gibt es einarmscheibenwischer für den mondeo mk1????
hi suche vergeblich einen einarmscheibenwischer für den mondeo mk1 kann mir einer weiterhelfen
gruß patrick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von XXL-Mondeo
Also, so langsam stinkt mir das ein bisschen, daß hier kaum einer die Antworten eines Anderen einfach mal akzeptieren kann, ohne die Leute irgendwie von der Seite anzumachen.
Zitat:
Zitat:
Es ist immer das Gleiche (manche lernen es nie)</blockquote>
Was soll denn das heißen??? Daß ich nur Müll rede??? Oder was sonst??? 😠 Der Themenstarter hat gefragt, ob ihm jemnad nen Tipp geben kann, wo man nen Einarmwischer herbekommt. Und GENAU DAS habe ich getan!!! Und nachdem einer aus meinem Bekanntenkreis sowas hat, kann ich ja wohl meine Erfahrung dazu hier reinschreiben, oder?!
Und jetzt mal ganz ehrlich: Wenn man etwas beim "echten" TÜV eintragen lässt und nicht bei irgendwelchen anderen Prüforganisationen, dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß es passt und keinen Ärger mehr gibt. Wenn man dann von der Rennleitung hört, das wäre nicht zulässig und man zum Vorfahren gezwungen wird, wird wohl kaum ein Prüfer die Abnahme eines Kollegen anzweifeln. Zumindest ist das bei uns noch nicht passiert!!!
Wer ein getuntes Auto fährt und nicht alles von der Stange kauft und das ganze Handschuhfach voller ABE's hat, der muß halt damit leben, daß alles ne Einzelabnahme ist und nicht immer von jedem Sheriff als zulässig gesehen wird....
Es wurde keiner von der seite angemacht, es wurde nur gesagt das es nicht so ohne weiteres machbar ist, was man macht ist doch jedem selbst überlassen. Im übrigen sind Leute hier die auf die anderen hören weil sie halt ahnung haben. Was Meli und Johnes und andere bis jetzt von sich gegeben haben hatte immer Hand und Fuss.
Gruss Stefan
11 Antworten
gibt nur eigenbauten..wie immer...du fährst mondeo..da muss man improvisieren...ist eben kein golf...zum glück!
Zudem schon lange nicht mehr in der Form zulässig! Der Wischer darf weder in der Mittelstellung stehen, noch darf er das Sichtfeld verkleinern. Ein Einwischereigenbau verkleinert aber das Sichtfeld, da die Ecke auf der Fahrerseite nicht ausgewischt wird.
(MB hat daher den wippenden Wischer konzeptiert, da dieser die Ecken großteils abdeckt. Ist aber störanfälliger und wird nicht mehr verbaut.)
MfG
Hi, es gab für den Orion mal nen Umbausatz von Bonrath. Der passt mit etwas Anpassungsarbeit auch am MK1, allerdings ist das dann ein "Eigenbau-Teil" und muß den TÜV-Segen bekommen. Das geht wohl nur, wenn du nen TÜV-Prüfer kennst. Weil, wie Johnes schon beschrieben hat, MUSS der Wischer die Ecken wischen.
Wir haben einen bei uns in der Gruppe, der hat es eingetragen bekommen, allerdings hat er schon mehrmals bei Polizeikontrollen einen Mängelschein bekommen und mußte wieder und wieder zum TÜV, weil die Grünen nicht geglaubt haben, daß es eingetragen ist.
Ich find das zwar auch toll, sieht top aus, aber der Ärger wäre es mir echt nicht wert...
Grüßle, Domi
Zitat:
Original geschrieben von XXL-Mondeo
Das geht wohl nur, wenn du nen TÜV-Prüfer kennst. ... und mußte wieder und wieder zum TÜV, weil die Grünen nicht geglaubt haben, daß es eingetragen ist.
Es ist immer das Gleiche (manche lernen es nie):
Nur weil man einen Prüfer "kennt" und der einem was einträgt, was nicht astrein ist, heißt das noch lange nicht, dass man damit für alle Zeiten "durch" ist. Falsche oder "Graubereichs-"Eintragungen können jederzeit widerrufen werden. JEDER von der Rennleitung kann das anzweifeln und nachprüfen lassen. Und JEDER Prüfer kann die Eintragung eines Kollegen streichen, wenn die rechtliche Grundlage dafür gegeben ist.
Für diesen Fall hier: Einarmwischer sind rechtlich nicht machbar, außer man baut die störhafte MB-Geschichte ein.
Grüße
Uli
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Also, so langsam stinkt mir das ein bisschen, daß hier kaum einer die Antworten eines Anderen einfach mal akzeptieren kann, ohne die Leute irgendwie von der Seite anzumachen...
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Es ist immer das Gleiche (manche lernen es nie)
Was soll denn das heißen??? Daß ich nur Müll rede??? Oder was sonst??? 😠 Der Themenstarter hat gefragt, ob ihm jemnad nen Tipp geben kann, wo man nen Einarmwischer herbekommt. Und
GENAU DAShabe ich getan!!! Und nachdem einer aus meinem Bekanntenkreis sowas hat, kann ich ja wohl meine Erfahrung dazu hier reinschreiben, oder?!
