Getriebeproblem DSG was tun???

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 3 Monaten mir einen gebrauchten Passat Kombi 3c, 140PS TDI mit DSG zugelegt.
War jetzt schon 5x in der Werkstatt wegen diverser Mängel. Jedesmal habe ich Geräusche von DSG angegeben. Es sind eindeutig metallische Geräusche, als hätte eine Welle Luft oder so.
Wir sind jetzt soweit das mir eine Rückgabe des Fahrzeuges angeboten wurde gegen eine Nutzungsgebühr. Angeblich muss das Getriebe raus um diese Geräusche zu beheben.
Ich möchte ehrlich gesagt nicht jetzt wieder bei von vorne anfangen. Habe das Auto finanziert um mal paar Jahre ruhe zu haben.

Kurz um, wenn ein neues Getriebe rein kommt, muss jemand den Eigenanteil von 2800€ zahlen. Ich sehe das nicht ein weil es von anfang an da war. Rückgabe will ich nicht, weil ich dann eine Nutzungsgebühr zahlen muss.
Ist es nicht so , das das Autohaus in den ersten 6 monaten gesetzlich an etwas gebunden ist?

Im enddefekt wurde mir ein Auto mit Getriebeproblem verkauft oder?

Hat jemand sowas schon mal erlebt???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500


Die beiden Angebote des Autohauses finde ich fair und gesetzeskonform.

Gehts noch???

Weder das eine noch das andere trifft zu!
Es ist weder fair noch ist es gesetzeskonform. Erläuterung:

Lt. EU Gesetz hat jeder Händler einem Privatkäufer eine 6 Monatige Gähhrleistung zu geben.
Da kann er sich auch nicht gegen wehren.

Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag.
Völlig egal also, ob Du Beweisen kannst, dass Du es damals schon erwähnt hast. Binnen diesem halben jahr geht der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat.

Da Dein Passat erst 3 Moante alt ist (bzw Dir gehört) gibt es dort wohl keinerlei Diskussion.

Im Übrigen hast Du auch keinerlei Eigenbeteiligung zu zahlen! Es ist einzig Sorge des Händlers, wie er Dein Getriebe instandsetzt.
Natürlich darf er das Getriebe reparieren oder ien Gebrauchtes einbauen. Das ist sien Problem!

Und: Jede Wette, dass das der Händler weiss.

Was hat das also mit fair zu tun?
Den Kunden nachträglich noch abzocken wollen und Kohle rausschlagen?

Was hat das mit gesetzeskonform zu tun?
Dem Kunden etwas falsches erzählen und noch Geld rausschlagen?

Nein. Weder das eine noch das andere trifft zu.

Ich würde noch einmal mit dem Händler sprechen und ihn auf die gesetzliche 6 Monatige Gewährleistung hinweisen.
Verlang von ihm, dass er Dein Auto kostenlos repariert. Nett und freundlich.
Will er nicht, droh ihm den Rechtsweg an. (Tip: Händler sind idR nicht Rechtschutzverischert, da zu teuer. Der Streit kostet ihn also richtig Geld da Streitwert der Kaufpreis des Autos!)

Solltge er immer noch nicht wollen, geh zu Rechtsanwalt. Dir bleibt nichts anderes über!
Aber lass Dich nicht verarschen! Er MUSS kostenlos reparieren!

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wenns von Anfang an war und du da noch die Reparaturannahme-Scheine hast, so dass du das belegen kannst schreib denen ein Brief, dass mit der Bitte das Problem nun zu lösen mit Fristsetzung. Natürlich kostenlos, da das Problem innerhalb der ersten 6 Monate auftrat nud zudem von Anfang an bestand. Zeugen kannste auch angeben, die dieses Geräusch sofort nach dem Kauf wahrgenommen haben.

Nachdruck verleihen, indem du bei negativer Reaktion die Sache einem Anwalt übergibst, da hier die Rechtslage klar ist.

Andere Option, wenn du nachweisen kannst, dass du schon 3 mal wegen Nachbesserung da warst. Rücktritt vom Vertrag. Dabei musst du keine Nutzungsgebühr bezahlen. Habe mich deswegen schonmal wegen einem Anwalt beraten müssen.

