Gewährleistung / Gebrauchtwagengarantie ect.

VW Passat B6/3C

Hallo ,
hätte da mal ne frage .
Wenn ein Fahrzeug ein Motorschaden hat ist es zu 100% das die Gewährleistung / Sachmängelhaftung in kraft tretet ? hat der Händler eine Chance gesetzlich sich quer zustellen .

Fahrzeug kauf am 28.11.13 bei einem Autohaus , zeit dem Kauf mindestens 15 mal Werkstattbrsuch
ABS / ESP , Lenkradveriegelung , Drosselklapple , Xenon wisch Wasch , keilrippenriemen u.u.u

Heute auf der Autobahn nach 200 km , stopp Motoröldruck , sofort stehen geblieben ADAC angerufen zum nächsten VW Werkstatt abschleppen lassen . Fahrzeug steh jetzt bei der Werkstatt in Würzburg , von ADAC Ein Leihwagen bekommen damit ich mein Urlaub weiter führen kann .
Morgen muss ich denn Händler von mir anrufen und die Sachlage in schildern , ich vermute auf Motorschaden was ich hier in Forum so lese , stop Motoröldruck !!
Kann sich der Händler quer stellen oder was ratet ihr mir .

Fahrzeug ist Baujahr 2006 , 2.0 TDI mit 140 PS hat 173.000 Tausendkilometer .
Fahrzeug habe ich am 27.11.2013 erst gekauft .
Danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

...auf der anderen Seite... wenn das auch erledigt ist, dann haste doch mittlerweile so ziemlich alle potentiellen Problemstellen durch, oder? dann kannste ihn dann auch ruhigen Gewissens weiterfahren *g*

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...auf der anderen Seite... wenn das auch erledigt ist, dann haste doch mittlerweile so ziemlich alle potentiellen Problemstellen durch, oder? dann kannste ihn dann auch ruhigen Gewissens weiterfahren *g*

Zitat:

Original geschrieben von error126


...auf der anderen Seite... wenn das auch erledigt ist, dann haste doch mittlerweile so ziemlich alle potentiellen Problemstellen durch, oder? dann kannste ihn dann auch ruhigen Gewissens weiterfahren *g*

Hmm nicht unbedingt! Klimaanlage, AGR, DPF, Kupplung, Getriebe etc... 😉

Bin echt froh wenn der Händler morgen mir kein Stress macht , alles andere ist relativ .
Aber muss sagen bin voll enttäuscht von passi
Fahr zeit 20 Jahren Auto , soviele Probleme mit passat hab ich in den letzten 20 Jahren mit keinem Fahrzeug gehabt .
Ich fahr erst 5 Monate das Auto und hab erst 4000 Kilometer drauf 🙁

Ich als VW Händler würde keinen gebrauchten 3C vom Hof lassen ohne den 6 Kant gew. zu haben.

Kauf Dir ein 35i, da zerfliegt der Motor als letztes.
.

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Also , kurze Info :

heute telefoniert mit der VW Werkstatt wo das Fahrzeug steht , Diagnose :
Defektes Ölpunpemodul , folge defekte Turbolader und pleulager ect.
Schaden 10000 € .

Danach bei meinem Autohaus angerufen wo ich das Fahrzeug gekauft habe , die Sachlage erklärt .
Der Herr am Telefon gibt das weiter an den Verkäufer und Werkstattmeister und telefoniert mit dem Werkstatt wo das Fahrzeug sich jetzt gerade befindet .
Sie werden mich zurück rufen , bin mal gespannt was jetzt raus kommt ????
Ich denke das es zu eine Reparatur nicht kommt , da die Schädenssumme höher ist wie das ganze Fahrzeug

Ich hoffe und bete das sie das Fahrzeug zurück nehmen , und mir mein Geld zurück geben da ich das Fahrzeug erst vor 4 Monate gekauft habe . 🙁
Brauche jetzt echt kein Stress , gesetzlich müsste ja das Autohaus das Auto zurück nehmen wegen Sachmangelhaftung ???

