Gesetzeslage zur Tieferlegung
Ich würde gerne mein Auto tiefer legen aber möchte im legalen Bereich bleiben, irgendwie finde ich aber bei google total unterschiedliche Werte, weiß hier jemand wie die momentane Gesetzeslage bei Tieferlegung mit Tieferlegungsfedern aussieht?
20 Antworten
Was genau willst du denn wissen.
Ich z. B. hab Eibach tieferlegungsfedern drin die müssen nicht eingetragen werden. Du musst nur die ABE immer mitführen und sie bei einer Kontrolle vorzeigen.
Wenn du aber ein komplettes fahrwerk willst dann muss das nach dem Einbau und der Achsvermessung immer eingetragen werden.
Wie viel willst du denn Tieferlegen?
Wenn es nicht gerade ins Extreme geht mit 100mm Tieferlegung, dann gibt es viele Anbieter. Wenn du kaufst, dann nur mir Abe oder Teiegutachten. Dann gibt es auch mit der Rennleitung.
Zitat:
@hame22 schrieb am 17. Februar 2024 um 09:46:07 Uhr:
Wie viel willst du denn Tieferlegen?
Wenn es nicht gerade ins Extreme geht mit 100mm Tieferlegung, dann gibt es viele Anbieter. Wenn du kaufst, dann nur mir Abe oder Teiegutachten. Dann gibt es auch mit der Rennleitung.
Also was schreibst du denn da. Ich habe noch kein Fahrzeug gesehen was man 100mm tiefer legen kann, außer vielleicht einen SUV in der Preisklasse ab 100.000 Euro. Bei einem Golf 6 und aufwärts ist bei 40mm Schluss da schleift die Schürze schon fast über den Boden
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Für den T.H.
Du musst uns schon mitteilen wieviel mm du ihn tiefer legen willst. Willst du über 30 mm gehen kommst du nur mit Federn nicht hin, sondern brauchst neue Stoßdämpfer und Koppelstangen und wie schon beschrieben muss eine Achsvermessung durch geführt werden. Das man dann nur eine ABE mit führen muss ist ein Märchen, da dies vom TÜV abgenommen werden muss, da die Rennleitung es vor Ort wenn Sie dich anhalten nicht ersehen kann was verbaut wurde, nur die ABE reicht dann nicht, die reicht nur wenn du damit zum TÜV musst
In der ABE von Eibach steht drin das die nicht eingetragen werden müssen. Ich kann bei Bedarf auch gerne raussuchen und ein Bild davon senden.
@Pluto-0007
100mm ist ein Extrem.
Aber das schon bei 40mm was schleift hab ich auch noch nie gesehen. 25-40mm ist doch Standart.
@mel114
Mal in ?nternet bei Bilstein,
HR, Eibach, Vogtland schauen was es da gibt.
Zitat:
@MA-0703 schrieb am 17. Februar 2024 um 10:18:52 Uhr:
In der ABE von Eibach steht drin das die nicht eingetragen werden müssen. Ich kann bei Bedarf auch gerne raussuchen und ein Bild davon senden.
Schreib aber bitte auch dabei, das die ABE dann nur in Verbindung mit Serienbereifung gültig ist.
Kommt eine andere Rad/Reifen Kombi zum Einsatz muss die Tieferlegung auch eingetragen werden 😉.
Zitat:
@MA-0703 schrieb am 17. Februar 2024 um 08:27:36 Uhr:
Was genau willst du denn wissen.
Ich z. B. hab Eibach tieferlegungsfedern drin die müssen nicht eingetragen werden. Du musst nur die ABE immer mitführen und sie bei einer Kontrolle vorzeigen.
Naja ich würde gerne noch wissen wie tief man gehen darf, damit es im legalen Bereich bleibt
Wenn du nur tieferlegungsfedern verbauen willst kannst du da maximal 5cm an Tiefe rausholen würd ich sagen und da bist du noch im legalen Bereich.
Wenn es ein Gewindefahrwerk sein soll steht in den mitgelieferten Unterlagen wie tief du einstellen kannst damit du es problemlos eingetragen bekommst.
ABE reicht auf der Straße nicht sondern nur wenn man zum TÜV muss? Bitte um eine Quelle, schmunzel.
Manch einer sollte die Finger still halten, ist echt wie ein roter Faden seit Jahren.
Zitat:
@OisBayern schrieb am 18. Februar 2024 um 08:07:14 Uhr:
ABE reicht auf der Straße nicht sondern nur wenn man zum TÜV muss? Bitte um eine Quelle, schmunzel.Manch einer sollte die Finger still halten, ist echt wie ein roter Faden seit Jahren.
Da bitte.