getönte Windschutzscheibe
Bei meinem Passat musste leider die Windschutzscheibe nach einem Steinschlag ersetzt werden. Da die originale VW Scheibe nur schwer zu kriegen war, hat mir der 🙂 vorgeschlagen, eine andere zunehmen, die baugleich wäre, ausser dass das VW Logo fehlen würde. Ich habe dann nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Windschutzscheibe mit Tönungsstreifen handelt. Heute das Auto zurückgekriegt und was sehe ich, der Streifen fehlt.....evt. war es zu dunkel, aber die alte Windschutzscheibe hatte folgende Nummer: 43R-001051 (mit dem Zusatz 2 Tinted oder so)während die neue jetzt 43R-00087 hat. Hätte ihm da nicht auffallen müssen, dass es sich nicht um die gleiche Scheibe handelt? Vorschläge für weiteres Vorgehen? Nochmals die Scheibe tauschen? Da die Teilkasko bezahlt, kann es mir eigentlich egal sein, wenn die getönte Scheibe teuerer ist, als die ohne Tönungsstreifen. Ich zahle in jedem Fall den Selbstbehalt....
Gruss
21 Antworten
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
😕 Ich kann hier keine Strafttat erkennen.Die Firma hat doch die 150€ SB erhalten, jedoch nur auf dem Papier. Das hab ich auch schriftlich.
Vertraglich war mit der Versicherung vereinbart, dass Du Dich am entstandenen Schaden mit 150 Euro selbst beteiligst.
Hast Du dies gemacht ???
NEIN, da es ja nur auf dem Papier geschehen ist.
Somit wurde die vertragliche Verpflichtung nicht eingehalten und man hat sich einen geldwerten Vorteil verschaft, der der Versicherung nicht gemeldet wurde, da alle Rabatt die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Und schon haben wir die Straftat des Versicherungsbetruges.
Einfach einmal die Links zu den Gerichtsurteilen lesen, die ich oben gepostet habe.
Na gut, ich sehe, dass du es nicht verstehen willst. Laut Auftrag hab ich mich mit 150€ an den Kosten beteiligt.
Bei der Abrechnung hat die Versicherung ja auch 150€ abgezogen.
Ich habe von der Firma keinen 150€ Gutschein oder ähnliches bekommen, noch wurde die Rechnung um 150€ erhöht.
Wo soll den da der Straftatbestand des Betrugs vorliegen?
Der einzige Betrug dabei ist, das sich die Firma selbst in ihrer Bilanz betrügt. Doch damit hat doch der Kunde nichts zu tun.
Letztendlich war für mich nicht die 150€ Ersparnis der entscheidende Punkt, sondern die schnelle bequeme Erneuerung der Windschutzscheibe.
Wäre auch gerne bereit gewesen, die Selbstbeteiligung zu bezahlen.
Zeig mir mal ein Kunden, der freiwillig dagegen protestiert, wenn ein Anbieter von vornherein anbietet, den Austausch vorzunehemen, ohne eine Selbstbeteiligung (so wie beim Steinschlag) zu zahlen.
na ja im grundegenommen unterstütze ich auch die ehrlichkeit. aber ich bin mit der ehrlichkeitsnummer immer auf die schnauze gefallen, schon paar mal. und es waren nicht nur versicherungssachen. manchmal denke ich auch, warum nicht so ein arschloch sein, wie manager die ihre puff reisen auf kosten der unternehmen machen, oder politiker die nur wahl versprechen geben. die bescheißen doch wo es nur geht um deren vorteile durchzusetzten.
ich glaube wer sich war erschaffen möchte, der kommt mit der ehrlichkeitstour nicht weit. der ehrliche kleine man ist doch nur die melkkuh der nation, hauptsache schön steuer zahlen, die reichen kennen die mittel und wege wie man sich um steuerzahlungen drücken kann.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
Na gut, ich sehe, dass du es nicht verstehen willst.
Ich verstehe sehr wohl. Aber das Unverständnis muss ich leider an Dich verweisen.
Aus Deinem Post sehe ich, dass Du die Urteile immer noch nicht gelesen oder verstanden hast.
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
Laut Auftrag hab ich mich mit 150€ an den Kosten beteiligt.
Laut Aufrag ja, aber Du hast es nicht getan. Also auch noch Absicht !!
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
Bei der Abrechnung hat die Versicherung ja auch 150€ abgezogen.
Ja, der Betrieb hat von der Versicherung die 150 Euro abgezogen bekommen, weil Du eine SB von 150 Euro hast. Aber die Versicherung geht davon aus, dass DU die 150 Euro an den Betrieb bezahlt hast.
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
Ich habe von der Firma keinen 150€ Gutschein oder ähnliches bekommen, noch wurde die Rechnung um 150€ erhöht.
Wo soll den da der Straftatbestand des Betrugs vorliegen?
Du hast Dich nicht an den Vertrag gehalten.
