Gewährleistung auf Einspritzpumpe?

VW Passat B6/3C

Hallo Leute,

habe meinen Passat (06.03.2006, 2.0 TDI mit DPF und DSG) am 08.10.2009 gekauft.
Damals hatte er 143600 km, mittlerweile schon 156600.

Folgendes:

Vor ungefähr 2 Wochen sprang mein Auto einfach nicht an, naja lange Rede kurzer Sinn, Auto wurde abgeschleppt und es wurde festgestellt das das Zündschloss langsam aber sicher ganz kaputt gehen wird! Da hat mir der "Meister" gesagt das die Diagnose 50 € kostet. Am nächsten Tag wollte ich mein Auto abholen und auch nachfragen ob ich darauf Gewährleistung habe???? Auf einmal wollte der Kerl dann 131 € von mir weil er weitere SChritte einleiten musste um den Fehler zu finden. Naja hab dann mit Ihm diskutiert und wir haben uns auf 60 € geeinigt. Muss der freundliche nicht eigentlich diese Kosten übernehmen? Immerhin ist das Auto ja erst 3,5 Jahre alt oder...?

Nächstes Problem:
Gestern starte ich mein Auto und fahre ungefähr 4 km, auf einmal geht das Auto aus, ich lasse es ausrollen bis zur nächsten Ausfahrt und halte dort an. Beim Versuch mein Auto zu starten kam dann ungefähr die Meldung:
STOPP ÖLDRUCK MOTOR AUS - BETRIEBSANLEITUNG
in meinem MFA.

Natürlich rief ich sofort meinen Verkäufer an und ich wurde abgeschleppt. Heute ruft er mich an und meint es hatte anscheinend nix mit dem Öl zu tun sondern mit der Diesel-Einspritzpumpe.
Diese haben die jetzt gewechselt und wollen nun 150 € von mir, angeblich weil sie die ganze Einspritzpumpe gewechselt haben! Auch meinte mein Verkäufer zu mir das ich mit den 150 € nur den halben Preis des Teils zahle wegen der Gewährleistung. Kann eine ganze Einspritzpumpe so günstig sein?

Was meint ihr dazu? Muss ich diese 150 € nun zahlen? Und musste ich die 60 € wegen der Diagnose zahlen?

Danke schonmal für eure Antworten, ich glaub langsam die Kerle führen mich an der Nase herum....Ein Auto für 16000 € kaufen und schon in den ersten 2 Monaten Geld einzahlen das seh ich irgendwie nicht ein...

Hoffe echt ihr könnt mir weiterhelfen....

Beste Antwort im Thema

Egal was für ein Händler das ist, du hättest für all die Arbeiten keinen Cent zahlen müssen! Die Gewährleistungspflicht umfasst alle Komponenten des Autos. Ich würde ihn freundlich fragen ob er noch alle Tassen im Schrank hat...

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Ja bin echt wütend, bin selber ja auch im Einzelhandel tätig, ich schick meine Kunden selber auch nicht um 20 nach 8 aus dem Laden oder sowas.

Auf jeden Fall sind die dort nich besonders gut informiert, oder einfach zu arm oder geizig um den scheiß zu bezahlen. Hoffe das klärt sich am Montag, zwar wirds dann wahrscheinlich ein ewiges verfahren die 210 € rauszuholen, allerdings werd ich die auch nicht herschenken!

Wenn mir mein Auto allgemein nicht so sehr gefallen würde würd ich echt sagen "Nie wieder VW!"

Aber dafür ist mein Passerati einfach zu schön 🙂

Zitat:

Original geschrieben von abi_1989


Ja bin echt wütend, bin selber ja auch im Einzelhandel tätig, ich schick meine Kunden selber auch nicht um 20 nach 8 aus dem Laden oder sowas.

Auf jeden Fall sind die dort nich besonders gut informiert, oder einfach zu arm oder geizig um den scheiß zu bezahlen. Hoffe das klärt sich am Montag, zwar wirds dann wahrscheinlich ein ewiges verfahren die 210 € rauszuholen, allerdings werd ich die auch nicht herschenken!

Wenn mir mein Auto allgemein nicht so sehr gefallen würde würd ich echt sagen "Nie wieder VW!"

Aber dafür ist mein Passerati einfach zu schön 🙂

Also hier ist eindeutig der Händler und nicht VW der Schuldige. Ich würde meiner Erlebnisse mit diesem Händler genau wie es alles abgelaufen ist mal der VW Kundenhotline schildern. VW hat an so einem Verhalten der Händler den Kunden gegenüber in der Regel kein Interesse.

Du solltest dabei sowohl die Daten Deines Wagens (also Fahrzeug-ID, EZ, Kaufdatum, Auftreten des Fehlers, Ansprechpartner in der Werkstatt und Hinweis auf den offenbar sinnlosen Austausch des Zündschlosses, den Du hättest bezahlen sollen und Hinweis auf die Gewährleistung inkl. Beweislast des Händlers, der sich der Händler entziehen will sowie Hinweis auf das Gemauschel mit der Garantie)

kundenbetreuung@volkswagen.de

Hallo Leute, trotz des "Versprechens" des Chef´s vom Autohaus habe ich heute keine Rückmeldung bekommen!

Da ich auch denke, dass er mir sowieso nix neues erzählen wird werde ich mich jetzt (wie von __NEO__ empfohlen, Danke!) an die Kundenbetreuung wenden!

Bin gespannt was da jetzt rauskommt!

Werd mich wieder melden, Danke euch allen!

Mfg

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.10.2009 habe ich bei Ihrem Partner (keine "Schleichwerbung" 😁) bei Herrn XY einen Vw Passat Sportline Variant ohne Garantie für 15.500 € gekauft (damals 146300 km)!
Ab und zu (wirklich unregelmäßig) sprang mein Auto einfach nicht an, irgendwann dann auch gar nicht und ich rief den VW-Notdienst. Gerade als der Abschleppdienst kam wollte das Auto auf einmal und sprang dann auch an! Da rief ich natürlich sofort bei meinem Händler an und vereinbarte für fast 2 Wochen später (10.12.2009) einen Termin zur Diagnose. Am 10.12.2009 lieferte ich natürlich mein Auto zur Diagnose ab. Der KFZ-Meister Herr YX sagte mir, dass die Diagnose ungefähr 50 € kosten würde. Das machte mich eigentlich schon stutzig, ich erwartete eigentlich, dass mein Händler mir wenigstens den Fehler kostenfrei auslesen kann! Ich vereinbarte mit Herr Meister, das er mir Bescheid gibt, wenn der Preis auf mehr als 50 € Steigt.
Am gleichen Tag rief mich Herr Meister gegen 13 Uhr an, um mir zu sagen, dass der Fehler gefunden wurde! Es sei das Zündschloss, habe die Diagnose ergeben. Er fragte mich, ob ich das Auto gleich zum Austausch des Zündschlosses in der Werkstatt lassen will, was dann zusätzlich noch 250 € kosten würde. Ich sagte nein, weil ich zuerst prüfen wollte, ob das Zündschloss unter die Sachmangelhaftung fällt und fragte nochmal ob es bei den 50 € geblieben ist. Eine einfache Diagnose habe nicht gereicht sagte Herr Meister. Sie mussten noch 1,5 Std. Arbeit investieren, um den Fehler zu finden. Somit habe sich der Preis auf 131 € erhöht. Ich war ziemlich verwundert, da wir ja ausgemacht hatten, dass mir Bescheid gegeben wird sobald der Betrag von 50 € überschritten wird.
Das sagte ich Herr Meister und er meinte, er könne das nicht mehr ändern. Natürlich habe ich Herr Meister gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin! Wieder meinte er, er könnte das nicht mehr ändern. Ich habe dann ausgemacht, dass ich dann am nächsten Tag (11.12.09) einfach mal vorbeifahre und die Sache mit Ihm und meinem Verkäufer Herr XY kläre.
Am nächsten Tag fuhr ich zu der Werkstatt und traf dort Herr XY, ich schilderte Ihm natürlich meinen Fall. Daraufhin gingen wir zu Herr Meister um mit Ihm zu reden, dieser hatte den Preis für die Diagnose schon auf 50 € + MwSt. geändert. Ich fragte Herr XY, ob die Sachmangelhaftung auf das Zündschloss greift. Er beantwortete das mit: „Herr Kunde, Ihr Auto hat über 150.000 km, das kaputte Zündschloss ist somit normaler Verschleiß!“. Auf die Aussage, dass die Beweislast der Sachmangelhaftung innerhalb der ersten 6 Monate bei Ihm liegt meinte er: „Herr Kunde, Ihr Auto ist am Tag des Kaufs angesprungen, wir haben Ihnen ein funktionsfähiges Auto und somit Zündschloss verkauft!“.
Ich sagte Ihm, dass der Fehler ja zuerst nur selten aufgetreten ist und ich mich nur nicht gemeldet habe weil ich das als Battarieproblem empfand, erst als mein Auto nach mehreren Versuchen (auch mit Starthilfe) nicht ansprang habe ich mich gemeldet. Der Fehler war Sporadisch und müsste somit schon da gewesen sein, als ich das Auto gekauft habe. Wieder wurde mir gesagt es sei nach der Laufleistung ein Verschleißteil. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass das Zündschloss bald mal ganz seinen Geist aufgibt!
Ich gab mich damit „zufrieden“ und fuhr nach Hause.

Am Montag (14.12.2009) machte ich mein Auto gegen 11 Uhr an und ließ es 10 Minuten warm laufen. Dann fuhr ich Richtung Ort XY ungefähr 4 km auf der Landstraße, auf einmal war mein Auto aus, es reagierte nicht mehr auf Gas geben! Ich ließ es ausrollen und hielt rechts auf der Landstraße. Natürlich probierte ich nochmal mein Auto anzulassen. Als aber dann auf der MFA stand „Stopp ÖL DRUCK Motor aus – Betriebsanleitung“ probierte ich es erst gar nicht mehr. Ich sah in die Betriebsanleitung und dort stand (wie schon vermutet) ich solle einen Fachhändler aufsuchen!
Sofort habe ich Herr XY (meinen Verkäufer) angerufen und ihm mein Problem geschildert. Er und der Meister konnten natürlich keine Ferndiagnose machen und schickten mir Ihren Abschleppdienst. Den Vorschlag von Herr XY mich abzuholen und Heim zu fahren lehnte ich dankend ab!
Ungefähr um 13 Uhr kam dann der Abschleppdienst. Der nette Herr fuhr mich heim und versicherte mir, mich zu informieren sobald sie mehr wissen. Am nächsten Tag rief mich Herr XY an und erzählte mir, dass die Dieselpumpe (Diesel vor förderpumpe oder sowas) kaputt ist. Die Werkstatt hat die Dieselpumpe schon ausgewechselt. Der Preis des Teils wäre 320 €. Ich wurde von Herr XY auch gefragt, ob ich das Zündschloss auch in dem Zug reparieren lassen will. Ich sagte Nein.
Da ich schon „Pech“ mit dem Zündschloss hatte, hat Herr XY meinen Fall wie einen Garantiefall behandelt und ich müsse nur 150 € zahlen. Ich fragte Ihn natürlich wieder ob die Dieselpumpe unter die Sachmangelhaftung fällt und musste mir wieder erzählen lassen, dass die Dieselpumpe ein Verschleißteil ist! Auch mit Herr XY machte ich aus, am nächsten Tag (Mittwoch, 15.12.2009) vorbeizufahren und das mit Ihm zu klären.
Am nächsten Tag war ich bei Herr XY und Er zeigte mir den Ausdruck der Garantiebedingungen, in dem stand, dass der Besitzer des Autos 40 % des Teils zahlen muss, wenn das Auto schon mehr als 150.000 km hat. Ich sollte mich damit zufrieden geben nur 40 % des Teils zu zahlen, er habe das mit der Garantie ohne Wissen seines Chefs gemacht. Außerdem würde ich (falls ich das tun würde) vor jedem Gericht den kürzeren ziehen. Ich gab mich damit wieder nicht zufrieden und musste wieder hören, dass die zwei defekten Teile Verschleißteile sind. Ich nahm den Auszug mit nach Hause.
Dort informierte ich mich beim ADAC über die Rechtslage in diesem Fall. Die Rechtsabteilung und die technische Abteilung des ADAC sagten mir, dass ich eindeutig im Recht bin und die zwei Teile unter die Sachmangelhaftung fallen. Mit diesem Wissen fuhr ich auch am übernächsten Tag (Freitag, 18.12.2009) nach der Arbeit zu meinem Händler. Es war ungefähr 17 Uhr. Ich traf dort Herr XY an und sagte Ihm sofort, dass ich mit dem ADAC telefoniert habe und die Rechtslage auf meiner Seite ist. Er erwiderte ziemlich schnell: „Gut Herr Kunde, wenn sie meinen dann gehen sie zu einem Anwalt und klären das mit Ihm, ich wünsche Ihnen viel Glück!“
Ich sagte Ihm, dass ich lieber zuerst mit seinem Chef reden will. Dafür musste ich bis ungefähr 17.55 warten weil er gerade ein wichtiges Gespräch führt.
Natürlich wartete ich auf seinen Chef, weil ich dachte ich würde dort auf mehr Verständnis stoßen.
Um 17.55 Uhr kam ich dann auch bis zum Chef.
Herr XY stürmte noch vor mir rein, um schnell etwas mit ihm zu bereden. Anscheinend wollte er sich vorher mit seinem Chef absprechen.
Ich versuchte bei Herr Chef auf mehr Verständnis zu stoßen, erklärte Ihm was vorgefallen ist.
Wir diskutierten wieder was Verschleißteil sei und was nicht, seiner Meinung nach auf jeden Fall ein Zündschloss und eine Dieselpumpe!
