Gewährleistung?!? Wer kann mir weiterhelfen, beim Kauf wurde mir was verheimlicht.

BMW 5er E39

Hallo,

 

Ich habe gestern mir einen Roadster gekauft. Ich weis, eigentlich falsche Teil vom Forum. Jedoch als ex. bzw. noch 5er fahrer hab ich mir dies mal erlaubt aufgrund der grösseren Teilnahme hier auch reinzustellen, zudem kann es jeden Fahrzeug Typ treffen.

 

Ich habe ihn in Wolfsburg geholt, der Verkäufer hatte den Wagen auf das Geschäft zugelassen.

 

Nun bin ich 500km nach Suttgart gefahren. Am nächsten Morgen hab ich den Wagen meinen Vater gezeigt, der bemerkte, dass das Innenverdeck einen Riss hat. Direkt bei der Fahrerseite hinten links.

 

Außerdem wurde mir beim kauf zugesichert, dass bereits die Reifen einmal getauscht wurden. Hab ich vor Ort geprüft und festgestellt, dass diese sehr wenig Profil aufweisen. Telefonisch wurde mir zugesichert, dass dies nichtmehr die ersten Reifen sind (EZ 2005). Ich habe mich trotzdem vor Ort für einen Kauf entschieden, da ich dachte ein Satz neue Reifen in Ordnung, mann kann keine Neureifen erwarten.


Gut seis drum, die Reifen ok. Aber das mit dem Verdeck finde ich schon schwach und ich habe mich deshalb auch schon im Internet schlau gemacht. Aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit hat der Verkäufer automatisch eine Gewährleistungspflicht. Richtig? Zudem ist es doch auch so, dass in der Regel in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Nachweispflicht steht, dass der Mangel nicht zuvor schon bestand. Richtig? Zumindest hab ich mir das so angelesen.


Ich bin ja kein Unmensch und habe den Verkäufer eine Mail gesendet und ihm vorgeschlagen ich lasse das Verdeck richten und sende ihm die Rechung wg. Vorsteuerabzug und Gewinnminderung zu. Auserdem hab ich ihm vogeschlagen er soll kulanter Weise zwei neue Reifen springen lassen (VA), er erhält Rechung. da er mich am Telefon insofern die Unwahrheit erzählt hatte. Das mit den Reifen ist mir nicht so wichtig, jedoch versuchen kann man es.

 

Was meint Ihr? Wie seht Ihr meine Erfolgsaussichten?

 

Vielen Dank für eure comments.

Beste Antwort im Thema

1.3 mm ?

In Deutschland braucht man 1.6 mm, das sollte man eignetlich wissen

33 weitere Antworten
33 Antworten

Wie gesagt, wurde das "Fahrzeug von Privat unter Ausschluss der Gewährleistung" verkauft glaube ich nicht, dass sich der Vorbesitzer an den Raparaturkosten beteiligen wird. Freiwillig macht das heute eh keiner mehr, außer er hat beim Verkauf so viel gutgemacht, dass ihn die paar Hunderter für die Reparatur wirklich nicht stören. Bis jetzt wissen wir ja nicht um welche Preisklasse von Auto hier geredet wird...

Der Wagen hat 19.900 gekostet.

Und hier Bilder vom Riss

Bilder

Mhmm, sehr unscharf die Bilder. Ich könnte mich ja täuschen - aber für mich sieht das wirklich so aus, als wenn der Riss gut sichtbar ist. Und somit ist es kein versteckter Mangel, keine arglistige Täuschung und auch kein Gewährleistungsfall. da hättest Du schlicht und einfach genauer hinschauen müssen beim Kauf. So what - Pech gehabt...

Sieht allerdings nicht sehr groß aus der Riss. Also auf zum Sattler, Flicken drauf und die Sache hat sich. Bei einem Auto in dieser Preisklasse zwar extrem ärgerlich, aber nunmal nicht zu ändern.

LG NeoNeo28

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen