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Gewährleistung: ab wann genau beginnt sie?

Themenstarteram 19. Juli 2004 um 12:34

Hallo zusammen,

ich habe gerade dieses Forum auf der Suche nach Hilfe zu folgendem Problem gefunden:

Mein TT ist am 01.07.2002 ab Werk in Ingolstadt ausgeliefert worden. Auf den Tag genau 2 Jahre später, also am 01.07.2004 stand er in der Audi-Werkstatt mit defekter Tankanzeige. (Hatte bereits einige Tage vorher angerufen, allerdings keinen früheren Termin bekommen.)

Laut Werkstatt handelt es sich nicht mehr um einen Gewährleistungsfall, da der Wagen bereits Mitte Juni 2002 in Ungarn vom Band gelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Herstellung, nicht mit der Auslieferung ab Ingolstadt, zumindest sagt das die Werkstatt.

Ergebnis: man hat mir zwar 50% Kulanz auf die Kosten gewährt, aber mehr nicht.

Ist das mit der Gewährleistungsfrist so korrekt? Denn, falls dem so ist, dann brauche ich nicht auf weitere Zugeständnisse von Audi zu hoffen, so wie ich das hier im Forum gesehen habe! :-(

Danke, eine (vom Hersteller, nicht vom Auto) enttäuschte TT-Fahrerin!

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16 Antworten
am 19. Juli 2004 um 13:08

Blödsinn. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe zu laufen. Am 01. Juli 2004 war die Frist daher nicht abgelaufen. Wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt.

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von RonB

Blödsinn. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe zu laufen. Am 01. Juli 2004 war die Frist daher nicht abgelaufen. Wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt.

 

Grüße

Hi,

wenn der Wagen am 01.07.2002 an seinen Besitzer übergeben wurde, dann endet die 2-jährige Gewährleistung am 30.06.2004.

Also hat man am 01.07.2004 keine Gewährleistung-Garantie mehr.

Das mit Mitte Juni in Ungarn ist natürlich Blödsinn.

So long, Ralf - der gelbe ABT ;-)

am 19. Juli 2004 um 15:05

Sorry, aber die Gewährleistungsfrist läuft zwei Jahre. Sie beginnt am Tag der Übergabe 01.07.2002 und endet mit Ablauf des 01.07.2004.

Grüße !

Zitat:

Original geschrieben von RonB

Sorry, aber die Gewährleistungsfrist läuft zwei Jahre. Sie beginnt am Tag der Übergabe 01.07.2002 und endet mit Ablauf des 01.07.2004.

Grüße !

Hi,

sorry, dann gehört bei dir 01.01.2005 auch noch zu 2004, erst denken dann posten.

In diesem einfachen Beispiel, von 01.01.2003 bis 31.12.2004 sind 2 Jahre. 01.01.2005 sind zwei Jahre und ein Tag.

Deshalb 01.07.2002 bis 30.06.2004 (2 Jahre !!) und nicht bis 01.07.2004.

Na, jetzt verstanden !?!

So long, Ralf - der gelbe ABT ;-)

am 20. Juli 2004 um 7:16

Hi,

ich bin auch der Meinung, dass die Garantie am 30.06.2004 abläuft. ABER: es zählt der Tag der Schadenfeststellung und das war ja vor dem 30.06.2004. Kannst Du irgendwie besweisen, dass Du den Schaden schon festgestellt hast und Dich um einen Termin gekümmert hast?

Gruß

Markus

am 20. Juli 2004 um 8:34

@ TT-limted:

... ich denke regelmäßig und versuche bitte höflich zu bleiben...

Rechnerisch hast Du die zwei Jahre voll im Griff. Kompliment.

Die Berechnung der Gewährleistungsfrist ist aber eine sogenannte Ereignisfrist. Der Tag des Ereignisses (Übergabe des Fahrzeugs), der die Frist zu laufen beginnen läßt, wird nicht mitgerechnet, § 187 Absatz 1 BGB.

 

Grüße !

Themenstarteram 20. Juli 2004 um 8:48

Hallo an alle,

danke für Eure rege Teilnahme.

Ich habe heute nochmals mit der Werkstatt telefoniert und man versuchte natürlich, sich auf alles mögliche rauszureden.

Man glaubt mir auch nicht, dass der Wagen tatsächlich erst am 01.07.02 ausgeliefert wurde, da bei ihnen im Computer unter der Fahrgestellnr. etwas anderes steht. Aber Stempel und Unterschrift im Serviceheft sind doch ein überzeugendes Argument!

Dann kam natürlich das Argument, dass ich am 01.07.04 trotzdem 1 Tag zu spät dran war.

An dieser Stelle also danke an RonB, auf diesen Paragraphen werde ich mich gleich berufen! :-)

Ausserdem habe ich einen Ausdruck aus ihrem Buchungssystem, der belegt, dass ich bereits 2 Tage vorher wg. eines Termins für die Reparatur angerufen hatte!

Alles in allem sehe ich das Ganze jetzt ziemlich positiv! Man hat mir zwar am Telefon noch keine endgültige Zusage der Kostenerstattung gegeben (muß erst noch abgeklärt werden), aber ich bleibe auf alle Fälle dran!

Danke!

am 20. Juli 2004 um 10:02

@ Leia 74

Ich hatte denn gleichen Streß mit meinem Jubi.

Ausschlag gebend ist der Stempel im Service-Heft

Ich habe eine Kopie vom Fahrzeugschein u. Service-Heft mit dem Stempel von meiner Werkstatt nach ( Wolfburg ) faxen lassen. Weil meine Werkstatt mir auch weiß machen wollte das die Gewährleistung(Garantie) Ende März diesen Jahres abgelaufen wäre.

Meine Gewährleistung ist aber erst am 4.6.2004 abgelaufen. Deshalb war ich am 2.6.2004 bei meiner Werkstatt und die Mängel dem Meister vorgetragen. Er hat alles am PC aufgenommen. Ein Tag später kriegte ich zur Antwort 24.3.2004 ist die Gewährleistung abgelaufen! Nach zig Telefonate mit Wolfburg ( Gewährleistungs/Garantieabteilung) und des Fax mit den Kopien. Konnte ich mein Auto am 15.6.2004 zur Werkstatt bringen. Dort wurde aber mein Auto nicht repariert sondern erstmal nach den Schäden geguckt. Dann wurde ein 2. Termin gemacht , da die Teile bestellt wurden. Ich also zum 2.Termin hin , Auto wurde repariert und ich habe kein " Cent " bezahlt!!!

Ich würde an deiner Stelle bei Audi anrufen und mich mit der enrsprechende Abteilung verbindeb lassen.

cu Tom

am 20. Juli 2004 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Tom274

@ Leia 74

Ich hatte denn gleichen Streß mit meinem Jubi.

Was für ein Auto ist denn ein "Jubi" ???

Jubi kenn ich nur als klaren Schnaps aus dem Eisfach, den sich ältere Leute nach einem schweren Essen als "Verteiler" hinter die Binde kippen. Du bist wohl nicht mit der leeren Buddel (und Serviceheft) zu VAG gegangen, oder ???

 

Grüße !

Hi,

ich kann nur sagen, sowas ist so peinlich was viele Audi-Vertragswerkstätten hier abziehen, mit einen Tag hin oder her.

So verscheucht man Kunden, aber das werden sie schon noch merken wenn sie so weitermachen.

Für mich einer der Gründe warum ich vermutlich beim nächsten Auto wieder nach anderen Marken umschauen werde. War hier von BMW und Mercedes andere Sachen gewohnt, liegt zwar immer an der einzelnen Werkstatt aber als Kunde möchte ich geschätzt werden.

Hab nach der 4. Audi/VW Werkstatt doch mal eine gefunden..

Gruss

am 20. Juli 2004 um 21:29

@ RonB

Na prima du Scherzkeks!

Ein Jubi ist ein Golf IV 1.8T (180PS) 25 Jahre GTI!!!

cu Tom

Zitat:

Original geschrieben von leia74

Hallo an alle,

Ausserdem habe ich einen Ausdruck aus ihrem Buchungssystem, der belegt, dass ich bereits 2 Tage vorher wg. eines Termins für die Reparatur angerufen hatte!

 

Danke!

Die Kenntnisnahme deiner Werkstatt zählt, wann du einen Termin bekommst ist vollkommen egal. Und wenn du das protokolliert hast können die garnix machen, weil das Gesetz auf deiner Seite ist. punkt am besten du suchst dir die Passagen mal aus dem Gesetzestext und wenn der Werkstattmensch Mucken macht, dann konfrontierst du ihn damit fertig.

am 21. Juli 2004 um 6:21

Gab es denn im Jahre 2002 überhaupt schon 2 Jahre Gewährleistung ?? Ich hätte jetzt vermutet, das ist erst in 2003 eingeführt worden. Und selbst wenn, müsste man dann nicht beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an drinne war ?? So wie ich Audi kennengerlnt habe, VÖLLIG unmöglich.

Knalli

am 21. Juli 2004 um 6:26

Werksgarantie

 

Zitat:

Original geschrieben von Knalli2003

Gab es denn im Jahre 2002 überhaupt schon 2 Jahre Gewährleistung ??

Knalli

HY,...

die WERKSGARANTIE von AUDI läuft 2 Jahre !!!

Auch 2002 !!!

;-)

PS: Den Freundlichen der den Schaden nicht als Werksgarantieabwickeln will ist ein A....!!!!

Dem würd ich mal die Hörner stutzen.

Vorallem da die Werksgarantie die AUDI AG übernimmt und nicht der Freundliche!!!

VIEL GLÜCK

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