Getriebeschaden Audi A3 8V
Hallo miteinander,bin neu hier im Forum,lese aber schon seit Jahren mit.
Möchte mich erstmal vorstellen:Bin der Dennis,24 Jahre alt,ehemaliger Audi Werksmitarbeiter und fahre ein Audi Werksleasingfahrzeug...den A3 8V 1.2tfsi...
NUn zu meinem Problem:
Nach nunmehr 6 Monaten Problemloser Fahrt und 7000km nun der Supergau!
Getriebe hackelt beim schalten...ich mache einen Termin zur Besichtigung des Fahrzeuges beim Audi-Zentrum aus...soweit sogut...2 Wochen später fuhr ich vor...der Mitarbeiter fuhr mit mir eine Runde um den Block und stellte fest...alles inordnung!!
Auf mein drängen das da sicher nicht alles inordnung ist fur ein 2ter Kollege und der stellte fest..."ok i.was ist da untypisch lass ma erstmal hier ".
Ok,nach 1 Woche wurde ich angerufen und der :-) meinte,Getriebeschaden,nur dieser soll Selbstverschuldet sein da im Steuergerät steht,Motor überdreht,und diesbezüglich ein betriebsunfall ist und keine Garantie bzw. Gewährleistung greift und auch nicht die Kasko.
Ich war geschockt!
Und das bei einem Werksleasingfahrzeug.
Ich solle nu 9500 euro bezahlen nach Audi Zentrum Ingolstadt.
Ha b mich schon an die Kundenbetreuung Audi gewendet aber laut denen Selbstverschulden...und das bei einem nagelneuem Audi.
Ich bin Ratlos.
Hab derzeit ein Internes Mobifahrzeug den Audi tt Roadster ....wenigstens Mobil...
Morgen bekomm ich das endgültige Ergebnis vom :-) da dieser es noch über i.eine andere Schadensnummer versucht abzuwickeln....
Könnt ihr mir bitte Tipps geben wie ich vorgehen soll oder wie es aussieht mit einer Kostenübernahme seitens audi!?wie steht es um die?
Danke im Vorraus!
Dennis
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von picxar
die Autos sind mit soviel Technik vollgestopft da muss es doch entsprechende Schutzmechanismen geben...</blockquote>
Nein, die gibt es nicht. Ein Auto ist eine gefährliche Maschine, da ist nicht alles abgesichert. Wenn du auf der Landstraße bei Gegenverkehr im falschen Augenblick dein Lenkrad nur um wenige Grad in die falsche Richtung bewegst, können mehrere Menschen auf der Stelle tot sein. Noch nicht einmal dagegen gibt es Schutzmechanismen.
Also das stimmt nicht ganz. Normalerweise kann man einen kleinen Gang nicht einlegen, wenn die Drehzahlunterschiede von Motor und Getriebe zu gross sind. Dafür ist eine s.g. Synchronisationsmechanik verantwortlich. Das war mindesten früher so. (Erfahrung Golf GTI 1977.) Heute fahre ich auch nur S-Tronic und davor Automatic.
Wenn man versucht mit Gewalt den Gang einzulegen, da könnte ich mir vorstellen, daß z.B. Teile der mech. Synchr. darunter leiden. Das könnte auch das hackelige Schaltgefühl hervorrufen.
Wenn andere, ausser dem Themensatrter, mit dem Auto gefahren sind, wird es sehr schwer. Am Besten wäre natürlich das Getriebe aufzumachen und nachzusehen. Wenn man sich entscheidet das Getriebe zu reparieren, würde ich dabei sein wollen, um zu sehen was die da treiben und sie müßten mir genau erklähren, warum und wo der Fehler liegt (Mit Gutachter vielleicht.)
91 Antworten
Da wirst Du wohl einen Juristen und/oder Gutachter mit ins Boot nehmen müssen.
Das denk ich leider auch.
Ich hoffe die Chancen stehen gut für mich,kenn mich in dem Punkt leider überhaupt nicht aus!
Eben, weil Du Dich nicht auskennst, brauchst Du Mitstreiter, die Fakten sammeln und Dir zu Deinem Recht verhelfen, Ansprüche für Dich benennen und durchsetzen.
Was bedeutet denn Motor überdreht?
