Gewährleistung bzw. Garantie bei Motorschaden

Opel Astra K

Hallo zusammen,

ich habe mir im Januar 2024 meinen Opel Astra K-Lim (BJ 2019) (85.000 km) bei meiner Werkstatt hier vor Ort in meinem Dorf gekauft.

Letzte Woche auf dem Rückweg von der Arbeit blinkte dann die Öllampe rot auf und ich bekam die Meldung dass mein Motor zu wenig Öl bekommt und ich das Auto sofort abstellen soll.
Gesagt getan. Auto wurde in die Werkstatt gebracht und mir wurde gesagt, dass dies kein großes Problem sein und dass nur der Öldruckschalter gewechselt werden müsste (Motor hat ganze Zeit über wohl ÖL gehabt). Das wurde dann auch getan und ich konnte mein Auto dann letzte Woche wieder abholen. Nur dann ist mir sofort aufgefallen, dass das Auto in den niedrigen Gängen und bei niedriger Geschwindigkeit extrem am Wackeln war. (Bei höherer Geschwindigkeit ist alles normal). Daraufhin habe ich das Auto direkt wieder zur Werkstatt gebracht.
Dann sind wieder ein paar Tage vergangen und ich bin gestern Abend wieder zur Werkstatt hin.
Der Werkstattmeister hatte mir dann wohl gesagt dass er das Auto zu Opel gebracht hat aber die direkt gesgat haben die machen da gar nichts mehr weil die aus der Garantie raus sind. Es sind wohl irgendwelche Metallspäne im Motor gelandet und ich soll jetzt erstmal versuchen diese in den nächsten Tagen rauszufahren. Am kommenden Samstag soll dann zusätzlich nochmal ein Ölwechsel gemacht werden und wenn das alles nichts bringt muss der Motor auseinander gebaut werden.

Jetzt zu meinen Fragen.
In wie weit greift da die 1-jährliche Gewährleistung die der Händler beim Autoverkauf geben muss?
Bin ich da komplett abgesichert falls der Motor nicht mehr laufen sollte?
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. das Auto bei so einem Schaden zurückgeben? Weil ehrlich gesagt möchte ich das Auto am liebsten so schnell wie möglich wieder los werden wenn da jetzt schon so welche Probleme auftreten und das möglich ohne großartigen Geldverlust. Habe im Januar dafü knapp 13.000 € bezahlt.

Danke für eure Hilfe!

Gruß
Pascal

34 Antworten

In meinen Augen ist das ein Mangel, den der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung beheben muss. Dabei gilt seit 2022 eine Beweislastumkehr von 12 Monaten (vorher 6 Monate), d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war ... was er naturgemäß nicht kann.

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt, aber die Weitergabe von Erfahrungen. Was täte ich also in einer solchen Situation?
(1) Das Fahrzeug nicht mehr bewegen.
(2) Den Verkäufer schriftlich zur Abholung des Fahrzeugs, sofern es nicht ohnehin schon dort ist, und zur Mangelbehebung auffordern, dabei eine angemessene Frist setzen (seit 2022 eigentlich nicht mehr notwendig), beispielsweise 14 Tage.
(3) Kann oder will der Verkäufer den Mangel nicht beheben, würde ich schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Verweigert der Verkäufer die Rückabwicklung, würde ich einen Anwalt einschalten, der zur Rückabwicklung auffordert, dabei die Kostenrechnung des Anwalts direkt an den Verkäufer adressieren lassen.

Was ist meine Erfahrung: In 2013 habe ich einen unwilligen Fähnchenhändler zur Nachbesserung eines Mangels nötigen müssen, erfolgreich, auch ohne Rechtsschutzversicherung, nachzulesen hier https://www.motor-talk.de/.../...-bei-gebrauchtwagen-t4562382.html?... . Die Rechtslage hat sich in 2022 nochmal verbessert, gut zusammengefasst nachzulesen hier https://www.haufe.de/.../...ht-gegenueber-verbrauchern_208_567672.html

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 10. Juli 2024 um 16:20:15 Uhr:


Den Schwachsinn gibt dir der Händler nicht schriftlich.
Einfach fahren und hoffen dass er verreckt und möglichst innerhalb der 12 Monate.
Wenn die rote Lampe wieder angeht, fahren.....
Opel wollte von meiner Schwester fast 10.000 für den Motor und es gab ewige Verhandlungen wegen Kulanz.

Dann weisst du aber auch warum.
Kommunikationen zwecks Gewährleistung sind am besten immer schriftlich zu machen. Und wenn man einfach Gesprächsprotokolle dann hinschickt.

Gesprächsptotokolle die der Gesprächspartner nicht gegenzeichnet bringen nichts außer Zeitvertreib.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 11. Juli 2024 um 10:44:45 Uhr:


Gesprächsptotokolle die der Gesprächspartner nicht gegenzeichnet bringen nichts außer Zeitvertreib.

Das ist nicht richtig. Die können vor Gericht deine Aussage weiter untermauern wenn es später doch zum Gerichtsverfahren kommen sollte.
Weiter weiss der Gegenüber , das man sich im Zweifel schon mal darauf vorbereitet und der Händler lässt es erst gar nicht drauf ankommen.

Letzten Endes kommt es vor Gericht darauf an wem der Richter glaubt. Da sind solche Notizen Gold wert 😉

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Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. Juli 2024 um 21:22:32 Uhr:



Zitat:

@wizard1972 schrieb am 10. Juli 2024 um 21:13:45 Uhr:


Generelle Fragen :

ist es nicht so, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr Eintritt, sprich der Käufer muss ab dann beweisen, dass der Schaden bei Kauf schon vorlag?

Nein 2022 wurde das gesetzt geändert von 6 auf 12monate ..

Garantie ist eine freiwillige Leistung . Gewährleistung ist hier das Stichwort .

Alles klar, danke für die Info

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