Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Ich hab gehört, dass mein Fahrzeug anstatt Euro 6 dann nur noch Euro 5 ist, und dadurch ein Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet wird. Das hat mir gereicht, um es nicht zu tun. 😁
Belehrt mich eines besseren. Ich, in meinem Fall, hab die Idee verworfen. Leider. S&S bleibt etwas total unnötiges, vorallem in Kombination mit DSG. Weil's einfach kaum steuerbar ist und beim kurzen Anhalten an einer Kreuzung einfach nur nervt. Mit Handschalter kann man es ja wenigstens noch "etwas steuern"... Dann noch die 1,5-2s "Reaktionszeit" bis der Motor wieder an ist und das Gas annimmt, kommt beim "Ich schaff den noch beim rausfahren" eher schlecht.
Das einzige was mir dazu einfällt: Die Bremse so dermaßen leicht zu betätigen, dass es nicht auslöst. Was aber widerrum schlecht fürs Getriebe sein wird, weil Gefühlt, der Motor gegen die Bremse versucht gegenzuwirken…
Obs so ist, keine Ahnung. Fühlt sich aber so an.
Ich kann nicht verlangen das du mich verstehst es ist halt nicht jedem gegeben Bjööööörn.
Ob Verboten oder nicht ob umweltschädigend oder nicht. ob...ist doch egal.
Es gibt 2 Methoden zur dauerhaften Deaktivierung die eine ist verboten die andere nicht. Das Ergebnis ist gleich. Du kannst dich ja weiterhin korrekt verhalten. Ist ja schließlich auch wählbar.😛
Zitat:
@Balrock91 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:39:31 Uhr:
Ich hab gehört, dass mein Fahrzeug anstatt Euro 6 dann nur noch Euro 5 ist, und dadurch ein Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet wird. Das hat mir gereicht, um es nicht zu tun. 😁Belehrt mich eines besseren.
Das ist falsch. Wenn du S/S dauerhaft automatisch statt manuell deaktivierst, dann erlischt deine Betriebserlaubnis. Ist das gleiche als ob du einen nicht eintragungsfähigen "Chip" verwendest, einen anderen Motor einbaust, nicht geprüfte/freigegebene Teile wie ein "sieht aber cool aus" Chinafahrwerk oder Xenonkit nimmst, you name it. Man sieht die umbauten halt unterschiedlich leicht, aber der Effekt ist der selbe. BE erloschen. Und ohne BE hast du gar nichts. Wie man auf die Idee kommen kann dann nur noch Euro-5 zu haben kapiere ich erst recht nicht.
Dann habe ich scheinbar etwas überflogen, welche Sei denn nicht verboten?
Wenn das Invertieren und Modul verboten sind?
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Zitat:
@Balrock91 schrieb am 11. Oktober 2019 um 19:35:54 Uhr:
Dann habe ich scheinbar etwas überflogen, welche Sei denn nicht verboten?
Wenn das Invertieren und Modul verboten sind?
In Bezug auf Manipulation bei der Aktivierung des S&S, so wie es vom Hersteller vorgesehen ist, ist alles verboten...
Zitat:
@Balrock91 schrieb am 11. Oktober 2019 um 15:47:55 Uhr:
"Gerne möchte ich Ihnen den folgenden Hinweis geben:
Die technische Veränderung des typgenehmigten Zustandes eines Fahrzeuges durch Verwen-
dung einer Software zur Inversion der Tastenfunktion für die Start-Stopp-Automatik ist unzuläs-
sig, da es unter anderem einen Einfluss auf das Emissionsverhalten des Fahrzeuges hat.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben."Fasse zusammen:
Modul : nein
Invertierung: nein
Sehe ich nicht so, da keine Software auf ein typgenehmigtes Bauteil aufgespielt wird. Damit ist dieser Punkt nicht erfüllt. Da wird jemand nicht verstanden haben was das "Modul" macht. Daher, ist die Aussage nicht vollständig bzw. nicht richtig.
Zitat:
@Balrock91 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:39:31 Uhr:
Ich hab gehört, dass mein Fahrzeug anstatt Euro 6 dann nur noch Euro 5 ist, und dadurch ein Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet wird. Das hat mir gereicht, um es nicht zu tun. 😁
Das halte ich für geqirlten Schwachsinn! Das kann nicht sein, da die Emissionen im Fahrbetrieb zehntausendfach höher sind, als das S/S spart. Ein Auto rutscht damit nicht von Euro6 auf 5 runter, da sich mit S/S nichts an der Schadstoffzusammensetzung ändert.
MfG
Kann sein, aber wir haben hier 2 Aussagen des KBA:
1. Modul -> Nein
2. Software Invertierung -> Nein
Hab zwar Rechtschutz, aber muss ich nicht unbedingt anwenden, wenns mal dazu kommen sollte. Klärt mich auf und belehrt mich eines besseren.
Fakt ist, was TÜV mir sagt: Vorraussetzung für Euro6 ist eine S&S, die bei Start aktiviert ist.
Würde also auch weiter gesponnen heißen: Kein S&S -> Kein Euro6.
Zitat:
Kein S&S -> Kein Euro6
Unsinn!
Zitat:
Vorraussetzung für Euro6 ist eine S&S, die bei Start aktiviert ist.
Wäre ja erfüllt, da das Modul erst nach Motorstart die S/S abschaltet.
MfG
Module, die den S/S-Schalter invertieren. Diese schalten immer erst einige Sekunden nach dem Motorstart. Ich kenne kein Modul, welches dies vor dem Motorstart macht. Das geht nur via Kodierung bzw. Softwaremanipulation.
MfG
Genau das hatte ich ja vor, bzw würde der Tuner grade kostenlos mit machen...
Also Worst-Case: Ordnungswidrigkeitsgeld (Höhe? Unter 100€?)
- Erlischen der Betriebserlaubnis, Weiterfahrt untersagt?
Wie soll ich dann zum Tuner kommen, der es wieder umprogrammiert? 😁
Die OWI ist ja nicht der Umbau sondern das Fahren ohne BE, das wären dann in dem Fall 50€.
Weiterfahren darfst du.
Die Feststellungsquote wird wohl bei 0% liegen .😁
Modul? Wird keine Auswirkung haben. Dies sollte man PnP einbauen. So kann man dies mittels Stecker wieder leicht entfernen.
Softwareprogrammierung ist nicht so einfach und führt ggf. tatsächlich zur erloschenen BE.
Gute Module speichern die letzte Stellung. Sprich: "AUS" - Start/Stop wird auch nach dem nächsten Start ausgeschaltet. "EIN" - S/S wird nach dem Motorstart nicht abgeschaltet. (quasi Serienzustand)
MfG
MfG