Musst du wissen, welchen Weg du beschreitest, nur beide werden wohl evtl. über Anwalt laufen müssen. Ich selber meine, dass du hier aber super Chancen hast, solange du Nachweise hast, dass das Problem von Anfang an bzw. innerhalb der ersten 6 Monate besteht.

Das hier ist keine Rechtsberatung, aber ich habe da schon viele Gespräche wegen sowas mit Anwälten führen müssen. Hast du eine Rechtschutz?

Ich persönlich würde das Fahrzeug zurückgeben. Dann haste ein paar Monate sozusagen "kostenlos" ein Fahrzeug gefahren und bist hinterher nicht mehr an die Werkstatt gebunden wegen Garantiegeschichten.

EDIT: Sehe gerade, dass du eh erst 3 Monate das Auto hast. Dann ist es kein Problem, falls du die Auftragsannahmescheine nicht mehr hast. Stellste denen halt jetzt 3 mal in die Werkstatt. Sollen Sie das Getriebe tauschen oder was auch immer, zahlst einfach nicht und gut. Auto kannste ja notfalls mit dem Zweitschlüssel mitnehmen, wenn sie es nicht rausrücken 😉

Zitat:

Original geschrieben von suker24


Kurz um, wenn ein neues Getriebe rein kommt, muss jemand den Eigenanteil von 2800€ zahlen. Ich sehe das nicht ein weil es von anfang an da war. Rückgabe will ich nicht, weil ich dann eine Nutzungsgebühr zahlen muss.

Die beiden Angebote des Autohauses finde ich fair und gesetzeskonform. Rückgabe ohne Nutzungsgebühr gibt es nicht, nicht mal bei Neuwagen! Du hast den Wagen genutzt, wieso willst Du dann nicht zahlen?

Oder für 2800€ ein neues Getriebe nehmen, damit steigt auch der Wert des Autos, wenn auch nicht in diesem Maß, aber zumindest die Nutzbarkeit für Dich.

Ich habe ehrlich gesagt wenig Verständnis für Leute, die einen Gebrauchtwagen kaufen, dann aber verlangen, daß der in werksneuem 0km Zustand sein soll, und die nicht bereit sind, Verschleißreparaturen zumindest teilweise selbst zu zahlen.

wie meinst du das du verstehst die leute nicht?

was würdest du tun wenn ds getriebe, ich sags nochmal für dich, DAS GETRIEBE, geräusche macht??? ist verschleiß??????? bremsen, reifen, sowas ist verschleiß für mich.
wenn mir jemand ein auto mit getriebeproblem verkauft, warum sollte ich für etwas nur einen cent zahlen???
ich bin das auto wie gesagt nur wenige zeit gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von suker24


...ich bin das auto wie gesagt nur wenige zeit gefahren.

... und dafür mußt Du anteilig zahlen, ist doch klar, alles andere wäre Schmarotzertum.

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Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500



Zitat:

Original geschrieben von suker24


...ich bin das auto wie gesagt nur wenige zeit gefahren.
... und dafür mußt Du anteilig zahlen, ist doch klar, alles andere wäre Schmarotzertum.

sorry, aber das ist nur bei Neuwagen so, bei Gebrauchtwagen war das mal so, ist aber mittlerweile nicht mehr so! Das habe ich von 2 verschiedenen Anwälten gehört. Woher hast du deine Information wenn ich fragen darf?

Und jemanden des Schmarotzertums zu bezichtigen finde ich etwas übertrieben. Schließlich hat er genug Ärger gehabt. Vielleicht sollte man eine Ärgernisstrafe einführen. Wäre genauso schwachsinnig oder?

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500


Oder für 2800€ ein neues Getriebe nehmen, damit steigt auch der Wert des Autos, wenn auch nicht in diesem Maß, aber zumindest die Nutzbarkeit für Dich.

[...] Verschleißreparaturen zumindest teilweise selbst zu zahlen.

und das ist echt der größte Mist den ich hier lese. Hey, bei diesem Wagen ist das Getriebe mal kaputt gewesen, nun ist er viel mehr wert! - Also mal ganz ehrlich, keiner zahlt dafür mehr, eher schreckt das ab und 2800€ bekommt man nicht mal in Bruchteilen mehr dafür

Und ein Getriebe ist kein Verschleißteil!