Und jetzt mal ganz ehrlich: Wenn man etwas beim "echten" TÜV eintragen lässt und nicht bei irgendwelchen anderen Prüforganisationen, dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß es passt und keinen Ärger mehr gibt. Wenn man dann von der Rennleitung hört, das wäre nicht zulässig und man zum Vorfahren gezwungen wird, wird wohl kaum ein Prüfer die Abnahme eines Kollegen anzweifeln. Zumindest ist das bei uns noch nicht passiert!!!
Wer ein getuntes Auto fährt und nicht alles von der Stange kauft und das ganze Handschuhfach voller ABE's hat, der muß halt damit leben, daß alles ne Einzelabnahme ist und nicht immer von jedem Sheriff als zulässig gesehen wird....
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Original geschrieben von XXL-Mondeo
Also, so langsam stinkt mir das ein bisschen, daß hier kaum einer die Antworten eines Anderen einfach mal akzeptieren kann, ohne die Leute irgendwie von der Seite anzumachen.
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Es ist immer das Gleiche (manche lernen es nie)</blockquote>
Was soll denn das heißen??? Daß ich nur Müll rede??? Oder was sonst??? 😠 Der Themenstarter hat gefragt, ob ihm jemnad nen Tipp geben kann, wo man nen Einarmwischer herbekommt. Und GENAU DAS habe ich getan!!! Und nachdem einer aus meinem Bekanntenkreis sowas hat, kann ich ja wohl meine Erfahrung dazu hier reinschreiben, oder?!
Und jetzt mal ganz ehrlich: Wenn man etwas beim "echten" TÜV eintragen lässt und nicht bei irgendwelchen anderen Prüforganisationen, dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß es passt und keinen Ärger mehr gibt. Wenn man dann von der Rennleitung hört, das wäre nicht zulässig und man zum Vorfahren gezwungen wird, wird wohl kaum ein Prüfer die Abnahme eines Kollegen anzweifeln. Zumindest ist das bei uns noch nicht passiert!!!
Wer ein getuntes Auto fährt und nicht alles von der Stange kauft und das ganze Handschuhfach voller ABE's hat, der muß halt damit leben, daß alles ne Einzelabnahme ist und nicht immer von jedem Sheriff als zulässig gesehen wird....
Es wurde keiner von der seite angemacht, es wurde nur gesagt das es nicht so ohne weiteres machbar ist, was man macht ist doch jedem selbst überlassen. Im übrigen sind Leute hier die auf die anderen hören weil sie halt ahnung haben. Was Meli und Johnes und andere bis jetzt von sich gegeben haben hatte immer Hand und Fuss.
Gruss Stefan
Zitat:
Original geschrieben von XXL-Mondeo
Und jetzt mal ganz ehrlich: Wenn man etwas beim "echten" TÜV eintragen lässt und nicht bei irgendwelchen anderen Prüforganisationen, dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß es passt und keinen Ärger mehr gibt. Wenn man dann von der Rennleitung hört, das wäre nicht zulässig und man zum Vorfahren gezwungen wird, wird wohl kaum ein Prüfer die Abnahme eines Kollegen anzweifeln. Zumindest ist das bei uns noch nicht passiert!!!
Genau das passiert aber sehr oft, dass Graubereichsentscheidungen, widerrufen werden, wenn die Polizei nachfragt. Oft reicht es aber andere Auflagen zu erfüllen, damit der TÜV-Segen bleibt.
ABER: Eine Freundschaftseintragung, die zwar nicht direkt verboten ist, aber ein Graubereich streift, muss bei erhalt einer Mängelkarte bestätigt werden. Die vorhandene Eintragung reicht nicht! Man muss erneut zum TÜV! Und da kann sie entweder erneut bestätigt werden, oder der TÜV'ler widerruft sie! Dann ist die alte Eintragung hinfällig.
MfG
Danke, Johnes. Nichts anderes habe ich gesagt.
@XXL: Du kannst selbstverständlich schreiben, was immer Du willst. Wenn es aber nicht oder nicht ganz richtig ist, oder wenn es rechtlich im Grau- oder Verbotsbereich liegt, wirst Du schon verstehen, dass wir darauf hinweisen. Und wenn ich schreibe "Es ist immer das gleiche", hab ich niemanden angemacht, sondern angedeutet, dass Du weiß-Gott nicht der Erste mit der irrigen Annahme bist, dass eine Freundschaftseintragung beim TÜV lebenslange Bestandsgarantie hat.
So, und nun weiter im Thema, wenn's geht.
Grüße
Uli
Zitat:
Original geschrieben von Mondi_Fan
und wie ist das dann bei eingetragenen bonrath wischern die vor 10 jahren eingetragen wurden??
das ist doch was ganz anderes, ist genauso wie mit den offenen luftfiltern...da sind die uralteintragungen auch noch gültig...ich hab auch einen k&n eingetragen...da steht nur drin..in verbindung mit schallschutzmatte...sowas gibts heutzutage nicht mehr.