1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Getriebe-Auffälligkeiten kurz nach Gebrauchtwagenkauf (Gewährleistung?)

Getriebe-Auffälligkeiten kurz nach Gebrauchtwagenkauf (Gewährleistung?)

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo erstmal,

ich bin in diesem Forum schon oft fündig geworden, wenn ich Rat brauchte, jedoch habe ich bisher nichts gefunden, was zu meinem aktuellen Problem passt. Deshalb melde ich mich nun auch einmal zu Wort.

Die Vorgeschichte:

Ich habe mir vor ca. vier Wochen einen gebrauchten Golf 7 Highline mit 1.4 Tsi und DSG beim Händler gekauft. Der Wagen hat gerade einmal 25000kM gelaufen. Da ich vorher nur Schaltwagen besessen habe, musste ich mir natürlich erst einmal ein Bild vom DSG machen. Dazu sei gesagt, dass das DSG absolut weich schaltet, weshalb ich alles zuerst für normal und in Ordnung abgestempelt habe. Mir fielen nun nach den ersten Wochen jedoch einige Punkte ins Auge:

1. Beim Schalten klingt es so, als würde man Schrauben in eine Metallschüssel werfen. Bei geschlossenem Fenster ist dies jedoch kaum zu hören. Bei der Probefahrt hat man es deshalb nicht gehört, da es frisch war. Jetzt bei schönem Wetter und offenem Fenster umso mehr.

2. Das DSG neigt dazu die Gänge zu schleifen statt zu schalten. Die Drehzahl fällt dann nicht rapide, sondern bleibt eher auf einem Niveau, bis der nächste Gang gekuppelt ist, wie wenn man beim Schalter die Kupplung beim schalten ganz langsam kommen lassen würde. Das passiert bei jedem Gang (nicht nur gerade oder ungerade) und in schätzungsweise 1-2 von 5 Schaltvorgängen.

3. Beim Abbremsen vor einer Ampel Ruckt es leicht, wenn das DSG die Gänge herunterschaltet.

Das zur Vorgeschichte. Nun zum Problem:

Ich also hin zur VW Werkstatt in der Nähe (der Händler ist etwas weiter Weg und kein VW Partner) und habe dort die Probleme wie hier geschildert und noch ein Video von dem schleifenden Schalten, welches ich vorher aufgenommen habe, gezeigt. Der gute Mann meinte dann zu mir, dass es auf keinen Fall normal sei, aber genauer untersucht werden müsste, um genaueres zu sagen. Es könnte das Getriebe, die Kupplungen (Er selbst meinte das sei ein Bekannter Fehler), oder die Mechatronik sein. Die Untersuchung würde natürlich kosten. Er riet mir die Sache erst mit dem Händler zu klären und zu schauen, was dieser vorschlägt.

Dann habe ich den Händler angerufen und diesem die Probleme und die Einschätzung der VW Werkstatt geschildert. Er meinte ich habe ja die Garantie. Die Kosten für die Untersuchung wird mir wohl leider keiner erstatten und mit dem Kostenvoranschlag nach Untersuchung solle ich schauen, ob die Garantie die Reparatur deckt.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Müsste sich nicht der Händler aufgrund der Gewährleistung darum kümmern? Wie würdet ihr vorgehen? Ich meine in vier Wochen kann ich ja nicht das Getriebe von einem Auto, welches nur 25000 Kilometer gelaufen hat, so stark abnutzen, dass das als Verschleiß gilt.

Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen.
Gruß,
L0ckri

Beste Antwort im Thema

Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf (ein gewerblicher Verkäufer verkauft an einen privaten Käufer), so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).

49 weitere Antworten
49 Antworten

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Mai 2019 um 19:46:20 Uhr:



Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 19:44:07 Uhr:


Sorry aber woher weist du dass das Auto keinen defekt hat bei Übergabe?

Wenn im Kaufvertrag nichts Entsprechendes aufgeführt wurde, kann der Käufer davon ausgehen, daß das Fahrzeug mängelfrei ist.

Falsch, es muss im Kaufvertrag nichts vermerkt sein wenn der Verkäufer davon ausgeht dass das Fahrzeug mängelfrei ist oder glaubst Du dass jeder Verkäufer das Auto besichtigt oder dass vor dem Verkauf ein Gutachten gemacht wird. In der Regel werden an Gebrauchtfahrzeugen nur das notwendigste gemacht. Der Händler beruft sich auf die Probefahrt und die Besichtigung des Käufers.

Zudem haftet der Verkäufer die ersten 6 Monate uneingeschränkr, jedoch NICHT für Verschleißteile wie Kupplung. Nach den 6 Monaten gilt die Beweisumkehr das heißt dass der Käufer nachweisen muss dass bereits bei Übergabe des Fahrzeuges der Mangel vorhanden war. Das wird unmöglich sein. Ich wiederhole mich hier nur.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Mai 2019 um 19:00:19 Uhr:



Zitat:

@L0ckri schrieb am 15. Mai 2019 um 18:56:20 Uhr:


Er meinte ich habe ja die Garantie.

Welche Garantie meinte er?

Ja hat er! Wenn es sich um einen gewerbsmäßigen Händler sprich Verkäufer handelt muss er auf das Fahrzeug mind. 12 Monate Gewährleistung geben. In der Regel schließen die Verkäufer über eine Versicherung dies ab und rechnen den versicherungspreis in den Verkaufspreis ein.

Zitat:

@me3 schrieb am 15. Mai 2019 um 19:11:20 Uhr:


Eigentlich ist es ganz einfach. Du hast bestimmt eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen, die der Händler auch erwähnt hat. Er hat jedoch nicht gesagt, das du auch Händlergewährleistung hast. Die ist üblicherweise 6 Monate ab Kauf und darf der Händler nicht verweigern. Während dieser geht man davon, das der Fehler bei Kauf bereits vorhanden war. Der Händler muss den Mangel auf eigene Kosten beseitigen. Nach dem halben Jahr kommt es zur Beweislastumkehr. Da musst du nachweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorlag.

me3

Wir haben hier echt Rechtsexperten die sich Top auskennen.
Normalerweise MUSS der Händler (Verkäufer eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren geben jedoch dürfen die Händler bei einem gebrauchten Fahrzeug die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen. Dies wird in der Praxis auch gemacht.

Verschleißteile - wie Kupplung - sind von der Gewährleistung ausgenommen!

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 15. Mai 2019 um 19:26:03 Uhr:


Wobei der Händler nur das zahlen muss, was die Garantie nicht übernimmt.

Falsch, der Händler darf hierzu bei einer Versicherung z.B. DEVK eine Gebrauchtwagenversicherung abschließen und die dem Kunden mitgeben, somit ist der Händler vollkommen außen vor denn der Kunde (Käufer rechnet über die Versicherung ab die wiederum den Händler (Verkäufer) deckt. Sollte die Versicherung auf den Namen des Käufers ausgestellt sein ist der Händler (Verkäufer) frei. Wenn die Versicherung nur € 2000 übernimmt aber die Reparaturrechnung bei € 2500 liegt braucht der Händler (Verkäufer) nicht's mehr bezahlen. Der Händler (Verkäufer) triit also die gesetzliche Gewährleistung an die Versicherung ab. Ist Legitim und wird häufig gemacht besonders wenn der Händler kein Vertragskunde der Autohersteller ist. Der Themeneröffner hat noch nicht geschrieben ob der Händler um die Ecke ist oder ob der Händler Vertragskunde ist vom Fahrzeughersteller ist.

Gewährleistung kann man nicht abtreten

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Mai 2019 um 21:01:20 Uhr:



Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 20:43:36 Uhr:


Zudem haftet der Verkäufer die ersten 6 Monate uneingeschränkr, jedoch NICHT für Verschleißteile wie Kupplung.

Der TE vermutet, daß es sich um einen Getriebeschaden handelt.

Warum weißt du in diesem Zusammenhang auf Verschleißteile wie z.B. die Kupplung hin? 😕

Die Doppelkupplung ist bestandteil des Getriebes ohne diese funktioniert das Getriebe nicht. In der Regel wird die Doppelkupplung ausgetauscht, war bei mir auch so. Kostenpunkt ca. € 1400 bis € 1700 je nach Werkstatt. Sollte der Fehler noch auftreten wird die Mechatronic getauscht usw. Da kommen schnell einige Tausend Euro zusammen und der Händler übernimmt das natürlich ohne zu prüfen?

