Getriebeproblem
Hi Jungs.
Ich habe wieder einmal ein Getriebeproblem bei meinem 3.0 TDI mit HKG Automatikgetriebe.
Und zwar hatte ich im Mai 2014 einen Getriebeschaden und habe mir ein Ausbaugetriebe bei einem Händler gekauft. So weit so gut. Seit ein paar Tagen will er nicht mehr in den 4. Gang schalten. Meistens unter Belastung. (Beschleunigungsstreifen, Bergstraßen, etc...) Der Tourenzähler steigt und steigt aber die 4. will nicht rein bis er ins Notprogramm schaltet. Also PRNDS leuchtet rot und dann geht garnichts mehr.
Seit dem Getriebetausch bin ich gerade mal 20.000km gefahren.
Hat einer von euch ein Ahnung was ich machen könnte?
Vlt mal Getriebeöl wechseln?
Würde gerne eure Meinungen hören bevor ich den Ölwechsel mache. immerhin kostet das gut 600euro!
Danke im Voraus 😉
Beste Antwort im Thema
@MartinS6
bitte unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nachlesen. Wenn du dein dir vom Staat zugesichertes Recht nicht wahrnehmen möchtest und das nötige Kleingeld hast ist es dein Problem. Hier fragen Leute nach Hilfe...
Du solltest DANKBAR sein dafür was sich der Gesetzgeber hat einfallen lassen... denn SONST würden die Händler auch den letzten SCHEISS an Unwissende (und JEDER von uns ist in vielen Bereichen Unwissend oder bist du experte für Waschmaschinen?) als TOP-IN-ORDNUNG Verkaufen wenn sie dafür nicht gerade stehen müssen.
Nur die Profit-sucht und die GIER des Menschen (sowie Dummheit) sind Unendlich!
Du solltes mal dein Welt-Bild ein wenig eichen lassen, nicht jeder von uns kann mal Eben ein neues Getriebe aus der Portokasse zaubern und muss Kompromisse eingehen die dem eigenen finanziellen Rahmen passen. Wenn du so großzügig mit großen Worten bist... dann solltest du vielleicht mal dein Portmonee aufmachen und dem Kollegen hier aus der Patsche helfen.
@Audiist
Wenn er selbst anfängt zu fummeln dann begünstigt er den Ausgang zu Gunsten des Händlers! Ich würde es zunächst über den Händler probieren und auch mal einen Schreiben vom Anwalt aufsetzten lassen. Wenn der Händler auf ein Gutachten besteht dann kann man die Chancen nochmal Abwegen lassen aber ich habe die Hoffnung das so eine Automatik Getriebe von den Richtern ein wenig anders eingeschätzt wird. Der Kunde benutzte es ja nur und wie eine "Nicht-Sachgemäße" Benutzung bei einem Wartungsfreiem Automatik Getriebe aussieht kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Fakt ist das der Händler hier versuchen wird die Schuld an die Werkstatt die die Montage gemacht hat abzuwälzen und als Kunde wird man hier eigentlich Resignieren... daher einen "guten" (vorher recherchieren und Reputationen lesen) Anwalt nehmen und sich den Stress sparen (Rechtsschutz vorteilhaft... ansonsten wird dich der Anwalt ca. 200 EUR kosten - natürlich solltest du die Kosten im Vorfeld erfragen).
Gruss
33 Antworten
Erstmal auf Gewährleistung bestehen. Auf gebrauchte Gegenstände ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet 1 Jahr Gewährleistung zu geben. Zwar hast du nach 6 Monaten Beweisumkehr last aber so ein Getriebe hält ja ein bisschen mehr als 10 Monate und 20000km.
Der Händler muss das Getriebe reparieren oder zurücknehmen.
Wo hast du das Getriebe gekauft (mit Rechnung)?
Wo wurde es eingebaut? Rechnung vorhanden? Können Einbaufehler ausgeschlossen werden?
