Man lässt auch den Gitachter der gegnerischen Versicherung gar nicht erst das Auto begutachten, ein bekannter Fehler.
Als Geschädigter kann man einenn Gutachter seiner Wahl beauftragen den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung derselben ist nicht nötig. Das dürfte auch langsam durchgesickert sein.Wenn das Fahrzeug ein offensichtlicher Totalschaden ist gibt es natürlich nur ein Kurzgutachten.