Brauchst du nicht, die Rechtslage ist eindeutig. Sie müssen dir dieses Auto repariert oder ein vergleichbares, sprich gleiche Ausstattung und KM Stand als Ersatz anbieten, darauf kannst du beharren. Können Sie das nicht, müssen sie auszahlen... Ob du in dem Fall Nutzungsentgelte zahlen musst, kann ich dir allerdings nicht beantworten, bin kein Jurist und meine Aussagen sind ohne Gewähr ™ . Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dir ein Nachteil entstehen darf, wenn du eine Auszahlung ablehnst.
Kontaktaufnahme mit einem Anwalt, wie schon erwähnt, ist ratsam, sollte im Raum stehen, dass du irgendwelche Kosten zahlen sollst. Außer im Zweifelsfall Kosten für einen Leihwagen, die musst du selbst tragen... das ist höchstrichterlich schon mehrfach entschieden worden.
Zurücknehmen müssen Sie das Fahrzeug übrigens nach der dritten berechtigten Reklamation bzw nachweislich vorhandenem Defekt, wenn du darauf bestehst. Nutzungsentgelte können die dann aber als Abschlag geltend machen, wenngleich das bei 5000 gefahrenen KM nicht die Welt sein dürfte. Kleine Frage am Rande: wenn du in 6 Monaten nur 5000 KM gefahren bist, warum hast du dir einen Diesel gekauft?!

Zitat:

Original geschrieben von error126


Brauchst du nicht, die Rechtslage ist eindeutig. Sie müssen dir dieses Auto repariert oder ein vergleichbares, sprich gleiche Ausstattung und KM Stand als Ersatz anbieten, darauf kannst du beharren. Können Sie das nicht, müssen sie auszahlen... Ob du in dem Fall Nutzungsentgelte zahlen musst, kann ich dir allerdings nicht beantworten, bin kein Jurist und meine Aussagen sind ohne Gewähr ™ . Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dir ein Nachteil entstehen darf, wenn du eine Auszahlung ablehnst.
Kontaktaufnahme mit einem Anwalt, wie schon erwähnt, ist ratsam, sollte im Raum stehen, dass du irgendwelche Kosten zahlen sollst. Außer im Zweifelsfall Kosten für einen Leihwagen, die musst du selbst tragen... das ist höchstrichterlich schon mehrfach entschieden worden.
Zurücknehmen müssen Sie das Fahrzeug übrigens nach der dritten berechtigten Reklamation bzw nachweislich vorhandenem Defekt, wenn du darauf bestehst. Nutzungsentgelte können die dann aber als Abschlag geltend machen, wenngleich das bei 5000 gefahrenen KM nicht die Welt sein dürfte. Kleine Frage am Rande: wenn du in 6 Monaten nur 5000 KM gefahren bist, warum hast du dir einen Diesel gekauft?!

Ich hoffe du hast recht !! Danke dir !

Warte jetzt immer noch auf Anruf von meinem Autohaus

Zitat:

Original geschrieben von error126


Brauchst du nicht, die Rechtslage ist eindeutig. Sie müssen dir dieses Auto repariert oder ein vergleichbares, sprich gleiche Ausstattung und KM Stand als Ersatz anbieten, darauf kannst du beharren. Können Sie das nicht, müssen sie auszahlen... Ob du in dem Fall Nutzungsentgelte zahlen musst, kann ich dir allerdings nicht beantworten, bin kein Jurist und meine Aussagen sind ohne Gewähr ™ . Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dir ein Nachteil entstehen darf, wenn du eine Auszahlung ablehnst.
Kontaktaufnahme mit einem Anwalt, wie schon erwähnt, ist ratsam, sollte im Raum stehen, dass du irgendwelche Kosten zahlen sollst. Außer im Zweifelsfall Kosten für einen Leihwagen, die musst du selbst tragen... das ist höchstrichterlich schon mehrfach entschieden worden.
Zurücknehmen müssen Sie das Fahrzeug übrigens nach der dritten berechtigten Reklamation bzw nachweislich vorhandenem Defekt, wenn du darauf bestehst. Nutzungsentgelte können die dann aber als Abschlag geltend machen, wenngleich das bei 5000 gefahrenen KM nicht die Welt sein dürfte. Kleine Frage am Rande: wenn du in 6 Monaten nur 5000 KM gefahren bist, warum hast du dir einen Diesel gekauft?!

Ich hab das Fahrzeug für meine Frau gekauft , da sie mit unserm Sohn ständig 4 mal die Woche zum Training fährt , Langstrecke . Durch die ganze Mängel bis jetzt wollte sie das Fahrzeug nicht mehr ( kein Vertrauen in das Auto ) somit haben wir die Fahrzeuge getauscht und sie hat meins bekommen . Daher die Kilometer . Wurde schon zweimal von ADAC abgeschleppt .