Du hast zwar keinen Gutschein bekommen, aber Du bist Deiner Verpflichtung nich nachgekommen, Dich am ENTSTANDENEN Schaden mit 150 Euro zu beteiligen. Der Betrieb hat Dir einen Rabatt in Höhe der SB gewährt. Dieser Rabatt steht Dir nicht zu sondern der Versicherung. Und all dies hast Du bei Vertragsabschluss mit Deiner Versicherung unterschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
Der einzige Betrug dabei ist, das sich die Firma selbst in ihrer Bilanz betrügt. Doch damit hat doch der Kunde nichts zu tun.
Der Betrieb begeht "nur" Anstiftung zum Versicherungsbetrug. Der Kunde jedoch begeht den Betrug, da er Vertragspartner der Versicherung ist.
Der Betrieb ist auch nicht für die Abrechnung verantwortlich, da er nur im Auftrag des Kunden handelt. Dies sieht man ganz deutlich daran, weil der Kunde seine Ansprüche an den Betrieb abtritt und somit die Versicherung berechtigt ist dem Betrieb das Geld zu überweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
Ich habe von der Firma keinen 150€ Gutschein oder ähnliches bekommen, noch wurde die Rechnung um 150€ erhöht.
Es geht nicht darum, ob die Rechnung nicht den Vorgaben entspricht.
Es wurde zum Beispiel eine korrekte Rechnung über 450 Euro ausgestellt. Da der Betrieb aber nur 300 Euro für den Auftrag haben möchte, weil er auf den SB-Anteil des kunden verzichtet, wird somit der Versicherung eine Rechnung zugeschickt, in einer Höhe, die nicht dem TATSÄCHLICH entstandenen Schaden entspricht, sondern automatisch um den Betrag zu hoch ist, der verschenkt wird.
Die Versicherung muss nämlich nur für den TATSÄCHLICH entstandenen Schaden aufkommen und der TATSÄCHLICH entstandene Schaden ist der Schaden, den der Kunden selbst bezahlen hätte müssen, wenn keine Versicherung im Spiel gewesen wäre.
Wenn also der Betrieb bei einer Rechnungssumme von 450 Euro nur 300 einnehmen will, dann ist der entstandene Schaden auch nur 300 Euro. Und somit wird der Versicherung ein zu hoher Schadensbetrag vorgegaugelt.
Und der Versicherungsnehmer muss seine SB vom TATSÄCHLICH entstanden Schaden abdrücken.
Und genau dies hat der Bundesgerichtshof jüngst am 08.11.2007 bestätigt.
Und glaube mir, ich weiss wovon ich rede.
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Mal kurzer Zwischenbericht von mir. Hatte heute leider keine Zeit mich zu beschweren, aber bei genauerem hinschauen bei dem schönen Wetter, sind mir diverse Stellen aufgefallen, wo die Garage (VW Vertretung) wohl beim "rausschneiden" der alten Scheibe den Lack gleich mit runtergeschnitten haben. Es ist teilweise das Blech zu sehen 🙁
Ich vermute mal, dass sich unter der Scheibe noch weitere solche Stellen befinden. Kann es dort nun anfangen zu rosten oder verhindert die Scheibe, dass Wasser auf diese Stellen kommt? Bei den anderen Stellen scheint mir irgendwie nur mit den Lackstift darüber auch nicht so die richtige Lösung zu sein.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
und das beste daran war, dass die firma zu Dir nach Hause kommt und die Scheibe dort einbaut und die Alte entsorgt.
...das nenne ich wirklich einen klasse Service! 😁 😁 😁
Lustig...
gibts bei der Geschichte eigentlich auch einen Unglücklichen - oder weswegen diskutieren wir hier eigentlich?
- Die Versicherung hat nicht mehr bezahlt als sie bezahlen muß.
- Die Autowerkstatt hat Ihr Geld bekommen.
- Der Kunde hat weniger bezahlt und dafür eine neue Scheibe bekommen.
Es könnten also alle glücklich sein...
...oder eben alle unglücklich weil:
- Die Versicherung eben um den Beitragsnachlass für die SB betrogen wurde.
- Der Autofahrer keine getönte Scheibe mehr hat.
- Die Werkstatt weil sie weniger Geld bekommen hat als sie hätte bekommen können (nämlich die SB).
Suchts Euch aus. Rechtlich betrachtet würde ich schon sagen das die Versicherung der wahre Betrogene ist. Klar, alle schimpfen auf die aber das berechtigt den Verbraucher nicht zum Betrug. Das Wort Straftat liest sich auch recht hart in diesem Zusammenhang. Wegen so ner Sache für 150€ sind unsere Gerichte bereits hoffnungslos überlastet.
@ Diesel Fritze: bitte nicht schon wieder an dieser Stelle einhaken, Deine Beiträge lesen sich so anstrengend bzw. unverständlich. Liest Du ab und zu auch was Du schreibst bevor Du Enter drückst? Nix für ungut...
Gruß,
Kai