Die Kupplungsscheiben sind nunmal Verschleißteile da kannste dich drehen wie du willst. Bremsbeläge sind auch Verschleißteile die VW bei Neufahrzeugen nur bis 10 000 übernimmt.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 15. Mai 2019 um 21:03:05 Uhr:


Gewährleistung kann man nicht abtreten

Aber selbstverständlich kann man die gesetzliche Gewährleistung abtreten. Ist gängige Praxis bei Gebrauchtwagen. Nur der Kunde erfährt davon nichts weil der Händler dann über die Versicherung abrechnet.

Der Themeneröffner hat auch nicht eindeutig gepostet WAS er denn jetzt hat, Versicherung? Garantieverlängerung? Gebrauchtwagengarantie einer Versicherung? Der Käufer hat doch bestimmt auch einen Kaufvertrag unterschrieben. WAS steht im Kleingedruckten? Welche AGB usw.

Wir tappen hier total im Dunkeln geben Ratschläge ohne zu wissen was er eigentlich abgeschlossen hat.

Gesetzliche Gewährleistung gem. §437 und 438 BGB beträgt 2 Jahre und kann nicht durch den Händler verkürzt werden,
Innerhalb der ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss nachweisen, dass der Fehler bei gefahrübergang an den Käufer nicht vorhanden war.

Sollte eine gütliche Einigung mit dem Händler nicht möglich sein, sollte ein Rechtsanwalt zuträte gezogen werden.

Das ist keine Abtretung. Sollte die Versicherung nicht voll Leisten hat man trotzdem vollen Anspruch gegenüber dem Händler. Er ist der Verkäufer. So sieht es das Gesetz vor.

Da möchte ich nochmal kurz einhaken. Bin gerade selbst noch fleißig am nachlesen. Ich weiß natürlich noch nciht, ob es nun die Mechatronik, das Getriebe oder die Kupplung ist.

1. Kann man bei 25000kM finde ich nicht von normalem Verschleiß reden. Da beziehe ich mich auf den gesunden Menschenverstand und auf die ADAC Mängel/Verschleißliste. Ein 7 Jahre alter Renault mit 84tkm hat einen Kupplungsschaden. Dies ist ein Mangel. Begründung: "Defekt herstellerseits bekannt bei bestimmten Fahrzeugtypen; Werkstoff- bzw. Konstruktionsfehler, der bei vergleichbaren Kfz nicht auftritt"; Ein 5 Jahre alter Chrysler hat nach 110tkm einen Getriebeschaden. Dies ist ebenfalls ein Mangel. Begründung: "Fahrzeugtyp hat erhöhte Anfälligkeit für Getriebeschäden in Form von
Materialermüdung; Vergleichsmaßstab für die übliche Beschaffenheit
seien alle Fahrzeuge derselben Klasse, also auch anderer Hersteller,
die Minderwertigkeit und enorme Anfälligkeit eines Fahrzeugs einer
Marke sind nicht der Maßstab."

Gerade hier sagt doch der letzte Satz aus, dass es bei 25000kM kein Verschleiß, sondern ein Mangel sein MUSS.

2. Der erste Satz in meinem Versicherungsformular besagt, dass dieser Schutz ZUSÄTZLICH zur Gewährleistung gilt. Im Kaufvertrag stehen 12 Monate Gewährleistung PLUS 12 Monate Gebrauchtwagengarantie. Damit sollte recht deutlich sein, was ich abgeschlossen habe.

Die Diskussion driftet gerade etwas ins Allgemeine. Auf mein Anliegen bezogen heißt das doch, dass wir hier relativ eindeutig von einem Mangel sprechen, oder nicht?

Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 21:05:21 Uhr:


[In der Regel wird die Doppelkupplung ausgetauscht, war bei mir auch so. Kostenpunkt ca. € 1400 bis € 1700 je nach Werkstatt. Sollte der Fehler noch auftreten wird die Mechatronic getauscht usw. Da kommen schnell einige Tausend Euro zusammen und der Händler übernimmt das natürlich ohne zu prüfen?

