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Gesetztlich vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit?

Themenstarteram 21. August 2006 um 19:56

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie groß die Gesetztlich vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit bei einem Fahrzeug betragen muss?

Danke euch...

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18 Antworten

Soweit ich weiß feste Teile 8cm!!

Themenstarteram 21. August 2006 um 20:11

Mir wollte heute jemand erzählen, dass es 12 cm wären.

Htte nämlich auch 8 cm im Kopf...

und 7,5cm für formelastische teile

am 21. August 2006 um 20:39

Ich muste damals beim TÜV 10 CM haben, liegt warsch. auch wieder im ermessen des Prüfers.

am 21. August 2006 um 21:02

mein tüv sage damals auch 8cm für starre teile, bewegliche teile wie auspuff dürfte 7cm betragen.

wie auch schon erwähnt wurde, liegt es auch am ermessen des prüfers.

ich war beide maße jeweils 1cm zu tief.

ich fuhr das auto über die mindestkante beim tüv, und bieb hängen. da meinte er nur, ich soll von der anderen seite rückwärts drauf fahren. ging trotzdem nicht. dan hebte ein prüfer mein auspuff etwas an, und dann zogen sie die kiste am koti hoch das ich mit dem rest drüber kam.

reine ermessens sache.

Themenstarteram 22. August 2006 um 0:28

Wie siehts aus im schlauen Gesetzbuch, ist da was vorgeschrieben?

Oder was sagt die Polizei dazu?

Habe bei mir am E330 Cabrio 6cm bsi zum Rahmenteil am Unterboden und die haben auch nichts beim Tüv gewollt!

Moin,

gesetzlich geregelt gibt es KEINE Mindestbodenfreiheit für PKW. Es ist für Fahrzeuge ab EZ 1988 lediglich eine Mindesthöhe für die Scheinwerferunterkante vorgeschrieben.

Die 8.5 cm stammen aus einer TÜV Anweisung und sind im Grunde nicht BINDEND. Das Problem ist dabei nur ... Fahrzeuge die TIEFER sind ... stellen in der Regel eine Verkehrsbehinderung dar, da sie nicht mehr Problemlos am normalen Strassenverkehr teilnehmen können (Schlaglöcher, Bodenwellen etc.pp. können kaum mehr überwunden werden). Soll heißen ... die 8.5 cm sind praxistauglich und sehr sinnvoll.

MFG Kester

am 22. August 2006 um 10:03

Also ich hab bei meinem E30 touring eine Höhe der Ölwanne und Kat so ca. bei 6,5-8cm also meine Hand passt gerade so zwischen(hochkant) aber die Lippe vorn ist ca. 5cm höher weil Ölwanne und Kat eben die niedrigsten Teile sind (kotzt mich teilweise schon son bisschen an ;-) )

Achso was ich eigentlich sagen wollte ich glaube es ist egal, denn bei dem 3er Golf vom Kumpel passt nichtmal ne Zigarettenschachtel quer hochkant runter...

Man sieht das die Straße ab Voderachse wieder aufwärts geht! ;-)

Sein Glück!

Zitat:

Original geschrieben von flowmotionpy

Also ich hab bei meinem E30 touring eine Höhe der Ölwanne und Kat so ca. bei 6,5-8cm also meine Hand passt gerade so zwischen(hochkant) aber die Lippe vorn ist ca. 5cm höher weil Ölwanne und Kat eben die niedrigsten Teile sind (kotzt mich teilweise schon son bisschen an ;-) )

Achso was ich eigentlich sagen wollte ich glaube es ist egal, denn bei dem 3er Golf vom Kumpel passt nichtmal ne Zigarettenschachtel quer hochkant runter...

ich würde sagen das es mal nötig wäre die kotflügel hinten zu ziehen oder?

wieviel bodenfreiheit hat man bei nem 60/40bmw vorne und hinten

am 23. August 2006 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von xr2i120

Man sieht das die Straße ab Voderachse wieder aufwärts geht! ;-)

Wer lesen kann is klar im Vorteil

...quer hochkant was in etwa so aussieht

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