Gewährleistung / Gebrauchtwagengarantie ect.

VW Passat B6/3C

Hallo ,
hätte da mal ne frage .
Wenn ein Fahrzeug ein Motorschaden hat ist es zu 100% das die Gewährleistung / Sachmängelhaftung in kraft tretet ? hat der Händler eine Chance gesetzlich sich quer zustellen .

Fahrzeug kauf am 28.11.13 bei einem Autohaus , zeit dem Kauf mindestens 15 mal Werkstattbrsuch
ABS / ESP , Lenkradveriegelung , Drosselklapple , Xenon wisch Wasch , keilrippenriemen u.u.u

Heute auf der Autobahn nach 200 km , stopp Motoröldruck , sofort stehen geblieben ADAC angerufen zum nächsten VW Werkstatt abschleppen lassen . Fahrzeug steh jetzt bei der Werkstatt in Würzburg , von ADAC Ein Leihwagen bekommen damit ich mein Urlaub weiter führen kann .
Morgen muss ich denn Händler von mir anrufen und die Sachlage in schildern , ich vermute auf Motorschaden was ich hier in Forum so lese , stop Motoröldruck !!
Kann sich der Händler quer stellen oder was ratet ihr mir .

Fahrzeug ist Baujahr 2006 , 2.0 TDI mit 140 PS hat 173.000 Tausendkilometer .
Fahrzeug habe ich am 27.11.2013 erst gekauft .
Danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

...auf der anderen Seite... wenn das auch erledigt ist, dann haste doch mittlerweile so ziemlich alle potentiellen Problemstellen durch, oder? dann kannste ihn dann auch ruhigen Gewissens weiterfahren *g*

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Hallo zusammen,

brauche dringend eure Hilfe!

Vor 2 Monaten habe ich mir einen Passat CC bei einem VW Vertragshändler (600km von mir entfernt) gekauft und dieser war zwei Wochen nach dem Kauf bei dem örtlichen VW Vertragshändler hier, da die Klimaanlage undicht ist und diese wieder befüllt worden ist. Letzte Woche traten die Geräusche dann wieder auf, also wurde erneut befüllt, nun mit einem Kontrastmittel. Beide Auffüllungen wurden von dem Autohaus wo ich das Auto erworben habe, übernommen.
Heute morgen dann zur Überprüfung da gewesen, Fahrzeug muss bis Dienstag Abend dort bleiben, jedoch gibt es ein kleines Problem. Die Lohnkosten werden zu 100% übernommen, von den Materialkosten in Höhe von ~798€ muss ich 290,01€ selbst tragen.
Greift hier nicht eigentlich die Gewährleistung anstatt der Gebrauchtwagengarantie? Also das alles zu 100% in den ersten sechs Monaten vom Autohaus übernommen wird. Oder dachten die sich 'der ist nur 20 Jahre jung, den hauen wir über den Tisch'?

Bitte um schnellstmögliche Aufklärung! Danke!

Zitat:

Original geschrieben von VW_PassatB6


Greift hier nicht eigentlich die Gewährleistung anstatt der Gebrauchtwagengarantie? Also das alles zu 100% in den ersten sechs Monaten vom Autohaus übernommen wird.

Genau so und nicht anders! Der Defekt der Klimaanlage bestand zum Zeitpunkt des Verkaufs und er muss dir beweisen, dass es nicht so war, was er aber nicht kann. Nach sechs Monaten ist es genau anders herum, dann musst du beweisen, dass der Defekt schon bei Kauf bestand.

Der Händler will Kosten sparen und hat deshalb versucht, den Schaden auf die Gebrauchtwagengarantie abzuwälzen. Gib ihm keinen Cent. Die 290 € soll er schön selber bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man



Zitat:

Original geschrieben von VW_PassatB6


Greift hier nicht eigentlich die Gewährleistung anstatt der Gebrauchtwagengarantie? Also das alles zu 100% in den ersten sechs Monaten vom Autohaus übernommen wird.
Genau so und nicht anders! Der Defekt der Klimaanlage bestand zum Zeitpunkt des Verkaufs und er muss dir beweisen, dass es nicht so war, was er aber nicht kann. Nach sechs Monaten ist es genau anders herum, dann musst du beweisen, dass der Defekt schon bei Kauf bestand.

Der Händler will Kosten sparen und hat deshalb versucht, den Schaden auf die Gebrauchtwagengarantie abzuwälzen. Gib ihm keinen Cent. Die 290 € soll er schön selber bezahlen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!! 🙂 Mal sehen, was sich daraus ergeben wird.

Nix bezahlen !
Die ersten 6 Monate muss der Händler alles selbst tragen , rede hier von eigene Erfahrung
Gruß

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