Info :
Das Fahrzeug ( Passat ) wird etz dann von dem Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe abgeholt wo sich der passat in einem vw Werkstatt befindet ca. 250 Kilometer entfernt ist .
Die Aussage von meinem Händler war / ist sie müssen sich das Fahrzeug selber ansehen , ich müsste mich aber an Sprit kosten beteiligen , das über nimmt die ADAC .
Danach sehen wir weiter meinte er , über die Reparaturkosten / Rücknahme wurde nix gesprochen .
Wir sollen jetzt unser Urlaub genießen meinte der Händler weiter nix .
Ich will jetzt auch nicht mit einem Anwalt drohen oder sonstiges , möchte erstmal abwarten was der Händler sagt wenn er denn passat erst selber diagnosiert hat .
Oder habt ihr ein Rat für mich , wie ich mit dem Händler umgehen soll ??
Ich denke der Händler hat sich schonmal kulant gestellt und holt das Fahrzeug der 250 Kilometer entfernt ist ab . Aber ich weiß nicht wie er tickt wenn er selber sieht das es kein Sinn macht denn passat zu reparieren .
Sollte ich mit ihn gleich tachilis reden ohne zu abwarten das er es selbst diagnosiert ?
Mit freundlichen Grüßen

Selbstbewusst, direkt und mit Hinweis auf die Eu Gesetzgebung zur Gewährleistung würde ich dem Händler gleich entgegen treten

Ich würde erst abwarten, was er sagt bzw anbietet und erst dann, falls nötig, die juristische Keule schwingen.
Bis jetzt macht der Händler für mich einen fairen Eindruck. Aber wir werden sehen.

Bin mal gespannt wenn er selber sieht das es kapitalschaden ist , wie er sich dann anstellt .
Hab mein Anwalt grad angerufen , hab ihn die Lage geschildert .
Anwalt meinte , bis jetzt stellt sich der Händler kulant , lass ihn mal den Wagen erst zu sich holen und warten was er sagt . Erst wenn sich der Händler quer stellt soll ich mich bei ihm nochmal melden , er sieht jetzt aktuell kein Grund das er sich einschaltet .
Zu Tat meinte er noch , letzte Kundendienst beim Kauf des Fahrzeug und das Fahrzeug befindet sich noch in Gewährleistung , er sieht da kein Grund das ich mich jetzt da runter Stresse .
Werde euch am laufenden halten , und danke für die Unterstützung !
Vg

Info:
Verlauf:

Fahrzeug 27. November 2013 für 7800€ gekauft, steht jetzt beim Händler mit Motorschaden.
Dieser möchte morgen mit mir eine "Lösung" finden.
Will aber mein Geld zurück, was ratet ihr mir, habe ich eine Chance den vollen Betrag zurückzubekommen, sonst werde ich zum Anwalt gehen.
Danke im vorraus

error126 hat die Rechtslage, wie sie sich erstmal für den Laien darstellt, gut erläutert. Du bist hier meiner Meinung nach durch das Verbraucherrecht (implentiert im BGB) schon recht gut geschützt.

Wenn sich der Händler auf eine Wandlung einlässt, bezweifle ich, dass du den gesamten Kaufpreis bekommst. Aber die 5000 km mal XX ct/km (geschätzter Verschleiß, Abnutzung und Wertverlust) sind ja in Ordnung. Hier lohnt es sich vllt mal beim Anwalt nachzufragen wie hoch dieser Wert im der allgemeinen Rechtssprechung angesetzt wird, um mit dem Händler dieses abzuklären. Auch inwiefern du auf eine Wandlung des Kaufvertrags bestehen kannst, da dein Vertrauen in das Produkt durch die zahlreichen Defekte nachhaltig gestört ist.

PS: Denke nicht, dass die Nummer große finanzielle Konsequenzen für dich hat, also lieber weniger aufregen und rational die Handlungsalternativen mit deinem Rechtsberater besprechen (Stichwort, Sachmängelhaftung nach BGB). Was passiert ist, ist passiert, shit happens. (Schade das anscheinend solche Montagspassats von VW produziert worden sind. 🙁 )

Ja gut aber wenn ich innerhalb von 4 Monaten 3 Tsd Euro Verlust leiden sollte , lass ich es von Händler reparieren , schließlich muss er mindestens das Fahrzeug doch reparieren wenn ich darauf bestehe oder ?
Er möchte sich unterhalten bzw eine Lösung finden , die frage ist was für Lösung ?
Er wird mir denke ich anbieten , ich nehme das Fahrzeug und zahle dir 5 Tsd Euro , auf sowas hab ich kein bok , und gleich denn Anwalt einschalten ob wohl ich Rechtsschutz habe möchte ich noch nicht einschalten .
Was wäre denn der beste Option für mich wo ich mich glücklich schätzen kann schlimmsten Falle ?
Muss der Händler denn Schaden beheben , ob wohl Motorschaden ?
Ich brauch irgendwelche nutzbare Argumente das der Händler sieht das ich nicht dumm bin und mich auskenne .
Er hat gesagt sie sind in Gewährleistung drin , was ist aber mit Sachmängelhaftung ?

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