Im Laufe des Gesprächs stellte sich durch Herr XY auch raus, dass das Zündschloss gar nicht kaputt war. Der sporadische Ausfall war mit der Dieselpumpe verbunden. Das Zündschloss wäre funktionstüchtig. Dazu meinte ich natürlich „also doch kein Verschleiß?“.
1. Hätte ich mein Zündschloss reparieren lassen wenn ich mich nicht zuerst hätte informieren wollen!
2. Ist es für mich nicht nachvollziehbar 60 € für eine Fehldiagnose zu zahlen!
3. Muss ich die überhaupt zahlen?
Der Chef bestand immer noch auf normalen Verschleiß und darauf, dass die 60 € nun mal ganz normaler Unterhalt für das Auto sind. „Herr Kunde wir können nicht den Unterhalt für Ihr Auto zahlen, ab und zu passiert es nun mal, dass man Verschleißteile tauschen muss. Damit hat der Kaufpreis und das Baujahr Ihres Autos nix zu tun. Es ist ja immerhin schon mehr als 3,5 Jahre alt!“ Nach kurzem diskutieren meinte er dann zu mir, dass dass jetzt alles zu kurzfristig ist, er ist nicht über den Fall informiert. Außerdem: „Herr Kunde, es ist Freitagabend und mein Feierabend steht bevor, einigen wir uns auf 150 € und fertig?“ Ich lehnte wieder ab und berief mich auf die Sachmangelhaftung. Er versprach mir also am Freitagabend sich meinen Fall am Montag anzuschauen. Wenn irgendwas falsch gelaufen wäre und ich zu viel gezahlt hätte, würde mir das alles zurück gezahlt werden. Er meldet sich am Montag auf jeden Fall nochmal bei mir!
Ich zahlte also die 150 € (noch ohne Rechnung) bei Herr XY und machte mich auf den Weg nach Hause.
Heute um 11 Uhr fuhr ich wieder zu meinem freundlichen VW-Händler (da ich sowieso dort vorbei fuhr) und brachte Herr XY privat etwas vorbei. Die Anfrage nach dem Chef wurde mit „Der Chef war heute erst fünf Minuten lang da, er meldet sich aber auf jeden Fall später bei Ihnen Herr Kunde!“.
Nun ist es gerade 21:01 und ich habe immer noch keine Meldung von Herrn Chef bekommen. Leider bin ich jetzt mit meiner Geduld so ziemlich am Ende und schreibe Ihnen deswegen.
Ich würde gerne wissen ob das alles rechtens ist? Ob ich mir als ehrlicher Käufer sowas gefallen lassen muss und vor allem, ob mein Termin einfach immer wieder verschoben werden kann? Muss ich 60 € für eine Fehldiagnose zahlen und mir auch noch sagen lassen, dass ein voll funktionsfähiges Teil bald ganz kaputt gehen wird? Und kann ich mich nicht mehr auf meine Sachmangelhaftung (die ich mir vom ADAC bestätigen ließ) berufen?
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, als Kunde habe ich mich nämlich bei der Firma XYZ missverstanden gefühlt! Bei Fragen können sie mich unter XXXX/ XX XX XX XX erreichen.
Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf schnelle Lösung dieses Falls

Ich Ort XY, 21.12.2009

Das habe ich gerade dort hin gesendet... mal abwarten was die dazu sagen!

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Ich würde ALLE Nachnamen und Ortsangaben SOFORT editieren.
Weil:
1. Das Netz vergisst nix.
2. Du könntest dir Ärger einhandeln, der die schönste Pumpe nicht wert ist. (Üble Nachrede, Schadenersatz, etc..)

Man man, wie naiv kann man im Netz sein????

Und noch ein Hinweis:
Der Händler ist dein Vertragspartner, nicht VW!
VW hat dem Händler (in Bezug auf Gebrauchtwagen) nix aber auch überhaupt nix zu sagen.

Du wirst einen Standartbrief mit ähnlichem Inhalt erhalten.

Hab vergessen ein paar Sachen zu ändern! Hast auch recht 😉
Hab ein paar vorher schon geändert und jetzt komplett.

Lies nochmal genau... 

Ok jetzt müsste es endgültig "clean" sein... Danke dir saturn78

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