Gewährleistung auf Einspritzpumpe?

VW Passat B6/3C

Hallo Leute,

habe meinen Passat (06.03.2006, 2.0 TDI mit DPF und DSG) am 08.10.2009 gekauft.
Damals hatte er 143600 km, mittlerweile schon 156600.

Folgendes:

Vor ungefähr 2 Wochen sprang mein Auto einfach nicht an, naja lange Rede kurzer Sinn, Auto wurde abgeschleppt und es wurde festgestellt das das Zündschloss langsam aber sicher ganz kaputt gehen wird! Da hat mir der "Meister" gesagt das die Diagnose 50 € kostet. Am nächsten Tag wollte ich mein Auto abholen und auch nachfragen ob ich darauf Gewährleistung habe???? Auf einmal wollte der Kerl dann 131 € von mir weil er weitere SChritte einleiten musste um den Fehler zu finden. Naja hab dann mit Ihm diskutiert und wir haben uns auf 60 € geeinigt. Muss der freundliche nicht eigentlich diese Kosten übernehmen? Immerhin ist das Auto ja erst 3,5 Jahre alt oder...?

Nächstes Problem:
Gestern starte ich mein Auto und fahre ungefähr 4 km, auf einmal geht das Auto aus, ich lasse es ausrollen bis zur nächsten Ausfahrt und halte dort an. Beim Versuch mein Auto zu starten kam dann ungefähr die Meldung:
STOPP ÖLDRUCK MOTOR AUS - BETRIEBSANLEITUNG
in meinem MFA.

Natürlich rief ich sofort meinen Verkäufer an und ich wurde abgeschleppt. Heute ruft er mich an und meint es hatte anscheinend nix mit dem Öl zu tun sondern mit der Diesel-Einspritzpumpe.
Diese haben die jetzt gewechselt und wollen nun 150 € von mir, angeblich weil sie die ganze Einspritzpumpe gewechselt haben! Auch meinte mein Verkäufer zu mir das ich mit den 150 € nur den halben Preis des Teils zahle wegen der Gewährleistung. Kann eine ganze Einspritzpumpe so günstig sein?

Was meint ihr dazu? Muss ich diese 150 € nun zahlen? Und musste ich die 60 € wegen der Diagnose zahlen?

Danke schonmal für eure Antworten, ich glaub langsam die Kerle führen mich an der Nase herum....Ein Auto für 16000 € kaufen und schon in den ersten 2 Monaten Geld einzahlen das seh ich irgendwie nicht ein...

Hoffe echt ihr könnt mir weiterhelfen....

Beste Antwort im Thema

Egal was für ein Händler das ist, du hättest für all die Arbeiten keinen Cent zahlen müssen! Die Gewährleistungspflicht umfasst alle Komponenten des Autos. Ich würde ihn freundlich fragen ob er noch alle Tassen im Schrank hat...

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Und wieder einer übers Ohr gehauen. 🙂 Das Geschwätz von wegen "das ging doch damals" hat nix zu sagen. Ein Motor, der einen versteckten Lagerschaden hat läuft auch super. Nach 200 km kann das aber ganz anders aussehen (habs selbst schon mitgemacht). Es geht am Ende nur darum, ob beim VK schon ein Schaden vorhanden war. Und das muss der Händler BEWEISEN. Wie gesagt, die Aussage "Das Ding lief doch" ist kein Beweis, dass die Pumpe beim VK Mangelfrei war.

Letztenendes ist genau das, was ich dir erzählt habe passiert. Du hast deine Garantie in Anspruch genommen. Scheinbar musstest du ja eine haben, denn die jetzt 2 Monate nach VK nachzuschieben halte ich für nicht möglich und ist auch Betrug!

Der Rechnungsbetrag incl. Arbeitslohn geht jetzt von deiner Garantie ab. Der Händler ist der Gewinner, da er nicht einen Cent zahlen musste. Im Gegenteil: Er hat an Pumpe und Arbeitslohn fleißig verdient...

Also ich habe meinen Kaufvertrag genau durchgelesen und wirklich nix von Garantie gelesen!
Das habe ich Ihn damals auch gefragt und er sagte das ich eben "nur" die Sachmangelhaftung habe.

In meinem Kaufvertrag steht aber:

2a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

Heißt das, dass die Beweislast bei mir liegt?

Das ist doch rechtlich nicht zulässig oder? Also so habe ich mir das jedenfalls bis jetzt angelesen....(wiki etc...)

PS:
NOCH hat er mich nicht übers Ohr gehauen, ich habe noch nicht gezahlt und auch gesagt das ich erst das Auto abhole und zahle, wenn er mir wirklich das beweisen kann von dem er redet! 😉

Der Auszug aus dem Vertrag sagt aus, dass du Mängel dem Händler benennen musst --> klar, wie sollte er sonst davon wissen?

Dies kann schriftlich oder mündlich passieren. Falls du das mündlich machst, muss er das schriftlich festhalten und dir eine Ausfertigung dieses Schreibens geben. --> Gut für dich, denn dann hast du schriftlich wann du was dem Händler gesagt hast.

Wie du in der Sache weiter verfährst ist deine Sache. Ich bin auch nicht gerade der Held der Rhetorik und zerrede mein Gegenüber ohne weiteres. In so einer Situation ist es am dümmsten, wenn der Gesprächspartner von nix ne Ahnung hat, aber davon viel und vollends von sich überzeugt ist. Ich tu mich schwer dran den Leuten dann ohne viel Stress zu machen sie von der Richtigkeit meiner Aussage zu überzeugen. In diesem Fall gehts allerdings einigermaßen. Gesetz ausdrucken und dann drauf hoffen, dass der Händler das Juristendeutsch versteht. 🙂

Gute Idee, ich druck mir den Auszug vom ADAC (und von mir aus auch die ganzen §) und fahr morgen nochmal zum Händler. Das Problem ist auch, das mir heute beim Händler der Ausdruck "verstckter Mangel" einfach nicht eingefalen ist. Eindeutig Alzheimer, nach einem 89 Punkte Abschluss als Kaufmann im Einzelhandel kann es ja nix anderes sein 😁

Naja ich mach mich jetzt auf den Weg zu meiner Weihnachtsfeier (nicht mit meinem geliebten Passerati sondern mit dem Zafira meiner Eltern 🙁 )

Euch noch einen schönen Abend!

Meld mich morgen wieder(mit besseren Nachrichten hoffe ich)

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Zitat:

Original geschrieben von abi_1989


Er meinte dann auch noch ganz nett ich solle mich lieber damit zufrieden geben, jeder Anwalt würde mir jetzt sagen "Auf jeden Fall muss Ihr Händler zahlen!" etc.... aber am Ende müsse ich dann die 320 € ganz zahlen weil sein Chef dahinter kommt, das der VL und mein Verkäufer die Garantie vorgetäuscht haben.

Statt dem juristischen Laienverständnis dieses Kerls Glauben zu schenken, solltest du lieber ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Vertragsrecht führen.

Anwalt!

Wenn der Verkäufer schon anfängt zu drohen, dass sein Chef Probleme machen könnte, weil sie die Garantie "gefälscht" haben, steht er meiner Meinung nach mit dem Rücken zur Wand. Ich würde dann erst recht den Chef dazu holen und mit dem Hinweis auf "versteckte Mängel" ein 6-Augen-Gespräch (Voraussetzung: Keine Augenschäden bei den Beteiligten - 😁 ) führen. Mal sehen wie der Verkäufer darauf reagiert. Der hat nämlich ohne Wissen des Chefs irgendeine Prämie kassiert und Mist gebaut...

Auf jeden Fall nicht lockerlassen. Ich glaub nämlich, dass Du im Recht bist.

Viel Spaß auf der Weihnachtsfeier!

Es ist immer wieder erstaunlich, wie sog. "Fachhändler" entweder bewusst versuchen,
den Kunden zu "bescheissen" oder entweder selbst keine Ahnung vom Gewährleistungsrecht
haben. Dabei ist dieser Fall hier glasklar:

a) 2 Jahre Gewährleistungszeit, beim Gebrauchtgegenstand vertraglich auf ein Jahr verkürzbar
b) Beweislastumkehr nach 6 Monaten, hier noch nicht abgelaufen. WICHTIG: In diesem
Zeitraum geht man davon aus!!!!! dass der Fehler von Anfang an bestand, es sei denn, der
Händler kann 1000% nachweisen, dass der Fehler vom Threadersteller zu vertreten ist.
c) ergibt dies das klare Ergebnis, dass nicht ein Cent vom Kunden dazubezahlt werden muss.

Abschließend sei zusagen (so auch dem Verkäufer): Das ganze Gelaber mit besonderen
GW Garantien kann er sich sparen, diese kann keinen schlechter stellen als es das Gesetz
(hier das Gewährleistungsrecht) tut.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es sich bei den hier beschriebenen Aussagen um
einen VW Händler handelt. Solch schlecht getroffene Aussagen lassen eher vermuten, dass
es sich hier evtl. um einen ehemaligen tunesischen Kamelhändler handelt😁

Das muss man den Leuten so auch mal sagen!!!!

Hi Leute,

hatte heute leider keine Zeit zum Händler zu fahren (lange Weihnachtsfeier und Arbeit ab 10 😁).
Allerdings hab ich heute nochmal einen Freund meines Vaters angerufen der bei BMW als KFZ-Meister arbeitet. Ich habe ihm meinen Fall geschildert und er meinte am Ende zu mir das ich im Recht bin!
Er sagte das Zündschloss und die Dieselpumpe sind keine Verschleißteile, die müssen was aushalten! Na dann mal sehen was mein Händler morgen dazu sagt, bin echt schon gespannt darauf. Langsam reichts mir, wenns morgen nix wird dann geh ich auf jeden Fall zum Anwalt.

BB Leute 😉

Hallo!

Bin aus Österreich und kann nur sagen wie es bei uns ist:

Habe im Marz diesen Jahres bei einem VW Händler einen Passat 3C 12/05 gekauft, da Kauf vom Händler natürlich mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie. Diese beinhaltet ALLES außer Verschleißteile.

Habe dann im Sommer durch eigenes Missgeschick einen Sprung in meine Windschutzscheibe gemacht. Bin daraufhin zum VW Händler in meiner Nähe (nicht dort wo ich den Wagen gekauft habe) gefahren, um die Kosten für eine neue Scheibe zu erfragen. Nachdem sie meine Fahrgestellnummer im Computer eingegeben haben, haben sie mir nicht nur die ungefähren Kosten für den Tausch der Windschutzscheibe gesagt, sondern auch dass meine Dieselpumpe in so eine Art Rückrufaktion fällt (weiß jetzt nicht ob sich das so nennt), eine Woche später haben sie mir diese natürlich umsonst getauscht. Ich würd mich mal erkundigen, ob nicht das bei dir genauso der Fall ist.

mfg zelli

Auch nicht schlecht, keine schlechte Idee. Aber soweit ich weiß sind da immer nur Autos innerhalb einer Bauwoche betroffen oder so?
Wieviel km hat denn dein Auto?

Mein Auto hatte beim Kauf 121000km, getauscht wurde die Pumpe bei 128000km. Ich würde an deiner Stelle eventuell auch mal bei einer weiteren VW-Werkstätte nachfragen wie das mit der Gebrauchtwagengarantie aussieht und ob deine Dieselpumpe nicht eventuell auch von so einer Aktion betroffen ist.

Bist Du im ADAC? Dann hast Du auf jeden Fall Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung bei einem ADAC-Vertragsanwalt.

Hast Du eine RSV? Gut - wenn nicht, vermutlich auch nicht weiter tragisch, denn meiner Meinung nach ist die Sache hier glasklar. Der Händler versucht Dich gnadenlos zu bescheissen - oder er ist wirklich zu dumm die geltende Rechtslage zu kennen. Nach nur 2 Monaten nach Kauf derlei Probleme mit dem gekauften Fahrzeug zu haben ist schon ärgerlich genug. Dass der Händler dann auch noch so unverschämt ist Dich ins Gesicht anzulügen wäre mir schon genug. Ich würde mich hier direkt anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen, denn weitere Diskussionen mit dem Händler scheinen mir aussichtslos zu sein. Evtl. kannst Du wirklich bei seinem Chef noch was erreichen, denn es ist nicht Dein Problem, wer hier was mit wem zwecks Garantie gemauschelt hat. Du hast einen Rechtsanspruch auf die kostenlose Behebung der Mängel. Letztlich müsste Dir der Händler selbst die für Dich entstandenen Unkosten (Fahrt zum Händler - ggf. mehrfach etc.) erstatten.

(P.S.: Bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung ... blablabla)

Also:

Ja, ich habe ADAC, ich habe mich dort heute auch beraten lassen.
Die Fachanwälte haben mir gesagt, das ich die 60 € zurückfordern soll und das Zündschloss umsonst repariert werden muss, da es kein Verschleißteil ist! Bei der Dieselpumpe war er sich nicht sicher, da gab er mir die Nummer der technischen Abteilung. Der nette Mann dort sagte mir mit Umwegen, das er einfach nicht weiß ob die Dieslpumpe ein Verschleißteil ist, bei dem es nach 150.000 km normal wäre das es kaputt geht. Er empfiehl mir am Ende einen Sachverständiger.

Auch die Rechtsabteilung sagte mir ich sollte mich bei heutiger Nichteinigung mit einem Fachanwalt vom ADAC in Verbindung setzen.

Darauf hin fuhr ich zu meinem "freundlichen" und erzählte Ihm von meinem Gespräch, der Verkäufer meinte einfach nur: "Ja ok Herr Dushi, kein Problem, wenden Sie sich an einen Anwalt." Auch erfuhr ich von ihm, dass das Zündschloss garnicht kaputt war bei der damaligen Diagnose, die Dieselpumpe hätte damals schon nicht funktioniert und deswegen konnte das Auto auch nicht zünden.

Natürlich wartete ich auf seinen Chef. Der Chef meinte "ganz Zufällig": "Herr Dushi, es ist Freitag Abend, mein Feierabend steht bevor, das Teil kostet 320 € nicht wahr? Einigen wir uns auf 150 € und die Sache ist gegessen!"
Ich hackte weiter auf Ihn ein, ließ nicht locker. Immerhin hätte ich (wenn ich zu der Zeit flüssig gewesen wäre) das super funktionierende Zündschloss vor ein paar Wochen fast ausgewechselt. Es wären normale Unterhaltungskosten die ich dort zahlen würde, "damit muss man nunmal rechnen wenn man ein Auto fährt, das sind die täglichen Risiken des alltags!"

Naja, lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe gezahlt und der "Chef" schaut sich die Sache am Montag nochmal an und meldet sich bei mir! Wenn ich meine 210 € nicht zurück bekomme werde ich mich auf jeden Fall nochmal beim ADAC melden. Die 150 € heute habe ich auch nur gezahlt, weil ich das Auto einfach brauche.

Ich hab keine Ahnung, jedenfalls bin ich sehr wütend auf diese Kerle. Ich hoffe echt für Die, dass sie mir am Montag gute Nachrichten übermitteln!

Der ADAC hat mir außerdem noch eine Nummer von irgendeiner Geschäftsstelle gegeben, bei denen wäre sogar die Beratung und ein paar Schritte in Richtung der Schlichtung zwischen mir und dem Händler kostenlos.

Mfg Abi

Oha, 150,-€ für nix. Ich hätte mit der Polizei und einer Betrugsanzeige gedroht. Kaufvertrag und alle Unterlagen / Rechnungen hast ja sicher aufbewahrt. Abzieher ist noch geschönt für die...

Feierabend ? Nicht wenn ein Kunde noch vor Ort ist ! Was ist denn das für ein Service ? Nur auf das schnelle Geld aus...unglaublich. Die Rechtslage wurde ja hier schon eindeutig offengelegt und NEIN, die Vorförderpumpe ist KEIN Verschleißteil, es gibt/gab lediglich paar Problemchen mit der Haltbarkeit bei manchen VW-Zulieferern wo VW diverse Feldaktionen gemacht hat, aber das soll ja nicht Dein Problem sein.

Zitat:

Original geschrieben von abi_1989


Der Chef meinte "ganz Zufällig": "Herr Dushi, es ist Freitag Abend, mein Feierabend steht bevor, das Teil kostet 320 € nicht wahr? Einigen wir uns auf 150 € und die Sache ist gegessen!"

Dem Kerl ist wohl auch noch nicht wirklich bewußt geworden, wer letztendlich sein Gehalt bezahlt...🙁

Als Angestellter bekommt man für derartiges Verhalten gegenüber Kunden i.d.R. eine Anmahnung.

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