In der Regel wird eine Fehlersuche durchgeführt und nicht auf Verdacht Teile getauscht.

Zitat:

@Tennie schrieb am 15. Mai 2019 um 21:13:03 Uhr:


Gesetzliche Gewährleistung gem. §437 und 438 BGB beträgt 2 Jahre und kann nicht durch den Händler verkürzt werden,
Innerhalb der ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss nachweisen, dass der Fehler bei gefahrübergang an den Käufer nicht vorhanden war.

Sollte eine gütliche Einigung mit dem Händler nicht möglich sein, sollte ein Rechtsanwalt zuträte gezogen werden.

Auch falsch, der Händler darf wenn es sich um ein gebrautes Fahrzeug handelt die Gewährleistung von 2 Jahren auf 12 Monaten verkürzen. KEIN einziger Händler wird auf einem gebrauchten Fahrzeug länger wie 12 Monate geben. Ich zumindest kenne keinen!

Bitte die Paragrphen richtig lesen und nicht mittendrinn aufhören nur weil es passt. Google mal im Internet!!!!!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Mai 2019 um 21:17:56 Uhr:



Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 21:05:21 Uhr:


[In der Regel wird die Doppelkupplung ausgetauscht, war bei mir auch so. Kostenpunkt ca. € 1400 bis € 1700 je nach Werkstatt. Sollte der Fehler noch auftreten wird die Mechatronic getauscht usw. Da kommen schnell einige Tausend Euro zusammen und der Händler übernimmt das natürlich ohne zu prüfen?

In der Regel wird eine Fehlersuche durchgeführt und nicht auf Verdacht Teile getauscht.

Selbstverständlich wird eine Fehlersuche durchgeführt, sogar eine Anfrage an VW gesendet, ist das Standardverfahren wie die Werkstatt vorgehen muss. Vielleicht wird auch gleich die Mechatrinic getauscht für € 2500. WER weis das?

Zitat:

@L0ckri schrieb am 15. Mai 2019 um 21:15:11 Uhr:


Da möchte ich nochmal kurz einhaken. Bin gerade selbst noch fleißig am nachlesen. Ich weiß natürlich noch nciht, ob es nun die mechatronik, das Getriebe oder die Kupplung ist.

1. Kann man bei 25000kM finde ich nicht von Verschleiß normalem Verschleiß reden. Da beziehe ich mich auf den gesunden Menschenverstand und auf die ADAC Mängel/Verschleißliste. Ein 7 Jahre alter Renault mit 84tkm hat einen Kupplungsschaden. Dies ist ein Mangel. Begründung: "Defekt herstellerseits bekannt bei bestimmten Fahrzeugtypen; Werkstoff- bzw. Konstruktionsfehler, der bei vergleichbaren Kfz nicht auftritt"; Ein 5 Jahre alter Chrysler hat nach 110tkm einen Getriebeschaden. Dies ist ebenfalls ein Mangel. Begründung: "Fahrzeugtyp hat erhöhte Anfälligkeit für Getriebeschäden in Form von
Materialermüdung; Vergleichsmaßstab für die übliche Beschaffenheit
seien alle Fahrzeuge derselben Klasse, also auch anderer Hersteller,
die Minderwertigkeit und enorme Anfälligkeit eines Fahrzeugs einer
Marke sind nicht der Maßstab."

Gerade hier sagt doch der letzte Satz aus, dass es bei 25000kM kein Verschleiß, sondern ein Mangel sein MUSS.

2. Der erste Satz in meinem Versicherungsformular besagt, dass dieser Schutz ZUSÄTZLICH zur Gewährleistung gilt. Im Kaufvertrag stehen 12 Monate Gewährleistung PLUS 12 Monate Gebrauchtwagengarantie. Damit sollte recht deutlich sein, was ich abgeschlossen habe.

Die Diskussion driftet gerade etwas ins Allgemeine. Auf mein Anliegen bezogen heißt das doch, dass wir hier relativ eindeutig von einem Mangel sprechen, oder nicht?

Ist alles Auslegungssache. Bei mir wurden die Kupplungsscheiben bei ebenfalls 25 000 km getauscht, Kulanz von VW... NEIN. Die Kosten wurden dann von der Neuwagengarantieverlängerung übernommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen