Gewährleistung bzw. Garantie bei Motorschaden
Hallo zusammen,
ich habe mir im Januar 2024 meinen Opel Astra K-Lim (BJ 2019) (85.000 km) bei meiner Werkstatt hier vor Ort in meinem Dorf gekauft.
Letzte Woche auf dem Rückweg von der Arbeit blinkte dann die Öllampe rot auf und ich bekam die Meldung dass mein Motor zu wenig Öl bekommt und ich das Auto sofort abstellen soll.
Gesagt getan. Auto wurde in die Werkstatt gebracht und mir wurde gesagt, dass dies kein großes Problem sein und dass nur der Öldruckschalter gewechselt werden müsste (Motor hat ganze Zeit über wohl ÖL gehabt). Das wurde dann auch getan und ich konnte mein Auto dann letzte Woche wieder abholen. Nur dann ist mir sofort aufgefallen, dass das Auto in den niedrigen Gängen und bei niedriger Geschwindigkeit extrem am Wackeln war. (Bei höherer Geschwindigkeit ist alles normal). Daraufhin habe ich das Auto direkt wieder zur Werkstatt gebracht.
Dann sind wieder ein paar Tage vergangen und ich bin gestern Abend wieder zur Werkstatt hin.
Der Werkstattmeister hatte mir dann wohl gesagt dass er das Auto zu Opel gebracht hat aber die direkt gesgat haben die machen da gar nichts mehr weil die aus der Garantie raus sind. Es sind wohl irgendwelche Metallspäne im Motor gelandet und ich soll jetzt erstmal versuchen diese in den nächsten Tagen rauszufahren. Am kommenden Samstag soll dann zusätzlich nochmal ein Ölwechsel gemacht werden und wenn das alles nichts bringt muss der Motor auseinander gebaut werden.
Jetzt zu meinen Fragen.
In wie weit greift da die 1-jährliche Gewährleistung die der Händler beim Autoverkauf geben muss?
Bin ich da komplett abgesichert falls der Motor nicht mehr laufen sollte?
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. das Auto bei so einem Schaden zurückgeben? Weil ehrlich gesagt möchte ich das Auto am liebsten so schnell wie möglich wieder los werden wenn da jetzt schon so welche Probleme auftreten und das möglich ohne großartigen Geldverlust. Habe im Januar dafü knapp 13.000 € bezahlt.
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Pascal
34 Antworten
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 10. Juli 2024 um 17:57:37 Uhr:
Wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte würde ich jetzt ganz zügig eine abschließen.
..............
In diesem Fall hilft dem TE der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung aber nicht mehr.
Leute, es hat seine Gründe weshalb Opel an diesen Motor keinen Finger krümmen will. Die haben damit Erfahrung und wissen welches Bild sich innen darstellt (Schleifspuren in den Zylindern, mindestens blau angelaufene Hauptslagerschalen, verstopftes ansaugsieb der Ölppumpe, zugesetzte Kanäle, Abrieb des ZR, Späne und Bruchstücke in der Ölwanne und im Filter etc.). Für eine Kundenarbeit ist die Überholung teurer als ein neuer Motor. Ohne einspringende Garantie ist es ein Totalschaden. Der Händler hat bloß noch keine Idee davon, wie er um diese Kosten rumkommt.
Vielleicht macht es Sinn dem Händler vorzuschlagen, die gefahrenen km mir je 0,30 € zu entschädigen und er gibt den Kaufpreis zurück. Das Auto bleibt bei ihm und gut ist es.
Ich denke eher, Opel will da nicht ran, weil sie nicht die letzten "Schrauber" am Motor sein wollen, damit sie eben auch nicht in irgendeiner Weise in die Pflicht genommen werden können
Und der Händler macht dann was mit dem Auto?
Wenn er keine eigene Werkstatt hat in der er die Karre wieder notdürftig richten kann ist das Geld für ihn auch versenkt.
Das Problem hat er mit dem nächsten Kunden wieder.