Hast du eine Rechtschutz Versicherung? Wenn ja kann es dir viel Mühe ersparen denn so ein Händler reagiert ganz anders auf ein Schreiben eines Anwalts als auf die "Drohungen" eines Kunden.
Natürlich sollte man immer zuerst den Friedlichen weg versuchen denn das Recht ist auf deiner Seite. Jetzt muss du es aber auch durchsetzten und hierzu zählt glaubhaft nachzuweisen das die Montage korrekt war und dass der Fehler im Getriebe vor dem Einbau vorhanden gewesen sein muss. Was bei Gebrauchten Gegenständen nun mal wahrscheinlicher ist.
Gruss
Wurde die Software nach dem Getriebetausch angepasst??? Versuch es erst einmal mit nem Software Update bevor du andere Dinge probierst.
Zitat:
@Edeens schrieb am 19. Januar 2015 um 01:29:39 Uhr:
Wurde die Software nach dem Getriebetausch angepasst??? Versuch es erst einmal mit nem Software Update bevor du andere Dinge probierst.
Ein Softwareupdate inkl. Adaptionswerte kostet beim Freundlichen auch gleich um die 100€.
Ich würde als erstes den Fehlerspeicher auslesen (und hier posten).
Denke das es die Welle gebrochen ist die das Öl fördert um in den 4-6 Gang zu kommen, war bei mir auch so. Würde erstmal mich an den Händler wenden.
Ähnliche Themen
Also erstmal danke füre eure Antworten.
Ich stell das Auto heute gegen Mittag in die Fachwerkstatt und werde mal den Fehlerspeicher auslesen lassen und eventuell das Öl überprüfen lassen.
Unteranderem auch mit dem Händler des Getriebes Kontakt aufnehmen.
Melde mich dann am Abend wieder wenn ich das Auto wieder abgeholt habe. 😉
Zitat:
@raffnix84 schrieb am 19. Januar 2015 um 00:33:55 Uhr:
Erstmal auf Gewährleistung bestehen. Auf gebrauchte Gegenstände ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet 1 Jahr Gewährleistung zu geben. Zwar hast du nach 6 Monaten Beweisumkehr last aber so ein Getriebe hält ja ein bisschen mehr als 10 Monate und 20000km.Der Händler muss das Getriebe reparieren oder zurücknehmen.
Wo hast du das Getriebe gekauft (mit Rechnung)?
Wo wurde es eingebaut? Rechnung vorhanden? Können Einbaufehler ausgeschlossen werden?Hast du eine Rechtschutz Versicherung? Wenn ja kann es dir viel Mühe ersparen denn so ein Händler reagiert ganz anders auf ein Schreiben eines Anwalts als auf die "Drohungen" eines Kunden.
Natürlich sollte man immer zuerst den Friedlichen weg versuchen denn das Recht ist auf deiner Seite. Jetzt muss du es aber auch durchsetzten und hierzu zählt glaubhaft nachzuweisen das die Montage korrekt war und dass der Fehler im Getriebe vor dem Einbau vorhanden gewesen sein muss. Was bei Gebrauchten Gegenständen nun mal wahrscheinlicher ist.
Gruss
[/Jetzt erklär mir doch bitte mal, wie soll soll ein Händler, der ein gebrauchtes getriebe mit ( sagen wir mal : 150tkm drauf) eine Garantie auf das Teil geben????
Ich finde es immer wieder faszinierend das mache Menschen diese geiz ist geil Methode bis ins letzte ausquetschen!!!!Wer garantie will, soll doch bitte ein neues kaufen, es fachgerecht einbauen lassen um dann im Fall eines Falles Anspruch auf garantie zu haben.
So ein getriebe Schaden ist natürlich ärgerlich, jedoch muss ich sagen:
You get what you Pay!!!!!
Mit persönlich tun die gebrauchtteile Händler im Internet nur noch leid.
