gewährleistung Autokauf

Renault Clio 1

Hallo Leute,

habe vor ein paar wochen einen Renault Clio ´95 gekauft.

doch jetzt ist die Zylinderkopfdichtung kaputt. muss der Händler für die kosten aufkommen auch wenn im Vertrag drin steht:

Zitat:

"Der Verkäufer verkauft das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften kraftfahrzeugs keine Gewährleistung, da das Fahrzeug gekauft wird wie gesehen und Probegefahren."

Weil so eine Zylinderkopfdichtung geht ja nicht von jetzt auf gleich kaputt.

danke für euren Beitrag

Sven

32 Antworten

Moin,

Naja ... Ich denke ... da der Wagen nur 2 Monate TÜV hatte ... hätte der Händler da im Falle eines Rechtstreites durchaus gute Karten haben können. Denn in diesem Fall hätte die Formulierung Bastlerfahrzeug wirksam ziehen KÖNNEN. Aber iss ja gut, das es gar nicht erst soweit gekommen ist, und man sich gütig einigen konnte.

Aber so als Hinweis ... bei Autos unter 1000 Euro ... muss man fast schon gezwungenermaßen mit Mängeln rechnen. Gibt kaum Autos in dem Preisbereich wo sowas NICHT vorkommt.

Also viel Glück beim Suchen nach einem anderen fahrbaren Untersatz.

MFG Kester

Es ist nicht mehr legal, ein fahrtüchtiges Auto, bei dem keine offen festzustellenden Mängel erkennbar sind, als Bastlerfahrzeug zu verkaufen. Als das mit der Gewährleistungspflicht kam, hatten das unzählige Händler nur noch so gemacht, um die Gewährleistung zu umgehen und daraufhin wurde klar festgestellt, dass dies nicht rechtens ist, weil die Klagen sich hier häuften Auch da bin ich mir definitiv sicher! Eben genau darum ging es ja, dass fachkundige Händler uralte Rostlauben kauften, die eigentlich Schrott waren und diese dann für gutes Geld an Privatkunden verkauften. Und um den Kunden zu schützen, hat man dann die GW-Pflicht gebracht. Wenn das mit dem Bastlerfahrzeug ginge, dann wäre das alles vollkommen sinnlos. Aber das ist wie gesagt definitiv vom Tisch. Ein Auto mit Motorschaden kann ein Händler so verkaufen. Dann steht im Vertrag "Nicht fahrbereit, Motorschaden, Bastlerfahrzeug".

Unklar ist mir allerdings auch, warum man erst hingeht, einen solchen Vertrag unterschreibt und dann hinterher klagt. Man kann ja direkt sagen, dass man das Auto zu diesen Bedingungen nicht möchte.... Aber das nur am Rande!

Außerdem steht ja nirgendwo, DASS der Clio als Bastlerfahrzeug verkauft wurde. Wäre aber auch unwichtig!

Zitat:

Original geschrieben von SRÖG


......., klar ist nur das es erst 3 wochen herist, und ich ihn als normalen gebrauchtwagen mit 2 monaten tüv gekauft habe.

 

Soviel zum Thema Bastlerfahrzeug....

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