gewährleistung Autokauf

Renault Clio 1

Hallo Leute,

habe vor ein paar wochen einen Renault Clio ´95 gekauft.

doch jetzt ist die Zylinderkopfdichtung kaputt. muss der Händler für die kosten aufkommen auch wenn im Vertrag drin steht:

Zitat:

"Der Verkäufer verkauft das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften kraftfahrzeugs keine Gewährleistung, da das Fahrzeug gekauft wird wie gesehen und Probegefahren."

Weil so eine Zylinderkopfdichtung geht ja nicht von jetzt auf gleich kaputt.

danke für euren Beitrag

Sven

32 Antworten

Frag doch mal beim ADAC nach in der Rechtsabteilung!
Die haben mir auch geholfen.

helfen dir mir auch wenn ich kein mitglied bin?

kann ein Händler überhaupt eine Gewährleistung ausschliessen?
Das geht doch nur bei Privatverkauf?
Und selbst bei Privatverkauf, wenn der Verkäufer davon wußte dass die Dichtung defekt ist und du das nachweisen kannst nennt sich das arglistische Täuschung.
Wenn du das Auto vom Händler gekauft hast würde ich mich einfach mal mit dem in Verbindung setzen und um Stellungnahme bitten.

Fakt ist, dass der vom Händler geschriebene Satz im Vertrag nichtig ist. Er kann die Gewährleistung nicht ausschließen.

Jetzt gehe ich mal davon aus, dass das ein Händler ist, der nur oder auf jeden Fall mehrere solcher alten Fahrzeuge da stehen hat. Die gibt´s überall und die machen das meistens doch noch mit dem Ausschluß, weil es am lukrativsten ist, solche alten Karren zu verkaufen, aber eben dann nicht mehr, wenn man noch ne Gewähr übernehmen muss. Also steht das so drin und mancher glaubt dran und fragt gar nicht erst.

Der Gute wird das auch wohl nicht anstandslos machen, sondern sich quer stellen (aber einfach mal nachhören).

Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler auch noch in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Das kann er natürlich nicht. Alluzumal die Kopfdichtungen bei diesen Clios damals IMMER kaputt ging bei einer gewissen Laufleistung (meist im 50000er Rhytmus). Wir hatten zwei solche Clios und bei beiden war das so. Und bei 3 meiner Kollegen das selbe. Man sollte also eine Zubehördichtung nehmen, hab ich damals auch so gemacht, fortan war Ruhe. Nur ist das ein bekannter Makel bei diesem Fzg. Also wird der Händler so oder so zahlen müssen. AUF JEDEN FALL.

AUßER: Was auch noch oft ist, dass die zwar nen Handel haben, das Auto aber als Privatmann verkaufen. Das ist zwar nicht erlaubt, wird aber trotzdem so gemacht. Er wird bei dir aber den Eindruck erweckt haben, dass er Händler ist, womit man ihn wieder dran kriegen könnte.

Ich frag mich nur, warum man einen solchen Vertrag unterschreibt?

VLG

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Mal noch was zur Erklärung:

Ich hatte damals meinen Clio, auch Bj. 95, mit 50000 km bei nem Händler gekauft. Nun kam ich da hin und das war auch ein sehr gepflegter Wagen, aber im Motorraum sah man, das es ein wenig leckte. Auf ZKD wär ich gar nicht gekommen bei nem ja damals noch recht neuen Wagen mit der Laufleisung. Allzumal der Händler mir sagte, dass das die Ventildeckeldichtung sei und das war auch plausibel, denn den einen Clio hatten wir da schon und die war da auch kaputt (ist das selbe wie mit der ZKD bei dem Auto). Und die kostet nur 5 EURO und ist in 10 min selbst gewchselt. Die war auch kaputt, aber zusätzlich halt die Kopfdichtung, wie mir zu Hause auffiel. Sogar ganz ordenlich, der hat viel Öl verloren.

Ich hab den Mann also angerufen. Der meinte dann, dass ihm das egal sei, er habe ja nur im Auftrag eines Kunden verkauft, dessen Name stehe ja auch auf dem Vertrag. Meine Antwort: "Guter Mann, MIR als Privatkunden kann das egal sein. In Ihrem Vertrag steht KEIN Gewährleistungsausschluss und dass Sie nicht der jenige sind, der im Vertrag angegeben ist, konnte ich nicht wissen. Außerdem soll dann Ihr Kunde zahlen. Denn ein Gewährleistungsausschluss ist nunmal nicht vereinbart. Ich wollte kein Auto von Privat ohne Gewähr, sondern eines mit. Deshalb habe ich ja beim Händler gekauft. Es war Ihr Fehler, den Vertrag so zu machen und Sie haben unterschrieben. Ihr Kunde wird schon das Geld von Ihnen einfordern, wenn er mir das jetzt zahlt"... Der Kunde des Händlers HAT bezahlt. 750 EURO damals bei alledem, was gemacht werden musste. Anscheinend hat der bei seinem Anwalt angerufen und der sagte ihm, dass das chancenlos ist, nicht zu zahlen. Außerdem haben sich Kunde und Händler anscheinend gut gekannt und gemeinsame Sache gemacht.

Was ich damit sagen will: Das gibt es auch oft, dass im Kundenauftrag verkauft wird. Es lohnt sich ja echt nicht, ne 1500 Euro Karre zu verkaufen, wenn ich da noch ne Gewährleistung drauf geben muss. Die Händler sind da recht einfallsreich.

In jedem Fall muss er dann klar drauf hinweisen.