Was sich da der Gesetzgeber hat einfallen lassen, ist eine Frechheit!!!Garantie auf gebrauchte teile!!!!!!
Werde mir mit meiner Meinung wohl keine Freunde machen, sorry
Gewährleistung und Garantie sind völlig verschiedene Dinge.
Nach 6 Monaten bist du beweispflichtig, und da wird ohne Gutachter nichts gehen -> teuer und sehr unsicherer Ausgang , sprich finanzielles Risiko. Also erstmal die Tips der technisch bewanderten befolgen.
Viel Erfolg!
@MartinS6
bitte unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nachlesen. Wenn du dein dir vom Staat zugesichertes Recht nicht wahrnehmen möchtest und das nötige Kleingeld hast ist es dein Problem. Hier fragen Leute nach Hilfe...
Du solltest DANKBAR sein dafür was sich der Gesetzgeber hat einfallen lassen... denn SONST würden die Händler auch den letzten SCHEISS an Unwissende (und JEDER von uns ist in vielen Bereichen Unwissend oder bist du experte für Waschmaschinen?) als TOP-IN-ORDNUNG Verkaufen wenn sie dafür nicht gerade stehen müssen.
Nur die Profit-sucht und die GIER des Menschen (sowie Dummheit) sind Unendlich!
Du solltes mal dein Welt-Bild ein wenig eichen lassen, nicht jeder von uns kann mal Eben ein neues Getriebe aus der Portokasse zaubern und muss Kompromisse eingehen die dem eigenen finanziellen Rahmen passen. Wenn du so großzügig mit großen Worten bist... dann solltest du vielleicht mal dein Portmonee aufmachen und dem Kollegen hier aus der Patsche helfen.
@Audiist
Wenn er selbst anfängt zu fummeln dann begünstigt er den Ausgang zu Gunsten des Händlers! Ich würde es zunächst über den Händler probieren und auch mal einen Schreiben vom Anwalt aufsetzten lassen. Wenn der Händler auf ein Gutachten besteht dann kann man die Chancen nochmal Abwegen lassen aber ich habe die Hoffnung das so eine Automatik Getriebe von den Richtern ein wenig anders eingeschätzt wird. Der Kunde benutzte es ja nur und wie eine "Nicht-Sachgemäße" Benutzung bei einem Wartungsfreiem Automatik Getriebe aussieht kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Fakt ist das der Händler hier versuchen wird die Schuld an die Werkstatt die die Montage gemacht hat abzuwälzen und als Kunde wird man hier eigentlich Resignieren... daher einen "guten" (vorher recherchieren und Reputationen lesen) Anwalt nehmen und sich den Stress sparen (Rechtsschutz vorteilhaft... ansonsten wird dich der Anwalt ca. 200 EUR kosten - natürlich solltest du die Kosten im Vorfeld erfragen).
Gruss
Besser ist es sein eigenes Getriebe dann überholen zu lassen. Sind so um die 4000€(mit Einbau und Ausbau), dann ist aber auch die Gewährleistung drauf.
Ot. 600 getriebeÖlWechsel? Was kippen die dir rein?
Zahle 220 bei Audi dafür
Zitat:
@Budi111 schrieb am 19. Januar 2015 um 10:55:35 Uhr:
Ot. 600 getriebeÖlWechsel? Was kippen die dir rein?
Zahle 220 bei Audi dafür
Du hast wahrscheinlich eine Multitronic...
mir geht es da nicht um das nötige Kleingeld, mir geht er finanziell sehr gut.
ich habe mir im Dezember einen neuen RS6 gekauft und fahre jetzt nur noch über dem Winter mit meinem 3.0
Aber wenn ich ein neues Getriebe kaufe für 5000-7000 euro und das gesamte Auto noch ca 9000 wert ist rentiert sich das nicht wirklich. Und es hat auch nichts mit Geiz zu tun wenn ich bei dem Händler nach der GEGEBENEN Garantie frage. Ich möchte nur eine kulante Lösung für beide finden. Aber vielleicht erübrigt sich das heute Abend wenn ich das Auto aus der Fachwerkstatt zurückbekomme nachdem sie das Öl überprüft haben.