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500


Die beiden Angebote des Autohauses finde ich fair und gesetzeskonform.

Gehts noch???

Weder das eine noch das andere trifft zu!
Es ist weder fair noch ist es gesetzeskonform. Erläuterung:

Lt. EU Gesetz hat jeder Händler einem Privatkäufer eine 6 Monatige Gähhrleistung zu geben.
Da kann er sich auch nicht gegen wehren.

Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag.
Völlig egal also, ob Du Beweisen kannst, dass Du es damals schon erwähnt hast. Binnen diesem halben jahr geht der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat.

Da Dein Passat erst 3 Moante alt ist (bzw Dir gehört) gibt es dort wohl keinerlei Diskussion.

Im Übrigen hast Du auch keinerlei Eigenbeteiligung zu zahlen! Es ist einzig Sorge des Händlers, wie er Dein Getriebe instandsetzt.
Natürlich darf er das Getriebe reparieren oder ien Gebrauchtes einbauen. Das ist sien Problem!

Und: Jede Wette, dass das der Händler weiss.

Was hat das also mit fair zu tun?
Den Kunden nachträglich noch abzocken wollen und Kohle rausschlagen?

Was hat das mit gesetzeskonform zu tun?
Dem Kunden etwas falsches erzählen und noch Geld rausschlagen?

Nein. Weder das eine noch das andere trifft zu.

Ich würde noch einmal mit dem Händler sprechen und ihn auf die gesetzliche 6 Monatige Gewährleistung hinweisen.
Verlang von ihm, dass er Dein Auto kostenlos repariert. Nett und freundlich.
Will er nicht, droh ihm den Rechtsweg an. (Tip: Händler sind idR nicht Rechtschutzverischert, da zu teuer. Der Streit kostet ihn also richtig Geld da Streitwert der Kaufpreis des Autos!)

Solltge er immer noch nicht wollen, geh zu Rechtsanwalt. Dir bleibt nichts anderes über!
Aber lass Dich nicht verarschen! Er MUSS kostenlos reparieren!

Zitat:

Original geschrieben von NiteCrow


Und ein Getriebe ist kein Verschleißteil!

Ich habe nie behauptet, das es ein Verschleißteil (wie Kupplungs- oder Bremsbeläge, Scheibenwischer, ...) ist, sondern daß es einem Verschleiß unterliegt! Lager und Zahnräder halten nicht ewig, und besonders bei den ersten DSG Getrieben (der TO hat einen 3C Bj. 2006) hielt das Getriebe oft nicht solange wie der Motor!

DAs ist doch immer dasselbe: Der Händler wusste ganz genau, dass etwas mit der Kiste nicht stimmt. Und er weiß auch, wenn er die nun wandelt, kriegt er die Möhre in diesem ZUsatnd nie wieder los! Also versucht er Dich hinzuhalten und noch eine Kostenbeteiligung rauszuschlagen: Es wurde ja bereits alles gesagt: Rechtsanwalt und notfalle verklagen.
Du kannst es auch alleine durchziehen, indem Du ein unabhängiges  Gutachten machen lässt und ihm nach Fristsetzung auf Mängelbeseitugung und Rücknahme verklagst! ich kann Dir auch keine absolute Rechtsberatung bieten, wüsste allerdings nicht, warum man das auch nicht alleine durchziehen kann!
Gruß geomensor

ach nein?

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500


Ich habe ehrlich gesagt wenig Verständnis für Leute, die einen Gebrauchtwagen kaufen, dann aber verlangen, daß der in werksneuem 0km Zustand sein soll, und die nicht bereit sind, Verschleißreparaturen zumindest teilweise selbst zu zahlen.

Wir reden vom Getriebe, von was redest du?

Und selbst wenn das Getriebe erst nach 150.000km kaputt geht ist das kein Grund den Schaden selbst zu zahlen, wenn man es vom Händler kauft. Denn einer der Gründe weswegen man bei einem Händler mehr zahlt ist die Tatsache, dass dieser ein halbes Jahr gerade stehen muss für Defekte. Und ob das Getriebe verschlissen ist oder einen defekt hat ist hier noch gar nicht geklärt. Und selbst wenn es "verschlissen" ist, muss der Händler dies bezahlen, weil es nunmal kein Verschleißteil ist.

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