Guck mal nach, ob er im Kundenauftrag oder als Privatmann verkauft hat. Wenn nicht, dann gibt´s keine Probleme. Andernfalls musst du halt auch mal in die Trickkiste greifen, so wie ich. Normal, wenn ein Verfahren mal ansteht, zahlen die auch, bevor sie mit Ihren eigentlich nur halb legalen Machenschaften auffliegen und auch noch die ganzen Kosten tragen müssen!

VLG

Ich bin auch kein ADAC Mitglied.

Moin,

Es gibt in Deutschland noch die Möglichkeit zur Verbraucherzentrale zu gehen. Diese können dich ebenfalls beraten und können deinen Vertrag und entsprechende Urteile zu rate ziehen.

Die zentrale Frage ist meiner Meinung nach nämlich ... WAS steht im Vertrag drin ?!

Wird dir das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft, wurde das Fahrzeug mit neuem TÜV/AU verkauft etc.pp. Es gibt nämlich durchaus die Möglichkeit für einen Händler die Gewährleistung auszuschließen, wenn er sich an gewisse REGELN hält (Stichwort : Das Bastlerauto). Aber nicht jedes als "Bastlerfahrzeug" verkaufte Fahrzeug ist rechtlich gesehen auch ein solches. Es kommt also ganz deutlich gesagt darauf an ... WAS du da für einen Vertrag hast und mit wem du ihn geschlossen hast.

Aber lass dich erstmal trösten ... ne Kopfdichtung beim 95er Clio zu machen ... ist nicht sehr schwer und damit auch nicht unbedingt teuer. Wäre also, einen guten sonstigen Allgemeinzustand und guten Preis vorrausgesetzt kein Beinbruch.

MFG Kester

Ja, nur, wenn das Fahrzeug ein ganz normales, fahrbereits war, dann MACHEN das zwar viele Händler auch so, aber dürfen dürfen sie das nicht! Da gibt´s Urteile. Sonst könnte man sich ja immer irgendwie aus der GW rausschleichen.

Also gilt das bei nem normalen Gebrauchten mit Tüv und so nicht. Auch, wenn´s drinsteht.

Aber ganz klar wird´s dann schwieriger. Aber Urteile gibt´s da genug.

Zwar hat der Händler mit dieser mittlerweile sinnlosen Klausel eines Gewährleistungsausschlusses nun zwei Jahre Gewährleistung an der Backe und hat zudem innerhalb der ersten sechs Monate den Beweis anzutreten, dass der Schaden bei Übergabe nicht vorhanden war - ABER (!!!) wenn er sich mit der Rechtslage ein wenig auskennt (scheinbar nicht), dann kann er vom Kunden den Beweis einfordern, dass es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt und nicht um normalen Verschleiß. Letzteres ist bei diesem Fahrzeugalter und (wie meine Vorgänger schon gepostet haben) Modell nämlich definitiv gegeben.

Trotzdem - Versuch macht Kluch...

Wolf.

Genau das! So sinds zwei Jahre! Er hat ja nicht auf ein Jahr reduziert, sondern dummerweise einen Ausschluß reingeschrieben, der ja nicht greift.

Verschleiß wäre es, wenn der Stoßdämpfer kaputt wäre...

Ein ZKD-Schaden ist aber ein Motorschaden, der mit Verschleiß nix zu tun hat. Wenn das nach ein paar Wochen passiert kann er sich nicht rausreden. Auch nach 3 Monaten noch nicht. Keine Chance. Hat mit Verschleiß rein gar nix zu tun.

Selbst, wenn jetzt der Zahnriemen gerissen wäre, was ja ein Verschleißteil ist, müsste er zahlen.

also ich kann nicht ganz sagen ob es wirklich ein händler ist, klar ist nur das es erst 3 wochen herist, und ich ihn als normalen gebrauchtwagen mit 2 monaten tüv gekauft habe.

als ich ihn dann gekauft hatte habe ich einen tag später neu tüv machen lassen, da ich in eigentlich in der nächsten zeit, keine zeit habe mich um das auto großartig zu kümmern. tüv habe ich ohne mengel bekommen.

letzte woche bin ich noch in eine werkstatt gefahren um mir winterreifen montieren zu lassen, als der KFZ-Meister den ich kenne, mit mir eine probefahrt gemacht hat, meinete er das noch ein motorlager und stoßdämpfer defekt sind.

wäre ich dann noch durch den Tüv gekommen, wenn das doch eigentlich defekt ist?

Muss das der Händler auch bezahlen?

zählt die ZKD als Sachmängel oder als verschleißteile?

danke

weil wenn stoßdämpfer nicht zu den verschleißteilen gehören, müsste er diese ja auch bezahlen.

anderseits hat sie ja aber der tüv nicht bemängelt.

Zitat:

Original geschrieben von SRÖG


also ich kann nicht ganz sagen ob es wirklich ein händler ist...

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Fuppes! Sicher sind die Stoßdämpfer Verschleißteile!

Wenn der Wagen nun 3 Jahre alt wäre und erst 50000 km hätte, müsste er die zahlen, so ist das halt Verschleiß. Dann nur evl. wegen der erst kurzen Zeitspanne zwischen Kauf und Defekt. Man kann eigentlich schon davon ausgehen, dass auch die Dämpfer schon bei Übergabe defekt waren. Innerhalb von 3 Wochen geht das fast nicht.

Ich würde mich informieren, ob es ein Händler ist. Und ich würde nicht zu lange warten. So schnell wie möglich.

VLG

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