Gesetztlich vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit?
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie groß die Gesetztlich vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit bei einem Fahrzeug betragen muss?
Danke euch...
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW-BBS
ich würde sagen das es mal nötig wäre die kotflügel hinten zu ziehen oder?
1. ist es nicht mein Autp
2. siehts doch garnicht schlecht aus
3. mhmm mir doch egal, er hat eh genug Probleme wegen dem Auto mit Polizei usw (wird immer, wirklich immer rausgezogen oder gestoppt) da kommts auf die Radkästen auch nicht mehr an!
Ich glaube mit einem 60/40 kommst du ganz gut weg, zumal der ja von Hause aus hinten schon ein wenig tiefer ist bzw erscheint. Aber ich sag mal so egal wie tief mit Ölwanne musst du immer riesig aufpassen, weil Alu und die zu wechseln ist ein Akt, entweder Motor anheben oder Achse raus...
Meines Wissens nach gibt es keine Mindestbodenfreiheit.
Ist ermessenssache des TÜVers...
Mein E30 liegt auch 60/40 und das ist echt okay. Noch gut fahrbar, aber ein wenig muss man schon aufpassen...
Einziges Manko beim E30 sind die Scheinwerfer, diese müssen ab Unterkante 50cm überm Boden sein. Das ist mit den 60 vorne schon knapp...
DIe Ölwanne hat zwar ein paar Kratzer, aber wer tief liegt muss hart sein 😉
Moin,
Das müssen die Scheinwerfer auch nur, wenn du EZ 1988 oder später hast ... bei einem 86er Modell ... nicht. Da 1986 die STVZO auch noch keine Mindesthöhe für Scheinwerfer beinhaltete, und ein PKW nur die STVZO bei Datum der EZ erfüllen muss (mit einer Handvoll Ausnahmen), deshalb dürfen ältere Autos auch deutlich lauter als neue sein 😉 .
MFG Kester
...und deshalb braucht ein '59 mercedes 190 ponton auch keine sicherheitsgurte 😁