiner grenzenlosen Weisheit ausgedacht hat. Ob und wie das praktikabel ist, steht auf einem anderen Blatt. Und was Kompetenz, Sorgfalt und gelegentlich auch Willkür bei Prüfstellen angeht, dass es da gravierende Unterschiede gibt, ist ja nicht neu. Wobei es an der technischen Ausstattung allerdings sicher nicht scheitern wird.

Man sollte hier nun zum eigentlichen Thema OBDeleven zurückkehren und die TÜV Diskussion besser in einem anderen Unterforum fortsetzen.

Z.B.
-> https://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html

Hey miteinander

Hab heute mein obdeleven bekommen und funktioniert soweit alles super.
Allerdings geht eine Funktion unter den Anwendungen nicht. Bei "DRLs function with turn signal" sagt er immer "nicht unterstützt"

Fahrzeug ist ein S3 8v mit Xenon LED Scheinwerfern
Eigentlich müsste es doch funktionieren?

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Img-20180818-133422

Modelljahr?

BJ 2015

Zitat:

@knickLi schrieb am 18. August 2018 um 13:36:24 Uhr:


Hey miteinander

Hab heute mein obdeleven bekommen und funktioniert soweit alles super.
Allerdings geht eine Funktion unter den Anwendungen nicht. Bei "DRLs function with turn signal" sagt er immer "nicht unterstützt"

Fahrzeug ist ein S3 8v mit Xenon LED Scheinwerfern
Eigentlich müsste es doch funktionieren?

Xenon LED Scheinwerfer?

Auf den Bild sehe ich voll-LED Scheinwerfer, hast du nun Xenon mit LED Tagfahrlicht ODER voll-LED?

Sorry mein Fehler ich meinte voll LED
Xenon ist noch eine nicht abgelegte Gewohnheit von meinem alten Audi

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