Und das Auto im Frühling ohne Getriebe verkaufen kann ich auch vergessen den dann bekomm ich garnichts mehr.
@Mani8972
wenn der Händler die die Garantie verweigert dann frag unbedingt nach der Gewährleistung. Falls du den unterscheid nicht kennst dann erkundige dich. Grob Gesagt, Gewährleistung ist gesetzlich verankert und das muss jeder gewerblicher Verkäufer geben. 1 Jahr bei Gebrauchten Gegenständen ist vorgeschrieben. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen dass der Defekt beim Verkauf nicht vorhanden gewesen ist. Danach muss du beweisen das der Defekt bereits beim Verkauf bestanden haben MUSS (einfach so bricht z.B. im Getriebe nichts ab).
Gruss
Zitat:
Jetzt erklär mir doch bitte mal, wie soll soll ein Händler, der ein gebrauchtes getriebe mit ( sagen wir mal : 150tkm drauf) eine Garantie auf das Teil geben????
Inwiefern ist das ein Problem? Das ist das Geschäft, das sich der Händler ausgesucht hat. Er hat sich dazu entschlossen mit gebrauchten Teilen zu handeln und kann eine Garantie dazu verkaufen oder eben auch nicht. Entsprechend erhöht sich der Preis oder eben nicht.
Du sprichst aber vermutlich von Gewährleistung wenn du Garantie meinst. Hier verhält es sich analog: die gesetzliche Sachmängelhaftung ist vorgeschrieben und dem ordentlichen Kaufmann ist das auch bewusst. Entsprechend kalkuliert er hierfür zu seinem EK entsprechende Aufschläge mit ein, z.B. 10% pauschal für alle Waren. Nun kann es natürlich im Einzelfall so sein, dass er draufzahlt. Das macht aber nichts denn er ist Händler und hat in den restlichen 9 aus 10 Fällen keine Gewährleistungsansprüche erfüllen müssen, kann also eine gesunde Mischkalkulation fahren.
Merke: nicht der Einzelfall ist entscheidend da er den Risikoaufschlag (oder auch Händleraufschlag) für alle verkauften Teile nimmt - sofern er nicht ganz blöd ist und das eben einkalkuliert.
Zitat:
Ich finde es immer wieder faszinierend das mache Menschen diese geiz ist geil Methode bis ins letzte ausquetschen!!!!
Das hat mit geiz ist geil überhaupt nichts zu tun. Der Handel mit Gebrauchtware ist für Händler wie Käufer eine lukrative Sache und durchaus sinnvoll. Die gesetztliche vorgeschriebene Haftung schützt den Kunden und der mündige Händler sollte das entsprechend einpreisen. Keiner zwingt den Händler unwirtschaftliche Preise aufzurufen.
Zitat:
Wer garantie will, soll doch bitte ein neues kaufen, es fachgerecht einbauen lassen um dann im Fall eines Falles Anspruch auf garantie zu haben.
Du sprichst von Garantie, meinst vermutlich auch hier Gewährleistung. Nochmal zur Klarstellung: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung.
Zitat:
You get what you Pay!!!!!
Ich glaube korrekt ist "you get what you pay
for" aber lies mal den obigen Text, vllt hilft er ja eine Auffassung von diesem Sachverhalt etwas ins gerade Licht zu rücken.
Zitat:
Mit persönlich tun die gebrauchtteile Händler im Internet nur noch leid.
Was sich da der Gesetzgeber hat einfallen lassen, ist eine Frechheit!!!
Warum tun die dir leid? Zwingt sie denn jemand mit gebrauchten Teilen zu handeln? Sie würden es nicht tun, wenn es nicht lukrativ wäre - im Regelfall zumindest.