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Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 10. Juli 2024 um 18:53:04 Uhr:
Ich denke eher, Opel will da nicht ran, weil sie nicht die letzten "Schrauber" am Motor sein wollen, damit sie eben auch nicht in irgendeiner Weise in die Pflicht genommen werden können
Opel überholt den Motor nicht. Das ist völlig unrentabel.
Die tauschen das Teil, aber da muss natürlich einer zahlen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. Juli 2024 um 18:00:21 Uhr:
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 10. Juli 2024 um 17:57:37 Uhr:
Wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte würde ich jetzt ganz zügig eine abschließen.
..............In diesem Fall hilft dem TE der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung aber nicht mehr.
Bis jetzt ist der Motor nicht defekt, es wurde lediglich ein Ölsruckschalter getauscht. . Es hat noch niemand Ansprüche angemeldet. Schriftlich gibt es auch noch nichts.
Das Fahrzeug muss nicht nach Abschluss der Versicherung gekauft worden sein.
Ich würde es versuchen.
Der Öldruckschalter war nicht defekt. Der hat wegen Unterschreitung des Mindestwertes aufgemacht und die Lampe ging an. Mit dem Ölwechsel und vorher einem falschen Öldruckschalter mit niedrigerem Schließdruck, wird das Problem nach Fähnchenhändlermethode "repariert". Wenn es der 1.2er ist, ist der Motor Kernschrott und deshalb geht Opel da nicht reparierend ran. Es würde einfach keinen Sinn machen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. Juli 2024 um 19:7:49 Uhr:
Ganz toll, und was ist mit der Wartezeit?
In der Sparte Verkehrsrechtsschutz (dazu gehören auch KFZ-Kaufverträge/KFZ-Käufe) gibt es keine Wartezeiten. Da der Schaden aber schon vor Abschluss der RS eingetreten ist, wird diese eine Kostendeckung in diesem Fall ablehnen.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 10. Juli 2024 um 18:55:43 Uhr:
Und der Händler macht dann was mit dem Auto?
Wenn er keine eigene Werkstatt hat in der er die Karre wieder notdürftig richten kann ist das Geld für ihn auch versenkt.
Das Problem hat er mit dem nächsten Kunden wieder.
Zitat:
ich habe mir im Januar 2024 meinen Opel Astra K-Lim (BJ 2019) (85.000 km) bei meiner Werkstatt hier vor Ort in meinem Dorf gekauft.
"Späne rausfahren"
Auf sowas muss man erstmal kommen.
😛 😁
Lass dir auf jeden Fall schriftlich geben, dass du den Motor auf Anraten der Werkstatt in diesem Zustand in Betrieb nehmen sollst.
Das wird dir sonst niemand glauben wenn das Teil anschließend Schrott ist.
Das Auto stellst du dem Verkäufer auf den Hof und sagst die sollen es reparieren 😉 ganz einfach . Du hast Gewährleistung ... Am besten schriftlich mit Fristsetzung sonst gibst du den Wagen zurück.
Wahrscheinlich wird er dann den Vertrag eh wandeln wenn nicht mal mehr der Hersteller dran will ..
Generelle Fragen :
ist es nicht so, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr Eintritt, sprich der Käufer muss ab dann beweisen, dass der Schaden bei Kauf schon vorlag?
Dann wäre weiterfahren kein guter Tipp
Wenn repariert wurde, ist es dann nicht so, dass sich die Garantie dann verlängert auf diese Reparatur?
Dachte es war früher mal so, bin aber kein Fachmann..... wäre nur interessant das zu wissen
Zitat:
@wizard1972 schrieb am 10. Juli 2024 um 21:13:45 Uhr:
Generelle Fragen :ist es nicht so, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr Eintritt, sprich der Käufer muss ab dann beweisen, dass der Schaden bei Kauf schon vorlag?
Nein 2022 wurde das gesetzt geändert von 6 auf 12monate ..
Garantie ist eine freiwillige Leistung . Gewährleistung ist hier das Stichwort .