Ähnliche Themen
Hallo ich bin Auch ein WA und wohn in Ingolstadt
Warst du beim Audizentrum Brod? Dann fahr wieder, weil ich bin auch von ihm enttäuscht. Bei meinem A3 war letztes jahr die Airbaglampe an. Also bin ich zum Brod gefahren und hab ihn abgegeben, es war ein Freitag. Er behielt das Fahrzeug da und ich bekam von Meinem Arbeitgeber (Audi) ein Ersatzfahrzeug, nicht vom Autohaus(alleine das finde ich schon dreist). Nach einer Woche meldete sich der Brod bei mir alles ok war nur ein Sporadischer Fehler. Nix schlimmes (Nach einer Woche hat sich der gemeldet und das was er getan hat, hat nichtmal 2min gedauert (VAS Tester hingehängt und Fehlerspeicher gelöscht). Eine Frechheit, nach 3 Tagen war der Fehler wieder da, aber da hab ich mich selbst auf die Suche gemacht hab alle Stecker geprüft und hoppla am Beifahrersitz war der Stecker nicht Fest, vom ständigen Sitz her und zurück schieben wir das wohl passiert sein. Dan hab ich den Fehlerspeicher gelöscht und seitdem war ruhe.
Fahr zum Hoffman Wittman VW Autohaus die haben auch Audi Service. Hab mit denen nur gute Erfahrungen gemacht.
Nochmal ne frage bist du gerade im Leasingvertrag drin oder hast du eine exleasing Fahrzeug?
Weil wen du im Vertrag drin bist, Dan geh mal ins MFC und schildere ihnen das. Das kann auch produktionsbedingt sein. Und der Brod will nur wieder Geld kassieren
Wenn du willst kannst ja mal zu mir kommen und Dan lesen wir mal die STGs aus wenn du willst schreib mir ne PN
Keine schöne Sache, aber mal eine Frage am Rande: Verhindert nicht der Begrenzer, dass man den Motor überdrehen kann? Wie soll das denn ohne Fehlfunktion des Fahrzeugs machbar sein?
@audianertobi danke pn ist raus!
@Sp3iky genau das hab ich mir auch gedacht und d8e audikundenbetreuung danach gefragt....ich bekam als antwort und jetzt aufgepasst"nicht jedes audimodell hat einen DBegrenzer"
So ein unkopetenter De**...
Naja bin mal auf morgen gespannt wenn da nix rauskommt muss ich nen Anwalt einschalten!!
Drehzahlbegrenzer bringt nicht nichts, wenn du den Motor hochdrehst bis zum Drehzahlbegrenzer, dann runterschaltest und wieder einkuppelst...
Zitat:
Original geschrieben von Dany250
Was bedeutet denn Motor überdreht?
Motor schneller als die maximal erlaube Drehzahl gedreht.
Zitat:
Original geschrieben von Sp3iky
Verhindert nicht der Begrenzer, dass man den Motor überdrehen kann?
Man kann oberhalb der kritischen Dehzahl kein Gas mehr geben, aber der Motor wird nicht aktiv gebremst.
Zitat:
Original geschrieben von Sp3iky
Wie soll das denn ohne Fehlfunktion des Fahrzeugs machbar sein?
Z.B. den 4. Gang voll ausdrehen und dann aus versehen in den 3. statt den 5. schalten. Da kann der Begrenzer nichts gegen tun.
Und das hat so ne Auswirkung aufs Getriebe!?
Nein, eigentlich nicht. Habe ich zumindest noch nie gehört. Verstehe ich daher auch nicht.
Wenn das wirklich durchs überdrehen passiert ist,was ja definitiv passieren kann das man sich mal verschaltet,greift da nicht die versicherung bzw. I. Etwas muss da greifen kann ja nicht sein das ich auf den kompletten Kosten sitzen bleib und das noch bei einem werksleasings das ich nach 8 monaten abgebe!?
Wahnsinn, na da bin ich ja gespannt...
(Danke übrigens wieder für deine Erklärung Spacemarine.)
Vielleicht hilft hier Ehrlichkeit zu Dir selber: Hast du dich verschaltet? Der Hinweis im Steuergerät steht ja nicht einfach so da drin? War dieser Getriebedefekt was plötzliches oder kam das schleichend?