Getriebe-Auffälligkeiten kurz nach Gebrauchtwagenkauf (Gewährleistung?)
Hallo erstmal,
ich bin in diesem Forum schon oft fündig geworden, wenn ich Rat brauchte, jedoch habe ich bisher nichts gefunden, was zu meinem aktuellen Problem passt. Deshalb melde ich mich nun auch einmal zu Wort.
Die Vorgeschichte:
Ich habe mir vor ca. vier Wochen einen gebrauchten Golf 7 Highline mit 1.4 Tsi und DSG beim Händler gekauft. Der Wagen hat gerade einmal 25000kM gelaufen. Da ich vorher nur Schaltwagen besessen habe, musste ich mir natürlich erst einmal ein Bild vom DSG machen. Dazu sei gesagt, dass das DSG absolut weich schaltet, weshalb ich alles zuerst für normal und in Ordnung abgestempelt habe. Mir fielen nun nach den ersten Wochen jedoch einige Punkte ins Auge:
1. Beim Schalten klingt es so, als würde man Schrauben in eine Metallschüssel werfen. Bei geschlossenem Fenster ist dies jedoch kaum zu hören. Bei der Probefahrt hat man es deshalb nicht gehört, da es frisch war. Jetzt bei schönem Wetter und offenem Fenster umso mehr.
2. Das DSG neigt dazu die Gänge zu schleifen statt zu schalten. Die Drehzahl fällt dann nicht rapide, sondern bleibt eher auf einem Niveau, bis der nächste Gang gekuppelt ist, wie wenn man beim Schalter die Kupplung beim schalten ganz langsam kommen lassen würde. Das passiert bei jedem Gang (nicht nur gerade oder ungerade) und in schätzungsweise 1-2 von 5 Schaltvorgängen.
3. Beim Abbremsen vor einer Ampel Ruckt es leicht, wenn das DSG die Gänge herunterschaltet.
Das zur Vorgeschichte. Nun zum Problem:
Ich also hin zur VW Werkstatt in der Nähe (der Händler ist etwas weiter Weg und kein VW Partner) und habe dort die Probleme wie hier geschildert und noch ein Video von dem schleifenden Schalten, welches ich vorher aufgenommen habe, gezeigt. Der gute Mann meinte dann zu mir, dass es auf keinen Fall normal sei, aber genauer untersucht werden müsste, um genaueres zu sagen. Es könnte das Getriebe, die Kupplungen (Er selbst meinte das sei ein Bekannter Fehler), oder die Mechatronik sein. Die Untersuchung würde natürlich kosten. Er riet mir die Sache erst mit dem Händler zu klären und zu schauen, was dieser vorschlägt.
Dann habe ich den Händler angerufen und diesem die Probleme und die Einschätzung der VW Werkstatt geschildert. Er meinte ich habe ja die Garantie. Die Kosten für die Untersuchung wird mir wohl leider keiner erstatten und mit dem Kostenvoranschlag nach Untersuchung solle ich schauen, ob die Garantie die Reparatur deckt.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Müsste sich nicht der Händler aufgrund der Gewährleistung darum kümmern? Wie würdet ihr vorgehen? Ich meine in vier Wochen kann ich ja nicht das Getriebe von einem Auto, welches nur 25000 Kilometer gelaufen hat, so stark abnutzen, dass das als Verschleiß gilt.
Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen.
Gruß,
L0ckri
Beste Antwort im Thema
Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf (ein gewerblicher Verkäufer verkauft an einen privaten Käufer), so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).
49 Antworten
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 16. Mai 2019 um 21:34:01 Uhr:
Hier genaueres zum Thema:https://www.fgvw.de/.../...zung-der-verjaehrungsfrist-fuer-sachmaengel
Bitte Aufmerksam lesen und auch verstehen. Hier geht es um die fertigen AGB's vom ZdK. Der BGH hat hier lediglich eine EMPFEHLUNG ausgesprochen die AGB's vom ZdK zu überarbeiten. Habe eben meinfn Kaufvertrag vom 18.01.19 gelesen. Habe ein 12 Monate!, also eine Verkürzte Gewährleistung. So jetzt google weiter vielleicht findest du 2 Händler wo echte 2 Jahre geben. Fahre sofort dahin und kaufe auch.
Zitat:
@MS8187 schrieb am 16. Mai 2019 um 21:50:47 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 16. Mai 2019 um 21:34:01 Uhr:
Hier genaueres zum Thema:https://www.fgvw.de/.../...zung-der-verjaehrungsfrist-fuer-sachmaengel
Also ich habe mal das ganz durchgelesen.
Es steht drin:
Zitat:
@MS8187 schrieb am 16. Mai 2019 um 21:50:47 Uhr:
Zitat:
Die Verkürzung der Verjährung für Mängelansprüche auf ein Jahr ist eine häufige Bestimmung in allgemeinen Verkaufs- und Lieferbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern ist sie nur beim Verkauf gebrauchter Ware zulässig, im unternehmerischen Verkehr regelmäßig auch bei Neuware. Das hat der BGH auch nicht in Frage gestellt, aber die konkrete Formulierung in den AGB des ZdK als intransparent und damit unwirksam angesehen
Es bleibt bei 1 Jahr bei Gebraucht Ware! Es ging hier nur um die AGB die nicht in Ordnung waren.
Richtig, es bleibt weiterhin bei einem Jahr!
Es kann schon seien das Händler gibt die 2 Jahre geben aber dann als Garantie. Die Gewährleistung ist aber eben in der Regel minimum 1 Jahr bei gebrauchte Ware.
Zitat:
@schnibbler1 schrieb am 16. Mai 2019 um 19:57:41 Uhr:
Die Frage ist doch , warum wird die Karre bei 25 000 KM schon abgegeben ? Bei 25 000 KM evtl. Kupplung oder/und Getriebeschaden defekt ist doch echt schwach. Wer sich aus Überzeugung so ein Fahrzeug zulegt, fährt den doch länger als 25 000 KM. Wahrscheinlich war vorher auch schon Theater damit.
Es soll auch Leute geben die nur 5000k im Jahr fahren. Dann ist der Wagen eben schon 5 Jahre alt und man will etwas neues. Man muss doch nicht immer vom schlimmsten ausgehen.
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Kurze Rückmeldung:
Auto ist seit gestern Problemlos zum Händler gegangen. Dieser rief heute an und teilte mir mit, dass das Geräusch wohl nur ein lockeres Hitzeschutzblech war.
Da die "schleifenden" Schaltvorgänge nur bei geringer Teillast auftreten und bei größerer Last sauber geschaltet wird, ist das wohl auch im Rahmen. Gerade das Schleifen beim Anfahren im 2. Gang wurde in diversen Threads schon ausführlich diskutiert und scheint von (leider) von VW gewollt zu sein.
Ich hoffe, dass jetzt Ruhe ist und vielleicht habe ich ja doch Glück mit meinem DQ200!
Gruß