Gewährleistung?!? Wer kann mir weiterhelfen, beim Kauf wurde mir was verheimlicht.

BMW 5er E39

Hallo,

 

Ich habe gestern mir einen Roadster gekauft. Ich weis, eigentlich falsche Teil vom Forum. Jedoch als ex. bzw. noch 5er fahrer hab ich mir dies mal erlaubt aufgrund der grösseren Teilnahme hier auch reinzustellen, zudem kann es jeden Fahrzeug Typ treffen.

 

Ich habe ihn in Wolfsburg geholt, der Verkäufer hatte den Wagen auf das Geschäft zugelassen.

 

Nun bin ich 500km nach Suttgart gefahren. Am nächsten Morgen hab ich den Wagen meinen Vater gezeigt, der bemerkte, dass das Innenverdeck einen Riss hat. Direkt bei der Fahrerseite hinten links.

 

Außerdem wurde mir beim kauf zugesichert, dass bereits die Reifen einmal getauscht wurden. Hab ich vor Ort geprüft und festgestellt, dass diese sehr wenig Profil aufweisen. Telefonisch wurde mir zugesichert, dass dies nichtmehr die ersten Reifen sind (EZ 2005). Ich habe mich trotzdem vor Ort für einen Kauf entschieden, da ich dachte ein Satz neue Reifen in Ordnung, mann kann keine Neureifen erwarten.


Gut seis drum, die Reifen ok. Aber das mit dem Verdeck finde ich schon schwach und ich habe mich deshalb auch schon im Internet schlau gemacht. Aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit hat der Verkäufer automatisch eine Gewährleistungspflicht. Richtig? Zudem ist es doch auch so, dass in der Regel in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Nachweispflicht steht, dass der Mangel nicht zuvor schon bestand. Richtig? Zumindest hab ich mir das so angelesen.


Ich bin ja kein Unmensch und habe den Verkäufer eine Mail gesendet und ihm vorgeschlagen ich lasse das Verdeck richten und sende ihm die Rechung wg. Vorsteuerabzug und Gewinnminderung zu. Auserdem hab ich ihm vogeschlagen er soll kulanter Weise zwei neue Reifen springen lassen (VA), er erhält Rechung. da er mich am Telefon insofern die Unwahrheit erzählt hatte. Das mit den Reifen ist mir nicht so wichtig, jedoch versuchen kann man es.

 

Was meint Ihr? Wie seht Ihr meine Erfolgsaussichten?

 

Vielen Dank für eure comments.

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1.3 mm ?

In Deutschland braucht man 1.6 mm, das sollte man eignetlich wissen

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Wie schon mehrfach gesagt wurde, wenn der Mangel offensichtlich ist - Du ihn also hättest bemerken müssen, dann geht da gar nichts mehr.

Zudem noch einmal "Verkauf von Privat unter Ausschluss der Gewährleistung" bedeutet in dem Fall nichts anderes als "gekauft wie gesehen". Anwälte klopfen gerne große Sprüche und sehen gute Chancen.

Aber wie gesagt, nichts ist unergründlicher wie Gott, deutsche Frauen und die deutsche Gerichtsbarkeit... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott


Hallo,

habe eben mit einem ADAC Anwalt telefoniert, welcher mir gute chancen zusicherte wegen dem Verdeck.

Ja! Ja sicher! Unbedingt! 😁

...man muss ja gucken wo man bleibt 😁

0,0 % Chance! Ich mach das auch nicht seit gestern 😁

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott


Hallo,

habe eben mit einem ADAC Anwalt telefoniert, welcher mir gute chancen zusicherte wegen dem Verdeck.

Habe ich in diesem Thread nicht genau erläutert, dass der Verkäufer mir per e-Mail zusicherte, dass das Fahrzeug Unfallfrei und unbeschädigt ist.

Beweislast dürfte dem Verkäufer schwer fallen, da ich den Fehler innerhalb 24h später bemerkte, gemäß Aussage vom RA.

Mal schauen was passiert.

Gruß

Na das muss ja ein "guter" Anwalt sein. Wenn der Verkäufer Dir zusichert, dass das Fahrzeug unfallfrei und unbeschädigt ist, bezieht sich das mit Sicherheit auf Unfälle, bzw. Blechschäden, Dellen usw. aber weniger auf einen Riss an der Innenseite des Verdecks, ein ja wohl offensichtlicher Mangel, den Du bei der Besichtigung hättest erkennen können.

Im übrigen zählt m.E. nicht der Emailverkehr mit dem Verkäufer sondern ganz einfach das was im Kaufvertrag steht und von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Genauso ist es... Entscheidend ist hier nicht was zuvor telefonisch oder per E-Mail ausgemacht wurde, sondern ausschließlich was im Kaufvertrag steht. Und jetzt mal angenommen der Vorbesitzer hat tatsächlich "privat" und "unter Ausschluss der Gewährleistung" verkauft, dann hat sich der Fall so oder so...

Ein solcher Mangel wie von Dir beschrieben gilt weder als versteckter Mangel, noch liegt hier eine arglistige Täuschung vor. Das Auto hätte vor dem Kauf schlichtweg genauer angeschaut werden müssen. Ich selbst bin oft bei 123recht.net unterwegs und solche Sachen kommen da echt zu Hunderten. Keine Chance da was zu reißen...

LG NeoNeo28

PS: Außer natürlich einer der genannten Punkte trifft nicht zu, das Fahrzeug also aus dem Geschäftsvermögen verkauft oder der Passus mit der Gewährleistung im Vertrag vergessen wurde...

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Sorry, aber "bleib mal auf dem Teppich". Du hast Dir einen schönen Wagen gekauft und willst das nun trüben, indem Du Dich mit dem Verkäufer streitest?

Reifen

: Du hast selbst geschrieben:

Zitat:

Ich habe mich trotzdem vor Ort für einen Kauf entschieden, da ich dachte ein Satz neue Reifen in Ordnung, mann kann keine Neureifen erwarten.

Also was? Erst sagen ok und nun neue Reifen verlangen? Ist doch auch nicht fair gegenüber einem privaten Verkäufer.

Riss im Verdeck: Vllt. könntest Du mal ein Foto davon machen!? Dann können wir auch besser einschätzen, was für ein Mangel das ist und ob das zu erkennen gewesen wäre. Was denkst Du denn was eine Reparatur kosten würde? Ich rede nicht von einem neuen Verdeck, nur eine Reparatur. Wenn Du mit dem Verkäufer mal telefonisch Kontakt aufnehmen würdest, wäre das sicherlich besser als eMails zu schicken oder gar mit ADAC Anwälten zu drohen. Und vielleicht würde er sich bei der Reparatur sogar noch beteiligen und alle wäre Glücklich.

Ciao, viel Spass mit dem Neuen!

Ich habe keines wegs mit Anwälten gedroht oder sonstiges. Ich habe lediglichd araufhingewiesen, dass dies nicht Fair ist. Der Riss ist, man möge es wirklich kaum glauben, kaum zu erkennen. Da er sich sozusagen in einem "toten winkel" beim reinsitzen befindet. Es handelt sich dabei um das Innenverdeck.

Ich habe versucht mit dem Verkäufer zu telefoonieren. Er sagte mir zu, sich heute zu melden.

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott



Da er sich sozusagen in einem "toten winkel" beim reinsitzen befindet. Es handelt sich dabei um das Innenverdeck.

INNENverdeck? Und das hast Du auch dem Anwalt so dargelegt?

"Schönheitsfehler"/Verschleiss (wie auch defekte Gummidichtungen, etc.,) werden selbst von der Gewährleistung nicht gedeckt, nicht einmal bei Händler-an-Privat.

Das ganze ist in diesem Fall ohnehin keine Sache der Gewährleistung, sondern höchstens des
arglistigen Verschweigens von Fahrzeugmängeln.
Das würde theoretisch auch dann greifen, wenn der Gewährleistungsausschluss vertraglich vereinbart wurde.
Theoretisch- die Praxis vor Gericht sieht bei Privat gegen Privat meiner Einschätzung nach anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott


Der Riss ist, man möge es wirklich kaum glauben, kaum zu erkennen. Da er sich sozusagen in einem "toten winkel" beim reinsitzen befindet. Es handelt sich dabei um das Innenverdeck.

Nun ja, ist aber sichtbar. Von daher kein versteckter Mangel und somit eigentlich allein Dein Problem. Vielleicht hast Du aber Glück und der Vorbesitzer ist so kulant und beteiligt sich an der Reparatur. Ich für mein Teil bezweifel es aber - in der heutigen Zeit...

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott


Ich habe keines wegs mit Anwälten gedroht oder sonstiges.

Na ja, wenn man mal so die ersten Postings durchliest kommt man schon auf diesen Gedanken. War da nicht was mit: "Ich lass das richten und schick dem Verkäufer die Rechnung..."? Oder der Verweis auf den Anwalt, der Dir fälschlicherweise gute Chancen ausrechnet?

Wie gesagt, kannst durchaus versuchen Dich mit dem Vorbesitzer gütlich zu einigen. Vielleicht klappt's ja. Allerdings solltest Du eine Forderung im kleinen Rahmen halten, denn rechtlich sind die Chancen wohl eher düster.

LG NeoNeo28

Hallo !
Wenn ich das richtig herausgelesen habe ist der Wagen von privat an privat verkauft worden.
Das Gesetz über die Sachmängelhaftung (sg. Gewährleistung) gilt grundsätzlich fürden Fall,
daß der Wagen von einem gewerblich tätigen Automobilhändler an einen privaten Käufer
verkauft wird. Für gebrauchte Kfz. gilt eine Frist von 12 Monaten. Dies ist eine Ausnahme-
regelung, für alle technischen Konsumgüter gilt grundsätzlich eine Frist von 24 Monaten.
Für die Frist von 12 Monaten gilt in den ersten 6 Monaten die sg. Beweislastumkehr. Das
bedeutet, wenn in diesem Zeitraum ein Schaden auftritt, ist der Händler verpflichtet nach-
zuweisen, daß dieser Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges an den
Käufer noch nicht vorhanden war. Diesen Beweis anzutreten fällt den meisten Händlern
sehr leicht, indem sie ein detailliertes Übergabeprotokoll vom Kunden unterschreiben
lassen, in dem die Mängelfreiheit vom Kunden per Unterschrift bestätigt wird.

Wie eingangs erwähnt, gilt die Gewährleistung nicht beim Verklauf von privat an privat.
Hier ist noch der alte Maßstab "gekauft wie gesehen" gültig.
Hier müßte wahrscheinlich das arglistige Verschweigen eines Mangels durch den Ver-
käufer nachgewiesen werden. Was recht schwierig werden dürfte.

Mfg
carfan-48

Zitat:

Original geschrieben von carfan-48


Wie eingangs erwähnt, gilt die Gewährleistung nicht beim Verklauf von privat an privat.
Hier ist noch der alte Maßstab "gekauft wie gesehen" gültig.

Sorry, das ist so nicht richtig. Die Sachmängelhaftung gilt auch für Verkäufe von Privat an Privat. Und zwar für ein Jahr, wenn diese nicht wirksam ausgeschlossen wird. Der Unterschied ist allein der, dass der Händler diese Gewährleistung / Sachmängelhaftung schlichtweg nicht ausschließen kann. Tut er es doch - kein Problem - ruhig unterschreiben - der Passus ist unwirksam.

Was die 6 Monate Beweislastumkehr angeht, so ist gesetzlich verbrieft, dass in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vorhanden war. Ein Übergabeprotokoll hebt diese Gesetzeslage nicht auf. Allerdings dürften solche Übergabeprotokolle auch eher die Ausnahme sein, weil sie nichts bewirken und die Beweislastumkehr nicht aufheben...

hi,
befasse mich seit 12 Jahren täglich beruflich mit dieser Materie u. weiß deshalb wovon
ich rede. Ich weiß deshalb aber auch, daß es selbst bei Rechtsanwälten unterschiedliche Inter-
pretationen zu diesem Problem gibt.
Es gibt übrigens auch eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zu diesem Thema.

carfan-48

Das alte "gekauft wie gesehen" gibt es bei Privatverkäufen nicht mehr. Die Gewährleistung / Sachmängelhaftung muss vertraglich ausgeschlossen worden sein, sonst gilt sie nicht.

Und hier wäre dann auch der einzige Punkt, wo ein Anwalt vielleicht noch ansetzen könnte. Gerade bei Ebay immer wieder lustig wie kläglich sich mancher versucht aus der Gewährleistung / Sachmängelhaftung zu ziehen. Da werden absatzweise Garantieausschlüsse nach neuem EU-Recht propagandiert, die es gar nicht gibt. Es gibt kein in Deutschland geltendes EU-Recht!!! In Deutschland gilt allein deutsches Recht (welches jedoch nach EU Richtlinien angepasst wird). Fazit? Oft ist es so, dass wirklich absatzweise Garantieausschlüsse geschrieben wurden, aber die Gewährleistung / Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurden. Und somit haftet der gute private Ebay-Verkäufer letztlich doch. Manche Richter haben hier allerdings ein Einsehen und lassen den Ausschluss allein auf Grund der Willensunterstellung gelten.

Die Gesetzeslage zu diesem Thema ist aber absolut eindeutig und sagt aus, dass ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher die Gewährleistung / Sachmängelhaftung von 2 Jahren bei Neuwaren weder verkürzen noch ausschließen kann. Bei Gebrauchtwaren kann der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher die Gewährleistung / Sachmängelhaftung vertraglich auf ein Jahr beschränken, gegenüber einem anderen Unternehmer sogar gänzlich ausschließen.

Private Verkäufer können die Gewährleistung / Sachmängelhaftung beim Verkauf von Gebrauchtwaren grundsätzlich vertraglich ausschließen. Tun sie das nicht, müssen auch sie 1 Jahr Gewährleistung auf die verkaufte Sache geben.

Bei den 6 Monaten Beweislastumkehr hab ich mich aber scheinbar getäuscht. Die gilt wohl grundsätzlich...

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott


Ich habe keines wegs mit Anwälten gedroht oder sonstiges. Ich habe lediglichd araufhingewiesen, dass dies nicht Fair ist. Der Riss ist, man möge es wirklich kaum glauben, kaum zu erkennen. Da er sich sozusagen in einem "toten winkel" beim reinsitzen befindet. Es handelt sich dabei um das Innenverdeck.

Was ist nicht fair? Das Du den Riss, der in einem

"toten Winkel"

und

kaum zu erkennen

ist nicht gesehen hast. Vielleicht hat er ihn ja auch nicht gesehen? Dennoch würde mich (und einige andere sicher auch) der Riss sehr interessieren. Ein Foto wäre echt gut um zu sehen ob hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.

Viel Spass mit dem neuen Wagen!!

Zitat:

Original geschrieben von ilTedesco



Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott


Ich habe keines wegs mit Anwälten gedroht oder sonstiges. Ich habe lediglichd araufhingewiesen, dass dies nicht Fair ist. Der Riss ist, man möge es wirklich kaum glauben, kaum zu erkennen. Da er sich sozusagen in einem "toten winkel" beim reinsitzen befindet. Es handelt sich dabei um das Innenverdeck.
Was ist nicht fair? Das Du den Riss, der in einem "toten Winkel" und kaum zu erkennen ist nicht gesehen hast. Vielleicht hat er ihn ja auch nicht gesehen? Dennoch würde mich (und einige andere sicher auch) der Riss sehr interessieren. Ein Foto wäre echt gut um zu sehen ob hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.

Viel Spass mit dem neuen Wagen!!

stell ich heute abend rein

Wenns ein kleiner riss ist,kann man ihn auch "flicken" lassen,aber ich muß dazu auch sagen,wenn ich mir,ein Gebrauchtes Auto kaufe,dann schau ich mir das Gründlich an 🙄
Schon alleine deswegen,da man dann immer noch über den Preis reden kann😉

Vertrauen ist Gut,Kontrolle ist besser😁

Gruß

Michi

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